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Intensivsprachkurs (Gelesen: 10857 mal)
17. März 2006 um 17:06

speran   Offline
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Hallo, ich bin heute durch Zufall auf diesen Chat gestossen und habe mich gleich angemeldet! Habe den Eindruck das man hier konstruktive Antworten auf Fragen erhält! Natürlich habe ich ein Anliegen und hoffe Ihr könnt mir helfen. Möchte eine Freundin aus Kuba zu einem Intensivsprachkurs nach Deutschland holen und das mindestens für 9 Monate. Mir dreht sich der Kopf vor lauter Informationen. Ich fasse mal zusammen was ich weiß und hoffe auf Korrekturen bzw. Tipps von Euch:

Für die Deutsche Seite:

1. Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde beantragen.

2. Sprachkurs aussuchen, muss noch nicht gebucht werden, schriftlicher Nachweis (z.b. VHS Programm) muss jedoch mit nach Kuba zur Visumsbeantragung gesendet werden. Stimmt das so?

3. Abschluß einer Krankenversicherung (muss die komplette Dauer vorausgezahlt werden?)

4. Abschluß einer Haftpflichtversicherung (Muss nicht aber ich denke das es nicht schadet)

Kubanische Seite

1. Einladung an die Kubanische Botschaft mit Einladungsformular und entsprechenden Verrechnungsscheck.

Ich denke das sind die Schritte die zu tun sind. Ich würde gerne die zu einladende Person Mitte Juni herholen. Wie würdet ihr vorgehen?

Alternative 1:  Einladung Konsulat und alles was auf deutscher Seite zu tun ist paralel laufen lassen.

Alternative 2:  Erst die Einladung (kubanische Seite), warten bis diese in Kuba bei der Freundin eintrifft und dann die Deutsche Seite erledigen?

Ich weiß das sind viele Fragen, bitte helft mir, ich würde mich sehr freuen wenn ich die Person Mitte Juni hier habe! Danken tue ich Euch jetzt schon und freue mich auf Eure Antworten

Lieben Gruß

Smiley
 
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Antwort #1 - 17. März 2006 um 19:13

Sharky   Offline
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zu 3. bei Hanse- Merkur kannst Du monatliche Zahlungen
vereinbaren. Die Versicherung kostet 2,- Euro pro
Kalendertag.

zu 4. gibts auch bei Hanse- Merkur für 0,20 Eurocent pro
Tag.

Ich würde die deutsche Seite paralell laufen lassen, da der
Antrag von Havanna aus zu Deiner ABH geschickt wird und
von dort abgenickt werden muss.
Achtung in der Botschaft in Havanna unbedingt den richtigen
Antrag aushändigen lassen, gibts beim Türsteher.
Bin mir nicht sicher ob man für den Sprachkurs überhaupt
eine Verpflichtungserklärung braucht, am besten eine Mail
an die Botschaft schicken und nachfragen.
Eine Reservierung von der VHS reicht aus, der Kurs muss
aber mindestens 20 Stunden in der Woche gehen.
 

Salu2 Sharky
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Antwort #2 - 17. März 2006 um 19:25

speran   Offline
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Vielen Dank für deine Antwort, ich würde sie jetzt so verstehen das mein oben beschriebener Informationsstand momentan nicht falsch ist.

Also

1. Die kompletten Unterlagen für die Deutsche Botschaft nach Kuba an die eingeladen Person senden, diese kümmert sich vor Ort um das Visum.

2. Paralel dazu die Einladung an die Kubanische Botschaft senden!

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Ich wäre auch dankbar wenn der eine oder andere ein wenig zu seinen Erfahrungen bezüglich einer Einladung zu einem Sprachkurs abgibt. Kann man ein bestimmtes Institut empfehlen?

Danke
 
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Antwort #3 - 17. März 2006 um 19:42

Esperanto   Offline
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Zitat:
nicht sicher ob man für den Sprachkurs überhaupt eine Verpflichtungserklärung braucht

natürlich wird sie gebraucht.

Die Formalien für ein Sprachvisum bzw. die Ausreisegenehmigung der kubanischen Behörde unterscheiden sich gegenüber einem Besuchsvisum lediglich in der zusätzlichen Vorlage der Anmeldebestätigung der Sprachschule (gewöhnlich wird dort die vorherige Buchung der ersten Kurse verlangt - im Gegensatz dazu werden die monatlichen Beiträge der Krankenversicherung erst dann abgebucht, wenn sie anfallen).

Über die Erteilung des Besuchsvisums entscheidet aber nicht die Botschaft, sondern die zuständige Ausländerbehörde. Das bedeutet, dass die Botschaft in Havanna erst die Zustimmung der AB einholen wird. Auch der weitere Ablauf des Sprachstudiums, insbesondere deren Dauer, wird von der AB bestimmt.


