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Einladung in die Schweiz (Gelesen: 8988 mal)
23. Mai 2011 um 20:55

Iris   Offline
Junior Member
Cubalibre
Bern

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Beiträge: 14
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Hallo zusammen

Vielleicht kann mir jemand sagen, wie die Chancen stehen... ich heisse Iris, komme aus der Schweiz und möchte meinen Freund einladen, damit er meine Familie kennenlernen kann. Wir wollen danach heiraten und in Cuba leben. So sieht hoffentlich unsere Zukunft aus... Smiley Mein Freund ist ledig, hat keine Kinder, besitzt kein Haus. Er ist Ingenieur, arbeitet als Dozent an der Uni in Havanna. Ich habe mich ein bisschen in verschiedenen Foren umgesehen. Anscheinend ist es sehr schwierig, ein Visum für meinen Freund zu bekommen, da er quasi keinen "Grund" hat, wieder nach Cuba zurückzugehen.
Weiss jemand mehr darüber? Kann ich mich bei einer Behörde melden, um diesbezüglich mehr zu erfahren? Ich habe keine Lust, soviel Geld auszugeben, wenn die Chancen gleich 0 sind.
Vielen Dank für eure Antworten.
Iris
 
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Antwort #1 - 23. Mai 2011 um 21:47

lea   Offline
Junior Member
Cubalibre
deutschland

Geschlecht: female
Beiträge: 15
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Hallo Iris,
habe auch meinen Freund eingeladen, allerdings nicht in die Schweiz sondern nach Deutschland. In Jan. habe ich die Einladung geschrieben und weggeschickt. In Feb. als ich nach Havanna gefahren bin  hatte ich die abgeschlossene Krankenversicherung und die Verpflichtungserklärung mit. Anschließend hat sein Part übernommen. Das Visum ist Mitte April abgelehnt worden. Er hat Widerspruch eingelegt (sog. Remonstration) und morgen hat er wieder einen Termin bei der deutschen Botschaft. Sobald ich was weiß, kann ich bescheid sagen, ob es sich gelohnt hat oder nicht. Unabhängig von der Entscheidung ich wurde alles wieder so machen.

Bis morgen und hoffentlich mir einer gute Nachricht!!!
 
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Antwort #2 - 23. Mai 2011 um 22:01

Iris   Offline
Junior Member
Cubalibre
Bern

Geschlecht: female
Beiträge: 14
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Hallo Lea
Vielen Dank für deine Antwort! Tönt ja nicht gerade vielversprechend... ich möchte meinen Freund für den Monat August einladen, weil er dann Semesterferien hat. Das wird dann wohl knapp mit allem drum und dran.
Hat dein Freund denn Familie oder ein eigenes Haus in Cuba? Oder ist es ähnlich wie bei mir?
Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass es klappt bei euch!
 
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Antwort #3 - 23. Mai 2011 um 22:16

lea   Offline
Junior Member
Cubalibre
deutschland

Geschlecht: female
Beiträge: 15
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hallo,
ja, er besitzt ein kleines Häuschen und lebt zur Zeit alleine mit seiner Oma, für die er verantwortlich ist. Falls alles klappt und er nach Deutschalnd ausreisen darf würde der ältere Bruder die Oma in der Zeit vesorgen und sich um sie kümmern.
 
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Antwort #4 - 23. Mai 2011 um 22:46

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Wenn Dein Freund das Schweizer Konsulat bei der Beantragung eines Besuchsvisums davon überzeugen kann, dass er tatsächlich nur einen befristeten Aufenthalt anstrebt, dann hat er auch eine Chance ein kurzfristiges Visum zu bekommen. Die Hürde hierfür ist aber nach den Vorgaben des Artikels 14,  Abschnitt 1 a und d, sowie Artikel 21, Absatz 1 des Visakodexes gemäß Schengerer Abkommen sehr hoch.

Wenn er ein Besuchsvisum beantragt, dann sollte von Heiratsabsichten nicht die Rede sein, denn das wäre genau der "Grund", der Zweifel an seiner Rückkehrbereitschaft aufkommen ließ. Aber dies hast Du ja schon selbst erkannt. Wenn er aber beispielsweise überzeugend darlegen könnte, seine Dozentenstelle an der Uni in Havanna nie aufgeben zu wollen und auch seinen Aufenthalt dementsprechend für die Zeit der Semesterferien plant, so sollte man ihm einen Besuch in der Schweiz nicht verweigern dürfen. Erst recht nicht, wenn der Besuch auch für seine Dozententätigkeit von Vorteil wäre.

