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Ehegattennachzug nach Österreich (Gelesen: 27322 mal)
Antwort #15 - 31. August 2014 um 23:28

elcazador1971   Offline
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Hallo!

Ein kurzes update. Meine Frau und mein Stiefsohn haben relativ problemlos ein Visum D erhalten. Das Visum wurde zum Zwecke der Inlandsantragsstellung "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" erteilt.

Das Visum wurde für 4 Monate erteilt. Damit wird es beim MA35 sicher knapp. Sie kommen in 3 Wochen nach Österreich. Alle notwendigen Dokumente sind von Minrex beglaubigt und von der österreichischen Botschaft legalisiert. Die Dokumente lasse ich nun in der Zwischenzeit in Österreich gerichtlich beglaubigt übersetzen. Somit gehen wir noch am Anfang ersten Woche aufs MA35.

Wenn die Bearbeitung seitens MA35 länger als 4 Monate dauert, müssen sie wieder ausreisen. Da ohnehin immer wieder Heimaturlaube vorgesehen sind,  ist das nicht so schlimm. Trotzdem wäre es wichtig, wenn das bald funktioniert. Hat da jemand Erfahrung?

LG
 
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Antwort #16 - 01. September 2014 um 10:15

Esperanto   Offline
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Ausreichend Erfahrungen, ob dies zeitlich passt, müsste die Botschaft in Havanna haben. An irgendwelchen Sachverhalt müssen sie sich orientiert haben, als sie den Aufenthalt für Antragsstellung und Bearbeitung des unbefristeten Aufenthaltstitels beim MA35 auf 4 Monaten festlegten. Jedenfalls war das Visum für den Familiennachzug, anstelle eines zeitlich befristeten Sprachvisums (Empfehlung BMI), der richtige Weg. Und dies nicht nur, weil damit die gemeinsame Ausreise mit ihrem Sohn plausibler ist.

Die deutsche Botschaft kann kein (nationales) D-Visum für den Ehegattennachzug ohne Zustimmung der dafür zuständigen inländischen Behörde ausstellen. Das ist insofern verständlich, da diese sich wehren würde, wenn man all die problematischen Antragsteller vor deren Tür schicken würde, um dort ihr Glück versuchen. Dass dies in Wien anders sein soll, kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke, das MA35 wurde bereits bei der Visumsbearbeitung mit einbezogen und hat schon einen Vorgang angelegt.

Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass Deine Ehefrau mit Sohn aus Österreich ausgewiesen wird, weil das MA35 in Wien zusätzlich zu den veranschlagten 16 Wochen für die Bearbeitung noch weitere 2-3 Wochen benötigt. Selbst wenn nach 4 Monaten Aufenthalt eh ein „Sonnenauftanken“ in Kuba ansteht, so wäre eine erneute Visumsbeantragung für die Einreise umständlich und unpassend.

Jedenfalls gilt Dir und Deiner Frau mein Respekt, dass das Visum für den Ehegattennachzug in so kurzer Zeit, nämlich anstelle der vom BMI veranschlagten 5-6 Monate, bereits innerhalb 4 Wochen über die Bühne ging.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #17 - 01. September 2014 um 10:42

elcazador1971   Offline
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Hallo Esperanto!

Danke!

Da meine Frau das Visum am Montag eingereicht hat und in der gleichen Woche am Donnerstag abgeholt hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass es seitens der Botschaft einen Kontakt mit dem MA35 gegeben hat. Und die Dauer von 4 Monaten ist lt. Auskunft der Botschaft an meine Frau die gesetzlich vorgeschriebene Dauer für ein Visum D zum Zweck der Inlandsantragsstellung "Aufenthaltstitel Familienangehöriger". Wir hatten ja 6 Monate beantragt. Ich gehe daher davon aus, dass beim MA35 wir in die normale Bearbeitungsmühle kommen. Ich bin auch bei Dir, dass es unabhängig davon, ob wir im Jänner in Kuba urlauben, es wirklich wichtig wäre, wenn der Aufenthaltstitel noch vor der Ausreise erteilt wird.

