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Ehevertrag (Gelesen: 6032 mal)
07. Juli 2003 um 23:04
errue   Ex-Mitglied

 
Habe beim Surfen folgende interessante Info aufgetan, die mir bisher auch unbekannt war.


Folgende Vereinbarungen in einem Ehevertrag bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung, d.h. teueres Vergnügen mit unbekanntem Ausgang (Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit, Vereinbarungen zu Lasten Dritter (Staat)) und kaum einer effektiven Wirkung für die ersten Ehejahre (Trennungsunterhalt, Pflicht für die Versorgungsleistungen, kaum Zugewinn, etc.):

- Die Vereinbarung der Gütertrennung
- alle anderen Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich
- alle Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
- alle Vereinbarungen mit denen Grundstücke und Eigentumswohnungen übertragen oder belastet werden sollen
- bei Beteiligung eines ausländischen Partners eine Vereinbarung darüber, welches Recht Anwendung finden soll

Ohne notarielle Beteiligung können Regelungen auf folgenden Gebieten getroffen werden, d.h. keine Kosten - es sei denn man lässt sich von einem Anwalt kurz beraten - , aber dennoch bindende Vereinbarungen:

- Rollenverteilung während der Ehe
- Regelungen zu Hausrat und Wohnung
- Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt

Das ist schnell erledigt, und zwar ohne vereidigten Dolmetscher und den ganzen Aufwand, den man sonst betreiben muss, da dieser Vertrag formlos, ähnlich einem Testament, aufgesetzt werden kann.

errue
 
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Antwort #1 - 11. Februar 2004 um 12:24
Chris   Ex-Mitglied

 
Wie sollte ein Ehevertrag (Gütertrennung usw.) denn am besten aussehen?

Hat jemand mal ein Muster vorliegen?



 
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Antwort #2 - 11. Februar 2004 um 15:36

uwe   Offline
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Geschlecht: male
Beiträge: 1895
*****
 
mustervertrag

danke an melia fuer die bereitstellung Zwinkernd
 
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Antwort #3 - 11. Februar 2004 um 16:13
Afrocubano   Ex-Mitglied

 
Mustervertrag


LOL

Nebenbei:

Zitat:
5.4 Ich verspreche jeden *möglichen* Zentimeter meines Körpers zu rasieren und werde deinen Drei-Tage-Bart immer lieben.


Der König und seine Köngin haben sich heute schon frisch rasiert und Gattin sogar säuberlich ihre Haarteile sotiert - farblich!
 
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Antwort #4 - 11. Februar 2004 um 16:22
Chris   Ex-Mitglied

 

Der Mustervertrag hört sich ja auch ganz gut an, aber ein Mustervertrag, mit dem ich auch was anfangen kann, wäre mir lieber gewesen.

Vielleicht erbarmt sich ja noch einer und stellt ein paar Infos ins Netz.

 
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Antwort #5 - 11. Februar 2004 um 16:31

uwe   Offline
Administrator

Geschlecht: male
Beiträge: 1895
*****
 
ich gehe mal davon aus, dass wer einen ehevertrag abschliessen will, auch 3,50 uebrig hat fuer anwalt/notar. oder willst du dir etwas aus dem www ausdrucken, selbst uebersetzen und dann zur unterschrift vorlegen? Zwinkernd
 
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Antwort #6 - 11. Februar 2004 um 17:06
errue   Ex-Mitglied

 
Muster_ehevertrag

Aber du brauchst einen Anwalt, der am besten auch Notar ist. Die paar Mark achtzig solltest du schon übrig haben.

Je nach Bundesland brauchst du dann noch einen vereidigten Dolmetscher. Der kostet dann richtig, dagegen sind die Anwaltskosten ein schlechter Scherz!

errue
 
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Antwort #7 - 11. Februar 2004 um 17:23
Chris   Ex-Mitglied

 

Danke erstmal.

Den Rechtsanwalt will ich mir sparen, ich bin gerade auf der Suche nach einem geeigneten Notar (die Kombination mit RA und Familienrecht habe ich aber noch nicht gefunden).

Diesen Mustervertrag möchte ich nur für mich haben, damit ich auch ein wenig Bescheid weiß und mich ein wenig sicherer fühle.Einen Übersetzer brauche ich nicht, wir sprechen beide deutsch.

 
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