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Einladungsschreiben (Gelesen: 26821 mal)
10. Januar 2008 um 21:37

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Seit 1 Mai vergangenen Jahres erfolgt die Einladung ausschließlich über die kubanische Botschaft in Berlin bzw. deren Außenstelle in Bonn. Was zu beachten ist, haben sie auf ihrer Internetseite verlinkt

Zentraler Punkt ist das Einladungsschreiben, welches mit der deutschen Verpflichtungserklärung vergleichbar ist. Im Gegensatz zur dieser Verpflichtung, welche mit einem einheitlichen Vordruck erstellt wird, ist das Einladungsschreiben jedoch individuell von einem Notar aufzustellen.

Auf ihrer Internetseite haben sie zwar vorgegeben, welche personenbezogene Angaben in diesem notarielle Schreiben anzugeben sind und auch wozu sich der Einlader zu verpflichten hat. Einiges ist da aber nicht so stimmig. Formulierungen wie „Die einladende Person muss sich zur Übernahme sämtlicher anfallender Unterkunfts-, Verpflegungskosten, Kosten für den Rückflug, Visumkosten usw. verpflichten", würde nicht ausschließen, dass sich der Gast aus eigenen Stücken beispielsweise in ein 5 Sterne-Hotel einquartieren und die Weiterreichung der Rechnung an den Einlader reklamieren könnte. Auch geht die abzugebende Erklärung an Eides statt nicht mit dem deutschen Rechtsgepflogenheiten überein, da derartige Erklärungen hier nur für Vorgänge abgeben werden, die sich auf die Vergangenheit beziehen, jedoch nicht auf künftige Vorhaben.

Der Notar hat also eine gewisse Formulierungsfreiheit bei der Abfassung des Textes. Selten wird ein Text dem anderen entsprechen. Auch inhaltlich wird es Unterschiede geben. Ich hatte deswegen die Botschaft angeschrieben und gebeten mir ein ihnen genehmes Muster in beiden Sprachen zuzuschicken. Sie haben sogar geantwortet. Auf das Anliegen sind sie aber nicht direkt eingegangen. Dafür haben sie ein Formular zugesandt mit den anzugebenden personenbezogenen Daten, aber auch den Text der Verpflichtung an dem sich der Notar orientieren soll. Ist natürlich auch unprofessionell, wenn man liest, dass der Einlader eine Sozialversicherung für den Eingeladenen zu tragen hat, als hätte er auch einen Teil dessen künftiger Altersversorgung zu übernehmen.

Hier das erhaltene Formblatt

...

außerdem noch ein aus verschieden Einladungsschreiben zusammengestelltes Muster wie das notarielle Schreiben

.........

und dessen Übersetzung aussehen könnte.

.........


Das mit der uneingeschränkten Kostenübernahme ist kritisch. Bei der deutschen Verpflichtungserklärung ist das Risiko insofern eingeschränkt, indem sich
  • die aus der Verpflichtungserklärung entstehenden Kosten auf Kosten erstrecken, die den Behörden entstanden sind und von den Behörden im Falle einer Unterbringung oder Reisekosten im Zuge einer Abschiebung auch vorgelegt wurden. Die Unterbringung in einem Luxushotel wäre insofern auszuschließen.
  • die Verpflichtung sich auf den Zweck der Einladung beschränkt. Sollte sich der Gast anderem widmen sich beispielsweise davonmachen, gilt die Verpflichtung m.E. nicht.
Derartige Einschränkungen gibt es beim Einladungsschreiben aber nicht, wenn deren Formulierungen wörtlich übernommen werden sollte. Das muss aber nicht sein, da sie ja auf keine vorgegebenen Formulierungen bestehen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #1 - 11. Januar 2008 um 06:35

Alex   Offline
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Cubalibre
Harderwijk

Geschlecht: male
Beiträge: 206
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Danke für diese hilfreiche Übersicht!

Hier in NL habe ich allerdings nun schon gehoert, das sich Leute den Notar gespart haben und nur die Verpflichtungserklaerung/Garantstellung die man sowieso bei der Gemeinde macht weil die die Botschaft sehen will beim Visumsantrag, einfach übersetzen haben lassen (bei Gericht vereidigter Übersetzer) und danach haben überbeglaubigen lassen (Aussenministerium un Justitzministerium). Das wurde dann akzeptiert vom kubanischen Konsulat in Rotterdam für die Einladung!

