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Heirat auf Cuba = Ehefaehigkeitsbescheinigung (Gelesen: 5284 mal)
28. April 2009 um 09:44

Mirasol   Offline
Newbie
Cubalibre
Baden-Baden

Geschlecht: female
Beiträge: 3
*
 
Hallo,

nachdem alle anderen Moeglichkeiten schief gegangen sind, bleibt jetzt tatsaechlich nur noch die Heirat und zwar auf Cuba.

Hierzu habe ich wieder eine Frage, die sich an euren weiten Wissensschatz richtet und mit der ich nochmals um eure Hilfe bitte:
Ich muss neben meiner Geburtsurkunde eine Ehefaehigkeitsbescheinigung (beglaubigt, uebersetzt, beglaubigt, zertifiziert) nach Cuba bringen. Mein Anruf auf dem Standesamt hat ergeben, dass es sich hierbei nicht einfach um eine Bescheinigung handelt, die bezeugt, dass ich ledig bin und heiraten kann, sondern dass es hier um eine umfangreiche Pruefung beider Personen geht und dementsprechend auch Papiere von meinem Freund benoetigt werden. Das ist doch alles wieder nicht praktisch durchfuehrbar!
Meine Frage an euch ist nun: geht es hier wirklich um ein Ehefaehigkeitszeugnis in diesem Sinne oder reicht eine Meldbescheinigung vom Buergeramt die bezeugt, dass ich ledig bin?
Wer von euch ist durch diesen Prozess bereits gegangen und kann mir weiterhelfen?

Vielen herzlichen Dank im Voraus,
Mirasol
 
IP gespeichert
 
Antwort #1 - 28. April 2009 um 11:31

Elisabeth   Offline
Full Member
paroliño
CH

Beiträge: 1310
***
 
Woher hast du denn diese Information über die Notwendigkeit einer Ehefähigkeitsbescheinigung?

Wir haben in Cuba geheiratet, jedoch keine solche Bescheinigung gebraucht. Es kann sich natürlich etwas geändert haben, ich habe jedoch nie etwas darüber in welchem Cubaforum denn auch gelesen.

Wir brauchten nur eine Geburtsurkunde und die beglaubigte und überbeglaubigte Kopie der beiden Scheidungsurkunden. Wenn man nie verheiratet war, musst du eine Ledigkeitsbescheinigung haben (auch beglaubigt und überbeglaubigt).

Andererseits, bereite dich schon einmal auf einen immensen Papierkrieg, einen Haufen Ärger und viel Geld ausgeben vor. Denn was du jetzt schreibst ist erst der Anfang und ziemlich unschuldig. Die Heirat mit einem Cubaner muss man sich richtig verdienen und nur weil er kein Besuchsvisum kriegt würde ich es sicher nicht machen.

Überlege es dir noch einmal, denn gerade in den ersten Jahren, nachdem er dann mal hier ist, braucht man eine gehörige Portion Geduld, Hartnäckigkeit und Durchhaltungsvermögen.
 

Elisabeth
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Antwort #2 - 28. April 2009 um 11:52

espresso   Ex-Mitglied
Cubalibre

*
 
kleiner Tipp:
viele Infos auf der Seite der Cubanischen Botschaft
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=9840

speziell für dich:


Tel.: (030) 44737023
Fax:  (030) 44793091
E-Mail: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 8:30 – 11:30 Uhr
Mi: auch 14:00 -16:00 Uhr
Telefon. Informationen: Mo.-Fr. 14:00 – 16:00 Uhr

2009                                                                          

Zur Heirat in Kuba sind folgende Dokumente nötig, die zuvor vom kubanischen Konsulat zu beglaubigen sind. Alle Dokumente dürfen vom Ausstellungsdatum zur Heirat nicht älter als 6 Monate sein. In Kuba selbst können Sie dann innerhalb von zwei bis drei Tagen in der Consultoría Jurídica Internacional heiraten, die es in allen Provinz-Hauptstädten gibt. Kosten ab 625 CUC (ohne Beantragung der PRE).

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist zur Heirat in Kuba nicht zugelassen
Bei Heirat in Kuba zwischen einem Deutschen und einem kubanischen Bürger

1. Internationale Geburtsurkunde: muss von der zuständigen Regierungsbehörde (in Berlin: vom Standesamt I)  vorbeglaubigt (legalisiert) sein.
Bei einem  deutschen Staatsbürger oder ausländischen Bürger, der nicht in Deutschland geboren wurde, muss die Geburtsurkunde im jeweiligen Land der Geburt vom kubanischen Konsulat endlegalisiert werden.