Hohe, eventuell abzuschreibende Kosten entstehen erst im Zusammenhang mit der Beantragung der kubanischen Ausreisegenehmigung (PVE). Diese Genehmigung kann aber auch erst nach Erteilung der Einreisegenehmigung (Visum) angegangen werden.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 24. Mai 2011 um 00:43
bruca   Ex-Mitglied

 
lad ihn ein, ich habe auch gezögert und unsere Freunde haben Ihr Visum ihre Ausreisegenehmigung usw. anscheinend Problemlos bekommen. Sie kommen, sofern nicht der Vulkan dazwischen funkt am 5 Juni in Paris an! Sicherlich auch Dank der guten Tipps im Forum (Danke Esperanto). Außerdem werden ja die Ausreisebedingungen anscheinend gelockert, so daß auch Dozenten reisen können. Die Schweizer wollen ja nicht mal einen Einladungsbrief. Aber Du könntest evtl. über Eure Uni eine Einladung für ihn bekommen.
Grüßchen und viel Erfolg
Irene
 
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Antwort #6 - 24. Mai 2011 um 18:34

Iris   Offline
Junior Member
Cubalibre
Bern

Geschlecht: female
Beiträge: 14
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Hallo zusammen
Vielen Dank für eure Antworten!
Nun bin ich etwas unsicher, da ich schon einiges in verschiedenen Foren gelesen habe.
Muss meine Einladung nun von einem Notar eidesstattlich erklärt werden? Oder genügt es vorerst, wenn ich ein Einladungsschreiben per Mail oder Fax an die Botschaft schicke?
Ich danke euch für eure Hilfe!
 
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Antwort #7 - 24. Mai 2011 um 19:57

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Für das Einladungsschreiben/-brief an das Schweizer Konsulat in Havanna (vergleichbar mit der deutschen Verpflichtungserklärung) wird kein Notar benötigt. Bei Versendung (zusammen mit einer Kopie des Reisepasses) per Fax ist es meist schwierig eine tragfähige Verbindung zu bekommen. Einfacher geht es per Anhang in einer E-Mail.

Für die Beantragung der kubanischen Ausreisegenehmigung (PVE) wird dagegen eine notarielle "Carta de invitacion" benötigt. Diese wird von der Consultoria Juridica Internacional (CJI) in Havanna erstellt. Sie ist -zur gegebenen Zeit- im kubanischen Konsulat in Bern[/Url] zu initiieren. Das kubanische Konsulat in DE verlangt -neben den persönlichen Daten des Einladers und des Eingeladenen-  eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Einladers und die Beglaubigung der Rechtmäßigkeit der Unterschrift und des Stempels des Notars durch das zuständige Landgericht (Apostille). Nach den Vorgaben des kubanischen Konsulates in Bern gilt ähnliches auch in der Schweiz "el invitante debe realizar la carta de invitación ante Notario Público y posteriormente legalizar dicho documento en la Cancillería de Estado del cantón correspondiente a su domicilio"
 

Saludos Esperanto
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Antwort #8 - 24. Mai 2011 um 20:22

Iris   Offline
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Cubalibre
Bern

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Beiträge: 14
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Hola esperanto
Vielen herzlichen Dank für deine Unterstützung. Du bist "Gold wert"!  Smiley
 
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Antwort #9 - 24. Mai 2011 um 20:47

Elisabeth   Offline
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paroliño
CH

Beiträge: 1310
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Iris, die CH-Botschaft nimmt nur komplette Dossiers vom Antragsteller selbst entgegen. Also, schicke keine Einladungsschreiben direkt an die Botschaft! Wenn du eins machst, was m.E. für Turistenvisa nicht nötig ist, aber sicher nicht falsch, schicke es deinem Freund.

Wir müssen zwar jeweils für unsere Musiker ein Einladungsschreiben für die Botschaft machen, dieses geht aber direkt an das Ministerium für Kultur, resp. Protokoll in Havanna, das sich im Falle von Künstlern auf die Visa kümmert. Gerade heute wurden diese gewährt und am Sonntag steht die Band dann hier, so der Geyser in Island will...

