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Mi cubana / mi cubano >> Einladung >> Einladung in die Schweiz - Teil I
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Beitrag begonnen von Tata am 03. Januar 2012 um 22:39

Titel: Einladung in die Schweiz - Teil I
Beitrag von Tata am 03. Januar 2012 um 22:39
Hallöchen zusammen

Ich möchte gerne meinen Freund aus Cuba in die Schweiz einladen. Ich habe mich schon bei der Migration meiner Stadt informiert und die haben mir gesagt, dass er auf der schweizer Botschaft in Havanna einen Visaantrag stellen muss und dazu von mir nichts benötigt ausser meinen Personalien. Mein Freund war schon auf der schweizer Botschaft und die haben ihm gesagt, dass er zuerst das Einladungsschreiben von mir benötigt, dass das kubanische konsulat in der Schweiz ausstellt. Ich dachte allerdings, dass er den Visaantrag unabhängig von der Einladung stellen kann, ist das richtig? denn ich möchte kein Geld in den Sand setzen, wenn er kein Visum erhält. Kann mir da jemand genauer Auskunft geben? Und ein Bekannter von mir (hat einmal eine Domenikanerin eingeladen, wurde abgelehnt) hat mir gesagt, dass die Schweiz eine Sicherheit von 30'000.- CHF haben will (denke anhand von Kontoauszügen). Stimmt das? Denn davon hat mir die Migration nichts gesagt.
Kann mir da jemand weiter helfen?

Vielen Dank und liebe Grüsse
Tata

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 04. Januar 2012 um 11:04
Mit dem Einladungsschreiben, welches Dein Freund für die Beantragung des Visums benötigt, ist offenbar nicht die "Carta de invitacion" für die Erlangung der kubanischen Ausreisegenehmigung gemeint. Die Schweizer Botschaft in Havanna hat auf ihrer Internetseite die notwendigen Unterlagen zur Beantragung des Schengenvisums im einzelnen beschrieben. Auch ein Muster für den Einladungsbrief auf spanisch ist verlinkt, welches inhaltlich jenem entspricht, welches dem kubanischem Konsulat in der Schweiz für die Beantragung der "Carta de invitacion" vorzulegen ist. Nirgendwo ist zu erkennen, dass das Schweizer Konsulat die Antragsstellung des Schengenvisums oder dessen Erteilung von der Vorlage der notariellen, kubanischen "Carta de invitacion" oder gar der kubanischen Ausreisegenehmigung (PVE) abhängig macht. Das letztere wäre auch gar nicht möglich, denn die Ausreisegenehmigung kann erst beantragt werden, wenn das Visum bereits erteilt wurde.

Du kannst das erwähnte Einladungsschreiben/Einladungsbrief (gem. Musterformular) mit den verlangten Angaben sogar einfach per Fax oder E-Mail-Anhang an die Schweizer Botschaft schicken. Vermutlich gilt dies auch für die Bestätigung der Reisekrankenversicherung für die Zeit des Aufenthaltes mit einer Mindestdeckung von 30.000 EUR oder 50.000 CHF, welche -im Gegensatz zur deutschen Visumsprozedur- aber erst nach Zusage der Visumserteilung zusammen mit der Hin- und Rückflugreservierung vorzulegen ist.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 04. Januar 2012 um 12:23
Hallo Esperanto, vielen Dank für Deine Antwort! Ich habe diese unterlagen der schweizer Botschaft auc schon gelesen und war deshalb etwas verwirrt, weil der Musterbrief sehr ähnlich aussieht, wie die "Carta invitacion" des kubanischen Konsulats. Also denkst Du auch, dass ich diesen Musterbrief ausdrucken kann und im März direkt nach Kuba mitbringen kann? Und somit keine "grossen" Kosten für den Visaantrag entstehen (ausser den 60Euro)? Und die Carta invitacion könnte ich dann beantragen wenn wir Bescheid bekommen ob das Visum erteilt wurde oder nicht?

Kannst Du mir auch sagen, wie das mit der Flugreservation funktioniert? Ich weiss nämlich nicht, ob ein Reisebüro einen Flug provisorisch reserviert oder wie das genau funktioniert....

So wie Du mir schreibst, muss ich keine 30'000.-Chf auf meinem Konto vorweisen können, ist das richtig? Das wäre super, dann hätten wir schon ein Problem weniger  ::)

Auf der Migration haben sie mir gesagt, dass die Möglichkeit einer Visaerteilung sehr klein ist, wenn der Eingeladene der/die Freund/Freundin ist. Dass es einfacher ist für Bekannte oder Familie. Hat da jemand Erfahrung damit?

Tut mir leid, dass ich so viele Fragen habe und doch sehr unsicher und unwissend in diesem Gebiet bin  :-/

Muchas gracias
Tata

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 04. Januar 2012 um 12:25
Ah, hab noch eine Frage vergessen  ::)

Muss ich die Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen, oder könnte ich auch in Deutschland eine Schengenkrankenversicherung abschliessen? Das wäre ziemlich viel  günstiger für 3 Monate als in der Schweiz.

Lieber Gruss
Tata

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 04. Januar 2012 um 14:07
  • ... denkst Du auch, dass ich diesen Musterbrief ausdrucken kann und im März direkt nach Kuba mitbringen kann? Und somit keine "grossen" Kosten für den Visaantrag entstehen (ausser den 60Euro)?
    Ja.
  • Und die Carta invitacion könnte ich dann beantragen wenn wir Bescheid bekommen ob das Visum erteilt wurde oder nicht? -
    Ja. Aber Vorsicht beim "Timing" bei der nachfolgenden Ausstellung des Visums.
  • Kannst Du mir auch sagen, wie das mit der Flugreservation funktioniert? Ich weiss nämlich nicht, ob ein Reisebüro einen Flug provisorisch reserviert oder wie das genau funktioniert....
    Nein. Eine provisorische Reservierung kenne ich auch nicht. Der Flug ist zu buchen und mit der Buchung zu bezahlen. Wichtig ist aber das Timing, weil im Schengenvisum nicht nur die Dauer der Aufenthaltes (max. 90 Tage) sondern auch dessen Gültigkeit (von ….. bis … Datum.) eingetragen und damit festgelegt wird. Ich weiß nicht, ob die Schweizer Botschaft -ähnlich kleinlich wie die deutsche- diesen Zeitraum auf lediglich 90 Tage begrenzt oder genug Spielraum lässt, um den Aufenthalt zeitlich flexibel zu planen. Schließlich wäre nach Deiner Zeitplanung auch noch die Prozedur der kubanischen Ausreisegenehmigung (einschl. „Carta de invitacion“ etc.) zu besorgen. Auch der Zeitraum der Reisekrankenversicherung ist vorab auf die nachfolgenden Eintragungen im Visum abzustimmen.
  • So wie Du mir schreibst, muss ich keine 30'000.-Chf auf meinem Konto vorweisen können, ist das richtig?
    Ja.
  • Auf der Migration haben sie mir gesagt, dass die Möglichkeit einer Visaerteilung sehr klein ist, wenn der Eingeladene der/die Freund/Freundin ist. Dass es einfacher ist für Bekannte oder Familie. Hat da jemand Erfahrung damit?
    Die Visastelle hat nach dem Visakodex Art 21. die Vorgabe, den Antrag dahingehend zu prüfen, dass kein Missbrauch in Form einer illegalen Einwanderung erfolgt. Auch die Einreise mit dem Ziel einer Heirat und dem damit beabsichtigten Daueraufenthalt wäre als rechtswidrig zu werten. Bei der Prüfung des Aufenthaltszweckes darf also kein Zweifel darüber aufkommen, dass es sich um einen zeitlich begrenzten Besuch handelt und um nichts anderes.
  • Muss ich die Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen, oder könnte ich auch in Deutschland eine Schengenkrankenversicherung abschliessen?
    Aus dem Visakodex Art. 21 Abs. 3 (e) ist nicht zu entnehmen, dass die Reisekrankenversicherung nur in dem Land abzuschließen ist, welches das Visum ausstellt. Die abzuschließende Reisekrankenversicherung hat sich nach den Erfordernissen der Schengen Visa zu orientieren und nicht nach evtl. anderen der Schweiz. So gelten die in DE ausgestellten RKVs in CH genauso wie umgekehrt. So wäre es für mich undenkbar, wenn beispielsweise die deutsche Botschaft eine RKV der Schweiz oder irgend einem anderen Schengen Land ablehnen würde.


Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 04. Januar 2012 um 17:33
Vielen Dank für die Info. Ich hab mich nochmals etwas durch die Webside des Migrationsamtes gelesen. Da steht dass eine Verpflichtserklärung verlangt werden kann (deckung 30'000.- war vielleicht das was mein Bekannter meinte). Was heisst das genau? Das ganze Prozedere kommt mir sehr kompliziert und unübersichtlich vor  :-[

Saludo

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 04. Januar 2012 um 17:50

Tata schrieb am 04. Januar 2012 um 12:23:
Ich habe diese unterlagen der schweizer Botschaft auch schon gelesen und war deshalb etwas verwirrt, weil der Musterbrief sehr ähnlich aussieht, wie die "Carta invitacion" des kubanischen Konsulats ....

Das von der Schweizer Botschaft verlinkte "Muster Einladungsbrief" sieht in der Tat ähnlich wie jenes "Muster" aus, welches das kubanische Konsulat für die Beantragung des von der Consultoria Juridica Internacional in Havanna auszustellenden, notariellen Einladungsschreibens (Carta de invitacion) verlangt. Dies betrifft sowohl den Aufbau, die abgefragten Angaben, als auch die Erklärung auf Übernahme der Kosten (Flug, Krankenversicherung, Unterbringung), sogar die Verpflichtung für die Rückkehr des Eingeladenen in sein Heimatland zu sorgen. Hinzu kommt, dass deren Muster ausschließlich in Spanisch ist. Vielleicht ist dies kein Zufall und die Schweizer Botschaft möchte tatsächlich ein Papier mit den gleichen Angaben wie im Antrag für die "Carta de invitacion", welches eine Art Verpflichtungserklärung einschließt.

Es ist davon auszugehen, dass die kubanische Botschaft in der Schweiz verlangen wird, dass Deine Unterschrift auf diesem Antrags-/Erklärungsschreiben notariell beglaubigt und die Rechtmäßigkeit der Beglaubigung des Notars von dessen übergeordneten staatlichen Stelle (in DE das Landgericht, in dem Bezirk in welchem der Notar zugelassen ist) wiederum beglaubigt wird (Apostille). In DE kostet dies ca. 15 EUR, welches für jeweils 1 Dokument mit 1 zu beglaubigende Unterschrift gilt. Vergleiche hierzu auch vorangegangenen Ausführungen hinsichtlich des zweisprachigen Antragsformulares. Vielleicht solltest Du Dich darüber schon jetzt vor Ort informieren, damit es dann schnell geht, wenn die Visumserteilung zugesagt wurde. Solltest Du alle, über Deinen Freund abgefragten Angaben schon haben, dann könntest Du dieses Dokument auch schon erstellen lassen und eine Fotokopie im März mitnehmen, wobei ich davon ausgehe, dass diese Unterschriftsbeglaubigungen in der Schweiz nicht wesentlich teurer sind als hier.

Mit der Reisekrankenversicherung kannst Du in DE auch eine Art Haftpflichtversicherung kombinieren (vergl. hier). Welchen Sinn ergäbe es dann, noch zusätzliche Sicherheiten nachzuweisen?

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 04. Januar 2012 um 20:04
Also, das hab ich jetzt nicht ganz verstanden. meinst du, dass ich dieses Einladungsschreiben für die schweizer Botschaft auch schon notariel beglaubigen lassen muss? Dass ich das für das kubanische Konsulat beglaubigt brauche, habe ich gelesen, aber meinst du, dass das für di CH-Botschaft auch sinnvoll wäre? Oder meinst du, dass, weil es das gleiche Formular ist, es sinnvoll ist, es gleich beglaubigen zu lassen? Kann ich da zu irgendeinem Notar gehen?
Was genau ist diese Verpflichtserklärung?


Saludo
Tata

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 04. Januar 2012 um 21:25
Offenbar wollen Schweizer Botschaft in Havanna für das Visum und kubanisches Konsulat in Bern für die Ausreisegenehmigung dasselbe. Nämlich: Persönliche Daten des Einladers und des Eingeladenen, sowie die Verpflichtungserklärung des Einladenden, die Kosten für den Besuch (Flug, Unterbringung, Krankenversicherung) zu übernehmen. In der von der deutschen Botschaft verlangten Verpflichtungserklärung ist zusätzlich noch aufgeführt, dass der Einladende sich verpflichtet, für alle Kosten aufzukommen, die öffentlichen Stellen im Zusammenhang mit dem Besuch eventuell entstehen könnten (Abschiebung, etc.).

Daher mein Vorschlag, für beide Stellen dasselbe Dokument nach deren fast identischen Muster (vergl. auch zweisprachiges Muster, welches vom kubanischem Konsulat in DE akzeptiert wird) zu verwenden und Deine Unterschrift  -wie vom kubanischen Konsulat verlangt- jetzt schon vom Notar Deiner Wahl für wenig Geld (als Apostille) beglaubigen zu lassen. Dessen Kopie kannst Du dann im März für den Visumsantrag nach Kuba mitzunehmen. Vielleicht fehlt Dir später die Zeit, die für die Unterschriftsbeglaubigung benötigt wird.

Die kostenträchtige Einladungsformalität beim kubanischen Konsulat für die Ausreisegenehmigung kannst Du dann umgehend nach Visumszusage der Schweizer Botschaft angehen. Ähnliches gilt für Flugbuchung und Abschluss der Reisekrankenversicherung evtl. einschl. Haftpflichtversicherung.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 06. Januar 2012 um 00:12
Das hört sich ja doch nicht alles sooooo kompliziert an. Habe hier im Forum gelesn, dass dieses Einladungsschreiben formlos ist und meine, sowie die personalien des eingeladenen, sowie Grund des Besuchs und Kostenübernahme  und evt kleine erklärung wieso die Person eingeladen wird. (Steht auch beim bfm schweiz so auf webside. Das ist wieder etwas verwirrlich, da auf der einen Seite das geschrieben wird und auf der anderen Seite etwas anderes. Was ist wohl besser?
Hat auch jemand ahnung was das Studentenvisa anbelangt? Für einen Sprachaufenthalt? Oder stehen da die Chancen schlechter dass er das Visum erhält?

Vielen herzlichen Dank für die geduldigen Antworten, bin euch sehr dankbar!!!!

Liebe Grüsse
Tata

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 06. Januar 2012 um 15:49
Das Einladungsschreiben ist formlos. Anders ist das Merkblatt der Schweizer Botschaft nicht zu verstehen, in welchem das "Muster Einladungsbrief" verlinkt ist. Es ist dem, von den kubanischen Konsulaten ausgegebenen "Muster" für die Ausstellung des kubanischen Einladungsschreibens (Carta de invitacion) nachempfunden. Die darin enthaltene Verpflichtung für die Übernahme der Kosten des Besuchs erscheint irgendwie nebensächlich, wenn die Schweizer Botschaft dieses Schreiben als "Muster" ausgibt und nicht an einer anderen Stelle eigens danach fragt. Dies ist insofern erstaunlich, weil für die deutsche Botschaft die Verpflichtungserklärung von zentraler Bedeutung ist und mit diesem Dokument den Forderungen des Grenzkodexes Art. 5, Abs. 3, letzter Absatz nachgekommen wird. Auch werden damit übereifrige Grenzbeamte von einer Taschenkontrolle nach Barmittel abgehalten.
Offenbar denkt die CH-Botschaft tatsächlich an die Vorlage der kubanischen "Carta de Invitacion" mit der darin enthaltenen Verpflichtung und gibt sich mit dieser zufrieden. Ich nehme das an, weil im Merkblatt, nach der "Fotokopie der Einladung (falls bereits vorhanden)" gefragt wird. Es gibt durchaus Sinn, wenn damit die kubanische "Carta de Invitacion" gemeint ist.

Egal ob im Einladungsschreiben der Grund bzw. Zweck der Reise näher erläutert ist oder nicht, Dein Freund wird bei seiner persönlichen Vorsprache in der Visastelle danach gefragt. Dies zu prüfen ergibt sich aus dem Visakodex Art. 21, Abs. 3 b.

Ob die Chancen für ein Sprachvisum (erst mit ausreichenden Sprachkenntnissen gibt die Einschreibung an einer Hochschule einen Sinn) besser sind, ist schwer abzuschätzen. Es handelt sich dabei nicht um ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Kategorie C), sondern um ein nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Kategorie D), welches die Botschaft wohl nur nach Zustimmung des BFM ausstellen wird, um anschließend in der Schweiz einen Aufenthaltstitel bewirken zu können.
In DE war das Sprachvisum eine gute Möglichkeit die Einreisegenehmigung nach Ablehnung eines Besuchsvisums doch noch zu bekommen, weil darüber nicht die Botschaft, sondern die hiesige Ausländerbehörde entschied. Seit August 2007 ist dies aber deutlich erschwert worden, weil die Visa für Familienzusammenführung (egal ob bereits verheiratet oder Einreise mit beabsichtigter Heirat) vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse abhängig gemacht werden. Bei Antragstellung eines Sprachvisums wird unterstellt, diese gesetzliche Regelung umgehen zu wollen.
In der CH gibt es dieses Gesetz aber nicht. Dein Freund sollte daher als Zweck seines Besuchs auch den Wunsch des Erlernens der deutschen Sprache angeben (und sollte dies auch machen, wenn es in Deiner Nähe die Möglichkeit der Teilnahme an einem Sprachkurs gibt). Er bliebe dadurch in der Schweizer Botschaft glaubhaft, falls sein Antrag für ein Besuchsvisum abgelehnt wird und er anschließend ein Sprachvisum beantragt.

Die Glaubwürdigkeit ist entscheidend für die Bewilligung eines Visums. Wird diese in Zweifel gezogen, wird das Visum abgelehnt. Garantiert!

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 06. Januar 2012 um 17:38

Esperanto schrieb am 06. Januar 2012 um 15:49:
Offenbar denkt die CH-Botschaft tatsächlich an die Vorlage der kubanischen "Carta de Invitacion" mit der darin enthaltenen Verpflichtung und gibt sich mit dieser zufrieden. Ich nehme das an, weil im Merkblatt, nach der "Fotokopie der Einladung (falls bereits vorhanden)" gefragt wird. Es gibt durchaus Sinn, wenn damit die kubanische "Carta de Invitacion" gemeint ist.

Wie meinst Du das? Muss ich jetzt die "Carta de invitacion" mitbringen, oder reicht das formlose Einladungsschreiben? So wie ich von der Migration Auskunft bekommen habe, wird der Antrag nach Bern zum BFM weitergeleitet und die leiten ihn weiter an den Standort, der für meinen Whnort zuständig ist, und dieser fordert von mir bestimmte Unterlagen ein, wie zBsp, Lohnausweis ect. Ich finde die Infos die im Internet zu finden sind, etwas Irre führend....

Saludos

Tata


Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 06. Januar 2012 um 19:21
Hättest Du die "Carta de invitacion", dann könntest Du sie mitbringen. Diese wirst Du vermutlich aber nie zu Gesicht bekommen. Dein Freund aber schon, wenn es dann soweit ist, dass er die Ausreisegenehmigung beantragen kann. Erst dafür braucht er dieses Papier. Für die Visumsbeantragung in der CH-Botschaft benötigt er dieses aber nicht. Könnte sie aber mitbringen (falls bereits vorhanden), was nicht der Fall sein wird, wenn Du -zurecht- erst die Zusage der Visumsgenehmigung abwarten willst, um nicht die hohen Kosten für diese "Carta de invitacion" eventuell in den Sand zu setzen, falls das Visum nicht genehmigt wird.

Anstelle der in Kuba ausgestellten "Carta de invitacion" will die Schweizer Botschaft dafür einen "Einladungsbrief" von Dir, welcher inhaltlich dem "Muster" des kubanischen Konsulats für die Initiierung der "Carta de invitacion" und damit auch der von der Consultoria Juridica Internacional in Havanna ausgestellten offiziellen, notariellen "Carta de invitacion" entspricht. Ohne ein vergleichbares (formloses) Schreiben von Dir kann die Botschaft nicht erkennen, dass der Antrag Deines Freundes auf einer Einladung Deinerseits beruht.

