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Anspruch nach CH-Recht? (Gelesen: 12214 mal)
05. September 2010 um 10:29

Beijaflor   Offline
Newbie
Cubalibre

Beiträge: 7
*
 
Hola gente

Vielleicht kann mir ja einer von euch Experten eine kurze Antwort geben.

Ich habe im November 2008 in Havanna geheiratet, ich kam mit vollen Zweifeln nach Hause und schrieb gleich ans Migrationsamt in der Schweiz, dass jegliche Gesuche von der CH Botschaft kommend abzuweisen sind und mein Mann ein Schwindler ist, ich liess mich wieder bequatschen von ihm, ich besuchte ihn im Februar 2009 wieder, um persönlich alles zu klären, dann reichte ich das Einreisegesuch beim Migrationsamt ein, welches ich im Juni 2009 widerrufte und als endgültig abzuschreiben bat. Abermals liess ich mich bequatschen und er machte den Vorschlag, wieso ich nicht einige Zeit nach Cuba komme, was ich denn auch anfangs 2010 für drei Monate tat. Ergebnis: ich habe jeglichen Kontakt nach meiner Rückkehr im April abgebrochen, da es eine Riesenverarschung war.

Meine Frage: Hat mein Noch-Mann irgendwelche finanzielle Ansprüche aus dieser verheirateten Zeit nach CH-Recht? Er war nie in der Schweiz, doch ist die Ehe hier legalisiert. Welches Recht tritt in diesem Falle in Kraft? Kubanisches oder Schweizer? Ich als Ausländerin habe ja auch keine Rechte in Kuba, so sollte es umgekehrt wohl auch sein, oder irre ich mich da?

Muchas gracias por sus consejos

Saludos
 
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Antwort #1 - 05. September 2010 um 10:35

Beijaflor   Offline
Newbie
Cubalibre

Beiträge: 7
*
 
Da kommt mir noch in den Sinn:

Ich wollte in der Schweiz eine notariell beglaubigte Gütertrennung machen, doch sagte mir man auf dem Notariat, dass ich gemeinsma mit meinem Ehemann vorbeikommen müsste, d.h. ich hatte so gar keine Möglichkeit, das rechtlich zu regeln.

Danke für eure Antworten
 
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Antwort #2 - 06. September 2010 um 07:11
Pasu Ecopeta   Ex-Mitglied

 
Selbst wenn er Ansprüche hätte - diese hier (gerichtlich) gegen Dich durchzusetzen übersteigt seine Möglichkeiten. Einzige Gefahr: Er lernt eine Schweizerin kennen und lässt sich von ihr ins Land schleppen. Dann braucht er nur noch einen Anwalt.

Ob er Ansprüche hat oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Dein Problem ist einzig die Legalisierung hier in der Schweiz. Daher folgendes Vorgehen:

a) Kontaktiere ihn, um zu erreichen, dass er von sich aus für billige peso moneda nacional auf Kuba die Scheidung einreicht. Das wird er nicht ganz freiwillig tun, bitte ihm einen Betrag x in Tranchen, wenn er die Scheidung durchzieht und Dir die Papiere schickt. Die Papiere musst Du legalisieren lassen und auf die CH-Botschaft in Havanna schaffen, dann wir Deine Ehe auch nach schweizer Recht geschieden.

b) Anulieren. Du schreibst von "riesen Verarsche" & Co. Geh zu einem Anwalt, erzähl dem die Fakten und versuche bei der CH-Botschaft die Ehe anulieren zu lassen (falls Dein Anwalt dazu Ansätze sieht). Du bleibst dann nach kubanischem Recht verheiratet, aber das kann Dir egal sein.

c) Flieg selber nach Kuba und lass Dich dort auf Deinen Antrag hin (gegen teure CUC) bei der Consulteria Juridica scheiden.
 
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Antwort #3 - 06. September 2010 um 18:34

Beijaflor   Offline
Newbie
Cubalibre

Beiträge: 7
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Hey, vielen Dank für die Info. Mir geht es vor allem um die Ansprüche, die Scheidung selber ist mir im Moment nicht so wichtig, nach CH Recht kann man sich nach 2 Jahren Trennung mit wenig Kostenaufwand scheiden lassen (vor allem da wir unsere Ehe nie gelebt haben). Dass eine Schweizerin ihn in die CH schleppt, ist fast unwahrscheinlich, da er nach meiner Korrespondenz mit den CH Migrationsbehörden plus auch CH Botschaft kein unbeschriebenes Blatt mehr ist, die sind nun informiert darüber, dass er mich nur um der Einreise Wille geheiratet hat. Die CH Behörden sind da ziemlich bissig. (Ich fand erst im Nachhinhein, leider, heraus, dass er schon zwei verschiede abgelehnte Touristenvisa vor meiner Zeit hatte.)

Muchos saludos y gracias
 
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