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Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum (Gelesen: 21886 mal)
16. Oktober 2012 um 11:45

bruja   Offline
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de puta madre

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El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #1 - 16. Oktober 2012 um 17:48

Esperanto   Offline
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Es bedeutet für den Einladenden und den Eingeladenen:
  • Keine notarielle "Eidesstattliche Erklärung" mit persönlichen Daten und Verpflichtungen der kuriosen Art einschließlich Übersetzung und Überbeglaubigung beim Landgericht (ca. 25 EUR - 100 EUR).
  • Kein kubanisches Konsulat mit deren Geldforderungen (200 EUR + 25 EUR für den Postweg).
  • Kein Besorgen der "Carta de invitacion" bei der Consultoria Juridica International in der Provinzhauptstadt (10 CUC).
  • Keine Antrag in der Inmigracion für die Ausstellung der Ausreisegenehmigung (150 CUC).
  • Keine Verlängerung der Ausreisegenehmigung vor Erteilen des Visums (2 x 55 CUC).
  • Kein kubanisches Konsulat für die Verlängerung der Ausreisegenehmigung (Prorroga) bei längerem Aufenthalt (40 EUR monatlich).

Es bedeutet auch:
  • Das Visum zu bekommen und sofort zum Flughafen fahren zu können, um sich in den Flieger zu setzen.
  • Keine Kontrolle bei der Rückreise, ob die Prorroga im Pass ist und gegebenenfalls abgewiesen zu werden.
  • Sich im Ausland bis zu 2 Jahre lang aufhalten zu können ohne gleich ausgebürgert zu werden.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 22. Oktober 2012 um 15:03

Don-Franco   Offline
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Hallo zusammen,

das sind alles in allem ja schon mal gute Nachrichten.
Aber...haben diese Änderungen Auswirkungen auf die Einreisebedingungen in D für Kubaner?

Meine Freundin wird übermorgen nach fast 3 Monaten wieder zurückfliegen weinend und möchte auf jeden Fall im nächsten Jahr wiederkommen.  Smiley

Kann sie länger als 90 Tage in D bleiben oder gibt es ggf. andere Möglichkeiten für einen verlängerten Aufenthalt?

Wo kann ich zu diesem Thema weitere Infos im Internet finden?

Schon jetzt vielen Dank vorab für Eure Antworten.
Mit besten Grüßen

Don-Franco
 
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Antwort #3 - 22. Oktober 2012 um 15:22

HayCojones   Offline
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Wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte, braucht sie ein entsprechendes deutsches Visum. Das deutsche Visum hat aber nichts mit den kubanischen Reisegesetzen zu tun. Auch schon nach den bisher geltenden Regeln konnte ein Kubaner problemlos länger als 90 Tage im Ausland bleiben.

Für touristische Reisen nach Deutschland gelten die Regeln zur Visa-Vergabe für den Schengen-Raum, und da ist nun mal bei 90 Tagen Schluss. Wer für längere Zeit einreisen will, der muss einen entsprechenden anderen Reisezweck angeben und begründen. Als erste Info-Quelle empfehle ich die Webseite der Deutschen Botschaft Havanna, Unterseite "Visabestimmungen": http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/07/Visabestimmungen.html

Don-Franco schrieb am 22. Oktober 2012 um 15:03:
haben diese Änderungen Auswirkungen auf die Einreisebedingungen in D für Kubaner?
Spekulation: Eine denkbare Auswirkung ist, dass ab Mitte Januar deutlich mehr Kubaner ein Visum beantragen werden, da die Reisekosten durch die Reduzierung von bisher fälligen Gebühren auf kubanischer Seite sinken. Das könnte längere Bearbeitungszeiten und auch eine strengere Auslegung der Prüfkriterien zur Rückkehrbereitschaft der Antragsteller nach sich ziehen. Wer, wie deine Freundin, aber schon einmal aus Deutschland nach Kuba zurückgekehrt ist, sollte gegenüber Erstreisenden auf jeden Fall einen Vorteil haben.
 
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Antwort #4 - 22. Oktober 2012 um 15:53

Don-Franco   Offline
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Hallo HayCojones,

erst mal vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe mal einen Blick auf die Webseite der deutschen Botschaft in Havanna geworfen. Ich muss gestehen, irgendwie verwirrend. Schockiert/Erstaunt

Stimmt es eigentlich, dass zwischen zwei Visa-Anträgen mindestens 6 Monate liegen müssen, bevor eine erneute Antragstellung auf Besuchervisum erfolgen kann?

Wir wollen uns im kommenden Sommer wieder in D sehen, demnach dürfte es kein Problem geben, was diesen Zeitfaktor betrifft.
Aber im Dez. fliege ich jetzt erst mal rüber. Wie es dann weitergeht, werden wir sehen.

Nochmal Danke! Smiley
 
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Antwort #5 - 22. Oktober 2012 um 16:35

HayCojones   Offline
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Don-Franco schrieb am 22. Oktober 2012 um 15:53:
Stimmt es eigentlich, dass zwischen zwei Visa-Anträgen mindestens 6 Monate liegen müssen, bevor eine erneute Antragstellung auf Besuchervisum erfolgen kann?
Ich bin fast sicher, dass das stimmt, habe aber gerade keinen passenden Beleg zur Hand. Es würde aber sehr gut zu dem passen, was auf der von der Botschaft verlinkten Seite mit den Visabestimmungen steht: Dass Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Sechsmonatszeitraum gedacht sind.
 
