Ich, als Tourist, nehme keinen Fernseher mit. Mein Gast aus Kuba darf 1 mal im Kalenderjahr zu Sonderbedingungen Mitbringsel einführen. Als in Kuba Wohnender zahlt er in Pesos nacionales (CUP) und damit nur 1/25 dessen was andere, ohne Wohnsitz in Kuba, an Zollgebühr zu entrichten haben.
Touristen können ihren persönlichen Bedarf zollfrei einführen. Was dazugehört ist im
"Libro de normas aduaneras" - Seite 3 näher aufgeführt: Persönlicher Schmuck, Kamera, etc .., auch Mobilfunkgerät, Laptop sowie tragbaren Fernseher. Ich denke, ein LED-Flachbildfernsehers wird wohl nicht dazugezählt und so behandelt wie das Mitbringsel eines Kubaners, der seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat. Also: Die Zollgebühr in Höhe des Rechnungsbetrages (ab einen Gesamtbetrag von 500 $ das Doppelte). Falls keine Rechnung vorgelegt werden kann, nach dem weiter oben wiedergegebenen Auszug der "Listado interno de valoracion" des "Libro" der Aduana (vergleiche auch
"Valor en aduana" auf der Internetseite des kubanischen Zolls). Das Gerät als Geschenk (oder Spende) zu deklarieren wird auch nicht weiterhelfen. Dies gilt wohl nur für mitgebrachte Medikamenten, die zudem separat mitzuführen sind.
Eine 200$ Grenze für Geschenke gibt es also nicht. Dieses Limit gilt für Postsendungen, die diesen Wert nicht überschreiten dürfen und für den Empfänger vor Jahren zollfrei waren. Jetzt gilt für Reisende das 1000 $ Limit,
worauf zuvor bruja hingewiesen hat. Im Falle der Überschreitung werden diese Sachen schlicht konfisziert. Dabei stehen Kubaner im besonderen Fokus. Deswegen wird auch deren Gepäck gewogen, welches mit einer Zollgebühr in Höhe von 10 CUC/kg (bzw. 10 CUP/kg) bei Vermischtem (Miscelaneas) belegt wird, falls das Gewicht des Freigepäcks überschritten wird.
Im übrigen gibt es dazu
ab 1. September einige Änderungen. Die sind aber nicht wesentlich. Das 1000 $ Limit beispielsweise ändert sich nicht.