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Sprachnachweis "C1" - Wo in Cuba?????? (Gelesen: 17677 mal)
07. Oktober 2008 um 22:39

yuma   Offline
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Hola

Ich hab momentan ein "kleines" Problemchen!

Erstmal etwas zum Background.......

Ich bin mit meiner Cubana seit 2003 verheiratet und hat eine inzwischen 16jährige Tochter. Aufgrund ihres früheren Berufes als Lehrerin hat sie erst ende letzten Jahres ihre PRE erhalten und war deshalb nicht in der Lage, den Nachzug ihrer Tochter früher in die Wege zu leiten.
Sie war jetzt fast ein Jahr drüben, um alles zu erledigen, ist aber inzwischen wieder hier, mußte aber ihre Tochter erst einmal noch zurücklassen.
Der Visumsantrag ist am Laufen und alle Papiere hier in D-Land angekommen. Heute eröffnete mir der Ausländerbeamte, daß ein Kindernachzug nur möglich sei, wenn meine Stieftochter eine Sprachprüfung "C1" nachweisen könne.
Nun wurde aber der erste Visumsantrag zu einem Zeitpunkt gestellt, als meine Stieftochter noch 15 war. Leider fehlten immer wieder einige der berühmten Papierchen und so zog sich das ganze in die Länge, bis die kleine wieder Geburtstag hatte Griesgrämig
Ich versuche jetzt erst einmal, auf diesen Sachverhalt aufzubauen, denn entscheidend ist das Alter bei Visumsbeantragung. Ob das funktioniert (wegen der fehlenden Papiere zu diesem Zeitpunkt) ...... bamos a ber......
Falls die Amtsschimmel sich aber auf stur stellen, muß Kleinchen wohl in den sauren Apfel beißen und dieses besagte "C1" machen. Sie lernt ja eh schon täglich mit einem Privatlehrer (ich hoffe nur Deutsch Zwinkernd)
Fragt sich jetzt nur, wo man auf Cuba die Möglichkeit dazu hat. Ich muß dazu sagen, daß sie bei ihrer Tante im Campo wohnt. Genauer gesagt in Horquita, falls da schon mal jemand durchgekommen ist.
Oder vielleicht ist ja jemand in einer ähnlichen Lage, hat Anregungen, Tips o.ä. auf Lager oder will sich einfach mal austauschen.

Wünsche euch noch einen schönen Abend
Ein Yuma, der inzwischen lieber keiner mehr wäre  weinend
 
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Antwort #1 - 07. Oktober 2008 um 23:03

Alex   Offline
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Cubalibre
Harderwijk

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Beiträge: 206
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Ich wünsche dann schonmal "viel Vergnügen" eine sechzehnjaerige in Europa zu integrieren!  Schockiert/Erstaunt Durchgedreht Ich tue naemlich seit ca. einem Jahr selbiges mit einem achtjaehrigen und da ist schon schwer genug bestimmte da Regeln unserer westlichen Zivilisation 'reinzukriegen.... Smiley
 
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Antwort #2 - 08. Oktober 2008 um 20:41

yuma   Offline
Junior Member
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Vielen Dank für die "Glückwünsche"...
Erst mal die anderen Hürden nehmen und dann sehn mer weiter. Ich bin da aber ganz zuversichtlich.  Cool
Die Integration meiner Esposita hat auch erstaunlich gut funktioniert, obwohl sie auch manchmal die Mentalität eines Teenagers an den Tag legt. Zwinkernd
Und in einigen Punkten ist die Tochter sogar noch etwas umgänglicher und bedachter als die Mutter.  Smiley
 
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Antwort #3 - 08. Oktober 2008 um 23:54

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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yuma schrieb am 07. Oktober 2008 um 22:39:
Heute eröffnete mir der Ausländerbeamte, daß ein Kindernachzug nur möglich sei, wenn meine Stieftochter eine Sprachprüfung "C1" nachweisen könne.

