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Öffentliche Petition an den Bundestag (Gelesen: 6016 mal)
20. Januar 2008 um 23:47

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehegatten

Eingereicht durch: Tobias Krafczyk am Donnerstag, 27. Dezember 2007

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 28 Abs. 1 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu streichen, damit für nachziehende ausländische Ehegatten zu Deutschen das Erfordernis der vorherigen Sprachkenntnis ersatzlos entfällt.

Begründung:
Das Grundgesetz sieht in §6 einen besonderen Schutz von Ehe und Familie vor.

In der Diskussion um die Vereinbarkeit der Forderung nach Deutschkenntnissen vor Nachzug des Ehegatten ins Bundesgebiet wurde als Hauptargument angeführt, dass aus §6 GG nicht das Recht abgeleitet werden könne, die Ehe im Bundesgebiet zu führen. Dieses Argument trifft jedoch nur auf Personen zu, die ihre familiären, kulturellen und ethnischen Verwurzelungen nicht in Deutschland haben. Einem Deutschen Staatsbürger in diesem Zusammenhang zuzumuten, seine Ehe in einem für ihn fremden Land zu führen, nur damit er den Schutz durch §6 GG erfahren kann, ist im Hinblick auf die Zweck-Mittel-Relation bei diesem Grundrechtseingriff unverhältnismäßig. Auf die ""besondere Entfaltung"" von §6 GG im Hinblick auf den Ehegattennachzug zu Deutschen wird schließlich auch in den Richtlinien PGZU- 128 406/1 Rn 190 verwiesen!

Das 2. Hauptargument war der Schutz vor einem ""Abgleiten"" des Ehegatten in Deutschland in kulturelle Parallelwelten, in denen kein Deutsch gesprochen wird. Beim Ehegattennachzug zu Deutschen Staatsbürgern ist diese Gefahr jedoch als äußerst gering anzunehmen, da sich der nachziehende Ehegatte naheliegenderweise im Lebensumfeld des Deutschen bewegen wird. Statistisch verkehren Deutsche Staatsbürger jedoch im Regelfall nicht in kulturellen Parallelwelten, so dass an dieser Stelle auch das 2. Hauptargument für diese Konstellation des Ehegattennachzugs nicht zutreffend ist.

Hauptargument 3 Schutz vor Zwangsverheiratungen: In der bundesdeutschen Kultur- und Wertevorstellung sind Zwangsverheiratungen nicht denkbar; außerdem bleibt die Frage nach der Zulässigkeit, alle Ehepartner unter ""Generalverdacht"" einer Zwangsheirat zu nehmen und daraus härtere Zuzugsvoraussetzungen allen aufzuerlegen. 


Es gibt die Möglichkeit bis zum 18. Februar 2008:

1. Diskussionsbeiträge zu verfassen
2. Die Mitzeichnung der Petition

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=598
 

Saludos Esperanto
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Antwort #1 - 02. März 2008 um 00:57
Malecon   Ex-Mitglied

 
Desweiteren wäre noch der § 3 des Grundgesetzes hinzuzufügen in dem es heißt:
[highlight]Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. [highlight]

Somit wären alle Ehegatten die ausserhalb de EU ihren Wohnsitz haben eindeutig benachteiligt, da dieses Gesetz nicht für Bürger der Europäischen Union gilt, da diese ja automatisch ein Aufenthaltsrecht besitzen, DIESES GESETZ VERSTÖSST EINDEUTIG GEGEN DIE VERFASSUNG, da keine Gleichbehandlung gewährleistet ist, alle nachziehenden Ehegatten ausserhalb der EU sind somit benachteiligt!
 
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Antwort #2 - 02. März 2008 um 09:23

Alex   Offline
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Cubalibre
Harderwijk

Geschlecht: male
Beiträge: 206
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Ich finde es auch diskriminierend was einem da fuer "Panzersperren" in den Weg gelegt werden. Gut ich bin kein Jurist aber wieso da natinales Recht vor EU-Recht geht ist mir auch schleierhaft.

Hier bei uns in NL gibt es eine ganz aehnliche Gesetzeslage uebrigens. Auch da muessen die Ehepartner in ihrem Herkunftsland neuerdings erstmal auch diese Basiskenntnisse der niederlaendischen Sprache nachweisen ehe es ein Visum gibt zur Familienzusammenfuehrung.

Da ich aber die deutsche Staatsbuergerschaft habe, gilt dies eben nicht fuer mich bzw. meine kubanische Frau! Verrueckt! Sie konnte damals gratis ihr Visum holen auf der niederlaendischen Botschaft in Havanna und hier kostet die Aufenthalsgenehmigung 38.-EUR fuer 5 Jahre. Gleiches haben wir auch so durchgezogen nun fuer den grossen Sohn meiner Frau. Auch der faellt noch unter diese EU-Regelung! Fuer Niederlaender in NL und deren Ehepartner gilt eben dieses neue Gesetz und dazu kommen noch Kosten und Gebuehren von mehreren hundert Euro.
 
