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Definition Beleidigung (Gelesen: 2585 mal)
21. Juli 2005 um 11:00
DocHoliday   Ex-Mitglied

 
Da einige User den Begriff "Beleidigung" immer wieder falsch definieren, hier mal ein Auszug welche Bedeutung dieses Wort hat:

Eine Beleidigung (auch Invektive von franz. invective, Beleidigung) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung einer Person.

Die Beleidigung im engeren Sinne wird durch § 185 StGB unter Strafe gestellt. Der Tatbestand lautet:
Durchgedrehtie Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen. Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer als tatsächlich dargestellt werden. Als Kundgabeerfolg verlangt die überwiegende Ansicht, dass der ehrenrührige Sinn der Kundgabe erfasst worden sein muss.

Es sind drei Begehungsformen der Beleidigung möglich:

* Äußerung von Werturteilen gegenüber dem Beleidigten.

* Äußerung von Werturteilen in Beziehung auf den (abwesenden) Beleidigten, gegenüber anderen Personen.

* Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, die in Anwesenheit des Beleidigten erfolgen. (Werden diese Tatsachen gegenüber anderen Personen geäußert, so kommen § 186 StGB (Üble Nachrede) u. § 187 StGB (Verleumdung) in Betracht.)

Beleidigt werden kann jeder Mensch, aber auch Personenmehrheiten, die eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche oder wirtschaftliche Funktion erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können (juristische Personen wie GmbH oder AG, Gewerkschaften, Vereine). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt zu prüfen, ob nicht mehrere Menschen unter einer Sammelbezeichnung beleidigt wurden (z. B. eine bestimmte Familie, alle Polizeibeamten bei der "Polizei").

Der Tatbestand besteht nur aus der Strafandrohung für die Beleidigung und enthält keine weitere Definition. Deshalb wird er häufig als verfassungsrechtlich zu unbestimmt bezeichnet. Die Gerichte sind dieser Ansicht nicht gefolgt, verfolgen aber mittlerweile - insbesondere in Hinblick auf viele liberale Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit - eine überwiegend restriktive Rechtsprechung. Der Versuch der Beleidigung ist nicht strafbar.

Die Beleidigung ist strafrechtlich durch die Beleidigungstatbestände unter Strafe gestellt. Geschützt wird mit ihnen das Rechtsgut der Ehre. Die Tatbestände sind die Beleidigung i.e.S. (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB). Diese Delikte bedürfen in der Regel eines Strafantrags (§ 194 StGB) und sind Privatklagedelikte nach § 374 StPO.

Tritt die Beleidigung mit einer unmittelbar auf den Körper gerichteten Einwirkung zusammen ("tätliche Beleidigung"), so liegt häufig - aber nicht notwendig - eine Körperverletzung vor, die in Tateinheit zur Beleidigung steht. Beleidigungen in Publikationen können durch die Landespressegesetze geregelt werden. Im Regelfall ist hier eine sehr kurze Verjährungsfrist geregelt.

Weblinks

*§ 185 StGB
*§ 186 StGB
*§ 187 StGB
*§ 189 StGB
*§ 194 StGB
*§ 374 StPO
 
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Antwort #1 - 21. Juli 2005 um 21:12

jan   Offline
Full Member
I love YaBB 1G - SP1!
x0|Berlin||europe|277|238|

Geschlecht: male
Beiträge: 114
***
 
wo hasse das denn abgekupfert?
§199 StGB negiert es wieder, mal nachlesen und 189 trifft auf dich hoffentlich noch nicht zu.
*
Doc Holliday
Zeitgenossen liebten ihn nicht, sie respektierten ihn nicht einmal, sie fürchteten ihn nur.

aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Doc_Holliday
 
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Antwort #2 - 21. Juli 2005 um 21:34
DocHoliday   Ex-Mitglied

 
Code:
 wo hasse das denn abgekupfert?  



Ich habe das selbe gemacht, was viele hier, und woanders Anwesende, auch machen. Etwas kopiert mit dem ich noch NIE zu tun hatte. Laut lachend Laut lachend Laut lachend

§199 , §189 kenne ich nicht. Da muss ich mal Google bemühen....

Wie gesagt, ich hatte noch nie damit zu tun.

Code:
http://de.wikipedia.org/wiki/Doc_Holliday 



Haste Dich auch schlau gemacht. Ich habe seinen Lebenslauf mal als Film gesehen, und mir gefiel ER.

Doc

P.S. §199, würde ja hier keiner freiwillig zugeben,ausser Uwe vielleicht. §189, darf ich den beim Tode von Fidel Castro anwenden, oder werde ich dann angezeigt?
 
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