Aber wohl auch hier gilt: Andrere Laender = andere Sitten! Smiley
 
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Antwort #2 - 13. Januar 2008 um 19:09

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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In der Verpflichtungserklärung, bescheinigt die hiesige Behörde sogar die Leistungsfähigkeit des sich Verpflichtenden.

Es ist ein Dokument, welches vollkommen die Vorgaben der kubanischen Resolucion No 87 erfüllt, die für alle kubanischen Konsulate, sowohl der in den Niederlanden als auch in Deutschland verbindlich ist. Und wenn in dieser Resolucion von einem notariellen Papier die Rede ist, so sollte sie in der konsularischen Vertretung wissen, dass hiesige Behörde ähnliche Sachverhalte wie auch die hiesigen Notar ausführen, wenn es beispielsweise um die Feststellung der Identität von Personen oder um die Beglaubigung von Schriftstücken (Kopien etc.) geht. Der Unterschied zu den Niederlanden wird wohl darin bestehen, dass dort mehr Lockerheit und Zivilcourage besteht den Konsularbeamten zu sagen, wie lächerlich sie sich mit solchen Forderungen im Zusammenhang mit einer Einladung machen. Beispielsweise:
  • Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung, die es nach der hier praktizierten Rechtsauffassung für Vorgänge die in der Zukunft liegen nicht gibt
  • Entmündigung des kubanischen Gastes, indem der Einlader die „die finanzielle und rechtliche Verantwortung für den Eingeladenen zu tragen“ hat und „versichern muss, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt“ (Merkblatt des kubanischen Konsulates)
  • dass der Einlader sämtliche Kosten der Einladung zu übernehmen hat, als gäbe es einem Einlader, der nicht wüsste, dass Kubaner nichts haben. Warum aber dies noch amtlich festlegen zu wollen und nebenbei noch Rentenansprüche in Form der Übernahme einer Sozialversicherung (Formblatt des kubanischen Konsulates) einzufordern, zeigt den Dilettantismus dieser Landesvertretung, die so tut, als würde sie sich um das Wohlergehen ihrer Landsleute kümmern.
Es hilft aber nichts. Sie haben den Zugriff auf ihre Landsleute und stellen die Bedingungen bevor sie ihren Griff lockern.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 14. Januar 2008 um 08:54
Astrofan79   Ex-Mitglied

 
Hallo Liebes Forum,

ich hatte schon mal eine Einladung gemacht, da brauchte ich aber nur das Forumlar was auf der Seite des Konsulates angegeben war, auszufüllen und mit einem Verrechnungsscheck zurückzusenden und dann halte bei der Behörde in meiner Stadt die Verpflichtungserklärung auszufüllen und das Dokument mit der Krankenversicherung zu meinem Gast zu schicken hat sich das Verfahren jetzt geändert?  unentschlossen

Liebe Grüsse

Astrofan79
 
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Antwort #4 - 23. Februar 2008 um 23:37

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Alex schrieb am 11. Januar 2008 um 06:35:
Hier in NL habe ich allerdings nun schon gehoert, das sich Leute den Notar gespart haben und nur die Verpflichtungserklaerung/Garantstellung die man sowieso bei der Gemeinde macht weil die die Botschaft sehen will beim Visumsantrag, einfach übersetzen haben lassen (bei Gericht vereidigter Übersetzer) und danach haben überbeglaubigen lassen (Aussenministerium un Justitzministerium). Das wurde dann akzeptiert vom kubanischen Konsulat in Rotterdam für die Einladung!

Aber wohl auch hier gilt: Andrere Laender = andere Sitten! Smiley


Im Nachbarforum schrieb jetzt jemand,

Zitat:
"mir hat man im Konsulat erzählt, dass es auch möglich wäre ein Duplikat (müsse aber ein Original sein) der Verpflichtungserklärung als Ersatz für die eidesstattliche Erklärung einzureichen. Gut daran ist, dass man sich so die Übersetzung und die Lauferei spart. Vorbeglaubigt beim Landgericht müsse die Verpflichtungserklärung aber trotzdem werden."

Eigentlich kann ich nicht glauben, dass sie auch hier in DE zur Vernunft gekommen sein sollten.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 26. Februar 2008 um 18:10

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Jetzt besteht sogar die Hoffnung, dass die Ausreisegenehmigung im Zuge der angekündigten Reformen völlig abgeschafft wird.