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Ich hatte geschrieben, dass es vielleicht vorteilhafter wäre, Deine Unterschrift unter dem Initiierungsschreiben an das kubanische Konsulat zur Erlangung der "Carta de invitacion" von einem Notar Deiner Wahl bereits jetzt beglaubigen zu lassen und eine Kopie nach Kuba mitzunehmen. Mit dieser Kopie könnte die Forderung nach einen "Einladungsbrief" für die Visumsbeantragung erfüllt werden. Verlangt wird dessen Beglaubigung dafür aber nicht. Der Vorteil ist zeitlich begründet:

Sobald die Zusage für die Visumsgenehmigung vorliegt sind zusätzliche Unterlagen für die Ausstellung des Visums fällig. Im Visum ist neben der Aufenthaltsdauer von max. 90 Tagen auch der Zeitraum dessen Gültigkeit einzutragen. Der Online-Abschluss der RKV und auch die Flugbuchung einschließlich deren Übermittlung nach Kuba können sehr schnell gehen. Ungewiss ist aber, wie lange es mit der Ausreisegenehmigung dauert und deswegen könnte es von Vorteil sein, wenn Du die Beglaubigung Deiner Unterschrift schon hättest. Für die Unterschriftsbeglaubigung brauchst Du auch kein hohes finanzielles Risko (ca. 15 EUR, nach DE-Maßstab) eingehen. Es könnte aber zeitraubend sein, weil ja auch noch die Apostille einzuholen ist. Diese Zeit könnte Dir fehlen, wenn Du die Sache beim kubanischen Konsulat erst später angehen willst.

Für die kubanische Ausreisegenehmigung sind folgende Schritte nötig, dessen zeitlichen Ablauf Du kaum beeinflussen kannst:

1. Beglaubigung Deiner Unterschrift unter das besagte Initiierungsschreiben des kubanische Konsulats durch Schweizer Notar
2. Beglaubigung der Rechtmäßigkeit der notariellen Unterschrift und des Siegels durch dessen übergeordnete Stelle (Apostille)
3. Antragsstellung beim kubanischen Konsulat in Bern evtl. durch persönliche Vorsprache oder auf dem Postweg
4. Übermittlung der Daten vom kubanischen Konsulat an die CJI in Havanna
5. Ausstellung der Carta de Invitacion durch die CJI in Havanna
6. Versendung dieses Dokumentes an die CJI des Heimatortes Deines Freundes (entfällt, falls Freund in HAV)
7. Benachrichtigung Deines Freundes von dieser CJI das Dokument abzuholen
8. Antragstellung und schlussendlich die Ausstellung der PVE durch die zuständigen Inmigracion.

Im Idealfall wäre dies in 2 – 3 Wochen zu schaffen. Damit ist aber nicht zu rechnen.

----------------

Die erhaltene Auskunft der Migration kann ich mir nur damit erklären, dass dabei von der Beantragung eines nationalen Visums mit längerfristigen Aufenthalt ausgegangen wird und nicht von einem Schengen Visum für Besuchs-/Geschaftsreisen mit kurzer Aufenthaltsdauer (max. 90 Tage), welches üblicherweise in alleiniger Zuständigkeit der Botschaften ausgestellt wird. Wenn von Lohnnachweisen und anderen Unterlagen die Rede war, die Du an Deinem Wohnort zu erbringen hättest, käme dies der von der deutschen Botschaft geforderten Verpflichtungserklärung gleich. Diese Erklärung wird von der deutschen Botschaft bereits bei der Antragsstellung eines Schengen Visums verlangt.

Ein vergleichbares Dokument ist aber im Merkblatt der Schweizer Botschaft über die notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines Schengen Visums nicht aufgeführt. Daher auch mein Erstaunen, dass die Schweizer Botschaft sich offenbar mit einer verpflichtenden Erklärung nach kubanischem Muster in einem "Einladungsbrief" zufrieden gibt und meint, die abverlangte Unterschrift unter dem in spanisch abgefaßten Schreiben wäre auch für einen Schweizer rechtsverbindlich, egal ob er es verstanden hat oder nicht.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Elisabeth am 08. Januar 2012 um 00:17

Zitat:
o wie ich von der Migration Auskunft bekommen habe, wird der Antrag nach Bern zum BFM weitergeleitet und die leiten ihn weiter an den Standort, der für meinen Whnort zuständig ist, und dieser fordert von mir bestimmte Unterlagen ein, wie zBsp, Lohnausweis ect.


So ist es ganz genau. Der Kanton ist aber letzendlich federführend und wird wahrscheinlich keine Lohnausweise einfordern. Sie können ja schon am Bildschirm überprüfen ob du genügend verdienst. Möglicherweise rufen Sie dich bei Unklarheiten oder mehr Details auch an.

Ich mache es jeweils wie folgt mit dem Einladungsbrief. Französisch weil das immerhin noch immer die diplomatische Sprache ist, aber natürlich geht's auch auf Deutsch. Vorteil des formlosen Briefes: du kannst deine Motive besser betonen.

Vergesse die Begläubigung und Überbegläubigung. Es ist nicht nötig und kostet recht viel. Nur der Notar verrechnet sicher ca. 100 CHF und dann kommt noch der Kanton. Natürlich sind die Tarife kantonal unterschiedlich aber mein Beispiel ist vom Kanton Jura, also nicht gerade der teuerste Kanton...

Lasse deinen Freund einfach mal zur Botschaft spazieren, mit deinem Einladungsbrief und natürlich mit den sonstigen Unterlagen die er beibringen muss. Nach unserer Erfahrung dauert es dann ein paar Wochen bis der Antrag durch alle Instanzen gegangen ist. Seit einigen Jahren geht aber alles elektronisch, also recht schnell. Allerdings ist das BFM unterbesetzt.

A Son Excellence
Monsieur l'Ambassadeur de Suisse
Ambassade Suisse 5ta Avenida no. 2005
entre 20 y 22, Miramar, Playa
Ciudad de la Habana 11300
Cuba..., le 11 mai 2011

Excellence,

Nous vous prions de bien vouloir accorder un visa de de 90 jours pour l’Ensemble musical de Guantánamo: ........
Liste des artistes
........Cantante Lider
........Cantante
........Set de percusion
.......      Pianista, Keyboard
.......      Congas
.......      Bajista, Director
pour la période allant du 29 mai au 28 août 2011, afin de réaliser une série de concerts en Suisse.

Comme pendant la même période, ils réaliseront également des concerts dans plusieurs pays de l'Union Européenne comme la France, Belgique et Allemagne, nous vous prions d'accorder des visas D+C, "multiple entry".
Leur hébergement et repas seront pris en charge dans les hôtels des villes de concert. Pendant les jours libres, ils seront logées dans un appartement situé à .....

En vous remerciant d'avance, recevez, Monsieur, l’expression de notre meilleure considération.

Visa vom Typ D oder kombiniert gibt es nicht mehr, also in deinem Fall nur "C".

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 08. Januar 2012 um 14:22

Elisabeth schrieb am 08. Januar 2012 um 00:17:
Visa vom Typ D oder kombiniert gibt es nicht mehr, also in deinem Fall nur "C".

Ich denke nicht, dass die Schweiz sich zwischenzeitlich einen eigenen Visakodex auf Grundlage des Schengen-Abkommens gebastelt hat. Demnach gibt es weiterhin verschiedene Arten von Visa. Nämlich:  

 A. Visum für den Flughafentransit
 C. Visum mit kurzfristigem Aufenthalt von max. 3 Monate für einen Zeitraum von 6 Monaten.
 D. Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (nationales Visum).

Richtig ist, dass das Transitvisum (Typ A) für Schweizer Gäste aus visapflichtigen Ländern entfallen ist, nachdem die Schweiz dem Schengen-Abkommen 12.12.2008 (Landgrenzen), 29.03.2009 (Luftgrenzen) beigetreten ist.
Richtig ist auch, dass sich die äußere Form der Visa lediglich durch die Eintragung der "Art des Visums" (A, C oder D) unterscheiden. Auch nicht durch eine länger eingetragene Aufenthalts- und Gültigkeitsdauer bei Typ D, da dieses "nationale" Visum im Falle eines längeren Aufenthaltes durch eine Aufenthaltsgenehmigung ersetzt wird, welche dann auch für die anderen Schengen-Staaten gilt.
Richtig ist aber auch, dass Du die Schweiz-internen Regelungen gut kennst, da Du ja öfter mit diesen zu tun hattest. Vielleicht könntest Du Einzelheiten zu Punkt 1 bis 3 meines vorangegangenen Beitrages hinsichtlich den Vorgaben das kubanische Konsulat in Bern zur Initiierung der "Carta de invitacion" beschreiben.  

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 09. Januar 2012 um 00:27

Tata schrieb am 03. Januar 2012 um 22:39:
Mein Freund war schon auf der schweizer Botschaft und die haben ihm gesagt, dass er zuerst das Einladungsschreiben von mir benötigt, (dass das kubanische konsulat in der Schweiz ausstellt.)

Übrigens verzichten die kubanischen Konsulate offenbar neuerdings auf die Erklärung zur Übernahme aller Kosten des Besuchs (Verpflichtungserklärung). So verstehe ich die neue Internetseite der kubanischen Botschaft in Deutschland, die sich offenbar noch im Aufbau befindet, weil dort fast alle Links z.Zt. noch nicht funktionieren. Das Formular (Muster) für die Initiierung der "Einladung eines/er Kubaners/in" sowohl in Deutsch als auch in Spanisch "Carta de invitacion" funktioniert aber. Es enthält die Formulierungen zur Kostenübernahme nicht mehr. Denkbar, dass dieser Unsinn später in der offiziellen "Carta de invitacion" der CJI - Havanna auch nicht mehr aufgenommen wird.

Das kubanische Konsulat in DE verlangt dieses Papier mit der notariellen Beglaubigung der Unterschrift sowohl in Deutsch als auch in Spanisch. Ein Notar will dann für jede Unterschriftsbeglaubigung und dessen Überbeglaubigung (Apostille) sein Honorar gem. Gebührenordnung. Deswegen das erwähnte zweisprachige Formular mit nur einer Unterschrift. Ursprünglich hatte das Konsulat noch viel mehr notarielle Tätigkeit, wie z.B. die Aufsetzung des Schreibens verlangt. Möglicherweise kam es deshalb zu den erwähnten "ca. 100 CHF".

Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Ich denke, dass das Einladungsschreiben, um welches Dein Freund Dich bittet, ein formloses Schreiben sein kann, aus welchem hervorgeht, dass dessen Antrag auf ein Besuchsvisum Deine Einladung zugrunde liegt und der Besuch von Dir auch finanziell abgesichert wird. Dies ist auch im Schreiben von Elisabeth erkenntlich. Dort steht: "Leur hébergement et repas seront pris en charge ..... (Ihre Unterbringung und Verpflegung werden übernommen…), was offensichtlich genügte, auch wenn dann noch folgt ..... dans les hôtels des villes de concert" was niemand versteht und trotzdem als Einladungsbrief vom Schweizer Konsulat akzeptiert wurde.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 09. Januar 2012 um 10:45
Ich hab mich mal bei einem Notar informiert, was die Beglaubigung kostet. Er verlangt 30.- und die Überbeglaubigung nochmals ca 30.- von der Staatskanzlei. Zeitdauer ca 4 Arbeitstage...
Leider kann ich das Einladungsschreiben nicht auf französisch schreiben. Deutsch oder spanisch wären die Möglichkeiten, oder ich könnte es von einer Freundin auf französisch übersetzen lassen.... Was ist besser? Spiel das eine Rolle?
Das kubanische Konsulat hat mir gesagt, dass ich Ihnen ein Einladungsschreiben mit Beglaubigung bringen muss. Ist das auch ein formloses Schreiben, oder muss ich ein spezielles Formular beantragen?

Hm, ist das nun positiv oder negativ zu werten, dass in DE das kubanische Konsulat keine Verpflichtserklärung mehr will?

So wie ihr mir schreibt, kommt es eigentlich hauptsächlich auf die Befragung meines Freundes an, nicht? Alles hängt von Ihm ab... Ich hab gehört, dass das mit dem Visaerhalt die letzten Jahre etwas einfacher geht, bekomme aber hier das Gefühl, dass das nicht so ist?!

Saludo
Tata

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Elisabeth am 09. Januar 2012 um 12:55
Tata, ich kann mir gut vorstellen, dass du etwas verwirrt bist, denn die Einladungsprozedur ist nicht ganz so einfach. Du solltest aber die 2 verschiedene Strecken auf dieser Reise gut auseinander halten. Es gibt eine schweizer Strecke und eine kubanische.

Für beide wird eine Einladung benötigt: für die Schweizer Strecke genügt eine formlose Einladung, natürlich auch auf Deutsch wie ich vorher schon geschrieben habe. Es muss einfach eine nationale Sprache sein, oder englisch. Für die kubanische Strecke braucht es eine offizielle, notariell beglaubigte und überbeglaubigte Einladung, die du zwingend auf der kubanischen Botschaft in Bern machen lassen musst.

Da ich deine Idee, zuerst einmal mit dem Schengen-Visum anzufangen, ausgezeichnet finde, habe ich vorher nur über die formlose Einladung an die CH-Botschaft in Havanna gesprochen. Denn wird das Visum verweigert, kannst du den ganzen Rest mit ihren hohen Kosten gleich vergessen.

Wenn es aber mit dem Visum klappt, machst du dich in einem zweiten Anlauf mit der kubanischen Prozedur vertraut. Wobei die meiste Arbeit für diese Prozedur durch deinen Freund erledigt werden musst. Du musst nur die kubanische Einladung auf der kubanischen Botschaft in Bern beitragen. Und nochmals: diese Einladung muss dann auch beglaubigt werden.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Elisabeth am 09. Januar 2012 um 13:02

Zitat:
auch wenn dann noch folgt ..... dans les hôtels des villes de concert" was niemand versteht und trotzdem als Einladungsbrief vom Schweizer Konsulat akzeptiert wurde


Keine Sorge, Esperanto, die CH-Botschaft in Havanna versteht es schon und es macht auch Sinn weil die Leute in unserem Fall arbeiten und sehr oft in verschiedenen Hotels übernachten. Die CH-Botschaft will einfach wissen ob die Musiker nicht in irgendein "Loch" untergebracht werden. Für Tata ist dieser Zusatz unwesentlich, klar.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 09. Januar 2012 um 13:53
Elisabeth, jetzt bin ich wirklich beruhigt, hatte ich doch angenommen -wie jeder andere auch, der französisch versteht- mit hôtels des villes, wären die Rathäuser gemeint.  

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 09. Januar 2012 um 15:14

Tata schrieb am 09. Januar 2012 um 10:45:
Ich hab mich mal bei einem Notar informiert, was die Beglaubigung kostet. Er verlangt 30.- und die Überbeglaubigung nochmals ca 30.- von der Staatskanzlei. Zeitdauer ca 4 Arbeitstage...

4 Arbeitstage sind erträglich. Zumindest weißt Du, was auf Dich zukommt, wenn das Schweizer Konsulat die Nachricht übermittelt, dass das Visum genehmigt wird und Du anschließend die Formalitäten der kubanischen Ausreisegenehmigung angehen wirst.



Zitat:
Leider kann ich das Einladungsschreiben nicht auf französisch schreiben. Deutsch oder spanisch wären die Möglichkeiten, oder ich könnte es von einer Freundin auf französisch übersetzen lassen.... Was ist besser? Spiel das eine Rolle?

Das Einladungsschreiben, welches das Schweizer Konsulat in Havanna benötigt, solltest Du auf Deutsch schreiben, auch wenn sie dort mehrere Sprachen verstehen. Aus dem Einladungsschreiben –siehe „Muster Einladungsbrief (es)- sollte zu entnehmen sein:
 
 1.  Personalien von Dir und Deinem Freund, um das Einladungsschreiben dem Visumsantrag zuordnen zu können.
 2.  Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, damit das Konsulat mitteilen kann, ob der Antrag genehmigt wurde oder auch nicht.
 3.  Das Verhältnis des Einladers zum Eingeladenen
 4.  Aufenthaltsdauer und voraussichtliches Datum der Einreise
 5.  Angaben zur Übernahme der Kosten der Einladung
 6.  Die Verpflichtung des Einladers, die Rückreise des Eingeladenen sicherzustellen

Letzteres könntest Du Dir ersparen, wenn Du die Möglichkeit des Einladungsbriefes wahrnimmst und überzeugend den Zweck des Besuches erläuterst. Dies würde Deinem Freund sehr hilfreich für die Glaubwürdigkeit seines Antrages sein, zu dem er auch befragt werden wird.



Zitat:
Das kubanische Konsulat hat mir gesagt, dass ich Ihnen ein Einladungsschreiben mit Beglaubigung bringen muss. Ist das auch ein formloses Schreiben, oder muss ich ein spezielles Formular beantragen?

Das kubanische Konsulat verlangt die eingangs erwähnte Beglaubigungsprozedur Deiner Unterschrift unter dem Einladungsschreiben. Inhaltlich entspricht dieses dem „Muster Einladungsbrief (es)“. Nach dem neuesten Model des kubanischen Konsulats in DE, gibt sich das kubanische Konsulat mit weniger Angaben zufrieden. Vielleicht gibt uns Elisabeth noch mehr Angaben, wie das kubanische Konsulat in der Schweiz dies handhabt. Denn im Gegensatz zu jenem in DE schaffen die nicht ansatzweise Angaben dazu ins Internet zu stellen. Interessant wäre beispielsweise zu wissen, in welcher Sprache sie die Angaben geliefert haben wollen. Das musst Du wissen, bevor Du Deine Unterschrift darunter beim Notar beglaubigen lässt.



Zitat:
Hm, ist das nun positiv oder negativ zu werten, dass in DE das kubanische Konsulat keine Verpflichtserklärung mehr will?

Die Verpflichtungserklärung, die in DE das kubanische Konsulat bisher verlangte, war ja eh Blödsinn. Jetzt weisst Du, dass die "Carta de invitacion", welche Dein Freund irgendwann in die Hände bekommt -und vorab haben wollte, um den Antrag beim CH-Konsulat stellen zu können-, nicht Dein Einladungsschreiben an das CH-Konsulat ersetzen kann bzw. konnte. Insbesondere solltest Du aber wissen, ob das kubanische Konsulat in der Schweiz nunmehr ebenfalls auf diese Verpflichtungserklärung in ihrem Antragsformuler verzichtet,  bevor Du mit deren Einladungsformular (ohne Deine Unterschrift) zum Notar gehst.



Zitat:
So wie ihr mir schreibt, kommt es eigentlich hauptsächlich auf die Befragung meines Freundes an, nicht? Alles hängt von Ihm ab... Ich hab gehört, dass das mit dem Visaerhalt die letzten Jahre etwas einfacher geht, bekomme aber hier das Gefühl, dass das nicht so ist?!

Mit einem guten Einladungsschreiben kannst Du zum Gelingen des Antrages beitragen. Dein Freund könnte morgen den Antrag stellen, da das Schweizer Konsulat Dein Einladungsschreiben (mit Kopie Deines Passes oder Personalausweises) selbst dann akzeptieren wird, wenn dieses lediglich als Fax oder besser noch als E-Mail vorliegt.

Dein Freund muss aber vorher bei der Botschaft um einen Termin für die persönliche Abgabe seines Antrages bei der Botschaft anfragen. Innerhalb von 2 Wochen ist ihm dieser zu gewähren. Innerhalb von 15 Kalendertagen hat das Konsulat über seinen Antrag zu entscheiden. Wie lange sie sich dann mit der Ausstellung des Visums hinhalten lassen, bis der Nachweis der Reisekrankenversicherung, sowie die Reservierung (Angaben zum e-ticket) des Hin- und Rückfluges Fluges vorzulegen ist, kann ich Dir nicht sagen.


Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Elisabeth am 09. Januar 2012 um 16:00
Nein, kann ich nicht, denn alle persönliche Einladungen die ich im Laufe der Jahren machen musste (doch total 6) habe ich in Cuba bei der Consultoria Juridica machen lassen.