Zweitens, er sollte sich nicht verheddern in irgendwelchen Geschichten. Die Elisabeth der CH-Botschaft ist eine Cubanerin und kennt ihre Pappenheimer. Er sollte einfach sagen, dass er eine Freundin hat und ihre Lebensumstände kennenlernen will. Vielleicht sollte er nur einen Antrag für ein 1-2monatiges Visum machen. Das leuchtet auch im Zusammenhang mit seiner Arbeit besser ein. Übrigens, gerade vor einer Woche hatten wir  die Direktorin einer Band zu Besuch. Sie war einen Monat hier in CH und ihr Visum war gar kein Problem. Gut, sie war schon im 2009 und 2010 mit einem Arbeitsvisum hier. Das hilft natürlich sehr.

Das Schwierigste wird aber die Uni sein. Alle "Profesionales", also Leute mit einem Uni-Studium, brauchen für die Ausreise Zustimmung ihres Ministers und das kann je nachdem schwierig werden und auf jeden Fall lange dauern.

Es wäre also nicht schlecht, wenn er parallel zum Visumantrag für die CH auch schon die Prozedur in Cuba starten würde, obwohl das auch ein zweischneidiges Schwert sein kann, also ihm Nachteile eintragen könnte. Aber das kann nur er beurteilen.

Tja, auf der CH-Seite ist die Sache nicht einfacher geworden. Vor 11 Jahren brauchten Cubaner noch überhaupt kein Visum. Dann kamen die visumspflichtige Jahren, die aber ganz harmlos und human waren im Vergleich zu heute mit den Schengen-Visa.
 

Elisabeth
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Antwort #10 - 24. Mai 2011 um 21:05

Iris   Offline
Junior Member
Cubalibre
Bern

Geschlecht: female
Beiträge: 14
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Liebe Elisabeth
Vielen Dank für deine Antwort... Je mehr ich lese, umso komplizierter wird es. Hätte ich ihn doch vor elf Jahren kennengelernt..  Zwinkernd
Ich überschlafe das ganze mal und überlege mir, welches der beste Weg ist. Ich habe einen guten Bekannten an der Uni, der mir ein Schreiben resp. eine Einladung aufsetzen würde. Bringt das was?
Iris
 
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Antwort #11 - 24. Mai 2011 um 22:40

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Iris schrieb am 24. Mai 2011 um 21:05:
Ich habe einen guten Bekannten an der Uni, der mir ein Schreiben resp. eine Einladung aufsetzen würde. Bringt das was?

Nein, für das vom Schweizer Konsulat verlangte Einladungsschreiben bringt das nichts.

Die Sache ist nicht so kompliziert. Elisabeth hat aber insofern recht, dass es darum geht, die Aufrichtigkeit der Besuchsabsichten nachzuweisen und nicht ansatzweise den Verdacht illegaler Einwanderungsabsichten aufkommen zu lassen. Die kleinste Ungereimtheit oder Zweifel führen zu einer Ablehnung. Dazu gehört auch, wenn jemand anderes die Einladung, entsprechend dem von dem Schweizer Konsulat vorgegebene Muster erstellt. Dieses Einladungsschreiben ist eine vereinfachte Verpflichtungserklärung, in welchen sich der Einlader verpflichtet für die Kosten im Zusammenhang mit dem angestrebten Besuch aufzukommen. Auch insofern gibt es keinen Sinn, wenn diese Einladung von Dritten gemacht wird.

Hilfreich könnte Dein Bekannter an der hiesigen Uni aber insofern sein, dass er zusätzlich für die Erläuterung des Aufenthaltszweckes herhalten könnte. Als praktisch denkender Mensch erschöpft sich die Besuchsplanung Deines kubanischen Freundes nicht nur in Händchen halten, sondern auch im Gedankenaustausch mit Fachkollegen. Aber bereits dabei ist Vorsicht geboten, sollte dies als Versuch der Kontaktaufnahme für ein angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gewertet werden.

Denkbar ist auch, dass man Deinen Freund als Leistungsträger -ähnlich wie bei Ärzten- nicht so einfach ausreisen läßt. Dies abzuklären ist seine Sache und von hier aus nicht beeinflußbar. Es muss ihm aber zugetraut werden, dies selbst abschätzen und klären zu können. Dies hat jedoch nichts mit den Formalien zu tun, die man als Einlader in Sachen kubanischer Ausreisegenehmigung von hier aus zu regeln hat. Dieser Anteil ist zwar kostenträchtig, aber -da der Freund sich in Havanna aufhält- innerhalb 2-3 Wochen machbar. Jedenfalls ist für die Antragstellung der Ausreisegenehmigung (PVE) bei der kubanischen Ausländerbehörde (Inmigracion) neben dem notariellen, kubanischen Einladungsschreiben auch der Pass mit Visum vorzulegen.
 

Saludos Esperanto
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