Cambio en Cuba
Raúl Castro se enfrenta al reto de las reformas

Los primeros cambios serán la eliminación del permiso de salida y otras medidas migratorias

.......
Las primeras reformas consistirán en levantar algunas de las prohibiciones que hoy molestan a los ciudadanos. Raúl, de 76 años, puso plazo para que lleguen las primeras. Será en las próximas semanas y se comenzará por las "más sencillas". El inventario de insatisfacciones es largo, empezando por las restricciones para viajar al extranjero.
Fuentes no oficiales pero cercanas al poder dijeron a EL PAÍS que las primeras serán medidas migratorias. Entre ellas podrían estar la eliminación del permiso de salida, mayores facilidades a los que regresan, permitir la salida de menores, prórroga del tiempo que un nacional puede estar fuera del país sin que se le considere quedado (pasaría de 11 a 24 meses).

........


vollständige Meldung:  El pais 26.02.2008
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 08. März 2009 um 15:13

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Aktualisierung Einladungsschreiben
(März 2009)

Auf der Internetseite des kubanischen Konsulats werden für die Einladung folgende Papiere verlangt:

„Die Einladung im kubanischen Konsulat kann erst nach Vorlage eines notariellen Dokuments (Eidesstattliche Erklärung) beantragt werden. Die Eidesstattliche Erklärung und deren Übersetzung müssen vom Landgericht beglaubigt werden. Die Eidesstattliche Erklärung muss ………“

Eine "Eidesstattlichen Erklärung" wäre schon etwas Ungewöhnliches. Auch eine Übersetzung hört sich aufwendig an, zumal das Landgericht nur Übersetzungen von einem von ihnen anerkannten Übersetzer beglaubigt. Tatsächlich genügt aber dem kubanischen Konsulat (außer den Gebühren in Form eines Verrechnungsscheckes, Fotokopie der 1. Seite des Passes, frankierter und adressierter  Rückumschlag für die Quittung):
  • die beiden auf ihrer Internetseite in deutsch und spanisch veröffentlichten und ausgefüllten Fragebögen.
  • deren Unterschriftenbeglaubigung durch einen Notar und die Bestätigung der Richtigkeit dessen Unterschrift und Dienstsiegel durch das Landgericht (Apostille).
Die Fragebögen mit den benötigten Angaben sind natürlich selbst zu erstellen, wobei das Ausfüllen der Bögen ansehnlicher und einfacher ist, wenn das heruntergeladene pdf-Format in ein doc-Format konvertiert wird. Für die Beglaubigungen sorgt dann der Notar, welcher sich in Hessen mit Gebühren von insgesamt 27,88 EUR zufrieden geben muss, wobei er die Hälfte noch an das Landgericht abzugeben hat.

Hier die Dokumente:

... ... ... ...

 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 19. März 2009 um 15:15

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Esperanto schrieb am 08. März 2009 um 15:13:
Aktualisierung Einladungsschreiben
(März 2009)
Für die Beglaubigungen sorgt dann der Notar, welcher sich in Hessen mit Gebühren von
insgesamt 27,88 EUR
zufrieden geben muss, wobei er die Hälfte noch an das Landgericht abzugeben hat.

Irrtum. Zu früh bilanziert. Habe jetzt noch eine Rechnung über diesselbe Höhe bekommen. Die eine ist offenbar für die deutsche Version UR.Nr. 64/2009, die andere für die spanische UR.Nr. 65/2009 oder umgekehrt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #8 - 19. März 2009 um 15:45

Keyser_Soze   Offline
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Beiträge: 444
***
 
Zitat:
Eidesstattliche Erklärung


Eine eidesstattliche Versicherung gegenüber der kubanischen Botschaft? Das ist doch Unsinn.
 

Komme alleine, gehe alleine und alle baggern mich an, aber es wird niemand mitgenommen.
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Antwort #9 - 19. März 2009 um 18:25

Refresco1   Offline
Full Member
libre de Cuba

Beiträge: 124
***
 
Zitat:
Eine eidesstattliche Versicherung gegenüber der kubanischen Botschaft? Das ist doch Unsinn.


Unsinn schon, aber wir reden hier ja auch von Kuba. Traurig
 

Habanero hat mit Kuba soviel zu tun wie ein Pariser mit Frankreich
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