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Antwort #3 - 02. März 2008 um 16:49

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Alex schrieb am 02. März 2008 um 09:23:
Gut ich bin kein Jurist aber wieso da nationales REcht vor EU-Recht geht ist mir auch schleierhaft.

Die deutsche Botschaft verweist auf ihrer Internetseite zum Ehegatten- und Familiennachzug auf das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz vom28. August 2007 und deutet an, dass dieses auf die Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union gründet.

Das ist nur bedingt richtig, die Sprachkenntnisse betreffende Bestimmung sind in der EU-Richtlinie nur als eine Möglichkeit vorgesehen ist, d. h., dass die Einführung von Sprachkenntnissen als Einreisebedingung von der EU-Richtlinie nicht gefordert wird, diese Bedingung ist eine deutsche "Zutat", hier kann sich der Gesetzgeber nicht auf eine Muss-Vorgabe der EU berufen. Ähnliche Regelungen haben innerhalb der EU neben Niederland auch Frankreich.

Das Ganze ist schon eine ärgerliche Geschichte. Insbesondere, wenn man daran denkt, dass damit offenbar Missbräuche unserer islamischen Mitbürger aus der Türkei entgegengesteuert werden soll. Wahrscheinlich haben sie bei der Verabschiedung dieses Gesetzes nur daran gedacht und die massive Benachteilung deutscher Bürger im Falle einer Heirat mit Nicht-EU-Bürger einfach verdrängt. Es gibt ja auch viel zu verdrängen, wenn es um die Frage der Gleichbehandlung islamischer Glaubensbrüder geht.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 02. März 2008 um 17:01

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Die Taktiererei mit unseren türkischen Mitbürgern sollte uns im Kubaforum weniger interessieren. Viel mehr Unverständnis bereitet das Resultat dieses Gesetzes, wonach der Nachzug des Ehegatten nur dann möglich ist, wenn er verheimlicht, dass er mit einem Deutschen verheiratet ist. Nur so hat dieser dann in Deutschland die Möglichkeit die Sprache des Ehegatten zu erlernen, was in den meisten Fällen im Ausland nur bedingt möglich ist.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 02. März 2008 um 23:51

uwe   Offline
Administrator

Geschlecht: male
Beiträge: 1895
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hier geht es um ein sprachlevel, das jeder normale mensch sich fuer einen 2wochen-urlaub im ausland zulegen sollte.
wenn jemand nun seinen lebensmittelpunkt jahrelang oder fuer immer verlegen will, ist das doch ein minimum. wie will man auch nur annaehernd bei besuchen vor der heirat einschaetzen koennen, ob die gegebenheiten im betreffenden land einem zusagen?!
nach 10 jahren cubaforen habe ich noch keine datenbanken mit sprachschulen auf cuba, privatlehrern, software etc. und den austausch ueber kosten, machbarkeit usw. gelesen.
dies ist das eigentliche trauerspiel.
es mag cubaner geben, die die organisation schwierig selbst gebacken bekommen. nur was machen deren partner denn im urlaub?
 
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Antwort #6 - 03. März 2008 um 18:24

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Jeder normale Mensch wird sich reiflich überlegen mit wem er eine Ehe eingeht. Jetzt kommt da noch eine Rotznase daher und sagt, er sei ermächtigt anhand der Sprachkenntnisse zu prüfen, ob das mit der Ehe auch klappen kann.

Und wenn man nachfragt, warum dies anhand der Sprachkenntnisse geprüft werden soll, dann erfährt man, dass damit Zwangsheiraten verhindert und die Integration der Türken erzwungen werden soll. Das wurmt. Warum muss ich mich entmündigen lassen, damit Muslime hier nicht ungleich behandelt werden?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 03. März 2008 um 21:42
Malecon   Ex-Mitglied

 
Sicherlich würde ein normal denkender Mensch die Sprache erlernen in dies er Auswandert oder zumindest sich deie meiste Zeit des Jahres aufhält, dennoch ist dies eine Entmündigung, dies sollte jedem selbst überlassen werden, dies Gesetz könnte ja direkt von Fidel gemacht worden sein, und nicht in einem sogenannten demokratischen Land. Und jeder normale Mensch würde ich mal sagen , wird sich bevor er heiratet zumindest 1 Mal sich in dem Land eine Zeitlang aufhalten wollen, in das er zuziehen will, um zu sehen ob  ihm das liegt.
Desweitern kommt hinzu daß es nun mal auf Cuba nicht einfach ist, deutsch zu lernen, wenn man nicht gerade in La Habana wohnt, ansonsten muß man schon suchen, ich denke mal in der Provinz, ein auswegloses Unterfangen, mit Buch und einer CD? Wohl kaum. Dies interessiert wohl die Herren die die Gesetzesvorlage in Umlauf gebracht haben wohl kaum, stures, bürokratisches Denken!  Ärgerlich Griesgrämig
 
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