2. Melde-/Aufenthaltsbescheinigung:  mit Ledigkeitsnachweis (bei Geschiedenen mit Vermerk „GESCHIEDEN“), von der zuständigen Regierungsbehörde (in Berlin vom Standesamt I) vorbeglaubigen (legalisieren) lassen und von einem beeideten Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen. Die Übersetzung muss ebenfalls vom entsprechenden Landgericht vorbeglaubigt (legalisiert) werden.

3. Bei Geschiedenen: Das vom Amtsgericht ausgestellte Scheidungsurteil vom Landgericht oder Amtsgericht vorbeglaubigen lassen und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht vorbeglaubigen lassen. Eine internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk ist nicht zulässig.

4. Bei Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde vor beglaubigen lassen (von wie Punkte 1 und 2) und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht vor beglaubigen lassen, wenn es keine internationalen Dokumente sind; internationale Dokumente m`ssen nicht übersetzt werden.

Bei Heirat in Kuba zwischen zwei nicht kubanischen Bürgern:

1.      Internationale, auf Regierungsebene vorbeglaubigte Geburtsurkunde;
2.      Auf Regierungsebene vorbeglaubigte Meldebescheinigung mit Nachweis „Ledig“ bzw. „Geschieden“;
3.      Vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung der Meldebescheinigung
4.      bei Geschiedenen: das vom Landgericht (oder Amtsgericht) vorbeglaubigte Scheidungsurteil und dessen vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung;
5.      bei Witwern die vorbeglaubigte Heiratsurkunde und vorbeglaubigte Sterbeurkunde, die Übersetzungen ebenfalls vom Landgericht vorbeglaubigen lassen.

Übersetzungen können mit entsprechender Wartezeit auch durch das Konsulat durchgeführt werden, wobei pro angefangener Seite 25,00 € berechnet werden. Die vom Konsulat verfassten Übersetzungen werden anschliessend vom Konsulat legalisiert.

Alle Dokumente, außer dem Scheidungsurteil, das eine beglaubigte Kopie sein kann, müssen im Original vorliegen und dürfen vom Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate zur Heirat in Kuba sein.

Geburts-, Heirats- Sterbeurkunden und Aufenthaltsbescheinigungen müssen nicht übersetzt - sondern nur vorbeglaubigt werden - wenn es sich um internationale Dokumente handelt.

Bezahlung
Pro Legalisierung werden 100,00 € in Rechnung gestellt; außerdem ist bei Abfertigung auf postalischem Weg eine  Bearbeitungsgebühr von einmalig 25,00 € zu bezahlen; es sind 3,50 € in Briefmarken beizulegen (bei gewünschter Rücksendung als EINSCHREIBEN). Die Bezahlung erfolgt immer im voraus zur Antragstellung per Verrechnungsscheck (ausgestellt von einer in Deutschland ansässigen Bank) oder in bar. Überweisungen sind ausnahmslos nicht möglich.

Nach der Hochzeit:
Die Kubanische Heiratsurkunde muss nach vorheriger Übersetzung ins Deutsche durch das ESTI vom deutschen Konsulat  in Havanna legalisiert werden, damit sie Rechtskraft für Deutschland hat. In Deutschland können Sie sich damit ein Familienbuch ausstellen lassen.
Weitere Informationen erhalten sie von ihrem Standesamt.

Es ist zu empfehlen, dass der kubanische Ehepartner das „Permiso de Residencia en el Exterior“ (PRE) - Genehmigte Wohnsitznahme im Ausland - vor Ort in der Inmigración local beantragt.
(Dies gilt nicht für eine Eheschließung zwischen zwei nicht kubanischen Staatsbürgern)

Bei Rückfragen nutzen sie bitte unseren e-mail Service


Wenn Sie in den alten Bundesländern wohnen, wenden  Sie sich bitte zur Legalisierung Ihrer Dokumente zuständigkeitshalber an die Botschaft von Kuba, Außenstelle Bonn, Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn.
Tel.: 0228-3090, Fax: 0228-309244
e-mail: kons-od-bonn@botschaft-kuba.de  
http://emba.cubaminrex.cu/LinkClick.aspx?link=http%3a%2f%2femba.cubaminrex.cu%5c...

Ansonsten lese dir noch die letzten zwei Absätze von Elisabeth gut durch.


 
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Antwort #3 - 02. Mai 2009 um 09:24
guzzi   Ex-Mitglied

 
espresso schrieb am 28. April 2009 um 11:52:
Bei Heirat in Kuba zwischen zwei nicht kubanischen Bürgern:



Ich habe lange Zeit auf kuba verbracht, so was habe ich noch nie gehört, dachte immer einer der beiden  partner müsste mindestens kubanischer staatsbürger sein.
 
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