Legalisierung deiner dt. Geburtsurkunde und Meldebescheinigung woraus hervorgeht das du ledig bist (Ehefähigkeitszeugnis ist nicht nötig!) geht nur in Berlin (Botschaft) oder Bonn (Kosulat)! Sie zu das Du internationale Ausfertigungen bekommst wo's auch in spanisch draufsteht dann brauchst Du nix zu übersetzen lassen. Und vergiß sie nicht sie überbeglaubigen zu lassen erst von der Landesregierung!
Zur Heirat auf Cuba braucht Dein kubanischer Bräutigam nix legailisieren zu lassen! Seine kubanischen Dokumente reichen aus die er vom registro civil bekommen kann! Auch sollte er wissen (bzw. in Erfahrung bringen können) wo in Santiago die consultorica juridica ist..... MINREX wird erst aktuel wenn's um spätere eventuelle Familienzusammenführungen geht bz.w die kubanische Eheurkunde international zum Einsatz kommen soll.
Des weiteren empfehle ich diesen thread hier nochmal gut zu studieren da in vorherigen Anfragen ähnliche Fragen bereits beantwortet sind.