 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 17. März 2006 um 19:49

speran   Offline
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Danke für die Antworten,

wie würdet ihr vorgehen?

Sprachkurs für 3 Monate buchen, danach verlängern, wann soll ich diesen Buchen, muss er überhaupt vorab gebucht weren, reichen die reinen Seminarunterlagen nicht aus?


Ich habe das Problem das ich nicht genau weiß wann, wie lange ich was (Sprachkurs, Krankenversicherung..etc) zu buchen habe!

Danke für Eure hilfe
 
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Antwort #5 - 17. März 2006 um 19:51

Sharky   Offline
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nicht sicher ob man für den Sprachkurs überhaupt eine Verpflichtungserklärung braucht

natürlich wird sie gebraucht.

=========================================

von der Logik her sicherlich nicht, da die VE ja erlischt,
wenn sich der Aufenthaltsstatus ändert und das ist ja wohl der Fall, wenn hier in D die befristete AE erteilt wird.

@speran
ja Du liegst richtig, für das Visum brauchst Du die Einladung noch nicht, erst für die cubanische Ausreisegenehmigung.
Für den Sprachkurs musst Du zumindest die Reservierung
bzw. die Anmeldung vorlegen.
Bei der Krankenversicherung kannst Du z.B. für 11 Monate
abschliessen, monatlich zahlen und täglich kündigen.
 

Salu2 Sharky
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Antwort #6 - 17. März 2006 um 20:05

Esperanto   Offline
Administrator

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Zitat:
Sprachkurs aussuchen, muss noch nicht gebucht werden, schriftlicher Nachweis (z.b. VHS Programm)

Nicht VHS,

sonst muß sie zusammen mit Leuten lernen, die zwangsweise Deutsch zur deren Integration lernen müssen, dies auch noch bezahlt bekommen und das verordnete Lernen als Last empfinden. Zum Erlernen einer Sprache gehört aber Freude.

Insofern unbedingt ein anderes Sprachinstitut finden. Das muß nicht unbedingt wesentlich teuerer sein. Das richtige zu finden hängt aber von den Möglichkeiten in Deiner Nähe ab.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 17. März 2006 um 20:11

Moskito   Offline
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Ich habe das Problem das ich nicht genau weiß wann, wie lange ich was (Sprachkurs, Krankenversicherung..etc) zu buchen habe!
--------------------------------------------------
Krankenversicherung:
KV für den maximalen Zeitraum abschließen. Wenn ich recht erinnere sind das drei Jahre. Reist der Gast eher zurück, kann problemlos gekündigt werden. Schließt du nur für 9 Monate ab, und der Gast bleibt länger, wird die Verlängerung wie ein neuer Vertrag gewertet, d.h. Behandlungen, die im ersten Vertrag begannen, werden nicht bezahlt. Vertragsbeginn ist der Einreisetag des Sprachschülers.

Sprachkurs:
z.B. VHS, Intensivkurs 1 Stufe buchen. Diese Bescheinigung reicht schon aus. Für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in D. müssen i.d.R. weitere Kurse gebucht werden. Am Besten mal die örtliche VHS ansprechen, die kenne sich damit aus. Auch wird das von den Ausländerämtern unterschiedlich gehandhabt. Dort informieren.
 

No es facil!
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Antwort #8 - 17. März 2006 um 20:30

speran   Offline
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Vielen Dank,

langsam nimmt die Sache Form an, werde also
1. die Krankenversicherung für 9 Monate abschließen,

2. die erste Stufe eines Sprachkurses buchen, da Verlängerung des Visum/Aufenthaltsberechtigung scheinbar einfach nur bei der Ausländerbehörde beantragt werden muss, sehe ich dort auch kein Problem.

Wenn ihr Anregungen für Gute Sprachkurse in Frankfurt am Main habt dann nur zu. Für sonstige Tips bin ich dankbar!

Lieben gruß
 
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Antwort #9 - 17. März 2006 um 20:42

DiegosMama   Offline
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Auf jeden Fall solltest Du Dich bei Deiner ABH erkundigen, wie das denn so läuft bei denen, denn überall ists unterschiedlich.

Bei mir (ABH in Kleinstadt in Niedersachsen) wird vorher für die deutsche Seite nichts ausgestellt, in Kuba wird das Visum beantragt (Antrag auf Aufenthaltserlaubnis), dies wird nach Köln geschickt und von dort hierher in die ABH. Dann werden sie mich benachrichtigen und folgendes wird dann dort passieren: ich unterschreibe die Verpflichtungserklärung, zeige eine Krankenversicherung vor und den Nachweis über die Anmeldung zum Sprachkurs. Hier wollen sie nur 18 Std/Woche nachgewiesen haben.
Die Zustimmung erfolgt hier in D und die Botschaft in Havanna klebt das Visum in den Paß.