Fragt sich jetzt nur, wo man auf Cuba die Möglichkeit dazu hat.

Weil es in Kuba kein Goetheinstitut gibt, gibt es dort keine Möglichkeit einer Sprachprüfung weder für A1 noch für C1. Das ist ja der Grund, warum die Botschaft die für die Familienzusammenführung verlangten einfachen Deutschkenntnisse selbst prüft.

Offenbar ist aber die Hürde beim Familiennachzug von minderjährigen kubanischen Kindern zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr hinsichtlich der abverlangten Sprachkenntnisse noch höher als für den Ehegattennachzug bzw. für ein Heiratsvisum. So steht auf der betreffenden Internetseite der Botschaft in Havanna: "Bei Antragstellung eines Kindes, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist zusätzlich zu prüfen, ob das Kind die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann."

Einerseits hat ja die Botschaft alle interessierten Antragsteller auf die Möglichkeit hinzuweisen, den Antrag auch ohne den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse zu stellen, informiert jedoch auch gleichzeitig, dass die Erteilungsvoraussetzungen damit nicht vollständig vorliegen und der Antrag u.U. ablehnend beschieden werden muss. Andererseits macht es sich der „Ausländerbeamte“ zu leicht, wenn er glaubt ein Prüfungszertifikat verlangen zu können, welches in Kuba schlichtweg nicht zu bekommen ist.

Ich denke, dass eine Lösung mit der Ausländerbehörde angestrebt werden sollte, die so aussehen könnte, dass die Ausländerbehörde die Zustimmung für das nationale Visum (3 Monate gültig) für den Nachzug der Schwiegertochter erteilt, die endgültige Aufenthaltserlaubnis aber vom Nachweis der Deutschkenntnisse in Form einer bestandenen Sprachprüfung nach C1 innerhalb dieser 3 Monate abhängig macht. Dabei beziehe ich mich auf Ausführungen des Auswärtigen Amtes, Referat Ausländer- und Visumsrecht.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 09. Oktober 2008 um 18:57

yuma   Offline
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Danke Esperanto für deine Ausführungen.
Das seltsame ist ja nur, daß meine Stieftochter bei der Beantragung des Visums diesen "Ehegatten-Sprachtest" wohl mit Erfolg abgelegt hat. Sonst wären die Papiere wohl nicht nach Deutschland geschickt worden. Ihr wurde auch nicht gesagt, daß unter diesen Umständen bei dem Antrag keine Chance auf Erfolg bestünde. Ich stehe auch in Kontakt mit der Botschaft in Havanna und mir wurde heute mitgeteilt, daß sie nun auf den (mit Sicherheit negativen) Bescheid aus Deutschland warten würden. Somit schiebt einer den "Schwarzen Peter" dem anderen zu!  weinend
Werde mich mal über die Möglichkeit dieses nationale Visums Informieren. Von der Ausländerbehörde wurde ich ja auch ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Besuchsvisums hingewiesen.Auf die Möglichkeit, diese Zeit zu nutzen, um sich hier die erforderlichen Sprachkenntnisse anzueignen, habe ich jedoch bisher noch nicht gedacht.
Nur wird das Problem dabei nur sein, daß ein solches Besuchsvisum in dieser Situation aufgrund anzunehmender mangelnder Rückkehrbereitschaft ebenfalls wohl kaum Aussicht auf Erfolg haben würde.

Naja, ich werde ja sehen, was sich da weiter tut....
 
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Antwort #5 - 10. Oktober 2008 um 00:41

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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yuma schrieb am 09. Oktober 2008 um 18:57:
Von der Ausländerbehörde wurde ich ja auch ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Besuchsvisums hingewiesen.