Die Prozedur für die Musiker läuft direkt über's Ministerium für Kultur und die Botschaft hier wird nur informiert. Ruft manchmal auch an, aber das ist nur um Unterstützung anzubieten und das tun sie in den letzten Jahren auch.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Elisabeth am 09. Januar 2012 um 16:05

Zitat:
mit hôtels des villes, wären die Rathäuser gemeint


:D "hôtels des villes DES CONCERTS" mon chouchou :-*, aber tatsächlich ist es in Frankreich schon vorgekommen, dass die Übernachtung in der Mairie stattfand! Es gibt so kleine Ortschaften, das es in der weiteren Umgebung keine Hotels gibt und dann öffnet die Mairie auch für eine Truppe Cubaner seine - meist etwas in die Jahre gekommenen - Türen.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 09. Januar 2012 um 16:24
Ok, dass mit der vereinfachten Ausreisegenehmigung, der von Dir betreuten kubanischen Musiker leuchtet mir ein. Auch wenn schon seit vielen Jahren diese Einladungen nicht mehr in Kuba initiiert werden können und ausschließlich über die kubanischen Konsulate laufen.

Trotz meiner momentanen Verlegenheit  :-[ apropo Chouchou  :-*  frage ich mich, ob sie auch in den Rathäusern verpflegt wurden und wie ihnen das bekommen ist? Ich frag mich dies, weil im Brief "hébergement et repas" steht und in Frankreich bekommt man doch überall meistens gutes Essen.

Das gute kubanische Musiker französische Dörfer mit ihrer Musik abklappern, um verpflegt und untergebracht zu werden, kann ich einfach nicht glauben. Sollte dies der Fall gewesen sein, solltest Du Dir nicht sicher sein, dass sie doch in irgendeinem "Loch" untergebracht waren, dort vegetieren mussten und deswegen in all den Jahren nicht mehr wiederkamen.


Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 09. Januar 2012 um 18:29

Esperanto schrieb am 09. Januar 2012 um 15:14:
Letzteres könntest Du Dir ersparen, wenn Du die Möglichkeit des Einladungsbriefes wahrnimmst und überzeugend den Zweck des Besuches erläuterst. Dies würde Deinem Freund sehr hilfreich für die Glaubwürdigkeit seines Antrages sein, zu dem er auch befragt werden wird.

Naja, wie überzeugt man jemanden schriftlich?  ::) Du hast geschrieben "mit einem guten Einladungsschreiben kannst du zum gelingen des Antrags beitragen "   Was ist ein gutes Einladungsschreiben? Könnte ich das evt jemandem von euch zumailen um zu schauen, was ihr dazu sagt?

Nur mal angenommen das Visum wird abgelehnt, welche weiteren Möglichkeiten hätte ich ihn in die Schweiz holen zu können, resp macht es Sinn einen 2.Antrag zu stellen?

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 09. Januar 2012 um 21:51

Tata schrieb am 09. Januar 2012 um 18:29:
Naja, wie überzeugt man jemanden schriftlich?    Du hast geschrieben "mit einem guten Einladungsschreiben kannst du zum gelingen des Antrags beitragen "   Was ist ein gutes Einladungsschreiben?
 
Ein gutes Einladungsschreiben lässt keine Zweifel an den Besuchsabsichten zu. Es ergänzt die gemäß Merkblatt vorzulegenden "weiteren Unterlagen" über seine jetzige Tätigkeit und Hinweise zu dessen Wille auf Wiederaufnahme nach Rückkehr (Urlaubsnachweis oder eine Bestätigung, dass ein längerer Aufenthalt im Einklang mit seinem Arbeitsumfeld steht).

Bereits daraus könnte sich ergeben, dass sein Wunsch die Schweiz kennenzulernen, nachvollziehbar und nützlich für seine künftige berufliche Tätigkeit und damit auch für andere wäre. Seine Persönlichkeit, die Motive seines Gegenbesuchs und das, was ihr hier gemeinsam zu unternehmen gedenkt, sind ins rechte Licht zu rücken. Es muss zu seiner Person passen und nicht im Widerspruch zu seinem bisherigen Tun stehen.



Zitat:
Könnte ich das evt jemandem von euch zumailen um zu schauen, was ihr dazu sagt?
 
Schon klar, dass bald der Punkt der Privatheit erreicht ist, der sich nicht für die Preisgabe im Internet eignet. Versuch ihn noch etwas hinauszuschieben, denn bisher waren Deine Fragen qualifiziert (hoffentlich auch die Antworten) und auch für andere in derselben Situation hilfreich. Vielleicht eignet sich der Thread mal für einen Unterabschnitt FAQ zu Fragen der Einladung speziell aus der Schweiz.



Zitat:
Nur mal angenommen das Visum wird abgelehnt, welche weiteren Möglichkeiten hätte ich ihn in die Schweiz holen zu können, resp macht es Sinn einen 2.Antrag zu stellen?
 
So umsichtig, wie Du die Sache angehst, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Antrag Deines Freundes abgelehnt wird. Es sei denn, er ist wirklich eine Null.

Vor endgültiger Ablehnung gibt die DE-Botschaft dem Antragsteller noch die Möglichkeit deren Entscheidung zu widersprechen und eine "Remonstration", also eine erneute Sichtung bzw. Prüfung des Antrages zu verlangen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit neue Argumente und Dokumente, die für eine positive Beurteilung des Antrages sprechen, ergänzend vorzutragen.

Sollte der Antrag dann endgültig abgelehnt werden, ist dieser gemäß einheitlichem Formblatt (Anhang VI des Visakodexes) zu begründen. Selbstverständlich kann ein erneuter Visumsantrag gestellt werden, sei es wiederum für einen Besuch oder für einen andere Aufenthaltszweck.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 09. Januar 2012 um 23:10
Ok, muss mir da wohl mal viel Zeit nehmen um die Einladung zu schreiben, damit ich sie noch ein paar mal umschreiben kann :-)  Ich habe von Elusabeth in einem anderen Tread gelesen, dass das Einladungsschreiben kein Roman sein soll, ich aber eine ganze menge zu schreiben hätte. Macht es Sinn in die Einladung "Sprache lernen" miteinbeziehe, oder könnte sich das wieder negativ auswirken (dass er deshalb keine Rückkehrabsichten hat)?

Da mein Freund weder Haus, noch Kind, noch Ehefrau in Kuba hat, befürchte ich eine Ablehnung des Visums. Das einzige was er hat ist Arbeit. Und diese je nach Auftrag mal ein Jahr, mal 3 Monate nichts. Ich denke jedoch, dass sein Jefe ihm schon Bestätigen würde, dass er arbeit hat und ihn auf ein bestimmtes Datum zurück erwartet...
Für ihn ist es auch das erst mal dass er ein Visum beantragen wird und er ist auch etwas unsicher... Daher meine tausend Fragen, die ihr mir sehr geduldig und kompetent beantwortet. Vielen lieben Dank dafür!!!

Esperanto, du hast geschrieben, dass der Inhalt die E-Mail Adresse enthalten muss. Ich denke mal, die E-Mail meines Freundes, da er den Visabescheid erhält, oder?

Weisst Du evt auch was bei der Befragung für Fragen auftauchen könnten? Denke mal über Aebeit ect. Kann mir nicht so recht vorstellen wie das abläuft... Macht anständige Kleidung ( evt Anzug) etwas Eindruck oder ist das egal?

Ich danke euch scho recht herzlich für eure lieben Auskünfte!

Grüsse ;)

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 10. Januar 2012 um 00:54
Wenn Dein Einladungsschreiben ein Roman wird, könnte es langweilen und damit uninteressant werden. Du solltest schon ein klares Konzept haben. Natürlich kannst Du auch schreiben, dass er sich auf den Besuch der Schweiz schon sehr freut und ab und zu schon mit ein paar Wörtern deutsch mit Dir kommuniziert. 3 Monate Aufenthalt ist eine lange Zeit. Wenn Du während seines Aufenthaltes einer Tätigkeit nachgehen musst, dann könnte er doch in dieser Zeit an einem Sprachkurs teilnehmen. Er sollte aber bei der Befragung nicht angeben, Du hättest bereits einen Sprachkurs für ihn gebucht, wenn dies nicht der Fall ist. Sie könnten nämlich nach der Anmeldung fragen und wenn er anschließend nicht liefern kann oder das nachgereichte Dokument datumsmäßig nicht stimmig ist, wäre das ein Schuss der nach hinten losging.

Wenn Dein Freund einen Beruf ausübt, der auch hier als solcher geachtet wird und er den Vorgaben "zusätzlicher Unterlagen" nachkommen kann, dann spricht dies eher für die Rückkehrwilligkeit als das andere, was Du erwähntest. Es könnte ja sogar sein, dass Du ihn seit Jahren zu einem Besuch in die Schweiz überredet hast und er bisher immer wieder Vorbehalte wegen seiner Arbeit hatte, die er so liebt.

Das mit der Kleidung ist egal. Er wird doch nicht gleich mit einem Strohhut oder einer umgekehrt getragenen "Gorra" und hängender Hose im Konsulat erscheinen und den Clown dort abgeben wollen. Auch die E-Mail-Adresse ist von keiner besonderen Bedeutung. Vielleicht sagen sie ihm, wann er wegen des Ergebnisses der Antragsprüfung nachfragen kann (in der DE-Botschaft brauchen sie ca. 3-5 Arbeitstage für die Antragsprüfung), dann kommen sie auch ohne diese Angaben aus.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 10. Januar 2012 um 13:43
Ok, dann werde ich mich da mal ran setzen, hab ja noch etwas Zeit bis März ;) Ich habe mir auch schon gedacht, dass ich ihn hier in die Sprachschule schicken möchte. Er hat jetzt im Selbststudium schon einiges auf Deutsch gelernt :)

Naja, der Job.... Er hat die licencia als "tecnico medio en transporte automoto" (oder so ähnlich) und arbeitet als Maler. A lo cubano, eben...  ;) Aber ich denke er muss ihnen klar machen, dass er den Job braucht und deshalb nicht länger wegbleiben kann, zBsp.

Im Merkblatt der CH-Botschaft, steht unter "mitzubringenden Unterlagen" auch die provisorische Flugreservation (ganz unten steht Flug nicht buchen). Ich glaube nicht, dass das Möglich ist (prov Flugreserv). Denkt ihr er kann auch ohne diese Bestätigung den Antrag stellen?

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 10. Januar 2012 um 23:28
Habe auf dem Merkblatt gerado noch gesehen, dass für den Antrag die Versicherungsbestätigung vorliegen muss. Macht das Sinn, wenn ich nicht weiss, ob das Visum erteilt wird? Meiner Ansicht nach nicht.. Oder was wisst ihr darüber?

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 11. Januar 2012 um 18:30
Den Zeitpunkt des Abschlusses der Reisekrankenversicherung hatten wir schon (vergl. Antwort #8, letzter Abs.). Das Schweizer Konsulat hat das besser geregelt als das deutsche, welches diesen Nachweis bereits bei der Antragsstellung verlangt. Zu einem Zeitpunkt also, bei dem man nicht wissen kann, wann und vor allem, ob die Ein- und Ausreise überhaupt genehmigt wird. Allzu schlimm ist dies aber nicht, weil der Vertrag vor Versicherungsbeginn wieder storniert werden kann und evtl. bezahlte Beiträge zurückerstattet werden. Zumindest ist dies so bei der deutschen RKV, die ich gewöhnlich nutze und welche auch nach Versicherungsabschluss die Versicherungszeit der tatsächlichen Einreise und Aufenthaltszeit auf Wunsch anpasst.

Das deutsche Konsulat ist bei der Einreichung des Antrags nicht entgegenkommend. Die Antragsunterlagen müssen bereits bei der Antragsabgabe vollständig vorgelegt werden. Sie akzeptieren nicht, dass diese durch ein per E-Mail oder Fax zugesandtes Dokument noch vervollständig wird, wie es das CH-Konsulat für das Einladungsschreiben anbietet. Sie sind auch in Sachen Reisekrankenversicherung nicht flexibel. Die im Versicherungsnachweis angegeben Zeiten werden beim Visumseintrag "Gültigkeit des Visums von … bis …" übernommen. Dies ist der Grund, warum ich jetzt eine RKV für meine Freundin abgeschlossen habe, dessen Versicherungszeit über die max. genehmigte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen hinausgeht um den Zeitpunkt der Anreise und des Aufenthaltes freier planen zu können. 

Näher an den Realitäten ist aber das deutsche Visumsverfahren hinsichtlich des Nachweises der Flugbuchung: Sie wird nicht benötigt. Dafür gibt es auch keine Notwendigkeit, nachdem sich der Einlader in der Verpflichtungserklärung (Ch: Einladungsschreiben) verpflichtet hat für die Kosten des Besuchs aufzukommen. Auch bei der Vorgehensweise des Schweizer Konsulats wäre dies nicht nötig, um mit der Vorlage des Rückflugtickets beispielsweise die Rückkehrwilligkeit zu prüfen. Oder meinen sie, ihre Fürsorge gegenüber dem Antragsteller gebietet ihnen, sich darum zu kümmern, dass dieser nicht versucht als "Balsero" den Atlantik zu überqueren?  

Frag doch Dein Reisebüro, ob sie Dir eine Flugreservierung ausstellen. Vermutlich fragen sie daraufhin nach der gewünschten Reisezeit, schauen in ihr Terminal und sagen, dass zu diesem Termin noch Plätze gebucht werden können. Das wars dann auch. Bei dieser Art von Reservierung kommt mir die Unart in den Sinn, welche deutschen Urlaubern zugeschrieben wird. Mit einem Handtuch unnötigerweise den Liegestuhl am Swimmingpool für sich zu reservieren und damit anderen wegzunehmen, weil es anschließend keine freie mehr gibt.

Um Klarheit zu der vom Schweizer Konsulat gewünschten Flugreservierung, aber auch zu Deinen anderen Fragen zu erhalten, empfehle ich per E-Mail bei der <vertretung@hav.rep.admin.ch> nachzufragen. Muster:  

Schweizer Botschaft
Miramar, Playa
Havanna/Kuba

Betrifft: Beabsichtigter Antrag des Herrn xxx auf ein Besuchsvisum

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den auf Ihrer Internetseite veröffentlichten Angaben für die notwendigen Unterlagen zur Beantragung eines Schengenvisums, bitte ich um ergänzende Hinweise:

1. Flugreservierung
Genügt es, wenn die bestätigte Flugbuchung erst nach Ihrer Zusage der Visumsgenehmigung für die Ausstellung des Visums vorgelegt wird? Eine unverbindliche Reservierung wird seitens des Reisebüros -insbesondere auch in Hinblick auf die Ungewissheit des zeitlichen Ablaufs des Visumsverfahrens sowie der kubanischen Ausreisegenehmigung- nicht angenommen bzw. ausgestellt.

2. Reisekrankenversicherung
Würden Sie auch den Nachweis einer deutschen Reisekrankenversicherung akzeptieren, welche die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22.12. 2003 (2004/17/EG) erfüllt und dessen Versicherungsschutz selbstverständlich auch in der Schweiz wie fast allen anderen europäischen Ländern gilt? Die Versicherungssumme der Krankenversicherung ist zudem unbegrenzt und liegt damit über den geforderten 30.000 EUR. Umfang und Gültigkeit können anhand des im Nachweis für die Mitarbeiter der Konsulate und Botschaften aufgeführten Sicherheitscodes jederzeit online überprüft werden.  

3. Einladungsschreiben
Benötigen Sie für die Antragsprüfung zu den Angaben im Einladungsschreiben:

 a)  Personalien des Eingeladenen  
 b)  Meine Personalien als Einlader
 c)  Erklärung hinsichtlich der Kostenübernahme  
 d)  Beziehung zu meinem Gast  
 e)  Dauer des Besuchs
  f)  Datum der geplanten Einreise  
 g)  Erläuterung des Zwecks bzw. Motivation der Einladung
 h)  Kopie meines Reisepasses bzw. Personalausweises

weitere Erläuterungen und Belege, welche ergänzend zu den Vorgaben Ihres Merkblattes beizubringen sind, bzw. für die Antragsprüfung hilfreich wären?

Abschließend wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir noch mitteilen könnten, ob die beiden, für die Visumsausstellung benötigten Nachweise „Flugbuchung“ und „Reisekrankenversicherung“ –ähnlich wie das Einladungsschreiben zum Visumsantrag- ggfls. auch in Form eines E-Mail-Anhangs bzw. Faxes Ihnen zeitgerecht nach Visumszusage zugeleitet werden können.

Grüezi
Tata


Du kannst dann   - auf deren Antwort harren,   - erste Eindrücke über ihre Dienstauffassung gewinnen,   - vergleichen, ob wir mit unseren Annahmen richtig lagen,   - irgendwann einmal deren Antwort (nach Löschung persönlicher Daten) hier ins Forum stellen.  

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 14. Januar 2012 um 14:03

Tata schrieb am 09. Januar 2012 um 10:45:
Ich hab mich mal bei einem Notar informiert, was die Beglaubigung kostet. Er verlangt 30.- und die Überbeglaubigung nochmals ca 30.- von der Staatskanzlei. Zeitdauer ca 4 Arbeitstage...

Habe heute meine Unterlage zur Einreichung an das kubanische Konsulat vom Notar zurückbekommen. 1 Woche hat es gedauert. 27,88 EUR kostet sie diesmal. Da ist aber die Legalisationsgebühr des Präsidenten des Landgerichts (Apostille) mit 13 EUR dabei. Offensichtlich hat mein Notar diese Gebühr letztes Jahr bei seiner "Kostennote" vergessen oder der Präsident hatte wichtigeres zu tun, als seine Gebühren geltend zu machen. Ein Glück, dass beide zwischenzeitlich nicht verhungert sind.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 24. Februar 2012 um 12:48
Hallöchen zusammen. Nach langer Wartezeit und nochmaligem Nachfragen, habe ich doch no eine Antwort der schweizer Botschaft in Havanna auf meinen Brief bekommen. Ich habe den Brief wie von Esperanto geschrieben übernommen und an die CH-Botschaft gesendet. Hier nun die Antwort:

Sehr geehrte Frau .....

Vorerst möchte ich mich für das Nichtbeantwortung Ihrer Nachricht vom 12.01.2012 entschuldigen. Leider kann ich nicht mehr nachvollziehen, was sich da genau abgespielt hat.

Zu Ihren Fragen:

1.      Bei der Einreichung des Einreisegesuchs muss kein Flugticket oder -Schein präsentiert werden. Es genügt, wenn eine Flugreservierung eingegeben wird (damit die Reisedaten daraus entnommen werden können). Siehe dazu auch beiliegendes Merkblatt.

2.      Wie Sie richtig in Ihrer Nachricht erwähnen, muss die abgeschlossene Reiseversicherung den Schengener-Anforderungen genügen. Wo diese abgeschlossen wird, ist irrelevant. Nur muss in der Police der Zielstaat "Schweiz" daraus hervorgehen. Siehe dazu auch beiliegendes Merkblatt.

3.      Beiliegend leite ich Ihnen ein Vorlageformular bezüglich Einladungsschreiben weiter

   Sollten Sie bsw. gleichzeitig Kopien ihrer letzten 3 Monatssaläre und/oder Bankkontoauszüge mitsenden wollen, können Sie dies selbstverständlich machen (bezüglich Sicherstellung der finanziellen. Verfolgen Sie bitte auch das beiliegende Merkblatt „Grüezi“.

       

Ich erlaube mir, Sie jeweils auf die Homepage dieser Vertretung www.eda.admin.ch/havana und für allgemeine Informationen auch auf die Homepage www.bfm.admin.ch hinzuweisen, unter welche Sie alle nützlichen Informationen & Angaben entnehmen beziehungsweise Formulare & Merkblätter runterladen können.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben und Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüssen

Dario Lanzillo
Consul / Head of Chancery

5ta Avenida no. 2005, entre 20 y 22

Apartado Postal 604
Miramar, Playa
La Habana 11300
Cuba

Tel. +53/(0)7-204 26 11
Fax +53/(0)7-204 11 48

Tel. 031 324 18 46 (from Switzerland) or

Fax 031-324 18 49


Leider weiss ich nicht, wie ich hier die Anhänge der E-Mail einfügen kann?! Aber er hat mir das "Grüezi" Merkblatt, das Muster des Einladungsschreiben, welches sehr der Carta de invitacion gleicht, und das Blatt "Notwendige Unterlagen für den Visaantrag, gemailt. Falls mir da jemand sagen kann, wie ich die Dateien hier einfügen kann, werde ich das noch tun.

http://farm8.staticflickr.com/7176/6925566799_7af68ae61c_z.jpg

Edit Esperanto: Zum Lesen des Merkblattes - Grafik anklicken!


