Zitat:Scheigung erfolgte auf sein Betreiben in Kuba. Seine Ex- war beim Scheidungstermin nicht zugegen, sie wurde aber von einer Anwältin vertreten. Sie war zum Zeitpunkt der Scheidung in Kuba.
Zitat:Inzwischen hat er das Scheidungsurteil zur Anerkenung bein OLG eingereicht das nun prüft. Seine EX nahm sich hier einen Anwält und legte Einspruch ein - Fristen nicht eingehalten, nicht informiert...
Zitat:Eine Unterhaltsklage ist anhängig. Er rechnet damit daß er seine Geldbörse regelmäsig öffnen muß und er seiner EX ein angenehmes Pendlerleben zwischen Deutschland und Kuba finanzieren darf.
Ganzes PostingIch habe des Öfteren hier darauf hingewiesen, dass unter bestimmten Umständen eine Scheidung in Kuba nicht immer angeraten ist, was einige nicht wahrhaben wollten.
Dieser Fall verdeutlicht das Problem. Wenn der Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat und zudem noch die Möglichkeit, Kuba zu verlassen - hier durch die PRE, aber auch PVE wäre denkbar - dann drohen doppelte Kosten!
Eine Scheidung in Kuba ist nur dann sicher, wenn relativ sicher ist, dass der/die Angetraute auch in Kuba bleibt - bzw. außerhalb Deutschlands, und zwar wenigstens solange, bis die Scheidung hier anerkannt ist.
errue