Wäre gut zu wissen, welchen Status die Bekannte hat. Der Zoll unterscheidet zwischen Touristen und Kubaner. Letztere wiederum in jene, welche im Ausland und jene, die in Kuba ihren Wohnsitz haben.
Sollte sie als Touristin einreisen, wird man schwerlich einen Schwingschleifer als Teil der persönlichen Effekten einordnen können. Trotzdem wird man ihr wohl keine Schwierigkeiten machen. Als Kubanerin mit Wohnsitz in Kuba kann sie 3 elektrische Geräte mitbringen, für welche -falls sie zum ersten Mal in diesem Jahr die Grenze überschreitet- eine geringe Zollgebühren in MN (CUP) erhoben werden. Für Kubaner mit Wohnsitz im Ausland sind diese Gebühren wesentlich höher und in CUC fällig. Ich denke aber, Deine Bekannte wird keine Kubanerin mit hiesigem Wohnsitz sein, sonst wüßte sie dies alles.
Im Übrigen ist ein Schwingschleifer auch per "
Brief international" zu versenden. Weil er 1600 - 1700 gr. schwer ist, kann man dem "Brief" (Gewicht max. 2 kg) nicht mehr viel beilegen. Im Gegensatz zu einer Überbringung durch Deine Bekannte dauert es allerdings wesentlich länger, nämlich 4 - 10 Wochen bis er dann dort ist.