Hallo,
die neue Reisefreiheit scheint bei den Konsulaten/Botschaften neue Hirngespinste hervorzutragen.
Sie verlangen bei Familienzusammenführungen den Nachweis, dass cubano Barvermögen auf einen Konto nachweisen kann, in unterschiedlicher Höhe, wird wohl individuell ausgelegt. Bei uns wollen sie, dass min. 1000 cuc auf dem Konto in Cuba nachgewiesen werden.
Habe von anderen gehört, da wollte die mexikanische Botschaft, den Nachweis von 3000 cuc haben. Jeweils bei Familienzusammenführung.
Ich krieg echt das