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Scheidungsablauf bzw. Info´s (Gelesen: 33755 mal)
Antwort #30 - 16. März 2005 um 15:52
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Code:
 Ja, und das sat sie dann auch dem Gericht nach einem Jahr Trennung.  



Was hast DU immer mit Deinem Jahr ???????

Eine Ehescheidung ist ohne einjährige Trennungsfrist möglich, wenn der Antragsteller Gründe vorbringen und beweisen kann, die das Scheitern der Ehe belegen und die von der Gegenseite zu verantworten sind. Alkoholismus, Misshandlung und Körperverletzung, Ehebruch oder eine lang anhaltende Unterhaltspflichtsverletzung gehören zum Spektrum möglichen Fehlverhaltens. Dies muss jedoch bewiesen oder vom Antragsgegner eingestanden werden.

Und einen Anwalt brauchste auch :

Derjenige, der den Scheidungsantrag einreicht, muss stets anwaltlich vertreten sein, während der andere Teil nur dann einen Anwalt benötigt, wenn er im Scheidungsverfahren eigene Sachanträge stellen will, etwa wegen Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsansprüchen.

Ausserdem steht noch die Frage offen ob es für IHN nur eine Zweck-Ehe war um aus Kuba raus zu kommen.
Auch hier sollte die ABH informiert werden, und auch das ist ein Grund für eine vorzeitige Scheidung. UND seine Ausweisung aus DL bzw. keinen Anspruch auf ein neues Visa.

Gruss Tio
 
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Antwort #31 - 16. März 2005 um 16:04
errue   Ex-Mitglied

 
Natürlich brauchst du einen Anwalt! Das bestreite ich doch gar nicht, aber erst nach einem Jahr Trennung zum Einreichen der Scheidungsklage. Natürlich kann sie ihn zur Beratung auch jetzt schon aufsuchen, sich aber bloß nicht zu übereilten Schritten verleiten lassen.
Frage mal Ulli aus dem anderen Forum, seinem Freund ist das mit einem schlechten Anwalt passiert. Und dann ging es mächtig los mit Klage und Gegenklage, nachdem er auch noch die Polizei und Abh auf sie gehetzt hat, die Frau ist übrigens trotz weniger als 2 Jahren ehelicher Gemeinschaft nie abgeschoben worden. Ich kenne übrigens nicht einen Fall, in dem ein Ehepartner nach der Trennung offiziell abgeschoben wurde. Also Finger weg von voreiligen Schritten!

Der von dir vorgeschlagene Weg der Härtefallscheidung - einzige Möglichkeit für eine vorzeitige Scheidung - klappt mit Sicherheit nicht, da die zu erbringende Beweislast sehr hoch ist und fast kein Gericht bereit ist eine solche in Abwesenheit der beklagten Seite auszusprechen. Auch das sagt dir jeder gute Anwalt!
Versuchst du es doch und es geht schief, dann hast du die doppelten Anwaltsgebühren für die das dann nötige zweimalige Erscheinen deines Anwalts vor Gericht an den Hacken. Also wiederum nur zu empfehlen, wenn du das Risiko liebst.

Deine Ergänzung ist natürlich überhaupt nicht gerichtsfest nachzuweisen, denn er hat ja einige Monate mit ihr zusammen gewohnt. Da müsste er sich schon selbst belasten, sonst gibt es keine Härtefallscheidung. Ist völlig abwegig. Selbst in Fällen, wo die Holde sich nach 4 Wochen vom Acker gemacht haben, hat sich das Gericht geweigert aufgrund dieser Vermutung (Heirat um Aufenthalt zu erlangen!) eine Scheidung auszusprechen.

Zeige mir ein anderslautendes Scheidungsurteil. Du wirst keins finden!

errue
 
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Antwort #32 - 16. März 2005 um 16:37
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Code:
Ich kenne übrigens nicht einen Fall, in dem ein Ehepartner nach der Trennung offiziell abgeschoben wurde. Also Finger weg von voreiligen Schritten!  



Nur weil DU keinen Fall kennst, muss es doch nicht so sein ???

Mir sagte die ABH damals, das SIE wieder abgeschoben wird sobald Ihr Visum abgelaufen ist, und wenn die Scheidung vorher eintritt, erlischt das Visum ab dem Tag der Scheidung !

Du mit Deinen voreiligen Schritten, daran ist gar nichts voreilig sondern zwingend, wenn man eine schnelle Entscheidung haben will..... Deine warterei zieht das ganze nur unnötig in die Länge..........

