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Scheidung nach 15 Jahren  Wie? (Gelesen: 4968 mal)
02. Juli 2005 um 13:19

cheyfidel   Offline
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Beiträge: 2
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Also: Ich (Cubanerin) bin seit 15 Jahren mit einem Deutschen verheiratet. Wir haben ein Kind. Mein Mann hat sich in eine sehr junge Cubanerin verliebt und will jetzt die Scheidung. OK! Aber, da er bei einem "normalen" Verfahren hier Unterhalt für mich und das Kind zahlen muss, droht er mir mit der Scheidung in Cuba oder auf der Cubanischen Botschaft.
Ich war hier beim Anwalt, das Scheidungsverfahren hier läuft. Könnte er sich trotzdem noch in Cuba scheiden lassen - ohne meine Anwesenheit dort. Oder eben auf der Botschaft?
(Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt).
Danke für eure Auskünfte. cheyfidel
 
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Antwort #1 - 02. Juli 2005 um 13:25
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Lass Dich doch scheiden....

Oder willste einen Mann halten der sich für eine jüngere Entschieden hat ???????

Unterhalt muss er so oder so zahlen, für DICH und für das Kind, glaube mir, das tut IHM mehr weh, als Dir.....

Gruss Tio
 
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Antwort #2 - 02. Juli 2005 um 13:32

cheyfidel   Offline
Newbie
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Beiträge: 2
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Ich will mich ja scheiden lassen. ICH habe die Scheidung hier beantragt. Aber mein Mann will sich vor den Unterhaltszahlungen drücken und droht mir deshalb mit einer Scheidung in Cuba bzw. auf der Botschaft. Aber ich will mit meinem Kind, welches die deutsche Staatsangehörigkeit hat, hier bleiben. Ich gehe auch selbst arbeiten, verdiene aber nicht genug für uns beide.
Nur das ist meine Frage: Kann er sich so scheiden lassen, um die unsere Unterhaltsansprüche zu umgehen?
 
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Antwort #3 - 02. Juli 2005 um 13:53
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
NEIN !!!

Wenn Ihr hier in Deutschland geheiratet habt, oder die Ehe in Deutschland legalisiert wurde, MUSS er zahlen  !!!

DAS, sollte Dir der Anwalt aber auch sagen!

Da kann er Dir drohen wie er will......

Gruss Tio
 
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Antwort #4 - 02. Juli 2005 um 14:31

Alex   Offline
Administrator
Cubalibre
Harderwijk

Geschlecht: male
Beiträge: 206
*****
 
Die Scheidung in Cuba ist wohl viel schneller, einfacher und billiger zu machen als in Deutschland. Ist wohl gar nicht so schlecht die Idee für alle Beteiligten. Das hat aber nix zu tun mit Deinen Unterhaltsansprüchen bzw. denen für das Kind in Deutschland.
 
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Antwort #5 - 02. Juli 2005 um 14:46
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Code:
 Die Scheidung in Cuba ist wohl viel schneller, einfacher und billiger zu machen als in Deutschland. Ist wohl gar nicht so schlecht die Idee für alle Beteiligten. Das hat aber nix zu tun mit Deinen Unterhaltsansprüchen bzw. denen für das Kind in Deutschland. 



Genau, lass Ihn sich doch in Kuba scheiden.

ER muss die Scheidung in DL sowieso angeben, und dann kannst Du auch Deine Ansprüche geltend machen.

Gruss Achim
 
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