Dass Du selbst Deine Freundin eingeladen hast (also die Verpflichtungserklärung abgegeben hast) ist schon in Ordnung. Es wäre eher ein Fehler gewesen, die Kusine als Gastgeberin auszugeben, weil dies nicht der Wahrheit entsprach. Insofern verstehe ich die Frage nicht:
Gerrit schrieb am 09. September 2013 um 17:41:
...., meine Frage ist:
Die Karten jetzt voll auf den Tisch legen und sagen, dass das ein dummer Fehler war mit den falschen Angaben?
Ein Fehler war dagegen die Aussage der Freundin, dass sie Dich "
seit Jahren über das Internet kennen würde
", weil unglaubwürdig und dumm obendrein. Diese Antwort haben sie in der Visastelle schon tausendmal gehört. Für die Antragsprüfung erübrigten sich weitere Nachfragen. Hierzu die Vorgabe im
Visakodex, Artikel 21 -Prüfung der Einreisevoraussetzungen und Risikobewertung-, Absatz 7:
Zitat:Die Prüfung eines Antrags stützt sich insbesondere auf die Echtheit und Vertrauenswürdigkeit der vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und den Wahrheitsgehalt und Glaubwürdigkeit seiner Aussagen.
Die Aussichten durch eine Remonstration doch noch ein Visum erteilt zu bekommen, sind im Allgemeinen sehr gut. Aber nur dann, wenn die Antragstellerin ihre Rückkehrwilligkeit (Verwurzelung mit ihrem sozialen Umfeld, Reisezweck usw.) überzeugend begründen kann. Du kannst als Einlader ergänzende Erläuterung und Hintergrundinformationen der Visastelle zukommen lassen. Hinweis der Visastelle zur Remonstration:
"..... zusätzliche Unterlagen vorlegen, die geeignet sind, seinen Reisezweck zu belegen und zu zeigen, dass er bereit ist, in sein Heimatland zurückzukehren (wie z.B. Arbeitsbescheinigungen, Wohnungseigentum, Familie...) Erläuterungen und Hintergrundinformationen von Ihrer Seite werden selbstverständlich bei der erneuten Bewertung des Antrags berücksichtigt."