Unser Pech ist, dass wir bei der Außenstelle des MA35 aufschlagen, bei der die meisten Anträge vorliegen.

Aus meiner Sicht sind unsere Unterlagen vollständig und ich glaube bzw ist mir das beim MA35 auch gesagt worden, dass das bei vielen Antragsstellern nicht der Fall ist. Trotzdem bin ich besorgt ob die Zeit reicht. Ich weiß auch nicht, ob man irgendwie die Möglichkeit hat, hier etwas zu beschleunigen oder ob das kontraproduktiv ist.

Übrigens noch ein Schmankerl: in einem Informationsgespräch beim MA35 hat mir die Dame erklärt, dass es viel zu viele Anträge auf Aufenthaltstitel gibt und viel zu viele gewährt werden... macht keinen Mut. (lt. Akzent hat die Dame selbst einen Migrationshintergrund..)
 
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Antwort #18 - 01. September 2014 um 13:37

Esperanto   Offline
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Ich könnte mir schon vorstellen, dass es vorteilhafter wäre, bereits bei Antragstellung und auch zwischendurch auf die "knappen" 4 Monate für die Bearbeitung hinzuweisen. Jedenfalls ist dies besser, als kurz vor Ablauf dieser Frist auf den Abschluss zu drängen.

Falls sie wieder in Kuba zurück ist, egal ob zum Heimaturlaub oder um die Vorgabe des Visums einzuhalten und sie hat immer noch keinen unbefristeten Aufenthaltstitel im Pass, - was macht sie dann? Erneut ein nationales Visum zum Zweck der Inlandsantragsstellung "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" oder ein kurzfristiges, nicht verlängerbares Schengenvisum beantragen? Beides macht keinen Sinn. Das werden auch die Sachbearbeiter beim MA35 so erkennen. So blöd sind sie dort nicht. Es sei denn, dort haben Leute mit Migrationshintergrund das Kommando übernommen und wollen sich für alle ihnen zugefügten Schikanen nunmehr an österreichischen Bittstellern "rächen".  Ärgerlich

 

Saludos Esperanto
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Antwort #19 - 01. September 2014 um 13:56

elcazador1971   Offline
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Hallo Esperanto!

Sollte sie tatsächlich wieder ausreisen und noch keinen Aufenthaltstitel im Pass haben, dann muss sie in Kuba warten, ob das MA35 diesen erteilt. Falls dies der Fall ist, bekommt die Botschaft seitens MA35 die Information , dass wiederum ein Visum D zu erteilen wäre. Allerdings dann zum "Abholen" des Aufenthaltstitel.

Das ist mein Wissenstand, aber ganz rund macht mich die Sache auch nicht.

Liebe Grüße
 
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Antwort #20 - 23. Oktober 2014 um 13:04

elcazador1971   Offline
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Liebe Leute!

Ich darf ein kurzes update übermitteln. Meine Frau und mein Stiefsohn sind vor 4 Wochen mit dem Visum D eingereist. Wir sind dann bereits 5 Tage nach Ankunft mit ALLEN Unterlagen zur Behörde. Nach 1 Woche haben wir das Schreiben erhalten, dass alles ok ist und heute die Aufenthaltstitel abgeholt!! Smiley Durchgedreht

Wenn es jemanden interessiert, kann ich gerne Details zu den Dokumenten posten. Ein Fazit gibt es für mich auf alle Fälle. Wenn jemand das gleiche vor hat, dann bitte genau informieren (nicht einmal, nicht zweimal, sondern fünfmal) und dann alle Dokumente und noch mehr, mehrfach kopiert mitnehmen. Dann funktioniert die Bearbeitung. Augenscheinlich gehen viele auf die Behörder mit unvollständigen Unterlagen und die Damen und Herren sind deswegen schon etwas genervt. Fazit: gute Unterlagen helfen...