Ausserdem kann es Dir mir oder sonstwem scheiss egal sein was mir demjenigen passiert wenn er kein Visum mehr hat, ich bin denjenigen los und nach Ihm die Sintflut.

Kann sich ja bei AI ein Politisch Verfolgten Visum beantragen, vielleichz kommt er ja damit durch und wird hier als politisch Verfolgter anerkannt, was heutzutage auch nicht mehr so einfach ist.

Ausserdem ist der in Spanien..........dann bekommt der von dem ganzen sowieso nix mit, ausser es steckt Ihm einer, und wenn er dann reagiert kann Er auch nicht mehr viel machen....

Gruss Tio
 
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Antwort #33 - 16. März 2005 um 21:02
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
ich bin denjenigen los und nach Ihm die Sintflut.


Das stimmt eben nicht! Wieso bist du ihn los, wenn er nicht abgeschoben wird? Dann hat der/die Betreffende alle rechtlichen Möglichkeiten, solange die Person Deutschland nicht verlassen hat.

Die von der Abh erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Was die nicht so alles wollen, aber dann leider doch nicht können.

Lies dir mal das hier durch, vielleicht verstehst du dann endlich, worum es geht:

Das ist schon etwas her!

Aber seitdem sind die gesetzlichen Bestimmungen noch besser für Ehepartner in solchen Situationen geworden.

errue
 
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Antwort #34 - 16. März 2005 um 21:08
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Code:
solange die Person Deutschland nicht verlassen hat.  



Sag mal..... Kannst DU nicht lesen oder wird hier teilweise chinesich geschrieben ???

Der Vogel IST in Spanien..... Also NICHT mehr in Deutschland !

Aber mir wird das langsam zu blöde.......

Irgendwann muss Kindererziehung ein Ende haben......

Gruss Tio
 
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Antwort #35 - 16. März 2005 um 22:03
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Irgendwann muss Kindererziehung ein Ende haben......


Na ja, wer hier noch erzogen werden muss, steht noch zur Frage.

Du vermischst immer alles und suchst dir noch den Strohhalm raus, an dem du deine Vorgehensweise klammern kannst.

Der kann jeder Zeit zurückkommen und seine Rechte hier wahrnehmen, darum geht es doch die ganze Zeit.

Wenn zu hundert Prozent sicher wäre, dass er nie wieder hier auftaucht, dann braucht man sich über nichts Gedanken zu machen. Aber was ist im Leben schon sicher?

errue
 
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Antwort #36 - 16. März 2005 um 22:14
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Code:
 Du vermischst immer alles und suchst dir noch den Strohhalm raus, an dem du deine Vorgehensweise klammern kannst.  



Ich vermische gar nix !!! Aber Du immer mit hätte, könnte, sollte......usw.....

Code:
 Der kann jeder Zeit zurückkommen und seine Rechte hier wahrnehmen, darum geht es doch die ganze Zeit.  



Ja, und Fidel Catsro kann jederzeit die Grenzen aufmachen und allen seinen Kubanern erlauben zu reisen wohin Sie wollen.....

Code:
 Wenn zu hundert Prozent sicher wäre, dass er nie wieder hier auftaucht, dann braucht man sich über nichts Gedanken zu machen. Aber was ist im Leben schon sicher?  



Sicher ist, ER ist in Spanien, und SIE will die Scheidung in kürzester Zeit ! Was gibt es da noch zu diskutieren ?

Bleib doch einfach bei der momentanen IST-Form, dann musste auch nicht alles so kompliziert machen. !

Gruss Tio
 
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Antwort #37 - 16. März 2005 um 22:45
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
ER ist in Spanien, und SIE will die Scheidung in kürzester Zeit


Womit wir wieder am Anfang wären: Trennungsjahr abwarten, Scheidung einreichen, Gerichtstermin, Scheidungsurteil. Laut lachend

Aber am besten sucht sie einen Anwalt zur Beratung auf und nimmt deine und meine Vorgehensweise mit und der entscheidet dann.

Jetzt brauchen wir uns daher nicht weiter zu streiten. sie kann ja dann berichten, was er ihr vorgeschlagen hat.

errue
 
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Antwort #38 - 20. März 2005 um 20:38

mango   Offline
Newbie
I love YaBB 1G - SP1!
x0||||||

Beiträge: 8
*
 
Pede, nachdem Du den Anwalt besucht hast, lass uns die Infos in diesem Forum austauschen.
Unsere Faelle sind aenhlich, weil die Ehen kuerzer als 3 Jahre gehalten haben (siehe neues Thema von mir).
Gruss, Mango
 
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Antwort #39 - 29. Juni 2005 um 17:14

quimbombo   Offline
Newbie
I love Cuba
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Geschlecht: male
Beiträge: 3
*
 
Zitat:
Warum sollte eine Scheidung in Kuba nicht in Frage kommen, Errue?


