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Neue Zollgebühr für Pakete ab 03.09.2012 (Gelesen: 8644 mal)
05. Juli 2012 um 18:50

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Bisher wurden Pakete wie Mitbringsel von in Kuba wohnenden Personen in Peso nationales (CUP) verzollt. Für ein 10-kg-Paket betrugen die Zollgebühren 170 pesos nationales (7 CUC = ca. 5,60 EUR). Die Gebühr errechnete sich nach dem Wert, wobei für 1 kg ein Wert von 20 Pesos zugrunde gelegt wurde. Also 10 kg x 20 Pesos M/N abzüglich einer Freigrenze von 30 Pesos. Die Resolution No. 122/2012 vom 02. Juli 2012 beendet die jetzige Regelung.

Nunmehr ist die Zollgebühr in CUC zu entrichten. Zwar werden für 1 kg jetzt nur 10 pesos erhoben und auch die Freigrenze von 30 pesos beibehalten, jedoch entstehen ab dem 03.09.2012 für ein 10-kg-Paket Gebühren in Höhe von 70 CUC (ca. 56 EUR), welches eine Verzehnfachung der jetzigen Gebühren entspricht. Die Versendung von 10-kg-Paketen ist damit aus Kostengründen nicht mehr praktikabel.

...


Weitere Erläuterung im Blog DCubanos (Comunidad cubana en México).
 

Saludos Esperanto
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Antwort #1 - 10. Juli 2012 um 22:40

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Hab mal DHL angeschrieben und angeregt aufgrund der neuen Zollbestimmungen einen zusätzlichen Tarif für Pakete bis 3 kg nach Kuba aufzunehmen. Einen derartigen 3-kg-Tarif haben sie zwar für kein Land, aber auch kein anderes Land ohne 20-kg-Tarif. Der Wegfall des 20-kg-Tarifes fiel in die Zeit, als eine unserer Foristinnen ein 15,7-kg-Paket verschickte, dieses wegen Überschreitung des erlaubten Wertes bzw. Gewichtes wieder zurückkam und ihre Beschwerde bei DHL erfolgreich war.

Könnte ja sein, dass ich eine Antwort bekomme.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 12. Juli 2012 um 07:45

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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DHL hat geantwortet und mitgeteilt, dass sie die Anregung hinsichtlich der Einführung eines 3-kg-Paketes-Tarifes
"an die zuständige Organisationseinheit weitergeleitet"
haben. Vielleicht reagieren sie aber erst, wenn die 5- bzw. 10-kg-Pakete in hoher Anzahl zurückkommen, weil der Empfänger die Zollgebühr nicht bezahlen kann. Das unterscheidet sie künftig nicht mehr von den 20-kg-Paketen, deren Tarif seinerzeit wegfiel, weil diese wegen Überschreitung des festgelegten Wertlimits (Limit 200 CUC - Werterfassung bisher: 1kg = 20 CUC, jetzt 1kg = 10 CUC) von der Aduana nicht durchgelassen und an den Absender zurückgeschickt wurden.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 16. September 2012 um 21:45

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Die Neue Züricher Zeitung schreibt unter dem Thema:
Luftbrücke für KMU

Seit die Regierung Obama die Reisebeschränkungen für Exilkubaner lockerte, den Maximalbetrag der täglich erlaubten Überweisungen auf 10 000 $ erhöhte und den Versand von Geschenkpaketen an Verwandte völlig freigab, ist der Frachtverkehr zwischen dem amerikanischen Festland und der nach wie vor mit einem offiziellen Handelsembargo vonseiten der USA belegten Zuckerinsel explodiert. In Florida ist ein neuer Berufszweig entstanden. Tausende Kuba-Amerikaner versuchen ihr Glück als «Maulesel», als «mulas».
…….
Das emsige Treiben der findigen Händler und Kuriere aus den USA ist den kubanischen Behörden ein Dorn im Auge. Deren Importe konkurrenzieren direkt die staatlichen Devisen-Läden und beeinträchtigen deren Umsätze. Um Remedur zu schaffen, sind Anfang September neue Zollbestimmungen in Kraft getreten, die vorab den fliegenden Händlern aus den USA das Handwerk legen sollen. Neu muss der Gewichts-Zoll auf Importgütern nicht mehr in billigen kubanischen Pesos, sondern in der für Devisengeschäfte vorgeschriebenen Parallelwährung CUC bezahlt werden. Damit erhöhen sich die Zölle um das Zwanzigfache und überschreiten voraussichtlich die Schmerzgrenze vieler, nicht auf Rosen gebetteter Exilkubaner.


Die NZZ liegt falsch. Die neue Zollregelung kann sich nicht gegen die Exilkubaner richten, denn deren Mitbringsel wurde immer in CUC, der konvertierbaren kubanischen Währung verzollt. Nur die in Kuba Wohnhaften und mit Ausreisegenehmigung (PVE) Reisenden durften den Gewichts-Zoll in billigen kubanischen Peso (CUP) bezahlen. Das Gegenteil ist der Fall: Die mit PRE reisenden Exilkubaner zahlen mit der neuen Regelung nur die Hälfte, da pro 1 kg an Übergepäck nicht mehr 20 CUC, sondern nur noch 10 CUC fällig werden. Die Nachteile der neuen Zollregelung gehen eindeutig zu Lasten der in Kuba verbliebenen Kubaner:

     1.  Können sie nunmehr nur noch 1 x im Jahr ihr Übergepäck mit billigen kubanischen Pesos bezahlen.
     2.  Wird die Zollgebühr bei Geschenkpaketen, die über die Freigrenze von 3 kg hinausgehen, um das 12-fache angehoben.

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Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 25. September 2012 um 12:56

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Anzunehmen, dass die Schwierigkeiten des Paketversandes seit Juli weniger durch die Luftbrücke für "Mulas" verursacht wurde, sondern durch den Frachter "Ana Cecilia", der erstmalig am 13. Juli im Hafen von Havanna eintraf und nunmehr wöchentlich die Ladung aus Miami überforderten kubanischen Zöllnern und Paketverteilern der Correo de Cuba überläßt.



...


Denkbar auch, dass die neuen, ab 3. September gültigen Zollvorschriften darauf zurückzuführen sind und die Menge der ankommenden Pakete wieder reduziert.


...    Mehr ....
 

Saludos Esperanto
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