(natürlich müssen auch die Voraussetzungen erfüllt sein..)

Wir sind nun sehr glücklich!!!

Liebe Grüße
 
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Antwort #21 - 23. Oktober 2014 um 15:50

bruja   Offline
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de puta madre

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Na dann schreibe doch mal die Liste zusammen udn veröffentliche sie hier
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #22 - 23. Oktober 2014 um 16:26

elcazador1971   Offline
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Es handelt sich um einen Inlandsantragsstellung und ist kann daher ein wenig abweichen von der Antragsstellung bei der Österreichischen Botschaft im Ausland

Für die Frau:

1) Heiratsurkunde in Kuba von Minrex beglaubigt und von der Österreichischen Botschaft überglaubigt und in Österreich gerichtlich beeidet übersetzt
2) Geburtsurkunde in Kuba von Minrex beglaubigt und von der Österreichischen Botschaft überglaubigt und in Österreich gerichtlich beeidet übersetzt
3) Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate!!! - wichtig auch wenn am kubanischen Dokument oben steht, dass es für 6 Monate gilt) in Kuba von Minrex beglaubigt und von der Österreichischen Botschaft überglaubigt und in Österreich gerichtlich beeidet übersetzt
4) Zertifikat der abgelegten Prüfung A1 (in unserem Fall Goethe-Institut)
5) Reisepass mit Visum
6) ausgefülltes Antragsformular
7) Meldezettel (man kann/muss sich in Österreich sofort anmelden)
8) Bestätigung der Krankenkasse, dass Antragssteller mitversichert ist (mit Meldezettel kann man die Frau mitversichern lassen)

Meine Unterlagen:
9) Reisepass und Staatsbürgerschaftsnachweis
10) Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
11) Meldezettel
12) Mietvertrag oder wie in meinem Fall Grundbuchauszug
13) Auszug aus dem Girokonto wo ersichtlich wieviel Betriebskosten etc. in den letzten 3 Monate bezahlt wurde
14) Auszug aus dem Girokonto, wo ersichtlich wieviel Kreditraten etc. in den letzten 3 Monate bezahlt wurde
15) aktueller Auszug aus dem Kreditschutzverband welche Belastungen vorliegen (KSV Selbstauskunft)

Beim Stiefsohn fällt natürlich 1, 3 und 4 weg. Allerdings kommt dazu:

16) ein Dokument in dem die Mutter und der Vater bestätigen, dass sie einverstanden sind, dass er in Österreich dauerhaft wohnen wird. Und natürlich in Kuba von Minrex beglaubigt und von der Österreichischen Botschaft überglaubigt und in Österreich gerichtlich beeidet übersetzt


Grundsätzlich muss alles im Original vorgelegt werden und Kopien werden einbehalten (diese vorbereiten!). Achtung der Strafregisterauszug bleibt im Original bei der Behörde. Beim Reisepass alle Seiten kopieren.

Hoffe habe jetzt nichts vergessen.

 
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Antwort #23 - 23. Oktober 2014 um 22:20

Esperanto   Offline
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Die Aufstellung der Unterlagen ist prima und sehr hilfreich für alle in ähnlicher Situation.

Dass es geklappt hat und dazu noch viel schneller als erwartet, ist sehr erfreulich. So selbstverständlich ist dies aber nicht. Offenbar haben alle Beteiligten in Deinem Fall gut kooperiert. Allein an der Vorlage vollständiger Unterlagen ist dies wohl nicht immer festzumachen. Dies gilt zumindest bei kurzfristigen Visa, wie von der deutschen Botschaft in deren alleiniger Machtvollkommenheit praktiziert. Habe Deinen erfreulichen Fall zum Anlass genommen, deren derzeitige Vergabepraktik bei Schengenvisa im Unterforum "Einladung" gegenüber zu stellen.
 

Saludos Esperanto
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