Leider wurde meine Frage bezüglich der Flugreservation nicht richtig beantwortet. Es hört sich aber so an, als ob man die wirklich haben muss.
Zur Versicherung bleibt mir ein leichtes Jubeln, da die Versicherung in DE einiges günstiger ist als hier in der CH. Jedoch ist mir nicht ganz klar, ob ich die für den Antrag brauche, oder erst wenn das Visum erteilt wurde...


Ich hoffe, dass ich hier jemand anderem helfen kann, der in der gleichen Situation ist wie ich, und versucht einen Durchblick zu erhalten  ;)

Liebe Grüsse
Tata

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 24. Februar 2012 um 12:55
Eine Frage hätte ich doch noch. Der Herr Lanzillo verweist mich bezüglich der finanziellen Absicherung auf das Merkblatt "grüezi". Da steht, ich zitiere:



Edit Esperanto: Betreffende Auszug aus dem Grüezi - Merkblatt



Muss ich diese 30'000.- vorweisen können? Ich muss ja eine Reiseversicherung abschliessen, die den Gast bis 30'000 Euro versichert. Wären die anderen 30'000 zu übernehmen, wenn die Kosten die versicherten 30'000 übersteigen? Ich glaube ich habe ein ziemliches Wirrwarr in meinem Kopf und blicke da langsam nicht mehr durch...

Liebe Grüsse

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 24. Februar 2012 um 19:22
Die Antwort des Schweizer Konsulats trägt nicht viel zur Klärung über die Praxis ihres Visumsverfahrens bei. Die Fragen zum Zeitpunkt und Form der Vorlage der Flugbuchung, sowie des Nachweises der Reiseversicherung wurden nicht oder nur vage beantwortet.

Neu ist das Merkblatt Grüezi. Darin ist erstmals von einer Verpflichtungserklärung zu lesen, welches offensichtlich dasselbe Dokument wie der Einladungsbrief (bzw. CH-Version der Carta de invitacion) ist. Wie mit diesem Dokument zu verfahren ist, ist in diesem Merkblatt aufgeführt. Trotzdem ist nicht klar, ob das Konsulat auf die Einreichung des Einladungsbriefes über die zuständige kantonale bzw. kommunale Behörde besteht. Die Formulierung sollten Sie bsw. gleichzeitig Kopien ihrer letzten 3 Monatssaläre und/oder Bankkontoauszüge mitsenden wollen, können Sie dies selbstverständlich machen lässt eher darauf schließen, dass dem Konsulat die Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars (= Einladungsbrief = Carta de invitacion = Verpflichtungserklärung) genügt. Ich habe den Eindruck, dass das Schweizer Konsulat ihre eigene Arbeit lockerer sieht, als wir. Mein Vorschlag für die weitere Vorgehensweise:

1. Rückantwort auf die erhaltene E-Mail:

Sehr geehrter Herr L…,

für Ihre Nachricht danke ich Ihnen.

Im Anhang übersende ich Ihnen das ausgefüllte, unterschriebene Formular des Einladungsschreibens einschließlich der darin enthaltenen Verpflichtungserklärung zur Übernahme sämtlicher Kosten in Zusammenhang mit meiner Einladung des Herrn XY zu einem dreimonatigen Besuch in die Schweiz.

Ich habe Herrn XY gebeten, sich wegen eines Termins zur Einreichung des Einreisegesuchs mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Sobald Ihre Zusage für die Erteilung eines Visums vorliegt, werde ich Ihnen umgehend die Daten der erfolgten Flugbuchung sowie den Nachweis der Reiseversicherung zuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Tata



2. Kontaktaufnahme mit der zuständigen kommunalen oder kantonalen Migrationsbehörde.


Möglicherweise ist die Vorlage der Verpflichtungserklärung/des Einladungsbrief über die im Grüezi-Merkblatt aufgeführte Behörde zwingend. Um sicher zu gehen, würde ich empfehlen mit dieser Behörde zunächst telefonischen Kontakt aufzunehmen. Vor weiteren Fragen zum Ablauf, den benötigten Identitätspapier, Solvenznachweisen und Gebühreneinzahlung könntest Du ja die Frage stellen, ob sie die Aufnahme der Verpflichtungserklärung in das zentrale Migrationsinformationssystem überhaupt als erforderlich ansehen. Nach den Formulierungen der vom Konsulat in Havanna erhaltenen Nachricht genüge der Auslandsvertretung der Einladungsbrief mit rechtsverbindlicher Unterschrift der Kostenübernahmeerklärung.

Falls Du das Verfahren für die Verpflichtungserklärung angehen wirst (eine Verpflichtungserklärung kostet in De 25 EUR), könntest Du in der Rückantwort an das Konsulat dies auch noch erwähnen.


Abschließend noch zur Reiseversicherung:
Die bereits verlinkte kombinierte RV erfüllt alle von Dir abverlangten Garantien zur Übernahme der „ungedeckten Kosten (einschließlich Unfall, Krankheit, Rückreise), die dem Gemeinwesen oder Erbringern von medizinischen Leistungen durch den Aufenthalt“ Deines Gastes entstehen können. Sogar in unbegrenzter Höhe. Insofern erübrigt sich Deine letzte Frage.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 25. Februar 2012 um 13:04
Hab mich nochmals im Internet informiert, da ich diese Verpflichtserklärung nicht ganz verstehe. Ich habe auf der CH-Webside des Bundesamt für Migration folgenden Beitrag gefunden:

Verpflichtungserklärung

 
Die Verpflichtungserklärung (ehemals Garantieerklärung) ist ein offizielles Dokument, welches ausschliesslich durch die Schweizer Vertretungen nach Einreichen eines Visumantrags (sofern eine Garantie als notwendig erachtet wird) ausgehändigt wird.

Somit verfügen wir über kein Muster. Eventuell kann Ihnen die zuständige Schweizer Vertretung weiterhelfen.

Das Einladungsschreiben, welches auch verlangt werden kann, wird vom Gastgeber in der Schweiz verfasst und ist formlos, sollte aber Aufenthaltszweck, Dauer des Aufenthalts und Angaben dazu enthalten, wer für den Aufenthalt in der Schweiz aufkommt.



So wie ich diesen Beitrag verstehe ist also keine Verpflichtserklärung nötig (Einladungsschreiben=Verpflichtserklärung) ausser es wird nach Visumsantrag verlangt.

Ich bin allerdings noch etwas unsicher, ob ich das Muster des Einladungsbriefes verwenden soll, oder selbst einen schreiben soll.... Es wird ja ausdrücklich gesagt :   Das Einladungsschreiben ist formlos.
Ich möchte einfach alles richtig machen, dass die Chance auf ein Visum gross ist...

Saludos
Tata

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 25. Februar 2012 um 20:52
Selbstverständlich ist das Ziel dieses Threads der optimale Visumsantrag, um ein Scheitern des geplanten Besuches auszuschließen. Ich denke, dass wir inzwischen auch weitergekommen sind, die Schweizer Nuancen bei der Anwendung des Visakodexes zu verstehen und auch einen Weg gefunden haben, das finanzielle Risiko durch ein „in den Sand setzen“ der Kosten für

- die kubanische Ausreisegenehmigung,
- einer vorschnellen Flugbuchung einschließlich möglicher Umbuchung,
- der umständlichen Kündigung der Reiseversicherung

wegen der Ungewissheit der Visumserteilung zu minimieren.


Antragsstellung

Klar ist, welche Unterlagen Dein Gast bei der Visumsbeantragung vorzulegen hat. Lediglich die ebenfalls aufgeführte Flugreservation ergibt keinen Sinn, weil derartiges nur bei Linien-/Geschäftsflügen üblich ist, um bei Umbuchungen und Stornierungen flexibel zu sein. Für die Prüfung des Einreisegesuchs sind die Reisedaten unerheblich. Erst bei der Ausstellung des Visums, in welchen zusätzlich zur Aufenthaltsdauer auch die Gültigkeitsdauer im Visum einzutragen ist, sind diese Daten nützlich. Dies gilt aber noch mehr hinsichtlich der Angaben zur Gültigkeitsdauer der Reiseversicherung.

Die Verpflichtungserklärung ist m.E. unentbehrlich. Und zwar deswegen, weil Dein Gast seinen Aufenthalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten kann. Die Botschaft hat nach dem Visakodex keinen Ermessensspielraum. Auch bei der Einreise kann es ohne Verpflichtungserklärung zu Komplikationen kommen, wenn Dein Gast nach den Vorgaben des Grenzkodex keine Barmittel vorweisen kann. Offenbar verfährt das Konsulat sehr kundenfreundlich und hat die Verpflichtungserklärung in ihrem Einladungsbrief in einer sehr einfachen Form mit einbezogen:



Üblicherweise ist die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung nicht so einfach. Beim deutschen und auch nach dem im Grüezi-Merkblatt beschriebenen Verfahren genügt die Erklärung alleine nicht. Es wird auch geprüft, ob der Erklärende solvent genug ist, seinen Verpflichtungen nachkommen zu können. Anzunehmen ist, dass auch das Konsulat den Schwachpunkt ihrer Praxis erkannt hat und trotzdem locker bleibt. Zitat:


Zitat:
sollten Sie bsw. gleichzeitig Kopien ihrer letzten 3 Monatssaläre und/oder Bankkontoauszüge mitsenden wollen, können Sie dies selbstverständlich machen

Ich denke, dass die Zuständigkeit für die Handhabung der Verpflichtungserklärung Schweiz-intern nicht ausreichend geregelt ist. Daher mein zweigleisiger Vorschlag  –einerseits Übersendung des Einladungsbriefes mit integrierter Verpflichtungserklärung an das Konsulat – andererseits Kontaktaufnahme mit der kommunalen bzw. kantonalen Migrationsbehörde, um sich über deren Vorgaben zu informieren und diesen gegebenenfalls nachzukommen. Dabei gehe ich davon aus, dass sowohl die Migrationsbehörde als auch die Auslandsvertretung Eintragungen im „zentralen Migrationsinformationssystem“ (Visa-Informationssystem) vornehmen können.


Antragsprüfung

Sollte es zu einer Ablehnung des Visumantrages Deines Freundes kommen, so wird dies nicht an Unzulänglichkeiten der Antragsstellung liegen, sondern an Ungeschicklichkeiten bei der Begründung des Zwecks seines angestrebten Aufenthaltes oder sonstiger gravierender Fehler. Eine Ablehnung muss begründet werden. Die Gründe sind im Anhang VI des Visakodexes aufgeführt. Besondere Beachtung findet dabei die Prüfung, ob mit der Einreise eine illegale Einwanderung beabsichtigt werden könnte. Das wäre schon der Fall, wenn er seinen Aufenthalt mit weitergehenden Zielen, als lediglich eines zeitlich befristeten Besuches verbindet. Seitens der deutschen Botschaft wird auch die „Verwurzelung“ des Antragstellers mit seinem Land intensiv geprüft, um sich ein Bild über die Rückkehrbereitschaft zu machen. Bei der Schweizer Botschaft wird dies nicht anders sein. Die im Merkblatt zu den notwendigen Unterlagen angedeuteten zusätzlich notwendigen Unterlagen, hinsichtlich Arbeitsverhältnis und Ferienanspruch deuten darauf hin.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 28. Februar 2012 um 12:11
Ich habe heute das kantonal zuständige BFM angerufen um noch etwas mehr zu erfahren bezüglich der Verpflichtungserklärung. Diese ist für den Visumsantrag zu stellen noch NICHT nötig. Sie kann jedoch von der CH-Botschaft nach einreichen des Antrages noch verlangt werden. Die nette Dame des Amtes hat mir gesagt, ich soll alle Unterlagen die von der CH-Botschaft verlangt oder erwünscht (zusätzlich Lohnnachweis, evt Kontoauszüge) mitsenden. Allerdings hat sie mir auch gesagt, dass keine Botschaft eine Flugreservation verlangen kann, solange kein Visum erteilt wurde, und die Reiseversicherung erst NACH Visumerteilung abgeschlossen werden muss.

Die Dame hat mir empfohlen, selbst einen Einladungsbrief zu schreiben, damit ich mich ausführlicher erklären kann (anscheinend lernen sich die meisten CH-Cubaner Paare in Internet kennen =negativ) und zusätzlich noch das Muster des Einladungsbriefes mitzusenden. Das werde ich nun alles machen, und dann heisst es abwarten und Tee trinken... Leider hat Sie mich nicht sehr optimistisch gestimmt, da die Vorlagen inzwischen sehr viel härter sind als zuvor  :-/  Ich werde mich aber nicht unterkriegen lassen  ::)

Trotzdem habe ich noch eine Frage zu dieser Verpflichtserklärung. Diese bestätigt, dass der Einlader für alles finanzielle bis 30'000.- SFr aufkommt. Mit der Versicherung wäre ich da ja dann super abgesichert. Aber was bedeutet diese Erklärung genau? Dass man 30'000.-SFr haben muss oder wie ist das zu verstehen?

Saludo Tata

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 28. Februar 2012 um 12:14
Leider habe ich von meinem Freund auch noch eine schlechte Nachricht erhalten: Er hat seinen Job verloren, da sich sein Chef in einem anderen Metier selbstständig gemacht hat und alle Angestellten auf die Strasse gestellt... Lässt nicht auf ein positives Ausgehen des Antrages schliessen  :'(   Naja, tenemos q luchar siempre....

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 28. Februar 2012 um 19:11
Die Summe von 30.000 EUR wird im Zusammenhang mit der Mindestdeckung der verlangten Reisekrankenversicherung genannt (Visakodex Art. 15 Abs. 3). Wenn Dein Bekannter von einer zusätzlichen Sicherheitsleistung spricht, so meint er vielleicht die Stellung einer Kaution, um diese dem Zweifel an der Rückkehrwilligkeit entgegen zu stellen. Tatsächlich hat sich in früheren Jahren die DE-Botschaft darauf eingelassen. Jetzt nicht mehr. Hinzu kommt, dass die bereits mehrfach erwähnte kombinierte Reiseversicherung, mehr als lediglich die Krankheitskosten (nämlich auch Haftpflicht, Abschiebekosten etc.) abdeckt.

Ich finde, dass die CH-Botschaft die Verpflichtungserklärung/Erklärung der Kostenübernahme (Visakodex Art. 14 Abs. 4), anstelle des Nachweises ausreichender eigener Mittel für die Bestreitung des Aufenthalts (Visakodex Art. 14 Abs. 1b, 1c) viel „geschmeidiger“ als die DE–Botschaft handhabt. Jetzt glaube ich, dass die CH-Botschaft den Visumsantrag sogar mit Einreichung des kubanischen Einladungsschreiben (Carta de invitacion) entgegengenommen hätte. In diesem notariellen kubanischen Dokument sind alle wesentlichen Angaben und Verpflichtungen enthalten, die auch das „Muster Einladungsbrief (es)“ beinhaltet. Dein Freund lag offenbar richtig, als er Dir mitteilte, für die Antragstellung benötige er das Einladungsschreiben, „dass das kubanische Konsulat in der Schweiz ausstellt“. Es hätte vermutlich (zumindest für die Antragsstellung) ausgereicht.


Tata schrieb am 28. Februar 2012 um 12:14:
Leider habe ich von meinem Freund auch noch eine schlechte Nachricht erhalten: Er hat seinen Job verloren, da ....

Hättest Du zum Jobverlust Deines Freundes geschrieben: "Juhuu, mein Freund ist seinen Job los! Endlich ist er bereit meinem Drängen nachzugeben und mich in der Schweiz zu besuchen. Er kann jetzt sogar 3 Monate hier bleiben, ohne auf die kubanischen Urlaubsbestimmungen Rücksicht nehmen zu müssen." Ich hätte es Dir geglaubt. Es würde sich auch besser machen, als wenn Dein Freund bei der Antragsstellung auf die Frage nach den Zweck seines beantragten Aufenthaltes antworten würde: "Er habe keinen Job mehr und will jetzt in der Schweiz arbeiten. Man hätte ihm nämlich gesagt, dort verdient man viel Geld und ist deswegen glücklich Dich jetzt kennengelernt zu haben."

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 28. Februar 2012 um 22:14
Ich werde die Einladung nun so schreiben, wie ich vorhin beschrieben habe. Werde euch auf alle Fälle auf dem laufenden halten ob es geklappt hat oder nicht.

Esperanto, was du zu meinem Beitrag bezüglich de Jobverlustes geschrieben hast, verstehe ich nicht. Ich dachte eigentlich, dass die Visaerteilung ohne Hausbesitz, Kinder in Kuba und Job fast unmöglich ist... Oder stimmt das nicht?  Deshalb habe ich "leider" geschrieben... Ich verstehe nicht worauf du damit hinaus möchtest... Ich habe auch keine Ahnung was diese Ferienregelung in Kuba angeht...

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 29. Februar 2012 um 00:59
Hätte er noch seinen Job, gäbe es Erklärungsschwierigkeiten, wieso er 3 Monate Ferien nehmen könne. Dies ließe sich nicht mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Kubas vereinbaren. Meine Kommentierung zum Jobverlust bezog sich auf Deine Parole:  Jetzt erst recht! -  "tenemos q luchar siempre....". Sie steht im Zusammenhang mit Deinem Einladungsschreiben, welches Du offenbar vorbereitest und in welchem Du Ergänzendes zum Reisezweck Besuch, näher erläutern willst. Ich hatte mir überlegt, welche Tipps ich geben könnte, um den Prüfer von der Aufrichtigkeit der Besuchsabsichten zu überzeugen. Das ist für einen Außenstehenden jedoch nicht möglich. Ich konnte nur die Sache mit dem Jobverlust aufgreifen und versuchen sie im positiven Sinne zurechtzubiegen.

Denk daran, dass es vor allem um die Rückkehrwilligkeit (Risiko der rechtswidrigen Einwanderung) geht. Dies steht an erster Stelle der Vorgaben zur Prüfung des Visumsantrages (Visakodex Art. 21 Abs. 1.). Für die Schweiz mit ihrer Attraktivität und Überfremdung gilt dies ganz besonders. Es muss Dir mehr einfallen als kein Hausbesitz, keine Kinder und kein Job. Also nicht Job weg = Chancen weg. Eher das Gegenteil: Endlich ergibt sich die Chance für einen Gegenbesuch Deines Freund, den Du seit Jahren immer wieder eingeladen hast. Der sich aber bisher dafür keine Zeit nehmen wollte und keinen Sinn darin sah, die raue Schweiz zu bereisen. Er will sein Land mit aufbauen, mit dem er sich so verbunden fühlt und welches ihm seit Kurzem die Möglichkeiten bietet, sich selbständig zu machen.

Ich kenne Deinen Freund nicht. Dir wird Besseres einfallen, um überzeugend die Verbundenheit mit seinem jetzigen Umfeld darzustellen. Was er bisher an materiellen und ideellen Werten in Form von Anerkennung und Freundschaften erarbeitet hat und was er um keinen Preis aufgeben würde. Auch wirst Du ihm die Sachverhalte und Argumente sagen, mit welchen Du ihn hochgejubelt hast, damit er nicht das Gegenteil dessen sagt, was die Visastelle der Schweizer Botschaft von Dir zu lesen bekam.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 25. April 2012 um 20:55
Hallo meine Lieben!
Es hat etwas gedauert aber meine Geschichte geht weiter.... Mein Freund hat gestern den Visumsantrag bei der CH Botschaft eingereicht und heute konnte er den Bescheid schon abholen. Das Visum wurde abgelehnt. Mit der Begründung seine Rückkehr sei nicht gewährleistet. Ich hatte eigentlich das Gefühl, ich hätte eine gute Einladung geschrieben und alle nötigen Papiere dazu gelegt.Aber wahrscheinlich war das nicht genug.... Jedenfalls schreibt das BFM auf seiner Webside, dass der Antragssteller zu einem Gespräch eingeladen wird. Dem ist nicht so! Es wird ein Papier ausgehändigt, welches vor Ort ausgefüllt wird und damit hat es sich. In meinen Augen nicht korrekt, aber was will man tun? Nun weiss ich nicht so recht, was wir tun sollen. Wir könnten den Entscheid reklamieren, kostet jedoch um die 170CUC und es ist nicht sicher, ob mein Freund danach das Visum erhält, da seine Arbeitssituation sich bis heute noch nicht geändert hat... Welche Möglichkeiten haben wir sonst noch? Falls wir einen neuen Antrag stellen möchten, gibt es so was wie eine Sperrfrist? Was ratet ihr mir?


