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Einladungsthema..... zum x-ten mal...... (Gelesen: 6503 mal)
28. Juli 2010 um 12:29

bruja   Offline
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de puta madre

Beiträge: 506
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nur ne kurze Frage:

Wie stehen die Chancen der Visa-Erteilung, wenn Cubaner schon mehrfach über Arbeitsvisum im Ausland gewesen ist? u.a. auch schon mehrfach erteilte Schengenvisa hat.

Wie ist Eure Meinung dazu?

Wird die deutsche Botschaft in solch einem Fall ein "Besuchsvisum" ablehnen oder steht die Chance bei 50/50 oder vielleicht doch besser?? Schockiert/Erstaunt


danke
bruja
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #1 - 28. Juli 2010 um 14:08

Esperanto   Offline
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Bei derart vielen Visa bedarf es keiner Gesinnungsprüfung über dessen Rückkehrwilligkeit, als entscheidendes Kriterium für die Bewilligung des Besuchsvisums. Die Einsicht in das Visa-Informationssystems (VIS) müßte der Botschaft genügen. Der Kubaner wird selbst wissen, ob darin etwas Negatives stehen könnte, welches eine Ablehnung des Visums rechtfertigen würde. Ansonsten gibt es keine Gründe für die Ablehnung eines Besuchsvisums, wenn er den Antrag mit den üblichen Dokumente vorgelegt und sich innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nicht länger als 3 Monate aufhalten will.

Unklar ist mir nur, wie er zu einem „Arbeitsvisum“ kam.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 29. Juli 2010 um 08:55

bruja   Offline
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de puta madre

Beiträge: 506
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Was ist dir unklar?

er hat visas gehabt, mit denen er auch arbeiten durfte.
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #3 - 05. August 2010 um 20:17

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Beiträge: 1310
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Zitat:
Unklar ist mir nur, wie er zu einem „Arbeitsvisum“ kam.


Das kriegen alle Künstler wenn sie hier in Europa auftreten, Esperanto. Es sieht so aus:
http://img192.imageshack.us/img192/9407/schengenvisumm2.jpg

Der wichtigste Unterschied ist die Bezeichnung, hier D+C, wobei die "D" für das Arbeitsvisum steht und die C ein normales Schengen-Visum bezeichnet.
 

Elisabeth
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Antwort #4 - 06. August 2010 um 00:41

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Gedacht hatte ich schon an Musiker oder andere Künstler. Sportler für olympische oder andere Wettkämpfe. Seeleute, die an Land wollen. Auch kurzfristige Visa für irgendwelche Teilnahmen an Kongressen, Seminaren oder anderen Berufbildungsmöglichkeiten kämen in Betracht. Auch Staatsbediensteten für offizielle Besuche oder sonstige Anwesenheiten für halbstaatlicher Organisationen. Aber auch Saisonarbeiter aus visapflichtigen Staaten sind denkbar.

All dies ist aber ungewöhnlich. Meine Frage an Bruja war eher eine Steilvorlage. Es kam aber eine schnippige Antwort zurück. Wahrscheinlich wollte sie ihren Nick rechtfertigen.

Gern hätte ich auch gewußt, welche Botschaft das abgebildete Visum ausgestellt hat. Nach der Sprache der Eintragungen kämen Botschaften von 3 Ländern in Frage. Erstaunlich dabei die 100 Tage Aufenthalt. Dies ist keineswegs konform mit dem Schengen-Abkommen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 06. August 2010 um 08:52

Elisabeth   Offline
Full Member
paroliño
CH

Beiträge: 1310
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Zitat:
Auch kurzfristige Visa für irgendwelche Teilnahmen an Kongressen, Seminaren oder anderen Berufbildungsmöglichkeiten kämen in Betracht. Auch Staatsbediensteten für offizielle Besuche oder sonstige Anwesenheiten für halbstaatlicher Organisationen.


Die haben wohl eher Dienstpässe, resp. Diplomatenpässe und da gelten soviel ich weiss andere Regeln.

Zitat:
Erstaunlich dabei die 100 Tage Aufenthalt. Dies ist keineswegs konform mit dem Schengen-Abkommen.


Doch! Mit dem Typ "D" jedenfalls schon. Diese können bis zu 8 Monaten abgegeben werden. Mit "C" natürlich nicht. Jetzt kann man sich die - berechtigte - Frage stellen ob man D und C überhaupt in einem Visum kombinieren kann/darf, aber du siehst es: es wird gemacht. Ich vermute aber, dass ein solches Visum nur an Künstler auf Tournée abgegeben wird. Mit dem C dürfen sie in den meisten Ländern beschränkt arbeiten. Meist gibt es unterschiedliche Limiten. Z.B. müssen sie in Frankreich ab 5 Konzerte pro Jahr eine separate Arbeitsbewilligung einholen, auch wenn sie diese schon für ein anderes "Schengen"-Land haben. In anderen Ländern gelten sie eine kleine Selbständige.
 

Elisabeth
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Antwort #6 - 06. August 2010 um 11:12

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Eigentlich gilt auch für das Visum der Kategorie D (nationales Visum für den längerfristigen Aufenthalt) die zeitliche Beschränkung von max. 3 Monaten. Von den deutschen Visastellen wird es nach Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt, um die Einreise für die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung innerhalb der vorgegebenen Zeit zu ermöglichen. Gegenüber einem Visum der Kategorie C (kurzfristiges Besuchs-/Geschäftsreisevisum) besteht sogar die Einschränkung, dass mit diesem Visum nur die Durchreise (max. 5 Tage) in den anderen als dem ausstellendem Schengener Staat gestattet ist.

Dies war die zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Visums gültige EU-Vorgabe auf Grundlage des Schengener Abkommens. Hier der Originaltext:

...
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 07. August 2010 um 21:50

bruja   Offline
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de puta madre

Beiträge: 506
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Esperanto... um deine Neugier zu befriedigen cubi ist Productor Artisticos und begleitet Künstler auf Ihren Reisen ins Ausland und arbeitet eng mit den Veranstaltern zusammen.

und wieso schnippige Antwort? Es war nichts schnippiges in meiner Antwort, ich habe nur deine Bemerkung nicht verstanden.

Danke Elisabeth, so ähnlich sah sein Schengenvisa aus und er hatte noch einige für Mexiko und USA drin, das neueste ist sogar 1 Jahr gültig....

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El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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