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Heiraten in Santiago (Gelesen: 21142 mal)
Antwort #15 - 22. Januar 2013 um 09:34

Don-Franco   Offline
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Cubalibre

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Auch wenn es etwas gedauert hat (ich bin nicht jeden Tag hier im Forum), möchte ich mich jetzt endlich mal bei Euch allen für Eure Antworten danken.
Richtig aktiv kann ich ohnehin erst werden, wenn meine Scheidung durch ist.

muchos saludos
Don-Franco
 
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Antwort #16 - 14. November 2013 um 23:56

Don-Franco   Offline
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Cubalibre

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Hallo zusammen,

so, jetzt wird es ernst.
Alle Papiere sind beglaubigt, übersetzt und von der consultoria für gut befunden worden. Dann kann sehr bald geheiratet werden.
Wie mittlerweile hinlänglich bekannt, kann meine Frau erst mit erbrachtem Nachweis der Deutschkenntnisse den Ehegattennachzug beantragen. Ich hoffe natürlich, dass sie die Prüfung möglichst bald macht, damit sie nach D kommen kann. Aber sollte das doch noch länger dauern, wie sieht es mit einem Besuchervisum aus? Kann sie es ohne Probleme beantragen und wie sieht es mit der 6 monatigen "Karenzzeit" aus?
Wenn sie schon nicht den Ehegattennachzug bekommen kann, so hoffe ich doch, dass sie zumindest das Besuchervisum ohne Probleme bekommt, oder irre ich mich da?
Ich hoffe, der eine oder andere kann mir hierzu etwas sagen.

Vielen Dank vorab und viele Grüße

Don-Franco
 
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Antwort #17 - 15. November 2013 um 00:36

Esperanto   Offline
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Visum für einen Besuch ausgestellt wird, wenn Heiratsabsichten erkennbar sind.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #18 - 15. November 2013 um 09:40

Don-Franco   Offline
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Cubalibre

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@Esperanto:

Die Heiratsabsichten würden dann ja nicht mehr bestehen, weil wir im Dezember heiraten.
Meine Frage war vielleicht nicht eindeutig formuliert:
Es geht darum, ob meine chica dann ein Besuchervisum ohne Probleme bekommen kann. Sie hat ja dann den Status einer mit einem Deutschen verheirateten Ehefrau. Der Ehegattennachzug soll erst nach bestandener Sprachprüfung stattfinden.

Gruß
Don-Franco
 
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Antwort #19 - 15. November 2013 um 12:23

Esperanto   Offline
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Auch dann nicht, weil die Rückkehrwilligkeit noch schwerer festzustellen ist.

Das Erlernen der deutschen Sprache vor Nachzug des Ehegatten bzw. Heirat in Deutschland und anschließender Wohnsitznahme ist Gesetz und würde durch die ersatzweise Erteilung eines Besuchsvisums umgangen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #20 - 15. November 2013 um 15:56

importado   Offline
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warum nicht das argument bringen,dass man verheiratet ist,definitiv plant dass die ehefrau den wohnsitz in dtld.vorhat zu nehmen uafgrund fam.-zusammenfuehrung,jedoch sie sich das land ansehn will bevor sie die def.entscheidung trifft dort zu leben,und dann den off.weg geht mit sprachkursabsolvierung ,pruefung etc..
ausserdem ist das besuchervisum zeitlich begrenzt und wer will sich illegalen aufenthalt in dtld.mit seiner ehefrau antun.
einfach mal in der calle B -habana bei der dt. botschaft vorbeigehn und die sache vor ort abklaeren,die beamten vor ort sind ja nicht total kompetenzlos in ihren entscheidungen.weiss nicht ob es ein konsulat in santiago gibt.

 
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Antwort #21 - 15. November 2013 um 20:00

Esperanto   Offline
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Selbstverständlich ist über die Botschaft herauszubekommen, ob die Einreise für den Besuch des Ehegatten nach Heirat bzw. des Heiratskandidaten genehmigt wird, indem man einen Visumsantrag stellt. 2 Gründe sind es, warum der Antrag ablehnen werden wird:

1. Dem Antragsteller ist in diesem Fall zu unterstellen, einen längerfristigen Aufenthalt anzustreben. Dafür ist aber die Antragstellung nationaler Visa vorgesehen, nämlich das Visum für den Ehegattennachzug oder das Visum für die Eheschließung. Beide Visa bedürfen der Zustimmung der Ausländerbehörde, in Vertretung des jeweiligen Bundeslandes, welche für die Einwanderung zuständig sind.

Die Botschaft, welche das Außenministerium und damit den Bund vertritt, kann in diesen Fällen kein kurzfristiges Schengenvisum erteilen. Abgesehen, dass dies den Vorgaben des Visakodexes widerspräche, würde sie damit auch ihre Kompetenz überschreiten, indem sie in die Hoheitsaufgaben der Bundesländer eingreifen würde.

2. Da in den Fällen Heirat und Heiratsabsichten einfache deutsche Sprachkenntnisse für einen legalen Aufenthalt in DE die Voraussetzung ist und diese vor Einreise nachzuweisen sind, kann die Botschaft auch vorab keine Einreise genehmigen, um sich diese hier anzueignen.

Die Sache mit den Vorkenntnissen der deutschen Sprache ist nicht einfach nachzuvollziehen. Das entsprechende Gesetz wird auch von der EU-Kommission als diskriminierend und europarechtswidrig eingestuft. Eingeführt wurde es zur Unterbindung von Zwangsehen, welches bei unseren türkischen Mitbürgern auf diese Weise verhindert werden soll. Etwas, was im kubanischen Alltag undenkbar ist. Das Gesetz macht aber keinen Unterschied. Es ist der Islamisierung unseres Landes geschuldet.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #22 - 16. November 2013 um 00:41

importado   Offline
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naja ist sowieso a..kalt im winter in dtld,warte noch bis zum fruehjahr /sommer
nach absolvierung der sprachpruefung,dann ist der kaelte und kulturschock nicht so immens und du kannst in cuba die schlechte zeit ueberbruecken
 
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Antwort #23 - 16. November 2013 um 08:46

Esperanto   Offline
Administrator

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Nachdem sie in DE an einem Sprachkurs bereits teilnahm, sollte sie zudem gute Chancen haben, den Sprachtest des Goethe Institutes, der offenbar alle 2 Wochen in der Botschaft stattfindet, zu bestehen. Du solltest ihr während des Aufenthaltes im Dezember Deine Fragen nur in Deutsch stellen, damit sie sich daran gewöhnen kann, um nicht aus Prüfungsangst am Test zu scheitern. Ich vermute, dass bei Nichtbestehen des Testes eine Karenzzeit bis zur nächsten Prüfung einzuhalten ist.
 

Saludos Esperanto
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