Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
Willkommen im Kubaforum
 
Willkommen im Kubaforum!!
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Benötige Hilfe für Remonstration (Gelesen: 7706 mal)
05. Februar 2014 um 18:15

Katy   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 10
**
 
Hallo, mein Freund hat vor 1 Woche eine Ablehnung zu seinem Besuchervisum erhalten. Begründung: kein Rückreisewillen. Ich dachte ich könnte selber Einspruch hierzu einlegen, aber mir wurde gesagt das er das selbst machen muss, da ich keine Vollmacht habe. Das Problem ist jetzt nur das sein Arbeitgeber Stress macht und ihm keinen Urlaub mehr geben möchte oder kann..??? Da er in Santiago wohnt und das mit den Flugtickets eher schwierig ist, ist er die letzten Male mit dem Zug oder Bus gefahren, aber das ist ziemlich Zeitaufwendig und er hat Angst das er seinen Job verliert. Kann mir jemand sagen ob man das Remonstrationsschreiben persönlich abgeben muss??Habe echt keine Idee mehr was man machen kann, wenn er nicht nach Habana gehen kann. Hat evtl. jemand eine Idee, wie man das machen könnte. Wäre echt nett, wenn ihr mir helfen könntet mit Ideen. Danke Euch schon mal für die Hilfe!
 
IP gespeichert
 
Antwort #1 - 05. Februar 2014 um 20:23

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Die Antragsunterlagen müssen persönlich abgegeben werden. Das Schreiben zur Einleitung einer Remonstration jedoch nicht. Klar ist aber, dass die Botschaft wissen will, ob er sich mit der Ablehnung abgefunden hat oder nicht. Hierzu muss er sich äußern. Das einfachste wäre, er schreibt der Botschaft, dass er Dich bevollmächtigt das Remonstrationverfahren einzuleiten und zu korrespondieren. Hat er die Adresse der Botschaft? Braucht er Formulierungshilfe? Und kannst Du Dich darauf verlassen, dass er den Zweizeiler schreiben und absenden wird?

Wenn letzteres der Fall ist, dann kannst Du schon jetzt die Botschaft über deren Kontaktformular oder direkt per Mail anschreiben, um die Gründe vorzutragen, die seinen Rückkehrwillen belegen. Im Schreiben solltest Du dann darauf hinweisen, dass die Vollmacht per Post aus Santiago nachgereicht wird.

Das mit der verweigerten Urlaubsgenehmigung hab ich nicht verstanden. Hierzu: Konnte er bei der Antragsstellung keine Arbeitsbescheinigung und keinen Urlaubsnachweis für die Zeit des geplanten Aufenthaltes in De vorlegen? Oder geht es nur um die Fahrt zur Botschaft?
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #2 - 07. Februar 2014 um 22:54

Katy   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 10
**
 
Hallo Esperanto, vielen Dank für deine Antwort. Doch seine Antragsunterlagen waren vollständig und alles in Ordnung und ich habe auch schon die Botschaft angeschrieben und auch eine Antwort erhalten, in der sie mir mitgelteilt haben das sie mir keine Auskunft geben dürfen bezüglich der Ablehnung, aber sie meinen Einspruch berücksichtigen werden für die Remonstration. Das Problem ist jetzt nur das er das halt schicken oder hinbringen muss und das mit dem schicken ist ja eher schwierig, denn man weiss nie wie lange das dauert, deswegen wäre es mir lieb wenn er das bringen würde, aber das geht nicht da sein Arbeitgeber ihm keinen Urlaub 2-3 Tage gewährt, weil er eben in letzter Zeit schon öfter gefehlt hat wegen den Reisen nach Habana....Hatte ja gedacht das man was mit DHL von Santiago nach Habana schicken kann, aber das soll nicht gehen. Habe auch keine Idee mehr und die Zeit läuft und weg, denn bis zum 21.2.14 muss das spätestens dort sein.

Saludos
 
IP gespeichert
 
Antwort #3 - 07. Februar 2014 um 23:14

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Nach Auskunft der kubanischen Botschaft in Berlin beträgt die Laufzeit der Post innerhalb Kubas 3 Tage. Dass die Correo de Cuba zuverlässig ist, beweisen mir meine 55 Sendungen von De nach Kuba im vergangenen Jahr, die mit Ausnahme von zweien alle angekommen sind. Sollte es Schwierigkeiten bei der Zustellung innerhalb Kubas geben, so betrifft dies die letzte Meile, also das Austragen der einzelnen Sendungen. Es ist für mich aber undenkbar, dass die deutsche Botschaft nicht dafür sorgt, dass ihre Post auch zugestellt wird.

Falls Du der Botschaft antwortest oder erneut anschreibst um weitere Argumente für seine Rückkehrwillen vorzutragen oder um Auskunft bittest oder anbietest ihre Informationen und Fragen an Deinen Freund weiterzuleiten, dann füge hinzu, dass die von ihnen verlangte Vollmacht auf dem Postweg unterwegs ist. 

Bedenken hätte ich eher, dass Dein Freund nicht in der Lage ist einen Brief zu verschicken, nachdem man in den Geschäften nicht mal einen Briefumschlag bekommt.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #4 - 05. März 2014 um 20:26

Katy   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 10
**
 
Habe heute den Bescheid der Remonstration erhalten und die Botschaft bleibt dabei und lehnt die Erteilung ab das mein Freund kommen darf. weinend Was mir jetzt noch bleiben würde, wäre zu klagen in Berlin, aber ob das was bringt bezweifel ich????Wer kann mir sagen, wann man erneut einen Antrag bei der Botschaft für ein Besuchervisum stellen darf???
 
IP gespeichert
 
Antwort #5 - 23. März 2014 um 18:38

Nina32   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 5
*
 
Hallo Katy, ich befinde mich gerade in der gleichen Situation  weinend
Wir wissen noch gar nicht, was wir machen sollen  weinend ich würde Bei der Botschaft direkt fragen, wann man den Antrag für das Besuchsvisum neu stellen darf. Alles Gute für Euch und viel Durchhaltevermögen  Smiley
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken