kleiner Tipp:viele Infos auf der Seite der Cubanischen Botschaft
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=9840speziell für dich:Tel.: (030) 44737023
Fax: (030) 44793091
E-Mail: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 8:30 – 11:30 Uhr
Mi: auch 14:00 -16:00 Uhr
Telefon. Informationen: Mo.-Fr. 14:00 – 16:00 Uhr
2009
Zur Heirat in Kuba sind folgende Dokumente nötig, die zuvor vom kubanischen Konsulat zu beglaubigen sind. Alle Dokumente dürfen vom Ausstellungsdatum zur Heirat nicht älter als 6 Monate sein. In Kuba selbst können Sie dann innerhalb von zwei bis drei Tagen in der Consultoría Jurídica Internacional heiraten, die es in allen Provinz-Hauptstädten gibt. Kosten ab 625 CUC (ohne Beantragung der PRE).
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist zur Heirat in Kuba nicht zugelassenBei Heirat in Kuba zwischen einem Deutschen und einem kubanischen Bürger
1. Internationale Geburtsurkunde: muss von der zuständigen Regierungsbehörde (in Berlin: vom Standesamt I) vorbeglaubigt (legalisiert) sein.
Bei einem deutschen Staatsbürger oder ausländischen Bürger, der nicht in Deutschland geboren wurde, muss die Geburtsurkunde im jeweiligen Land der Geburt vom kubanischen Konsulat endlegalisiert werden.
2. Melde-/Aufenthaltsbescheinigung: mit Ledigkeitsnachweis (bei Geschiedenen mit Vermerk „GESCHIEDEN“), von der zuständigen Regierungsbehörde (in Berlin vom Standesamt I) vorbeglaubigen (legalisieren) lassen und von einem beeideten Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen. Die Übersetzung muss ebenfalls vom entsprechenden Landgericht vorbeglaubigt (legalisiert) werden.
3. Bei Geschiedenen: Das vom Amtsgericht ausgestellte Scheidungsurteil vom Landgericht oder Amtsgericht vorbeglaubigen lassen und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht vorbeglaubigen lassen. Eine internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk ist nicht zulässig.
4. Bei Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde vor beglaubigen lassen (von wie Punkte 1 und 2) und die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht vor beglaubigen lassen, wenn es keine internationalen Dokumente sind; internationale Dokumente m`ssen nicht übersetzt werden.
Bei Heirat in Kuba zwischen zwei nicht kubanischen Bürgern:
1. Internationale, auf Regierungsebene vorbeglaubigte Geburtsurkunde;
2. Auf Regierungsebene vorbeglaubigte Meldebescheinigung mit Nachweis „Ledig“ bzw. „Geschieden“;
3. Vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung der Meldebescheinigung
4. bei Geschiedenen: das vom Landgericht (oder Amtsgericht) vorbeglaubigte Scheidungsurteil und dessen vom Landgericht vorbeglaubigte Übersetzung;
5. bei Witwern die vorbeglaubigte Heiratsurkunde und vorbeglaubigte Sterbeurkunde, die Übersetzungen ebenfalls vom Landgericht vorbeglaubigen lassen.
Übersetzungen können mit entsprechender Wartezeit auch durch das Konsulat durchgeführt werden, wobei pro angefangener Seite 25,00 € berechnet werden. Die vom Konsulat verfassten Übersetzungen werden anschliessend vom Konsulat legalisiert.
Alle Dokumente, außer dem Scheidungsurteil, das eine beglaubigte Kopie sein kann, müssen im Original vorliegen und dürfen vom Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate zur Heirat in Kuba sein.
Geburts-, Heirats- Sterbeurkunden und Aufenthaltsbescheinigungen müssen nicht übersetzt - sondern nur vorbeglaubigt werden - wenn es sich um internationale Dokumente handelt.
Bezahlung
Pro Legalisierung werden 100,00 € in Rechnung gestellt; außerdem ist bei Abfertigung auf postalischem Weg eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 25,00 € zu bezahlen; es sind 3,50 € in Briefmarken beizulegen (bei gewünschter Rücksendung als EINSCHREIBEN). Die Bezahlung erfolgt immer im voraus zur Antragstellung per Verrechnungsscheck (ausgestellt von einer in Deutschland ansässigen Bank) oder in bar. Überweisungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Nach der Hochzeit:
Die Kubanische Heiratsurkunde muss nach vorheriger Übersetzung ins Deutsche durch das ESTI vom deutschen Konsulat in Havanna legalisiert werden, damit sie Rechtskraft für Deutschland hat. In Deutschland können Sie sich damit ein Familienbuch ausstellen lassen.
Weitere Informationen erhalten sie von ihrem Standesamt.
Es ist zu empfehlen, dass der kubanische Ehepartner das „Permiso de Residencia en el Exterior“ (PRE) - Genehmigte Wohnsitznahme im Ausland - vor Ort in der Inmigración local beantragt.
(Dies gilt nicht für eine Eheschließung zwischen zwei nicht kubanischen Staatsbürgern)
Bei Rückfragen nutzen sie bitte unseren e-mail Service
Wenn Sie in den alten Bundesländern wohnen, wenden Sie sich bitte zur Legalisierung Ihrer Dokumente zuständigkeitshalber an die Botschaft von Kuba, Außenstelle Bonn, Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn.
Tel.: 0228-3090, Fax: 0228-309244
e-mail: kons-od-bonn@botschaft-kuba.de
http://emba.cubaminrex.cu/LinkClick.aspx?link=http%3a%2f%2femba.cubaminrex.cu%5c...Ansonsten lese dir noch die letzten zwei Absätze von Elisabeth gut durch.