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Falsche Angaben bei Beantragung Schengen-Visum (Gelesen: 4039 mal)
09. September 2013 um 17:41

Gerrit   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 2
*
 
Hallo Miteinander,
ich habe nun auch meine ersten Erfahrungen in diesem Sommer auf Kuba gemacht. Ich hatte das große Glück, über meinen Partner, der bereits mit einer hier in berlin lebenden Kubanerin verheiratet ist, gemeinsam mit den beiden drei Wochen deren Familie in Puerto Padre und Umgebung zu besuchen. Nun, und da habe ich dann auch ihre Kusine kennengelernt. Jetzt habe ich sie nach Deutschland eingeladen (inzwischen weiß ich auch, dass die Einladung besser über ihre Kusine ohne Nennung meiner Wenigkeit hätte erfolgen sollen...) und das Visum wurde abgelehnt, weil die "Absicht ... zurückzukehren, nicht nachgewiesen wurde". Leider hat sie sich von dem Rat einer anderen kubanischen Antragstellerin vor der Botschaft "leiten" lassen und dann angegeben, dass sie mich seit Jahren über das Internet kennen würde...
Es ist von allen Seiten (bis auf die Botschaft) klar, dass es hier wirklich erst um einen Besuch geht und sie definitiv wieder zurückkehren wird. Es bleibt nun offensichtlich nur die Remonstration, meine Frage ist:
Die Karten jetzt voll auf den Tisch legen und sagen, dass das ein dummer Fehler war mit den falschen Angaben?
Hat da jemand mit Erfahrungen gemacht?
Besten Dank für weiterführende Antworten.
Saludos,
Gerrit
 
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Antwort #1 - 09. September 2013 um 21:30

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Dass Du selbst Deine Freundin eingeladen hast (also die Verpflichtungserklärung abgegeben hast) ist schon in Ordnung. Es wäre eher ein Fehler gewesen, die Kusine als Gastgeberin auszugeben, weil dies nicht der Wahrheit entsprach. Insofern verstehe ich die Frage nicht:

Gerrit schrieb am 09. September 2013 um 17:41:
...., meine Frage ist:
Die Karten jetzt voll auf den Tisch legen und sagen, dass das ein dummer Fehler war mit den falschen Angaben?

Ein Fehler war dagegen die Aussage der Freundin, dass sie Dich "
seit Jahren über das Internet kennen würde
", weil unglaubwürdig und dumm obendrein. Diese Antwort haben sie in der Visastelle schon tausendmal gehört. Für die Antragsprüfung erübrigten sich weitere Nachfragen. Hierzu die Vorgabe im Visakodex, Artikel 21 -Prüfung der Einreisevoraussetzungen und Risikobewertung-, Absatz 7:

Zitat:
Die Prüfung eines Antrags stützt sich insbesondere auf die Echtheit und Vertrauenswürdigkeit der vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und den Wahrheitsgehalt und Glaubwürdigkeit seiner Aussagen.


Die Aussichten durch eine Remonstration doch noch ein Visum erteilt zu bekommen, sind im Allgemeinen sehr gut. Aber nur dann, wenn die Antragstellerin ihre Rückkehrwilligkeit (Verwurzelung mit ihrem sozialen Umfeld, Reisezweck usw.) überzeugend begründen kann. Du kannst als Einlader ergänzende Erläuterung und Hintergrundinformationen der Visastelle zukommen lassen. Hinweis der Visastelle zur Remonstration:

"..... zusätzliche Unterlagen vorlegen, die geeignet sind, seinen Reisezweck zu belegen und zu zeigen, dass er bereit ist, in sein Heimatland zurückzukehren (wie z.B. Arbeitsbescheinigungen, Wohnungseigentum, Familie...) Erläuterungen und Hintergrundinformationen von Ihrer Seite werden selbstverständlich bei der erneuten Bewertung des Antrags berücksichtigt."

 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 11. September 2013 um 23:25

Gerrit   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 2
*
 
Vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich werde berichten, wie es weitergeht.
Saludos
 
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