Wenn das Visum für den Familiennachzug wegen unzureichender Sprachkenntnisse abgelehnt werden sollte, ist der Antrag auf ein Sprachvisum sinnvoller als ein Besuchsvisum. Ein glaubhafter Nachweis der Rückkehrwilligkeit für die Bewilligung des Besuchvisums ist m.E. nicht zu führen, wenn vorher ein dauerhafter Aufenthalt angestrebt wurde. Das Sprachvisum ist also die vernünftigere Lösung, zumal sich die Dauer der dafür erteilten Aufenthaltserlaubnis am Erreichen des vorgegeben Lernzieles, nämlich der erfolgreichen Sprachprüfung für das C1 Zertifikat orientieren könnte und nicht an der maximal möglichen Aufenthaltsdauer von 3 Monaten eines Besuchsvisums.

Wenn dann das von der Ausländerbehörde verlangte C1 Sprachzertifikat vorgelegt wird, stellt sich die Frage, was der Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung im Zuge der Familienzusammenführung entgegenstehen könnte.


yuma schrieb am 09. Oktober 2008 um 18:57:
Das seltsame ist ja nur, daß meine Stieftochter bei der Beantragung des Visums diesen "Ehegatten-Sprachtest" wohl mit Erfolg abgelegt hat. Sonst wären die Papiere wohl nicht nach Deutschland geschickt worden.

Die Frage ist schon interessant: Kann die Botschaft den Antrag auf Familienzusammenführung mit der Begründung der Unvollständigkeit zurückhalten, wenn der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse nicht erbracht wird? Wäre es nicht Sache der Ausländerbehörde die alternaive Möglichkeit festzustellen, ob anhand der eingereichten Dokumente „gewährleistet erscheint, dass er (Antragsteller) sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann“


Egal wie man die Sache auch wendet, es gilt die Ausländerbehörde für das Vorhaben zu gewinnen. 

 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 13. Oktober 2008 um 19:46

yuma   Offline
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-UPDATE-

Haben heute eine SMS von meiner Stieftochter erhalten. Sie hat in Havanna angerufen und die Botschaft hätte ihr mitgetilt, sie könne ihr Visum übermorgen abholen!  Schockiert/Erstaunt
Naja, ich glaubs erst, wenns amtlich ist.
Werde euch auf alle Fälle auf dem Laufenden halten.....

 
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Antwort #7 - 13. Oktober 2008 um 23:50

Esperanto   Offline
Administrator

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yuma schrieb am 13. Oktober 2008 um 19:46:
Sie hat in Havanna angerufen und die Botschaft hätte ihr mitgeteilt, sie könne ihr Visum übermorgen abholen!

Gratuliere! Dann hat Deine Ausländerbehörde zugestimmt. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur noch eine Formsache.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #8 - 09. September 2012 um 23:54

Romita   Offline
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Hallo! wieso braucht ein kubanisches Kind einen C1-Nachweis,um in Deutschland integriert werden zu können? Habe eine kubanische Freundin,die mit einem dt.Mann verheiratet ist und ihr Sohn(jetzt 15 J.alt) war damals 9 als er nachkam. Davon hat sie mir nie was erzählt.Muß sie unbedingt fragen.
 

Ro.Sch
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Antwort #9 - 08. Oktober 2012 um 16:20

juan72   Offline
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Cubalibre

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Romita schrieb am 09. September 2012 um 23:54:
Hallo! wieso braucht ein kubanisches Kind einen C1-Nachweis,um in Deutschland integriert werden zu können? Habe eine kubanische Freundin,die mit einem dt.Mann verheiratet ist und ihr Sohn(jetzt 15 J.alt) war damals 9 als er nachkam.

Kinder bis zum 15. Lebensjahr brauchen für das FZF-Visum gar keinen Sprachnachweis. Der wird erst ab dem 16. Lebensjahr gefordert, dann aber gleich auf C1-Niveau, was schon sehr hoch ist.

Im übrigen, was den Fall deiner Freundin angeht: Wenn der Sohn jetzt 15 ist und mit 9 nach Deutschland kam, dann war das ungefähr 2006. Sprachkenntnisse muss man aber erst seit 2007 nachweisen.
 
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