Saludos
Tata

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 27. April 2012 um 00:19
Klar ist, dass die Ablehnung nicht aufgrund irgendwelcher Formalien (fehlender Unterlagen etc.) erfolgte, sondern die Aufrichtigkeit der Besuchsabsichten selbst angezweifelt wurde. Nach den Vorgaben des Visakodexes Art. 32, Abs. 2 b müssen diese Zweifel sogar begründet sein.

Worin die Zweifel bestehen, darüber kann man nur spekulieren. Vermutlich weil Dein Bekannter keine Arbeitsstelle nachweisen konnte. Wenn er dann noch sagte, dass er erst vor kurzem seine Arbeitsstelle verlor, käme dies erschwerend hinzu. Was dort gesprochen wurde, wissen wir aber nicht. Ein Gespräch wurde jedenfalls bei der Antragsstellung geführt, auch wenn dieses nur aus nebenbei gestellten Fragen bestand und diese als wenig verfänglich empfunden wurden. Da genügt es schon, wenn er meinte, Kuba gefiele ihm nicht mehr und wie schön er sich die Schweiz vorstelle. Vielleicht hat er zu viel geredet und ist dabei nicht davon ausgegangen, dass ihm dies zu seinem Nachteil ausgelegt werden könnte.

Ich weiß auch nicht, was Du in Deinem Begleitschreiben geschrieben hast. Schon der kleinste Hinweis auf Gemeinsamkeiten auf die Zeit nach dem Besuch bietet Ansätze, das "Risiko der rechtswidrigen Einwanderung" zu unterstellen. Vielleicht hast Du die Hinweise in meinem letzten Beitrag (Antwort #41) hinsichtlich der Bedeutung der Rückkehrwilligkeit unterschätzt bzw. nicht konsequent umgesetzt. Vielleicht wäre zunächst ein neutrales Schreiben besser gewesen, in welchen das Konsulat gebeten wird, zusätzlichen Unterlagen zu benennen, welche für die Beurteilung des Antrages hilfreich wären.

Eine "Sperrfrist" für einen erneuten Antrag gibt es nicht. Der könnte schon morgen gestellt werden. Solange aber die Zweifel an seinem Rückkehrwillen nicht ausgeräumt sind, wird sich an einer erneuten Ablehnung wohl nichts ändern.

Wenn Du sicher bist, die Rückkehrwilligkeit Deines Gastes überzeugend darlegen zu können, solltest Du die Möglichkeit des Einspruchs beim BFM gemäß Art. 252.3, Seite 93 fff. der Weisung Visa wahrnehmen und dessen Begründung der Auslandsvertretung in Havanna als Kopie zur Kenntnisnahme zusenden. Könnte ja sein, dass dies die Rücknahme der Entscheidung erleichtert und auch die Dauer des Verfahrens verkürzt. Sie würden eh vom BFM um Stellungnahme gebeten und aufgefordert werden sämtliche Antragsunterlagen zuzuleiten. Bei Erfolg Deiner Eingabe hat das Konsulat das Visum auszustellen, die bezahlten 170 CUC bzw. 150 CHF würden dann auch zurückerstattet werden.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Elisabeth am 27. April 2012 um 11:12

Zitat:
Mit der Begründung seine Rückkehr sei nicht gewährleistet. Ich hatte eigentlich das Gefühl, ich hätte eine gute Einladung geschrieben und alle nötigen Papiere dazu gelegt. Aber wahrscheinlich war das nicht genug....

Das war nun wirklich zu erwarten, weil dein Freund keine Arbeit hat und auch sonst praktisch nichts anführen konnte womit er sein Rückkehrwilligkeit unter Beweis stellen konnte. Daran konnte deine Einladung auch nichts ändern. Das ist ja sowieso nur ein zusätzliches Dokument. Zentral steht der Antragssteller für das Schengen-Visum selbst.



Zitat:
Jedenfalls schreibt das BFM auf seiner Webside, dass der Antragssteller zu einem Gespräch eingeladen wird. Dem ist nicht so! Es wird ein Papier ausgehändigt, welches vor Ort ausgefüllt wird und damit hat es sich. In meinen Augen nicht korrekt, aber was will man tun?

Tata, das Gespräch findet gleichzeitig mit dem Ausfüllen des Antrags statt, vorher und nachher. Die Schweizer halten das ziemlich unbürokratisch, schliesslich haben sie nicht allzu viel Personal und wollen die Kosten niedrig halten. Ausserdem ist die cubanische Angestellte die die Anträge in 1. Linie behandelt schon seit mindestens 20 Jahren bei der Schweizer Botschaft angestellt und kennt ihre Landsleute natürlich...

Was du jetzt noch tun kannst?
  • Einen Job für ihn bei einen Bauern suchen? Die wollen aber lieber Ost-Europäer die sie jetzt nicht mehr genügend kriegen werden.
  • Einen Kurs buchen? Dieser soll ihm aber in Cuba auch nützen. Es muss nicht unbedingt einen Sprachkurs sein. Ich hatte vor 15 Jahren einen CAD-Kurs (computer-aided-design) für meinen Mann gebucht. Er sprach aber Französisch und konnte den Kurs im Jura machen. Damals gab es  in der Schweiz auch noch keine Visum-Pflicht für Cubaner. Dieser Kurs war für die cubanische Seite gedacht. Die hätten ihn nämlich sonst nicht ausreisen lassen.
  • Ein Heirats-Visum? Man muss ja nicht unbedingt heiraten. Es kann ja auch nicht klappen mit der Liebe.
Für den beiden ersten Fällen verlangt er ein nationales Visum, also kein Schengen-Visum und die Sache läuft dann über das kantonale Amt für Arbeit usw. die dann mit dem SECO Kontakt aufnimmt. Ein Heiratsvisum ist soviel ich weiss auch nur national, bin mir aber nicht sicher.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 29. April 2012 um 19:03
Wegen eines Visums heiraten? Nein, das wird Tata nicht!

Wer diesen Thread von Anfang an las, weiß, wie umsichtig sie ist und sich nicht leichtfertig auf ein derartiges Abenteuer einließe. Als sie jetzt fragte, "welche Möglichkeit haben wie sonst noch?", dachte sie vielleicht das Besuchsvisum in der Botschaft eines anderen Schengenlandes zu beantragen, denn dieses würde ja auch für die Schweiz Gültigkeit haben. Das wird aber nicht klappen. Wenn sie uns danach fragen würde, würden wir auch begründen, warum dies unserer Meinung so ist.

Warten wir mal ab, was sie sich jetzt ausdenkt. Vermutlich informiert sie sich erst mal, was ihr Freund bei der Antragstellung von sich gab und stimmt sich mit ihm ab. Ich denke, dass beide sich nicht damit abfinden werden, wenn man ihnen unterstellt, sie wäre eine Schlepperin und ihr Freund ein Schwindler. Sie wird dem Bundesamt für Migration in Bern ihr berechtigtes Anliegen vortragen und auch sagen, dass das Konsulat den Antrag nur oberflächlich prüfte und entgegen den Vorgaben des Schengener Abkommens ohne Begründung ablehnte. Anstelle auf ihr Angebot einzugehen, zusätzlich zu den Antragsunterlagen weitere Erläuterungen und Belege zu benennen, die für die Antragsprüfung hilfreich wären und dann nachgereicht werden könnten, wurde der Antrag abgelehnt mit dem Hinweis: "Die Absicht (ihres Gastes), vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden." Gegen diese Unterstellung spricht: 1. …  2. ……  3. ……

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 07. Juni 2012 um 17:07
hallöchen, entschuldigt, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe. Hab nicht mitbekommen, dass Elisabeth und Esperanto noch etwas hinzugefügt haben.

Zu meiner Geschichte:
Wir haben keine "Einsprache" gegen den Entscheid eingereicht, da ich sicher war, dass meinem Freund das Visum nicht erteilt wird. Wir sind aber natürlich nicht untätig rumgesessen. Mein Freund hat seit anfang Mai wieder arbeit und zusätzlich eröffnet er bald seine eigene kleine "Cafeteria". Natürlich mit der Hoffnung, dass uns das Visum eher erteilt wird.. Zudem habe mich im Internet noch etwas schlau gemacht und bin per Zufall auf eine Firma, die den Visumsservice anbietet, gestossen. Hab mich da mal per tel informiert bezüglich Preis ect. Ich habe die Auskunft erhalten, dass ich, um den Antrag zu stellen, eine Reiseversicherung benötige sowie dass weniger mehr gewesen wäre. Das heisst, es wäre besser gewesen, den Antrag nur für 30Tage zu stellen, anstelle für 90 Tage. Und dann habe ich in der Einladung evt noch etwas "falsches" geschrieben... Tja und so gabs wohl kein Visum. Obwohl ich manchmal nicht weiss, was ich glauben soll. Die einen sagen, die Versicherung ist bei Antragsstellung NICHT nötig, andere sagens anders. Leider ist dieser Visumsservice sau teuer und, klar, ohne Garantie...
Nun wissen wir noch nicht so recht, was wir tun werden. Zuerst muss das Geschäft meines Freundes etwas anlaufen, dann werden wir sehen!
Zum Thema Heiratseinladung: Ich dachte, damit MUSS man heiraten?
@esperanto: Deine Freundin wohnt in Cuba und du in DE? Wie lange macht ihr das schon so? Und wie oft könnt ihr euch sehen? War heiraten noch nie ein Thema?  Falls dir die Fragen zu intim sind, musst du nicht antworten!

Saludos

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 07. Juni 2012 um 21:42
Ich dagegen bin sicher, dass die Einsprache gegen den negativen Entscheid erfolgreich wäre. Und zwar deswegen, weil mit dem Besuchsantrag Deines Freundes ein zeitlich befristeter Besuch und nichts anderes als ein Besuch beabsichtigt ist. Auch würde ich Dir zutrauen, dass Du dies überzeugend dem Bundesamt für Migration darlegen könntest und dabei nicht überflüssigerweise irgendwelche Andeutung künftiger Absichten machst und damit nur Zweifel am Rückkehrwillen Deines Gastes aufkommen läßt.

Keinen Erfolg wirst Du dagegen mit einem "Visumsservice" haben. Ich vermute, es handelt sich um so ein eine Art "Cuba-Büro", welches -wie jenes in DE- mit Scharlatanerie Geld verdienen will und dabei nur falsche Hoffnungen macht. Die Rückkehrwilligkeit bemisst sich doch nicht danach ob der Aufenthalt 30 oder 90 Tage betragen soll. Wie es sich mit der Reisekrankenversicherung verhält, haben wir eindeutig geklärt. Kommt dieses "Cuba-Büro" zu anderen Erkenntnissen, so sind diese schlichtweg falsch und nur ein weiterer Beweis deren dilettantischen Wirkens.

Ja, meine Freundin wohnt in Kuba und ich in DE. Sie kommt seit über 10 Jahren im Sommer hierher (ab nächster Woche ist sie wieder hier) und im Winter fahr ich zu ihr. Im Nov. 2010 hatte sie ein Paladar aufgemacht. Nachdem der Gewinn für die "Kommissionäre" und "Fidel" draufging und nichts für sie übrig blieb, hat sie es wieder zugemacht. Jetzt will sie es mit der vorhanden und auch von mir mitfinanzierten Baulichkeiten und Einrichtung, mit einem Eiscafe erneut versuchen. Eine Heirat kommt für mich nicht in Frage. Auch ein Daueraufenthalt hier wäre nach meiner festen Überzeugung nicht gut für sie, genau so wenig wie mein Aufenthalt in Kuba auf Dauer.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Elisabeth am 16. Juni 2012 um 14:21
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die CH-Botschaft in Havanna selber über die Zuteilung oder NIcht-Zuteilung von Touristenvisa entscheidet.

Bei anderen Visaarten, wie Studentenvisa, Heiratsvisa, Arbeitsbewilligungen mit dazugehörenden Visum usw.  liegt das anders. Da klebt die Botschaft das entsprechende Visum nur noch in den Pass, nachdem sie die entsprechende Bewilligung von der kantonalen Verwaltung (AWA oder andere Dienststellen) erhalten hat. Das Bundesamt für Migration in Bern erhält die Anfrage zwar vom Kanton, gibt je nachdem auch ihre Meinung dazu, entscheiden tut aber der Kanton.

Und natürlich muss man mit einem Heiratsvisum nicht zwingend auch heiraten. Der ausländische Kandidat kann ja auch bei einem Unfall sterben z.B. Allerdings kann ein Heiratsvisum  auch verweigert werden wenn Verdacht auf Missbrauch vorliegt.  

PS: Ich denke schon, dass ein spezialisiertes Anwaltsbüro gerade in einem komplizierten Fall wie Cuba und unerfahrener Einlader nützlich sein kann. Ausserdem hat ein Anwalt bei den Behörden sicher mehr Gewicht als ein gewöhnlicher Mensch. Ob allerdings das von dir kontaktierte Büro seriös ist kann ich nicht beurteilen, Tata. Seit Jahren mache ich immer alles selbst und weiss inzwischen wie es läuft. Unsere Band aus Guantánamo hat gerade wieder ihre Schengen-Visa erhalten und wird am 28. Juni hier bei uns in CH eintreffen.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 04. Oktober 2012 um 20:42
Hallo Cuba-Freunde

Ich bins mal wieder... Diesmal zu der Frage: Wie läuft das genau mit der carta blanca? Ich habe mich auf dem cubanischen Konsulat in der Schweiz informiert und die haben mir per Mail folgenden Brief zugestellt:
DEUTSCH-ALEMAN
Eidesstattliche Erklärung
Personen die Ihre Residenz im Ausland haben und kubanische Staatsbürger mit
ständiger Residenz in Kuba, mit denen sie keine Blutverwandschaft bis in 2.
Grad haben, in die Schweiz einladen möchten, müssen vor einem Notar eine
Eidesstattliche Erklärung machen lassen und persönlich unterzeichnen.
Dabei müssen sie erklären,dass sie sich laut den Gesetzen von der Schweiz
und der Republik Kuba damit verpflichten, die finanzielle und rechtliche
Verantwortung für die eingeladene Person zu tragen und für sie sämtliche
anfallenden Unterkunfts- Verpflegungskosten, Kosten für Rückflug, Visakosten
u. A. übernehmen und dass die eingeladene Person während ihres Aufenthaltes
nicht ohne Schutz bleibt.

1.-  Lassen Sie zuerst die Einladung mittels einer EIDESSTATTLICHEN
      ERKLÄRUNG von einem schweizerischen Notar machen.
Die Eidesstattliche Erklärung muss unter Anderem folgende Angaben
beinhalten:
A.- VON DER EINLADENDEN PERSON :
1.- Vor- und Nachnamen :
2.- Staatsangehörigkeit :
3.- Personenstand :
4.- Beruf:
5.- Reisepass-Nr. :
6.- Privatadresse in der Schweiz :
7.- Telefonnummer :
B.- VON DER EINGELADENEN PERSON
1.- Vor- und Nachnamen :
2.- Geburtsort :
3.- Personenstand :
4.- Beruf :
5.- Personalausweis-Nr. oder Reisepass-Nr. :
6.- Vor- und Nachnamen der Eltern:
7.- Vollständige Privatadresse in Kuba :
   
________________________________________________________
            (Strasse, Hausnummer, Querstrassen, Gemeinde, Provinz)
8.- Aufenthaltsort in der Schweiz :
9.- Aufenthaltsdauer
10.- Verwandtschaftsgrad
      
___________________
    Unterschrift der einladenden Person

2.- Lassen Sie das Originaldokument an der kantonalen Staatskanzlei
    beglaubigen
3.- Lassen Sie das Originaldokument (FÜR 42.- CHF) von unserem Konsulat
    auf Spanisch übersetzen.
4.- Die Einladung kostet Fr. 347.- , die Übersetzung kostet Fr. 42.- pro
Seite.
5.- Diese Formalität kann auch per Post oder nicht personell erledigt
werden.
    Diese Variante kostet zusätzlich Fr. 53.- für die Bearbeitungsgebühren.
  In diesem Fall senden Sie uns:
      A.- Einen kleinen Brief, in den Sie uns erklären, was Sie von uns
benötigen.
      B.- Kopie von Ihrem Reisepass
      B.- Einen mit Fr. 6.- frankierten und adressierten
Rückantwortsumschlag
      C.- Das Originaldokument zum Übersetzen oder die Übersetzung dazu.
      D.- Kopie der Geldpostanweisung.
6.- Diese Formalität muss im Voraus bezahlt werden.
   
      WIR HABEN KEINE BANKKONTONUMMER

Also habe ich einen Notar angerufen der sich auf Migration und Familiennachzug spezialisiert hat und die Situation mit kuba und den Ausreisebestimmungen. Der Notar hat noch nie etwas davon gehört, dass man die carta blanca über das Konsulat beantragt, sondern dass die Kubaner diese immer direkt in Havanna beim  Consultoria Juridica bezogen wird... Ich kenne auch eine Schweizerin, die nie etwas mit dem Konsulat in der Schweiz gemacht hat, sondern immer direkt bei diesem Amt in Havanna.
Tja, und jetzt weiss ich absolut nicht, was ich machen muss, denn jeder sagt etwas anderes...
Das BFM weiss von nichts und die CH-Botschaft in Havanna gibt auch keine Auskunft, resp sagte etwas von einer Einladung.... Zudem leuchtet mir nicht ein wieso kuba eine Eidesstaatliche Erklärung von mir will...

Nun hoffe ich, dass jemand von euch, weiss wie das mit der Carta blanca funktioniert, damit mein Freund bald hier an meiner Seite sein kann....

ich danke euch herzlich!

saludos

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 05. Oktober 2012 um 00:05
Hallo Tata, wenn Du jetzt die teuren Formalitäten für Ausreisegenehmigung angehst, sollte man annehmen, dass es mit der Einreisegenehmigung (Visum) für die Schweiz geklappt hat. Es ist die schwierigere Hürde. Dass die Sache mit der Einladung über das kubanische Konsulat scheitern könnte, ist unvorstellbar. Die wollen Geld und tun so, als müssten sie sich dabei mit irgendwelchen offiziösem Gehabe zieren.

Dein Notar liegt aber falsch. Den administrative Ablauf für das Einladungsschreiben und mit ihr die Ausreisegenehmigung (PVE) können die Kubaner selbst bestimmen. Seit Mai 2007 Jahre ist gemäß Resolucion No 87/2007 festgelegt, dass die Einladungen ausschließlich über die Konsulate zu erfolgen hat. Vorher war es auch möglich diese Einladung in Kuba in den jeweiligen Consultoria Juridica International zu erstellen und war zudem noch kostengünstiger. Wenn Dein Notar sagt, dass er nie etwas von der Erstellung der Einladung in den kubanischen Konsulaten, sondern nur in Havanna gehört hat, so hat er seit über 5 Jahren nicht mehr zugehört. Dein Notar hätte Dir aber sagen können, dass eine "Eidesstattliche Erklärung" nur die Vergangenheit betreffen kann. Sie betrifft keine zukünftigen Ereignisse. Das wäre auch zu einfach. Stell Dir vor bei der Heirat würden Absichtserklärungen hinsichtlich Treue und ähnlichem "an Eides statt" abverlangt.