Zur kubanischen Seite: die Einladung habe ich bereits in Kuba im Dez.05 gemacht.
Wenn Du die Einladung in Kuba schonmal anschiebst, kann das nicht schaden, schließlich ist die ja ein Jahr gültig (bis zur Ausreise??)

Viel Glück!
 
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Antwort #10 - 17. März 2006 um 20:52

speran   Offline
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Hallo Diegos Mama, hallo an den Rest,

was muss ich meiner Besucherin also zusenden? Stimmt das von mir oben geschriebene bzgl. der Deutschen Seite, oder muss sie in Kuba lediglich eine Aufenthaltserlaubnis erbitten? Wenn ich Dich richtig verstehe dann stimmt oben geschriebenes nicht denn:

1. Die Verpflichtungserklärung würde ich erst hier, nachdem mein Besucher in Kuba das Visum beantragt hat, unterschreiben.

2. Die Krankenversicherung würde ich auch erst dann abschließen wenn ich von der ABH zur Unterschrift (VE) gerufen werden.

3. Ich müsste erst zu diesem Zeitpunk den Sprachkurs nachweisen. Das würde heißen das die Besucherin in Kuba eigentlich garnichts von mir benötigt um in der Botschaft das Visum zu beantragen, stimmt das??

Gruß
 
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Antwort #11 - 17. März 2006 um 21:16

Esperanto   Offline
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Zitat:
was muss ich meiner Besucherin also zusenden?

alles,

halt so wie beim Besuchsvisum auch. Sonst könnte (eher wird) es so sein, dass der Antrag überhaupt nicht angenommen wird. Neuerdings wird offenbar weder die Reservierung des Fluges bei der Antragsstellung, noch die Vorlage des Flugticket bei der Visumserteilung verlangt.

Inwiefern die kubanische Behörde bei der Ausreisegenehmigung die Vorlage des Flugtickets verlangt, ist unklar. Dies ist insofern Bedeutung, da Kosten durch Umbuchung oder andere nicht voraussehbare Dinge im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Buchung vermieden werden können. 

Die von DiegosMama empfohlene Kontaktaufnahme mit der AB ist wahrlich empfehlenswert. Vielleicht lassen sie sich dort sogar zu einer Vorabzustimmung überreden.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #12 - 19. März 2006 um 18:27

speran   Offline
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Vielen Dank,

werde dann mal versuchen die Papiere zu organisieren.
Hat denn jemand irgendwelche Sprachkurse, die es in größeren Städten gibt als Empfehlung.

Gruß
 
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Antwort #13 - 19. März 2006 um 22:54

DiegosMama   Offline
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"Sonst könnte (eher wird) es so sein, dass der Antrag überhaupt nicht angenommen wird."

Naja, das weiß ich erst im August oder so... Ich werde das jedenfalls erstmal so durchziehen, wie sie es mir hier auf der ABH erzählt haben - und Euch dann natürlich davon berichten...
 
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Antwort #14 - 27. Dezember 2006 um 21:58
boris   Ex-Mitglied

 
hi speran,

mich würde, falls du dich noch in diesem forum rumtreibst(war selbst schon ewig nicht mehr hier weil ich lange keine probleme hatte und dieses forum manchmal als entmuigend empfinde),mal interessieren ob das sprachvisum erteilt wurde und wenn ja dann wie.
hab das 2005 selbst versucht, wurde aber abgelehnt weil:
ob der angegebene einreisegrund den tatsächlichen einreisegrund darstellt war nicht eindeutig nachvollziehbar.
bin wie folgt vorgegangen;
formloser antrag auf erteilung eines visums zum erlernen der deutschen sprache bei der ABH berlin (verpflichtungserklärung war ausdrücklich nicht verlangt, ist inzwischen aber anders)
versicherung bei pro visit für 11 monate abgelschossen n(abgebucht wird monatl. ab einreise)
1. teil eines integratonssprachkurses bei der VHS gebucht
geld mit der sparkasse nach cuba überwiesen und die papiere einem bekanten mitgegeben
sie ist dann nach havanna und das visum wurde nicht erteilt (damals hat das procedere in havanna ca. 3 tage gedauert weil die wohl direkt mit der ABH in berlin in verbindung standen, ich kann mich leider nicht mehr genau erinnern.
meine novia war vorher schon mit schengenvisum hier und hat nach der ablehnung des sprachvisums ohne probleme auch wieder ihre 3 monate bekommen.
ich würde gerne nochmal nen versuch starten, da ich zum heiraten einfach nicht geung geld habe und das besuchervisum zu kurz und letztendl. auch zu teuer ist

hoffe auf antwort 8)
 
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