Hallo zusammen!

Ich habe jetzt eine Weile die Scheidungsthreads durchgelesen und bin komplett verwirrt.

Ich habe letztes Jahr in D geheiratet und nach 10 Monaten durch einen Zufall rausgekriegt, daß ich trotz aller Recherchen in Kuba und vielen Gesprächen dort und hier eine Jinetera erwischt habe und daß sie mich vor und nach der Heirat massiv mit anderen betrogen hat.
Das Trennungsjahr läuft seit Dez.04, meine Frau wohnt bei ihrem neuen Novio in D und möchte hierbleiben. Da ihre Aufenthaltsgenehmigung im Feb 05 abgelaufen ist, kann sie nicht arbeiten. Bis jetzt konnte ich sie stillhalten, aber es wird immer schwerer.
Ich fahre jetzt im Juli nach Kuba. Kann ich mich dort  von ihr scheiden lassen oder nicht?

Grüsse an alle Betroffenen und Helfenden
quimbombo - der Cuba immer noch liebt




Smiley
[tr][/tr]
 
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Antwort #40 - 29. Juni 2005 um 17:52
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Quimbombo,... DU bist ja echt schnell !!!

Gibst Antwort auf einen Post vom:

« Antworten #11 am: 10. März 2005 um 12:42 »

 
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Antwort #41 - 29. Juni 2005 um 18:24

jan   Offline
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x0|Berlin||europe|277|238|

Geschlecht: male
Beiträge: 114
***
 
tio,
es ist aber scheinbar nicht der von dir so geliebte quimbombo. Schockiert/Erstaunt
 
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Antwort #42 - 29. Juni 2005 um 18:52
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Hmmmm... Meinste ???

Dann sollte UWE womöglich auch nicht ganz echt sein ???
 
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Antwort #43 - 29. Juni 2005 um 23:24

quimbombo   Offline
Newbie
I love Cuba
x0||Germany||||BY,Bayern

Geschlecht: male
Beiträge: 3
*
 
Hallo zusammen,

ich lese gerade Eure Antworten auf meine Frage, die mich ja nicht gerade weiterbringen.

Es war mein erster beitrag, deshalb kann ich ja nicht der von irgendwem geliebte quimbombo sein, sondern ein neuer.

Da mir quimbombo ausgezeichnet schmeckt, habe ich diesen namen gewählt, ansonsten bin ich neu hier.

Ich habe in diesen Thread geschrieben und keinen neuen eröffnet, da der letzte Beitrag von Renate zu meinem Problem paßte, ist das falsch?

Also für echte Antworten auf meine Frage wäre ich echt dankbar. Ich bin übrigens auch ganz echt und habe ein ganz aktuelles Problem, sonst hätte ich hier gar nicht geschrieben.

Gruß
Immer noch derselbe quimbombo
 
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Antwort #44 - 26. Juli 2005 um 20:40

Renate   Offline
Junior Member
x1|11000 Cádiz|Spain|europe|87|405|

Geschlecht: female
Beiträge: 44
**
 
Hallo Quimbombo,

tut mir leid, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe - vor zwei Wochen ist unser Kind zur Welt gekommen, und direkt davor und danach ist das halt so eine Sache.

Direkt vor der Geburt kriegt man den Bauch nicht mehr unter die Schreibtischplatte und direkt danach sitzt man mit einem lädierten Unterleib denkbar unbequem, dass man den Computer erst gar nicht mehr anschaltet  Augenrollen

Zu Deiner Frage: Ja, Du kannst Dich in Kuba scheiden und das Urteil in D anerkennen lassen.

Voraussetzung dafür ist in der Theorie, dass Deine Scheidungsgegnerin in Kuba lebt. Praktisch spielt das keine Rolle, weil der Wohnsitz im Scheidungsverfahren nicht überprüft wird.

Was allerdings niemand weiß, ist, was passiert, wenn Deine Noch-Frau gegen diese Scheidung vorgeht - dafür gibt es, glaube ich, auch noch keine Präzedenzfälle, oder, Errue?



 
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