Das Konsulat kann auch nicht begreifen, dass der Notar im Dokument, welches weitgehend nur aus persönlichen Angaben besteht, nur die von Dir geleistete Unterschrift beglaubigt und anschließend die kantonale Staatskanzlei wiederum nur die Rechtmäßigkeit der Unterschrift und des Siegels des Notars beglaubigt (Apostille). Oder glaubt jemand, dass ausgerechnet in der freiheitlichen Schweiz die "rechtliche Verantwortung des Eingeladenen zu tragen", von anderen übernommen werden kann und Notar und kantonale Staatskanzlei dies nicht nur billigen, sondern als einklagbares Recht etablieren?

Die von dem kubanischen Konsulat in der Schweiz verlangten Dokumente sind weitgehend identisch jenen, die auch das kubanische Konsulat in Deutschland verlangt. Einen Unterschied kann ich lediglich in der Übersetzung des "Originaldokumentes" erkennen. In De werden die beiden Beglaubigungen auch unter der -von einem vom Landgericht zugelassenen Dolmetscher gefertigten- Übersetzung des "Originaldokumentes" verlangt. Im kubanischen Konsulat in der Schweiz geben sie sich offenbar damit zufrieden, wenn sie zusätzlich noch Gebühren für die Übersetzung der Personendaten vereinnahmen können. So sicher sind sie ihrer Sache aber nicht, im Punkt D hinsichtlich der einzureichenden Dokumente steht: "Das Originaldokument zum Übersetzen oder die Übersetzung dazu."

Das mit der Zweisprachigkeit des zentralen Dokumentes haben wir in De auf unsere Weise geregelt.  Vergleiche hier

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Elisabeth am 05. Oktober 2012 um 10:31
Esperanto hat dir ja schon über die eidesstattliche Erklärung + Übersetzung aufgeklärt. Diese ist übrigens auch relativ neu. Bei den 5 Einladungen die ich bis 2004 für meinen Mann machen musste weil er keine PRE hatte, wurde diese nicht verlangt.

Aber damals konnte man die Einladung auch noch in Cuba machen, so wie es dir dein sogenannter Spezialist gesagt hat. Seit 5 Jahren hat er aber die Änderungen mit Bezug zu Cuba offenbar nicht mehr verfolgt.


Zitat:
Nun hoffe ich, dass jemand von euch, weiss wie das mit der Carta blanca funktioniert, damit mein Freund bald hier an meiner Seite sein kann....


In dieser Sache musst und kannst du gar nichts machen. Übrigens gibt es die Carta Blanca so viel ich weiss auch schon längst nicht mehr. Das war eine Mitteilung der cubanischen Inmigración, dass das Ausreisevisum zur Abholung bereit lag.

Dein Freund kann die Ausreiseprozedur aber erst starten, wenn er das Schengen-Visum in seinem Pass hat. Die Ausreiseprozedur muss er bei der für ihn zuständigen Inmigración machen. Er beantragt eine PVE (Permiso de Viaje al Exterior). Je nach persönliche und berufliche Vorgeschichte kann er diese PVE erhalten oder auch nicht. Allerdings wird die PVE nicht oft verweigert, wenn er nicht zu einer von vornherein ausgeschlossene Gruppe gehört, wie alle Angestellte oder ehemalige Angestellte des Gesundheitswesen oder Militär. Auch (Klein)kriminelle lässt man nicht so gern ausreisen.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 05. Oktober 2012 um 22:01
Hallo meine Lieben

Ich weiss nicht recht, ob es an meinem jet-Lag liegt, oder ob ich einfach nur begriffsstutzig bin....
esperanto sagt, ich muss das mit dem Konsulat machen und Elisabeth meint, dass muss mein Freund mache. Leider verstehe ich nicht, was ich nun tun muss  :) :o

Mein Freund war auf der Migration und hat da wegen der PVE gefragt. der Chef der Migration hat ihm gesagt, dass es darauf ankommt, was für ein Visum er erhält. Bei einem Heiratsvisum braucht er keine Einladung sondern erhält nach ca 10 Tagen die PVE.

Leider ist das alles sehr mühsam, da uns sowohl von CH-Seite wie auch kubanischer Seite viele Fehlinformationen erteilt werden und jeder etwas anderes sagt.

Ich denke, dass das, von der kubanischen Seite her, nur eine reine Geldmacherei ist. Vielleicht irre ich mich?! Lasse mich auch gerne eines besseren belehren  ;)

Saludos y muchas gracias  :-*

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 05. Oktober 2012 um 22:10
Ah, übrigens habe ich noch etwas vergessen..

Ein Visum wird ja auf grund einer Einladung einer, in ausland lebenden, Person ausgestellt. Also macht es in meinen Augen keinen Sinn, dass die kubanischen Behörden noch eine Einladung verlangen.... Totaler blödsinn!

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 05. Oktober 2012 um 23:39

Tata schrieb am 05. Oktober 2012 um 22:01:
esperanto sagt, ich muss das mit dem Konsulat machen und Elisabeth meint, dass muss mein Freund mache. Leider verstehe ich nicht, was ich nun tun muss

Dein Freund muss sowohl die Einreisegenehmigung (Visum) bei der CH-Botschaft in Havanna als auch die Ausreisegenehmigung (PVE) bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Inmigracion selbst beantragen. Dafür braucht er auch einiges von Dir. Die Sache mit dem Visum haben wir hier schon sehr ausführlich behandelt.

Für die Beantragung der PVE braucht Dein Freund: 1. Pass mit Visum 2. Die "Carta de Invitacion", also das Einladungsschreiben, welches Du beim kubanischen Konsulat zu initiiert hast und welches von dort über die Consultoria Juridica International (CJI) in Havanna an die für seinen Wohnsitz zuständige CJI weitergeleitet wird. Diese benachrichtigt Deinen Freund sobald er dieses Dokument abholen kann.

Du hast nicht erwähnt, ob Dein Freund –nach erfolgter Ablehnung- nunmehr doch noch das Visum bekommen hat. Hat er es nicht bekommen, dann vergesse die Sache oder lies den ganzen Thread noch mal von vorn.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Elisabeth am 06. Oktober 2012 um 13:03

Zitat:
Mein Freund war auf der Migration und hat da wegen der PVE gefragt. der Chef der Migration hat ihm gesagt, dass es darauf ankommt, was für ein Visum er erhält. Bei einem Heiratsvisum braucht er keine Einladung sondern erhält nach ca 10 Tagen die PVE.


Ich frage mich, ob wer denn auch nicht etwas durcheinander bringt, sei es Inmigración, Freund oder du, Tata selbst.

Richtig ist: für Verwandte 1. Grades braucht es seit einigen Jahren keine cubanische Einladung, für Ehemann/Frau auch nicht mehr. Aber bei einem Heiratsvisum ist man ja noch nicht verheiratet! Man muss den Verwandtschaftsgrad bei Antrag der PVE auch beweisen, sei es mit einer Geburts- oder Heiratsurkunde.

Also, Tata, wenn du deinen Freund zuerst in Cuba heiratest, wird die ganze Sache schon einfacher, auch mit der CH. Dennoch würde ich es dir nicht empfehlen. Und wenn ich dein Freund wäre, würde ich auch gerne zuerst einmal deine Lebensumstände kennenlernen.

Um welche Stadt geht es hier übrigens?

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Elisabeth am 06. Oktober 2012 um 13:12

Zitat:
Also macht es in meinen Augen keinen Sinn, dass die kubanischen Behörden noch eine Einladung verlangen.... Totaler blödsinn!


Tja, das finden die Cubaner nicht. Der Hintergrund ist wahrscheinlich, dass sie ja kein Geld ausgeben wollen für einen Landsmann, der abhaut z.B. oder sonst im Ausland in Schwierigkeiten gerät und das sind nun mal nicht wenige.

Ich fand die Jahre währendem ich meinen Ehemann immer wieder einladen musste, weil er sonst Emigrant geworden wäre, was er nicht wollte, auch absurd. Jedes Mal antwortete ich in der Consultoria Juridica auf die Frage nach der Adresse meines Mannes, dass er gemütlich bei mir in der CH wohne und das schon seit Jahren. Nein, nein, das ginge nicht für die Einladung, die Adresse in Cuba musste es sein und zwar die vom Carné. Das erste Mal musste ich meine Schwiegertochter anrufen und fragen, ob sie das wisse.

Tja, Cuba eben, man gewöhnt sich mit den Jahren dran!

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 07. Oktober 2012 um 12:57
Mein Freund wohnt in Havanna und die zuständige migration befindet sich in 10 de octubre. Falls dir das was sagt.

Eigentlich sollte man ja meinen, dass der Chef der Migration über die PVE bescheid weiss und meinem Verlobten keine falschen Infos gibt...

@ Esperanto: Mein Verlobter hat das Heiratsvisum erhalten. Ich würde mich nicht über die PVE informieren, wenn es nicht nötig wäre. Das ganze ist leider sehr kompliziert und sehr kostspielig.

Was ich nicht verstehe... Die eidesstattliche Erklärung ist zugleich die Einladung? Oder wie müsste das geschrieben werden?
Wie lange dauert es, wenn ich die Einladung auf dem Konsulat einreiche, bis die PVE erteilt wird?

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Tata am 07. Oktober 2012 um 13:13
Hab mal den anderen Tread einladung kuban. Gast vom 6.9.12 gelesen. So wie ich das verstehe, ist das keine eidesstattliche Erklärung die man /ihr ablegen muss. Anscheinend kann ich auf der Homepage des kubanischen Konsulats (identische Seite wie die von DE) dieses Einladungsschreiben ausdrucken, ausfüllen, meien Unterschrift beglaubigen lassen, staatskanzlei überbeglaubigen, Konsulat abgeben, bezahlen, fertig. Ist das richtig?

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Elisabeth am 07. Oktober 2012 um 14:03

Zitat:
Mein Freund wohnt in Havanna und die zuständige migration befindet sich in 10 de octubre. Falls dir das was sagt.


Sicher sagt mir das was. Warst du auch in der Esperanto-Schule? Ich war dort im 1994 während 5 Wochen und bin oft mit dem Velo die 10 de Octubre hinunter, aber laufend neben dem Velo wieder hinauf! Schrecklich war das hinter einem Bus den man wegen den schwarzen Wolken aus dem Auspuff gar nicht mehr sah und kaum noch atmen konnte. War eben die schlimmste Zeit der Periodo Especial.

Die Inmigración dort ist eine Zweigstelle. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass da das Stichwort Heiratsvisum fällt (visa de matrimonio?) und der Beamte denkt, dass es um ein Visum zur Familienzusammenführung geht. Aber gut, das wird sich erst hier aufklären vermutlich.

Nochmals: kein Mensch kann dir sagen wie lange es mit der Zuerkennung der PVE geht. Dein Freund muss doch einiges vorlegen, wie Beweis guter Führung, ein Dokument des Heeres + eventuelle Freistellungen früherer Arbeitgeber. Plus die Einladung über die CU-Botschaft in Bern. Gut ist, dass er in Havanna wohnt und die Einladung nicht noch in die Provinz geschickt werden muss.

Übrigens hat Air France im November gute Angebote ab Havanna. Das lohnt sich vor allem wenn das Heiratsvisum ein nationales wäre, obwohl Cubaner immer das Recht auf Weiterreise in die CH hat. Das würde mich jetzt noch interessieren: ist es ein nationales Visum oder doch ein gewöhnliches C Schengen-Visum?


Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 07. Oktober 2012 um 14:52

Tata schrieb am 07. Oktober 2012 um 12:57:
Wie lange dauert es, wenn ich die Einladung auf dem Konsulat einreiche, bis die PVE erteilt wird?

Den Ablauf bis zur Einreichung der Unterlagen im Konsulat kannst Du ja weitgehend selbst beeinflussen. Weil Dein Verlobter in Havanna wohnt, geht es danach sehr schnell. Ich denke, dass er bereits eine Woche nach Deiner Einreichung, die "Carta de invitacion" bei der CJI in Havanna nachfragen und abholen kann. Gibt es keine Komplikationen bei der Inmigracion aufgrund seiner besonderen persönlichen Lebenssituation, wird für die Ausstellung der PVE auch nicht mehr Zeit nötig sein.

Das im anderen Thread wiedergegebene, zweisprachige Formblatt für das einzureichende, notarielle Dokument ist auf die praktizierte Handhabung des kubanischen Konsulats in DE abgestellt. Inwiefern das Konsulat in der CH dabei mitmacht, gibt es kein Feedback. Es ist nicht auszuschließen, dass die dort Tätigen auf die zusätzliche Einnahme aus der Übersetzung nicht verzichten wollen und sich dafür zusätzliche Schikanen ausgedacht haben.

Mir fehlt auch der Durchblick, wie es in der Schweiz mit der "Geldpostanweisung" klappt, nachdem die Botschaft keine "BANKKONTENNUMMER" hat. Klingelt da etwa der Postbote an der Botschaftstür und hält ihnen das Geld entgegen? Aber auch hier in DE müssen wir uns auf Eigenarten deren Bezahlung einstellen. So benötige ich meine vorrätigen Verrechnungsschecks ausschließlich, um den Vorgaben des kubanischen Konsulats gerecht zu werden.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Elisabeth am 07. Oktober 2012 um 16:55
So ist es Esperanto: der Pöstler klingelt an der Botschaftstür und übergibt das Geld. Aber sofern Tata nicht gerade im hintersten Val Müstair oder in Chiasso wohnt würde ich sagen: lieber selbst nach Bern fahren. Das ist für 80% der Schweizer nie mehr als 2-1/2 Std. mit dem Zug vom Wohnort entfernt.

Tata, du könntest ja gleich alles auf Spanisch präsentieren, beglaubigt und überbeglaubigt. Für die Staatskanzleien der meisten Kantonen ist Spanisch kein Problem. Der Kanton Bern und alle Kantone der FCH machen die Überbeglaubigung jedenfalls.

Ich habe damals als wir heirateten alles selbst übersetzt und durch einen spanischen Journalisten aus meinem Bekanntenkreis lesen lassen. Nach Ausmerzen der Fehler bin ich dann zum Notar in meinem Kanton. Der konnte auch Spanisch und hat Stempel + Unterschrift unbesehen auf den Dokumenten getäscht. Die Staatskanzlei beglaubigt nur die Unterschrift vom Notar.

Ich habe jetzt nicht alles überprüft, aber ein Musterbeispiel auf Spanisch sollte eigentlich im Netz zu finden sein. Ansonsten suchst du einen uebersetzer der natürlich auch nicht gratis arbeitet und einen Notar. Die meisten Übersetzungsbüros kümmern sich aber auch um den Notar.

Titel: Re: Einladung in die Schweiz
Beitrag von Esperanto am 07. Oktober 2012 um 17:36
Na klar findet sie eine Übersetzung im Netz. Die beste im www.cubaforum.eu. Das dort herunterzuladende, zweisprachige Formblatt hat zudem den Vorteil, dass es:
[list bull-greenball]
  • modifizierbar ist, direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden kann. [list bull-greenball]
  • nur eine notarielle Unterschrift einschließlich der Apostille benötigt und damit zu honorieren ist. [list bull-greenball]
  • seitens der kubanischen Botschaft in DE die Approbation bereits bestand. [list bull-greenball]
  • Gratis ist. Aber jetzt, nachdem sich Tata zu ihren Heiratsabsichten bekannt hat, sind all diese Formalien Peanuts im Vergleich zu dem, was sie als künftige Ehegattin eines Kubaners erwartet. Statt nach Bern sollte sie deswegen zuerst Elisabeth in Basel (oder Basel Land?) besuchen, um sich zu erkundigen, ob sie das Leben mit einem Kubaner in der Schweiz auch meistern kann.

  • Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 09. Oktober 2012 um 17:26
    Okay, das heisst also das dieses Formular automatisch auch die Eidesstattliche Erklärung ist? Das ich dieses Formular, welches Esperanto hier angegeben hat, nur ausfüllen kann, von einem Notar beglaubigen lassen und von der Staatskanzlei überbeglaubigen lassen kann, und damit auf das kubanische Konsulat gehe und das dort abgebe? Ist das richtig so? Ich brauche nicht eine Eidestattliche Erklärung, welche von einem Notar aufgesetzt wurde?

    Es tut mir leid, das sagen zu müssen, aber ich denke das meine Heiratspläne hier nicht zur diskusion stehen, sondern nur, wie ich diese Einladung beim kubanischen Konsulat einzureichen habe. Und leider habe ich keine konkrete Antwort erhalten, ob die Eidesstattliche Erklärung vom Notar sein muss, oder auch in Form dieses Formulars sein kann.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 09. Oktober 2012 um 17:31
    hier noch die spanische Version des E-Mails, welches ich von dem Konsulat erhalten habe:
    [color=#0000ff]
    Atentamente le envio la información solicitada.

    DECLARACION JURADA

    Todo ciudadano suizo que desee
    invitar a Suiza a un ciudadano cubano debe redactar ante un notario una declaración jurada para formalizar la
    invitación en una de las tres lenguas oficiales del país; declarando que según establecen las leyes de la República de
    Cuba y de la Confederación Suiza, el declarante se responsabiliza financiera y legalmente por la seguridad de la
    persona invitada; haciéndose cargo de todos sus gastos de salud, alimentación, alojamiento, prórrogas del permiso y
    viaje de retorno a Cuba, entre otros.

    OTROS DATOS QUE NO PUEDEN FALTAR EN LA DECLARACION JURADA :

    A) DE LA PERSONA
    QUE INVITA: Nombre(s) y apellidos, nacionalidad, estado civil, profesión, número pasaporte, dirección particular en
    Suiza, teléfono número.

    B) DE LA PERSONA INVITADA :  Nombre(s) y apellidos, lugar de nacimiento, estado civil, nombre
    de los padres, profesión, numero del carnét de identidad o pasaporte, dirección completa en Cuba : calle, casa número,
    entre calles, municipio y provincia, ciudad donde permanecerá en Suiza, duración de la estancia del invitado y su
    Firma.

    Este documento deberá legalizarse previamente en la Cancillería de Estado del Cantón donde usted reside.



    Este trámite puede hacerse igualmente por correo, en ese caso ud. debe enviarnos:

    1.- Copia del pasaporte del que hace
    la invitación
    2.- Un sobre de correos con su nombre y dirección, franqueado con sellos por valor de no menos de 6.-
    francos correspondiente a esa carta certificada
    3.- Aranceles: 347 francos carta de invitación + 42 francos por la
    traducción + 53 francos por trámite no personal
    4.- La suma total le envía por giro postal enviado simplemente a la
    dirección de la embajada:
          Embajada de cuba
          Gesellschaftsstrasse 8
          Case postale 5275
          3012 Berna

    5.- Incluya ud. en el sobre la copia del giro postal con el pago que ud.  envió a la dirección de la Embajada.

    La
    Carta de Invitación se envía a la Consultoría Jurídica Internacional de La Habana, Cuba vía correo electrónico, a
    entregarse a la persona en un plazo 15-20 días hábiles.[/color]

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 09. Oktober 2012 um 17:33
    In der spanischen Version steht auch, dass der Antrag in einer der 3 Landessprachen sein muss. Ich weiss allerdings nicht, wie das Konsulat es sieht, wenn es deutsch /spanisch wäre...

    für mich ist das alles echt mega kompliziert...

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Elisabeth am 09. Oktober 2012 um 18:08

    Zitat:
    Es tut mir leid, das sagen zu müssen, aber ich denke das meine Heiratspläne hier nicht zur diskusion stehen, sondern nur, wie ich diese Einladung beim kubanischen Konsulat einzureichen habe. Und leider habe ich keine konkrete Antwort erhalten, ob die Eidesstattliche Erklärung vom Notar sein muss, oder auch in Form dieses Formulars sein kann.


    Dann solltest du der cubanischen Botschaft nochmals nachfragen Tata, denn die sind massgeblich, nicht wir und unsere Meinung in dieser Sache. Der Konsul und seine Frau sprechen übrigens ausgezeichnet Französisch.

    Was mir übrigens auffällt in der spanischen Version die du jetzt vorlegst: es ist gar keine Rede mehr von Übersetzung auf Spanisch, nur wenn man alles auf dem Korrespondenzweg machen würde, dann schon. Vielleicht solltest du auch das nochmals nachfragen.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Elisabeth am 09. Oktober 2012 um 18:22
    s
    Zitat:
    ind all diese Formalien Peanuts im Vergleich zu dem, was sie als künftige Ehegattin eines Kubaners erwartet.