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Antwort #6 - 22. Oktober 2012 um 17:54

Esperanto   Offline
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HayCojones schrieb am 22. Oktober 2012 um 16:35:
Ich bin fast sicher, dass das stimmt, habe aber gerade keinen passenden Beleg zur Hand.

Es steht im Visakodex Titel I, Artikel 1, Absatz (1). Und betrifft natürlich die Einreisegenehmigung (Visum) und nicht den Wegfall der kubanischen Ausreisegenehmigung (PVE).
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 22. Oktober 2012 um 19:47

Esperanto   Offline
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Don-Franco schrieb am 22. Oktober 2012 um 15:53:
Wir wollen uns im kommenden Sommer wieder in D sehen, demnach dürfte es kein Problem geben, was diesen Zeitfaktor betrifft.
Aber im Dez. fliege ich jetzt erst mal rüber. Wie es dann weitergeht, werden wir sehen.

Bring ihr die Verpflichtungserklärung und den Krankenversicherungsnachweis mit.

Die Verpflichtungserklärung ist ein halbes Jahr bis zur Antragsstellung gültig. Die Versicherungszeiten können seitens der Versicherung noch angepasst werden. Sie werden allerdings von der Visastelle bei der Eintragung der Gültigkeit des Visums (von ...Datum, bis ..... Datum) verwendet.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #8 - 23. Oktober 2012 um 09:17

Don-Franco   Offline
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Esperanto schrieb am 22. Oktober 2012 um 19:47:
Bring ihr die Verpflichtungserklärung und den Krankenversicherungsnachweis mit.


Hallo Esperanto,

tut mir leid, wenn ich dumm fragen muss, aber was für eine Verpflichtungserklärung meinst du? Wo bekomme ich die bzw. was muss ich tun, um sie zu bekommen?

Gruß
Don-Franco
 
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Antwort #9 - 23. Oktober 2012 um 10:49

Esperanto   Offline
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Auf der Internetseite der Botschaft in Havanna sind die für den Antrag eines Besuchsvisums benötigten Unterlagen aufgeführt. Die Verpflichtungserklärung wird von Deiner Kommunalverwaltung (Bürgerbüro oder Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt oder ....) in Vertretung der Ausländerbehörde erstellt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #10 - 23. Oktober 2012 um 11:08

Don-Franco   Offline
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Hallo Esperanto,

vielen Dank Smiley
 
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Antwort #11 - 09. November 2012 um 21:08

oliveira   Offline
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Hallo
Ich fliege seit 2 Jahren 2x jährlich nach Kuba u möchte nun einen Bekannten herkommen lassen.Welche Papiere braucht er nun um das Visum fur Deutschland zu bekommen .Er konnte gar nicht glauben das der Behördenmarathon gelockert wurde Smiley Smiley
 
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Antwort #12 - 09. November 2012 um 23:34

Esperanto   Offline
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Am Visumsverfahren, also der Einreisegenehmigung nach Deutschland und den anderen Schengen-Ländern, hat sich nichts geändert. Was für die Beantragung an Allgemeines zu beachten und an Unterlagen vorzulegen ist, entnimmst Du am Besten dem Original, nämlich den beiden verlinkten Seiten der deutschen Botschaft in Havanna. Gibt es Fragen hierzu und auch was die Kriterien der Genehmigung sind, so stöber erst mal im Forum. Genügt dies nicht, werden wir versuchen auch dafür eine Antwort zu finden.

Richtig ist -wie die Überschrift dieses Threades schon sagt-, dass die teure Ausreisegenehmigung ab 14.01.2013 entfallen wird. Um als Kubaner dann aus Kuba ausreisen zu können, benötigt dieser nur noch einen Pass mit dem Visum darin. Aber auch weiterhin viel Hilfe finanzieller Art, die mit Deiner Einladung einhergeht. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #13 - 10. November 2012 um 01:49

Yale   Offline
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Cartagena/Kolumbien

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Esperanto schrieb am 09. November 2012 um 23:34:
Kein kubanisches Konsulat mit deren Geldforderungen (200 EUR + 25 EUR für den Postweg).


ich hab ja frueher oefters Einladungen nach deutschland gemacht und hatte dabei jeweils mit dem konsulat in berlin zu tun (herrn meissner in ehren). da wurde mir jedesmal bewusst, dass die armen Jungs vom konsulat von den Gebuehren, die sie erheben duerfen, leben muessen. denn Ueberweisungen vom kubanischen Staat fuer Gehaelter usw. gab es ja wohl keine.

Und nun soll das mehr oder weniger aus sein?

@Español. hast du eine Ahnung, was da der grund sein koennte, dass sich die kubanische Seite nun all diese gelder kuenftig entgehen lassen will? Oder stehen an anderer stelle schon wieder neue Gebuehren "parat"?
 
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Antwort #14 - 10. November 2012 um 11:07

bruja   Offline
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