Den Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse (Niveau: Start Deutsch A1) gibt es bereits seit 2007, eingeführt im Zusammenhang mit der 2. Änderung des Ausländerrechts. Während die Botschaft weiterhin darauf hinweist, damit EU-Richtlinien umzusetzen, hat die EU-Kommission im Juni 2013 ein
Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des europawidrigen Verlangens dieses Nachweises eingeleitet. Das soll aber keine Empfehlung sein, den Ausgang dieses Verfahren abzuwarten.
Nachdem es in Kuba kein Goethe Institut gibt um dort das Zertifikat Deutsch A1 zu erwerben, hatte die Botschaft bisher durch einfache Fragen bei der Antragseinreichung die Deutschkenntnisse geprüft und beurteilt. Seit April 2013 erfolgt dies nicht mehr am Schalter der Botschaft. Anstelle dessen hat sie umfassende Informationen über die Prüfung in einem
Merkblatt zur Verfügung gestellt, in welchen der Umfang des schriftlichen und mündlichen Teils, Prüftermine, Örtlichkeit, Gebühren aufgeführt sind und dort sogar ein
Test zur Selbsteinstufung verlinkt ist.
Um sich Deutschkenntnisse anzueignen, hat die Botschaft auf ihrer Internetseite die
Sprachschulen in Havanna aufgeführt. Jemand aus Santiago de Cuba muss selbst schauen wie er zurechtkommt.