    Mi amor de Esperantista, das hält sich in Grenzen, jedenfalls bei uns. Wir sind aber auch schon alte Leute...

    Das herausstechende ist vor allem die Tatsache, das mein wirklich sehr lieber und heissgeliebter Cubanito auch jetzt nach immerhin 13 Jahren noch Mühe hat, planend in die Zukunft zu denken. Dafür ist er Weltmeister im Improvisieren, sodass wir uns eigentlich doch sehr gut ergänzen.

    Ich bin der Meinung, dass sich jede Frau, aber auch jeder Mann, die/der sich auf das Abenteuer mit einem Cubaner einlässt, sich dies bewusst sein sollte.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 09. Oktober 2012 um 20:46

    Tata schrieb am 09. Oktober 2012 um 17:33:
    für mich ist das alles echt mega kompliziert...

    Ist es aber nicht. Man kann es allerdings auch kompliziert machen. Mir wäre nicht eingefallen wegen eines Visums zu heiraten. Und dies unabhängig davon, ob ich mich anschließend bei meinen Eltern rechtfertigen müsste oder nicht. Warum musste Dein kubanischer Freund bei der ursprünglichen Beantragung des Besuchsvisums auch von Heirat oder Euren längerfristigen Planungen reden? Nach den Vorgaben über die Durchführung des Schengener Abkommens für kurzfristige Visa (z.B. Besuchsvisum) musste die Botschaft deswegen ablehnen. Ihnen blieb nichts anderes übrig.

    Zu den Formalien: Was soll der Notar an den persönlichen Daten ändern, die Du ihm gibst? Was an der "Eidesstattliche Erklärung", die das Konsulat glaubt vorgeben zu können? Fülle also das Formblatt mit den persönlichen Daten aus und erkläre in Ich-Form, was das Konsulat vorgeschrieben hat. Denk über dessen Inhalt aber nicht nach. Ist eh Wurscht. Der Notar wird es vermutlich auch nicht tun. Er wird Deine Unterschrift beglaubigen und anschließend die Apostille besorgen. Oder meinst Du, er schüttelt den Kopf und sagt, dass niemand "… laut den Gesetzen von der Schweiz …. die rechtliche Verantwortung für die eingeladene Person" oder einer anderen Person tragen kann und setzt einen eigenen Text auf?

    Wegen der Übersetzung ins Spanische mach Dir auch keinen Kopf. Schick oder übergebe ihnen lediglich den deutschen Text und bezahl ihnen die zusätzlichen 42 Franken. Dafür wollen sie unter der, von ihnen gefertigten spanischen Übersetzung weder die Unterschrift von Dir, dem Notar und auch nicht von der kantonalen Staatskanzlei. Wenn wir hier in De das kubanische Konsulat ernst nehmen und deren Wünsche gedankenlos nachkommen würden, wären -abgesehen von den zusätzlichen Kosten- allein für die vom Landgericht überbeglaubigte spanische Version einschließlich der Einschaltung eines vom Landgericht anerkannten Übersetzers 4 zusätzliche Gänge nötig.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 09. Oktober 2012 um 22:42
    Ich heirate meinen Freund nicht für ein Visum, wäre ja totaler Quatsch! Wir heiraten weil wir uns lieben und eine gemeinsame Zukunft haben wollen. Wir sind beide auch jung und wollen eine gemeinsame Familie aufbauen und das geht mir dieser Distanz ja wohl kaum! Woher willst Du, lieber Esperanto wissen, dass mein Freund des Thema Heirat bein Antrag des Touristenvisums angesprochen hat? Das hat er nämlich überhaupt nicht!
    Aber wie schon gesagt, steht das Thema Heirat hier nicht zur Debate sondern die Einladung...

    Zu den Formalien: Ok, dann werde ich dieses Formular, welches Du mir geschickt hast, benutzen, die Einladung so angehen und hoffen, dass mein Freund die PVE möglichst rasch erhält.

    Ich halte euch weiterhin auf dem laufenden....

    Vielen lieben Dank vorerst!! :-*

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 10. Oktober 2012 um 00:34

    Tata schrieb am 09. Oktober 2012 um 22:42:
    Aber wie schon gesagt, steht das Thema Heirat hier nicht zur Debate sondern die Einladung...

    Es geht nicht um Deine persönliche Lebenssituation und Lebensplanung, sondern um das Prozedere der Einladung in die Schweiz. Dies erfolgt auf Grundlage des Schengener Abkommens und die Vorgaben sind eindeutig. Sobald irgendetwas darauf hindeutet, dass im Fall der Beantragung eines zeitlich begrenzten Besuches längerfristige Aufenthaltsabsichten verfolgt werden, so wird der Antrag abgelehnt.

    In Deinem Fall wurde Deinem Freund der Besuch verweigert mit der Begründung, "seine Rückkehr sei nicht gewährleistet". Hätte Dein Freund oder Du die Botschaft überzeugen können, dass mit dem Antrag für einen Besuch nichts weiter als ein Besuch beabsichtigt wäre, wäre die Begründung der Ablehnung anfechtbar und der Antrag über das Bundesamt für Migration in Bern durchsetzbar gewesen.

    Weil noch Andere in vergleichbarer Situation sich über das Prozedere der Einladung eines/einer Kubaner/in informieren wollen, sollten auch die Gründe der Ablehnung erwähnt werden.


    Zitat:
    Zu den Formalien: Ok, dann werde ich dieses Formular, welches Du mir geschickt hast, benutzen, die Einladung so angehen und hoffen, dass mein Freund die PVE möglichst rasch erhält.
    Ich halte euch weiterhin auf dem laufenden....

    Das erwähnte Formblatt ist zweisprachig, also auch in Spanisch. Insofern bedarf es keiner Übersetzung und damit auch keiner Honorierung. Weil es aber schwer abzuschätzen ist, wie wichtig ihnen die Nebeneinnahmen sind, solltest Du dieses Formblatt zusammen mit den anderen Unterlagen persönlich in Bern abgeben. In diesem Fall könntest Du dann die 42 Franken noch nachlegen, wenn sie unbedingt darauf bestehen. Falls Du aber die Unterlagen mit der zweisprachigen Erklärung verschickst und dem Pöstler die 42 Franken nicht aushändigen lässt, kann es sein, dass Du eine weitere Woche bei der Weiterleitung der Daten nach Havanna verlierst.

    Ja, halt uns auf dem Laufenden. Kubaner sind für Überraschungen immer gut.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Yale am 10. Oktober 2012 um 12:00

    Tata schrieb am 09. Oktober 2012 um 22:42:
      Ich heirate meinen Freund nicht für ein Visum, wäre ja totaler Quatsch!




    ohne mich hier grundsaetzlich in das Thema Einladung einschalten zu wollen:

    wieso, @Tata, kommst du da drauf, dass eine Heirat "totaler Quatsch" sei, wenn man damit die Erteilung eines Visums herbeifuehrt?

    Ich selbst hatte eine Kubanerin geheiratet, damit sie rasch und komplikationslos ein Visum erhaelt, um zu mir nach Deutschland kommen zu koennen. Das war kein Quatsch, das war ausgesprochen sinnvoll. Und hatte uebrigens vollen Erfolg.

    Deshalb: was ist an einem Verhalten, wie meinem damaligen, aus deiner Sicht "Quatsch"? Erklaere es mir...



    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 12. Oktober 2012 um 15:02
    So , ich bins wieder... und das mit News.

    Ich habe das Einladungsformular, welche von Esperant hier hochgeladen wurde, mit meinen Daten ausgefüllt, vom Notar meine Unterschrift beglaubigen lassen und von der Staatskanzlei überbeglaubigen lassen. Heute war ich damit auf dem kubanischen Konsulat in Bern. Da sie nur morgens von 9.00-12.00 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet haben, habe ich mir extra einen halben Tag frei genommen.
    Ich gab meine Einladung und den Pass ab, und der nette Herr sagte mir: Die Einladung ist nicht korrekt so! (mein Herz fiel mal kurz in die Hose) Er gab mir ein Papier (das selbe wie ich hier weiter oben auf deutsch eingefügt habe) und sagte mir, so wird die Einladung gemacht. Da meine Einladung alle diese, von Papier vorgegebenen, Punkte beinhaltet, fragte ich: und was ist der Unterschied?
    Antwort: Sie können nicht einfach alles auflisten und nur unterschreiben, der Notar muss das schreiben aufsetzen und beglaubigen.
    Nach ein paar Minuten bitteren wartens (der Konsul wurde befragt, ob meine Einladung trotzdem angenommen wird) wurde mir mitgeteilt, dass meine Einladung ausnahmsweise angenommen wird. Gottseidank!
    Ich musste auch "nur"die 347.- bezahlen und keine Gebühr fürs Übersetzen.
    Ich denke, beim nächsten mal würde ich die Einladung vom Notar und (noch) höhere Kosten auf mich nehmen... Aber so schnell wird das hoffentlich nicht wieder der fall sein.

    Und jetzt heisst es wieder einmal warten und hoffen, dass die PVE erteilt wird....

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 12. Oktober 2012 um 15:15
    Übrigens war in dem Heft "beobachter" Nr 18 dieses Jahres eine Leserfrage zum Thema Einladung Kubaner in die Schweiz.
    Ich werde unten die Frage und Antwort aufschreiben.

    Frage: Ich bin regelmässig bei meiner Freundin in Kuba. Nun wollte sie mich in der Schweiz besuchen kommen, doch die Behörden verweigern ihr die Einreise. Welchen anderen Weg gibt es?

    Antwort: Das ist für Sie zweifellos ein harter Entscheid. Falls es Sie tröstet: Die Schweiz lehnt jedes Jahr 20'000 Visumsgesuche ab mit der Begründung, die Wiedereinreise sei nicht gesichert- und zwar ohne mit den Betroffenen gesprochen oder die Umstände abgeklärt zu haben. Wer Geld hat und mit dem retoubillet in der Tasche einreist, für den macht das Ferienland Schweiz allerdings grosszügige Ausnahmen. Priviligierte sind hochwillkommen- die Gefahr ist minim, dass sie bleiben wollen. Da Ihre Freundin nicht zu diesen Glücklichen gehört, müssten Sie in Kuba heiraten, um sie in die Schweiz zu holen. Denn wer verheiratet ist, hat ein grundsätzliches Recht, hier zusammenzuleben. Für Ihre Freundin ist das aber auch ein Risiko: Sollte es nämlich nur schon zur Trennung kommen, wird sich die Ausländerbehörde melden, um sie abzuschieben. Chancen aufs Hierbleiben hätte sie in einem solchen Fall nur, wenn sie die einheimische Sprache spricht, einen Job hat und schon drei Jahre hier ist.



    Diese Antwort bestätigt meine Erfahrung, und auch die Erfahrungen vieler anderen Schweizer auf der CH-Botschaft in Kuba. Es wird weder ein Gespräch noch sonstige Überprüfungen durchgeführt. Der Antrag wird einfach abgelehnt. Aber wenn man sich 20'000 mal 80CUC ausrechnet kommt doch ein ganz schöner Betrag zusammen.....

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 12. Oktober 2012 um 15:21
    @ Yale: Lieber Yale, ich kann nicht für die Allgemeinheit sprechen sondern nur für mich. Da ich noch jung bin und Kinder haben möchte, würde ich nie jemanden Heiraten den ich nicht liebe und mit dem ich mir eine Zukunft vorstellen kann. Deshalb käme für mich eine Heirat für ein Visum nicht in Frage. Klar du hast bestimmt recht, dass die Beziehung funktionieren kann oder auch nicht. Eine Garantie hat man nie. Ich würde meinen Freund aber nicht heiraten wenn ich ihn nur mögen würde, denn dafür ist das Prozedere (für mich) viel zu teuer, und nur mögen ist nicht genug für den Schritt einer Heirat. Ich verurteile dein Vorgehen nicht, das muss jeder selbst für sich entscheiden.

    Ich hoffe, du verstehst meine Ansicht  :)

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 12. Oktober 2012 um 18:12

    Tata schrieb am 12. Oktober 2012 um 15:02:
    Da meine Einladung alle diese, von Papier vorgegebenen, Punkte beinhaltet, fragte ich: und was ist der Unterschied?
    Antwort: Sie können nicht einfach alles auflisten und nur unterschreiben, der Notar muss das schreiben aufsetzen und beglaubigen.

    Kompliment, dass Du nach dem Unterschied gefragt hast. Die erhaltene Antwort musste ich mehrmals lesen. Ein gesammelter Haufen Blödsinn. Dieses Arschloch! Hätte er die Seiten mit den Daten und der phantasievollen Erklärung gezählt und pro Seite 42 CHF verlangt, ich glaube, er hätte sie sogar bekommen.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 12. Oktober 2012 um 20:15

    Tata schrieb am 12. Oktober 2012 um 15:15:
    Die Schweiz lehnt jedes Jahr 20'000 Visumsgesuche ab mit der Begründung, die Wiedereinreise sei nicht gesichert- und zwar ohne mit den Betroffenen gesprochen oder die Umstände abgeklärt zu haben. Wer Geld hat und mit dem Retourbillet in der Tasche einreist, für den macht das Ferienland Schweiz allerdings grosszügige Ausnahmen.

    Die Antwort der Schweizer Konsumenten- & Beratungszeitschrift "Beobachter" ist nicht hilfreich. Sie ist eher die Antwort eines Frustrierten, welchem das Visum abgelehnt wurde und sich zu Gute hält, dass er eh keine Chance hatte. Was soll die Sache mit "Geld und Retourbillett"? Kein Kubaner hat genug Geld, um als Tourist in die Schweiz zu kommen. Das Retourbillett ist eh kein Kriterium für die Visumserteilung. Und was soll die Erklärung über Heirat, Trennung, Hierbleiben nach 3 Jahren, wenn Job u.s.w.? Das gibt im Zusammenhang mit einem Besuch doch überhaupt keinen Sinn.

    Der Antragssteller wird bei der Visumsbeantragung nach dem Besuchszweck gefragt. Dies ausschließlich mit dem Hintergrund illegale Einwanderung zu unterbinden. Auf irgendeine Art müssen sie seine Gesinnung herausgekommen und können ihm nicht in das Hirn schauen. Nochmal: Der Antrag muss nach den Vorgaben des Rates der Europäischen abgelehnt werden, wenn nicht eindeutig der Rückkehrwille des Antragstellers erkennbar bzw. nicht überzeugend dargelegt wurde. Der Antragsteller hat somit eine Bringschuld.

    Die Begründung der Ablehnung ist bekannt und seitens der Europäischen Kommission in allen Mitgliedsprachen vorformuliert:
    "Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden."
    Diese Begründung kann man widersprechen. Das ist nun mal in einem Rechtstaat so. Es macht aber nur dann einen Sinn, wenn man den Widerspruch begründen kann.

    Ob der Kommentar der Zeitschrift "Beobachter" ernst zu nehmen ist, kann jeder selbst herausfinden, indem er die Schweizer Botschaft in Havanna oder dem Amt für Migration in Bern anschreibt und nachfragt, ob es stimmt, was dort geschrieben steht. Nämlich: Die Schweizer Botschaft würde keine Besuchsvisa für kubanische Staatsbürger genehmigen.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 30. Oktober 2012 um 10:28
    Hallöchen
    ich weiss nicht, ob meine Frage hier hin passt, aber es gehört ja irgendwie auch zu meinem Thema.
    Am Mittwoch sollte mein Verlobter die PVE abholen kommen (si dios quiere...) und ich bin schon etwas die Flugpreise am abchecken. Da mein Verlobter noch nie eine so weite Reise unternommen hat, dachte ich an einen Direktflug Varadero-Zürich (der einzige Direktflug den es überhaupt gibt..) am 7.11. Allerdings ist der Flugpreis seit Sonntag erheblich angestiegen. Nun zu meiner Frage, falls ich für meinen Verlobten einen Flug mit Zwischenstop in DE buchen würde, kann das Probleme an der Passkontrolle geben? Er hat ja das Visum D1 in seinem Pass (Vorbereitung für Heirat).
    Ich habe echt etwas Bammel, dass die Grenzpolizei ihm irgendwelche Schwierigkeiten macht oder machen will... Und ich wäre ja dann nicht vor Ort um ihm zu helfen.. Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht?

    Saludos

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 30. Oktober 2012 um 11:38
    Nein, er hat keine Schwierigkeiten. Das ist ja der Vorteil der Schengen-Visa. Sie sehen übrigens alle gleich aus. Die Unterschiede bei der Kategorie (in diesem Fall D) und dessen Ausstellung von der Schweizer Botschaft fallen auf dem ersten Blick nicht einmal auf.

    Fragen könnten sie ihm nach den mitgeführten Geldmitteln, als käme er als Tourist. Deswegen wäre es von Vorteil, er hätte die Erklärung der Kostenübernahme Deinerseits parat und auch die Kopie der Krankenversicherung. Dass er danach gefragt wird, ist aber höchst unwahrscheinlich und als Transitreisender in die Schweiz noch viel unwahrscheinlicher.

    Vielleicht solltest Du ihm demnächst ein Handy mit Schweizer Simcard besorgen. Dann würdest Du Dir auch wegen einer eventuell benötigten Hilfestellung weniger Sorgen machen. Hat meine Freundin nämlich derartige Kommunikationsschwierigkeiten, regt sie den Interessierten ihr Handy mit offener Verbindung zu mir hin, ohne jeglichen Kommentar auch mir gegenüber.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 30. Oktober 2012 um 12:19
    Ok. Ich habe die kantonalen Migration hier in der Schweiz angerufen, bezüglich einer Verpflichtserklärung, resp Kostenübernahme, und diese haben mir mitgeteilt, das dies nicht nötig ist... Wie würde so eine Erklärung aussehen? würde die Kopie der Einladung, welche ich für das kubanische Konsulat geschrieben habe, reichen? Oder muss diese von irgend einem Amt beglaubigt sein?
    Wegen der Versicherung habe ich auch noch eine Frage. Weder für die Beantragung der PVE noch von der kantonalen Migration wird/wurde eine Krankenversicherung verlangt. Mein Verlobter wird nach der Heirat von einer schweizer Krankenkasse versichert sein. Jedoch wäre er dann einen Monat ohne Krankenversicherung. Daher frage ich dich, Esperanto, soll ich die, von dir vorgeschlagene Versicherung, abschliessen? Wenn ja, nur für einen Monat oder besser gleich für 3 Monate?
    Mein Verlobter hat schon eine schweizer Handynummer, da die SMS damit einiges günstiger sind :-)

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 30. Oktober 2012 um 12:59
    Nein, mach nichts. Bringt eh nichts.

    Die Verpflichtungserklärung ist zwar im Grenzkodex als Barmittelersatz bei der Grenzkontrolle vorgesehen, ist aber mehr eine deutsche Regelung. Wir haben aber im Zusammenhang mit dem Ch-Visumsverfahren herausgefunden, dass bei der Beantragung die kubanische "Carta de invitacion" oder ersatzweise der Einladungsbrief mit schlichtem Ankreuzen des Umfangs der Kostenübernahme genügt. Sehr wahrscheinlich hat er von keinem dieser Dokumente eine Kopie.

    Dein Verlobter wird in De keine Probleme bekommen. Stell mich aber nicht an den Pranger, wenn ihm jemand in Uniform nicht nur mit "Guten Tag" begrüßt, sondern auch eine belanglose Frage stellt.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 30. Oktober 2012 um 14:26
    Lieber Esperanto, ich werde dich bestimmt nicht an den Pranger stellen!!! Bin ja froh, dass du mir so bereitwillig Auskunft gibst.
    Ich habe eine Kopie des Einladungsbriefes fürs kubanische Konsulat und kann ihm dieses ja per Mail zusenden, damit er diese Ausdrucken kann. Denkst du dies wäre sinnvoll?

    Worauf ist dein: Nein mach nichts. Bringt eh nichts.    genau bezogen? Auf die Krankenversicherung?

    Ich weiss gar nicht welche Papiere er genau der Migration am Flughafen vorweisen muss. Weiss du das evt gerade? Bin etwas unsicher wegen der Versicherung...

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 30. Oktober 2012 um 16:36
    Das mit "Macht nichts, bringt nichts" hab ich eher auf Deine Sorgen bezogen. Jetzt kommt er zu Dir und kannst ihm bald am Flughafen empfangen. Er hat das Visum und auch die PVE im Pass. Jetzt hält ihm keine kubanische Migracion am Flughafen in HAV mehr auf. Mit der Kategorie D im Pass, wollen sie auch keinen Nachweis des Rückfluges beim Einchecken sehen.

    Wenn es mit dem Ausdrucken der Mail so einfach ist, so schick ihm den Brief. Schaden kann es jedenfalls nicht. Gewöhnlich haben die dort aber Nadeldrucker. Wenn es das offizielle Formular des Einladungsbriefes mit dem Ankreuzen ist, dann ist das Wichtigste nicht auf dem Papier. Ist es aber ein formloses Schreiben von Dir, dann schick ihm dies und sag ihm, er soll es auch künftig gut aufbewahren, damit er sich immer daran erinnert, warum er sich in der Schweiz aufhalten darf.

    Was die Krankenversicherung mit eventueller Kostenübernahme der Abschiebung betrifft, so musst Du selbst entscheiden. Das erstere wäre hilfreich, wenn er vor seinem "Ja" eventuell Zahnschmerzen bekommt. Auch Bauchweh und er sich nur vom Arzt helfen läßt. Das zweite wäre hilfreich, wenn er zu einem überzeugenden "Ja" nicht bereit ist. Ich weiß, so blöd ist er aber nicht.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Elisabeth am 30. Oktober 2012 um 17:42
    Tata, ist es wirklich nur ein "D"-Visum und nicht ein D+C? Obwohl mir der CH-Botschaft in HAV schon letztes Jahr mitgeteilt hat, dass sie keine solche Visa mehr ausstellen dürfen.

    Wenn es nur "D" ist würde ich das Risiko nicht eingehen, deinen Zukünftigen nur bis z.B. Frankfurt fliegen zu lassen, ausser du willst selbst nach Frankfurt fahren um evtl. bei Problemen behilflich zu sein. Gerade in letzter Zeit haben wir öfters von Problemen von Cubanern gehört die in die CH wollten. Mein Mann hat vor 10 Tagen so eine Cubanerin in Frankfurt geholfen. Und ein D-Visum könnte eben doch auffallen, gerade weil es nicht so viele gibt.

    Übrigens nimmt Edelweiss Air gar keine Cubaner in umgekehrter Richtung mit. Das kannst du sowieso vergessen.

    Ich würde Air France empfehlen. Mit AF kann er mit einem Ticket und im Transit über Paris CDG nach Zürich weiterfliegen. So teuer sind die jetzt auch wieder nicht, jedenfalls nicht bei Rückflugtickets. Aber auch Condor scheint ein Ticket bis Zürich ausstellen zu können. So viel ich weiss allerdings nicht online, sondern über Reisebüro.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 30. Oktober 2012 um 19:08

    Elisabeth schrieb am 30. Oktober 2012 um 17:42:
    Wenn es nur "D" ist würde ich das Risiko nicht eingehen, deinen Zukünftigen nur bis z.B. Frankfurt fliegen zu lassen, ausser du willst selbst nach Frankfurt fahren um evtl. bei Problemen behilflich zu sein. Gerade in letzter Zeit haben wir öfters von Problemen von Cubanern gehört die in die CH wollten. Mein Mann hat vor 10 Tagen so eine Cubanerin in Frankfurt geholfen. Und ein D-Visum könnte eben doch auffallen, gerade weil es nicht so viele gibt.
    ........
    Ich würde Air France empfehlen. Mit AF kann er mit einem Ticket und im Transit über Paris CDG nach Zürich weiterfliegen.

    Nein, es kann keine Probleme beim Flughafentransit mit einem D-Visum (nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt) in Frankfurt geben. Schon vor vielen Jahren, als es den älteren Visakodex aus dem Jahr 2002 noch gab, wurde ein Transitaufenthalt bis zu 5 Tagen eingeräumt. Die Bestimmung im aktualisierten Visakodex aus dem Jahre 2009 ist eindeutig:

    Titel II. Visum für den Flughafentransit - Abs. (5) Folgende Personen sind vor den in den Abs. 1 und 2 vorgesehenen Visumspflicht für den Flughafentransit befreit:
    a) Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder eines von einem Mitgliedstaat erteilten Aufenthaltstitels.


    Dein Mann hätte besser recherchieren und Dir sagen sollen, warum die Kubanerin vor 10 Tagen Probleme hatte und worin seine Hilfe bestand. Jedenfalls war der Grund keineswegs das D-Visum. Und was für Frankfurt gilt, gilt natürlich auch für Paris, Madrid und überall in den Ländern, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Oder glaubst Du irgendein durchgedrehter Grenzbeamter könnte dieses Abkommen außer Kraft setzen?

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Elisabeth am 30. Oktober 2012 um 20:02
    Du redest über Transit! Das sind zwei paar Schuhe.

    Eben, im Transit über Paris, Frankfurt oder Madrid reisen stellt seit Jahren kein Problem dar, obwohl in Madrid eine zeitlang schon. So uninformiert und dumm bin ich nicht Esperanto. Mein Mann übrigens auch nicht. Wir haben immerhin seit 2002 mit Erfolg über 100 Visa für CubanerInnen durch die CH-Botschaft ausstellen lassen, die letzten im Juni 2012.

    Du weisst überhaupt nicht warum es da ging in Frankfurt, also masse dir kein Urteil an bitte. Mein Esposo fliegt  natürlich nie im Transit, sondern steigt in Frankfurt oder Paris in den Zug, schneller und billiger nach Basel kommst du nämlich auch mit dem Flugzeug nicht.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 30. Oktober 2012 um 20:39
    Tata hat nach den Transit gefragt (Zwischenstopp in Frankfurt). Du schreibst von Problemen einer Kubanerin in Frankfurt und bringst dies im Zusammenhang mit dem D-Visum (ein D-Visum könnte eben doch auffallen).

    Stimmt! Da steht nicht, dass Dein Mann der Kubanerin im Flughafen Frankfurt behilflich war. Jedenfalls ist es nicht gerechtfertigt Tata zu verängstigen (Wenn es nur "D" ist würde ich das Risiko nicht eingehen, deinen Zukünftigen nur bis z.B. Frankfurt fliegen zu lassen.) oder gar die Treue ihres Verlobten in Frage zu stellen.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 30. Oktober 2012 um 21:08
    Also meine Lieben, dann sollte ein Flug mit Transit in einem EU Staat kein problem darstellen, ausser mein Verlobter findet sich im Flughafen nicht zurecht :-)
    Ich bin im September mit Air France nach Kuba geflogen und war positiv Überrascht vom Preisleistungsverhältnis. Allerdings hatte mein Rückflug 1 Std Verspätung und somit kam ich auch eine Stunde zu spät in Paris an. Bei normalerweise 2 Std Umsteigezeit, blieb mir nur noch eine Stunde um mit Bus, Zug und zu Fuss ans richtige Gate (welches meiner Ansicht nach am anderen Ende des Flughafens lag) zu rennen. Da ich ein Vielflieger bin (wie wohl die meisten hier ;)  ) war das kein Problem mich zurecht zu finden. Allerdings ist mein Verlobter noch nie in einem Flugzeug gesessen, deshalb bin ich etwas besorgt, ob er sich zurecht finden wird...

    Dann denkt ihr, dass die Versicherung empfehlenswert wäre? Und dies bloss für den ersten Monat (anfang Dez werden wir heiraten) ?

    Liebe Elisabeth, so wie du schreibst, braucht es KEIN Retourflug? Also er muss keinen Rückflug vorweisen? Obwohl normalerweise ist ida y vuelta günstiger als nur der Hinflug...
    Ich weiss, das mein Verlobter ein D1 Visum erhalten hat. Das wurde mir von der kantonalen Migration mitgeteilt sowie ihm auf der CH-Botschaft in Havanna. Da gibts keine Zweifel.

    Wieso transportiert Edelweiss keine Kubaner von Varadero nach Zürich? denn die Flugpreise kann ich anschauen (werde von der Edelweiss auf die Swiss-Seite weitergeleitet) und es steht nirgends, dass der Flug nicht für Kubaner gebucht werden kann.... Gibts noch andere Fluggesellschaften, die keine Cubaner transportieren?
    Ist in meinen Augen eine Frechheit, denn wenn das Visum sowie die PVE vorhanden ist, sollte es bei der Einreise auch keine Probleme geben. Oder sehe ich das falsch?

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Elisabeth am 01. November 2012 um 20:00

    Zitat:
    Liebe Elisabeth, so wie du schreibst, braucht es KEIN Retourflug?


    Wo habe ich das geschrieben?! Ich habe meine beiden letzten Beiträgen nochmals durchgelesen aber nichts derartiges entdecken können. Ich würde jedenfalls ein Retourflug buchen, denn mit einer PVE im Pass könnte ihm das Boarding mit einem Einfachflug in Cuba verweigert werden. Frag Esperanto einmal. Er, resp. seine Freundin hat Erfahrung damit.


    Zitat:
    Wieso transportiert Edelweiss keine Kubaner von Varadero nach Zürich?


    Sie haben (hatten) keine Rechte. Soviel ich weiss (aber unter Vorbehalt) gelten (galten) ihre Flüge als Charter. Aber vielleicht hat sich inzwischen etwas geändert.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Elisabeth am 01. November 2012 um 20:04

    Zitat:
    oder gar die Treue ihres Verlobten in Frage zu stellen.


    Bist du jetzt komplett durchgeknallt?! Du solltest das was ich effektiv schreibe vielleicht mal lesen und nicht irgendwelche hysterische Interpretationen dazu liefern.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 01. November 2012 um 21:07

    Elisabeth schrieb am 01. November 2012 um 20:00:
    Ich würde jedenfalls ein Retourflug buchen, denn mit einer PVE im Pass könnte ihm das Boarding mit einem Einfachflug in Cuba verweigert werden. Frag Esperanto einmal. Er, resp. seine Freundin hat Erfahrung damit.

    Hier die Erfahrungen. Sie liegen schon über 6 Jahre zurück, als es noch Flugtickets in Papierform gab. Inzwischen ist auch absehbar, dass es bald keine PVE mehr geben wird, mit welcher der Auslandsaufenthalt auf 11 Monate beschränkt wurde. Schon damals war kein Rückflugticket im Falle eines D-Visums nötig. Was gäbe das Verlangen nach einem Rückflugticket auch für einen Sinn, wenn erkennbar ist, dass das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt wie Familiennachzug, Heirat, Studium oder ähnlichem gilt, dessen Ende -falls überhaupt- gar nicht abzusehen ist.

    Deswegen habe ich in meinem Beitrag zu Tatas Fragen geschrieben, dass mit einem D-Visum ein Rückflugticket nicht erforderlich ist.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 03. November 2012 um 22:42
    Jupiiie mein Verlobter hat die PVE erhalten und wird nächsten Donnerstag in Zürich ankommen! Ich konnte ihm einen Direktflug mit Edelweiss buchen. Man muss diesen Flug einfach über swiss.com buchen und dann klapts auch. Laut Edelweiss ist es so, dass Edelweiss keine Rechte hat, Tickets zu verkaufen welche ab Varadero gehen. Swiss jedoch hat das recht dazu. um so besser für uns :-)

    Nun nochmal zur Frage bezügliche der Versicherung. Ist diese abzuschliessen? Wenn ja nur für den fehlenden Monat bis zur Hochzeit?

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 04. November 2012 um 00:25
    Meinen Glückwunsch! Nach dem Erfolg Eurer Bemühungen für ein Zusammensein ist die Wiedersehensfreude am Donnerstag sicherlich sehr groß.

    Was die Krankenversicherung betrifft, so bleibt es Dir überlassen diese abzuschließen oder nicht. Ich würde empfehlen, Dich zunächst einmal mit Deiner eigenen KV in Verbindung zu setzen, bei welcher nach der Heirat Dein Mann mitversichert sein wird, um deren Rat einzuholen. Kommst Du mit dieser nicht zurecht, ist auch der Abschluss einer Reisekrankenversicherung möglich, egal ob bei einer Schweizer oder deutschen Versicherung. Die Kosten sind gering, auch wegen der kurzen Dauer.

    Für den Abschluss einer RKV in DE stehen viele Versicherungen zur Wahl und können Online abgeschlossen werden. Im Falle der Beanspruchung sind die Kosten vorzulegen und werden nach Einreichung der Originalbelege erstattet.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Tata am 30. Dezember 2012 um 22:43
    Hallo Kuba-Freunde
    Ich wollte euch nur kurz Bescheid geben:
    Seit dem 8.11.12 ist mein Freund in der Schweiz  ;D Und seit dem 7.12. sind wir Mann und Frau ;D
    Ich danke euch allen, für die geduldigen, und hilfreichen Auskünfte! Wie sagt man so schön:Was lange währt wird endlich gut!
    Mein Mann fühlt sich sehr wohl hier und hat sich auch an die Kälte gewöhnt (obwohl er momentan sehr erkältet ist  :o ) Meine Familie liebt ihn und hat ihn mit offenen Armen empfangen!
    Nochmals vielen lieben Dank an euch, vorallem an Esperanto  :-*

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Aurora am 03. Januar 2013 um 13:13
    Erstmals, ich gratuliere dir herzlich Tata!  :D

    Ich habe nun eine Frage an euch, ich habe vor längerem einen Kubaner kennen gelernt und möchte ihn nun in die Schweiz nehmen. Da dies sehr erleichtert wird ab dem 14. Januar 2013.

    Nun zur meiner Frage: Kann ich von der Schweiz aus was machen, dass es sicher ist, dass er ein Visum bekommt, dass in die Schweiz einreisen darf/kann und auch länger hier wohnen kann? Da  mein Schatz meinte, dass es schwieriger ist für die Schweiz eine Bestätigung zu bekommen als für andere Länder(Leider habe ich sehr wehnig Ahnung in diesem Bereich)  :-[

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 03. Januar 2013 um 19:34
    Hallo Aurora. Willkommen im Forum und auch zur Fortsetzung des "Tata-Threads" zu den Einladungsformalitäten der Schweiz. Durch Tatas Beharrlichkeit, Ausdauer und genaue Beschreibung ihrer Erfahrungen beim Schweizer Visumsverfahren haben wir hier einiges über die Nuancen der Schweizer Vergabepraxis dazugelernt.

    Vorab zu Deinen Fragen:

    Die Erleichterung ab dem 14. Januar 2013 betrifft lediglich den Wegfall der Ausreisegenehmigung für kubanische Bürger. Soweit es sich nicht um hochqualifizierte Kubaner handelte, denen bisher die Ausreise grundsätzlich nicht bewilligt wurde (insbesondere aus dem medizinischen Bereich), bestand die Erschwernis in der Erfüllung von umfangreichen, zeitraubenden Formalitäten und massiven Geldforderungen seitens kubanischer Stellen (kubanisches Konsulat in Bern, Consultoria Juridica International in Havanna und in der Provinz, sowie Inmigracion in der jeweiligen Provinzhauptstadt). Dies gibt es erfreulicherweise nicht mehr.

    An der schwierig zu erhaltenden Einreisegenehmigung (Visum) für die Schweiz, hat sich aber nichts geändert. Die Visa werden weiterhin nach den Vorgaben des Schengener Abkommens erteilt, wobei grundsätzlich zwischen einem kurzfristigem, bis zu max. 90 Tagen dauernden (Typ C) oder einem längerfristigen Aufenthalt (Typ D) zu unterscheiden ist. Das kurzfristige, für Besuchszwecke erforderliche Visum wird von der Schweizer Botschaft auf Antrag Deines Bekannten genehmigt oder abgelehnt. Bei längerfristigen, zeitlich unbegrenzten Aufenthalten, wie im Falle einer Heirat wird die Botschaft das Visum nur dann ausstellen, wenn die in der Schweiz zuständige Einwanderungsbehörde des Kantons bzw. das Bundesamt für Migration (BFM) die Zustimmung dafür gegeben hat.

    Inwiefern ein Besuchsvisum genehmigt wird, hängt davon ab, inwiefern es gelingt die Visastelle davon zu überzeugen, dass nichts anderes als ein Besuch und keine darüber hinausgehenden Planungen mit eventl. daraus resultierende Einwanderungsabsichten bestehen. Ansonsten ist die Ablehnung bereits formuliert: "Die Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden." Um sicher zu gehen, dass das Visum auch genehmigt wird, müssen daher die erfragten Angaben zum Reisezweck Zweifel an der Rückkehr ausschließen. Der Antragssteller ist dabei in einer Bringschuld. Unklarheiten über die Aufenthaltsabsichten, wie in der Ausgangsfrage ("... auch länger hier wohnen kann") führen zur Ablehnung.

    Zum Ablauf des Visumsantrages hat die Schweizer Botschaft in Havanna ein Merkblatt erstellt. Siehe auch Antwort #30.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Yale am 03. Januar 2013 um 20:36

    Esperanto schrieb am 03. Januar 2013 um 19:34:
    Ausreisegenehmigung für kubanische Bürger......Dies gibt es erfreulicherweise nicht mehr.


    was es auf kubanischer Seite - also bevor man ueberhaupt raus kommt aus dem Land - aber nach wie vor gibt, ist das Erfordernis, einen gueltigen Reisepass zu haben.

    Und kuenftig wird die Kontrolle des kubanischen Staates darueber, wen sie rauslassen wollen und wen nicht, darueber ausgeuebt. Das bedeutet, wen sich nicht rauslassen wollen, der kriegt keinen Pass, auch nicht nach dem 14.1.2013.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Yale am 06. Januar 2013 um 15:31
    auch im neuesten SPIEGEL kann man nachlesen, dass die nach wie vor mit den Ausreisewilligen machen koennen, was sie wollen:

    Zitat: Das Volk aber bleibt skeptisch:
    Weil unklar ist, welche Länder unter wel-chen
    Voraussetzungen Kubanern über-haupt Visa erteilen
    werden; und weil das Regime in Havanna, so kündigte
    es an, aus „Gründen der Verteidigung und der
    nationalen Sicherheit“ weiterhin jeden
    Antrag ablehnen kann

    SPIEGEL 2/2013, Seite 84

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von importado am 12. Januar 2013 um 23:12
    der schwarze peter wird nun den botschaften zugeschoben bei neg.bescheid(die eigene cub.regierung hat ja nix dagegen gehabt) ,welche die mehrzahl der visaantraege durch interne interviews mit dem antragsteller durch in der botschaft arbeitende cub.interviewer ablehnen lassen,begruendet mit der gefahr des nichtrueckkehrwillens,das wurde schon alles erwaehnt.die andren kontrollfunktionen behalten sich die cub behoerden in der hinterhand durch die passaustellung und vorprogrammierten ausreiseeinschraenkung fuer reisewillige die in cuba wichtige funktionen bekleiden.
    am besten alles so lassen und vor ort in cuba besuche abstatten,damit kann man sich auch privat u.U.viel kopfschmerz ersparen,wenn man die ganzen  berichte liest und andre quelle,denn die cub.maenner sind keinesfalls duemmer wie die frauen.auch finde ich es vorteilhafter als verheirateteter vor ort zu leben und die leute nicht aus ihrem umfeld zu reissen.dann siehts naemlich bei den beschriebenen ausnutzungsabsichten,komoedien,luegengebilden und chulo(a)-hoernern und heiml.lovern ganz anders aus.da gibts dann einen ganz gepflegten A.-tritt.es ist immer eine kunst und nicht einfach mit andren kulturen klarzukommen vom kopf her und viceverse,insbesondre in ethik -moral,bauernschlauheit,schauspielkunst,charme,fingerwickel etc. etc.
    im eigenen land ist es ja auch nicht ohne und denkt mal nicht dass die cubaner untereinander nicht auch genug gefuehlsmaessige pruegel einstecken,also sehts locker  wo beide seiten ihre vor- und nachteile abwaegen ,wie uebrigens in jeder beziehung und da darf auch ruhig liebe dabeisein,ist gar wuenschenswert.nur sollte man die oberhand behalten und wenns nur von der schlauen frau einem glaubwuerdig vorgegaukelt wird ,sie jedoch weiss dass jederzeit der hammer und notbremse als ultima reaktion kommen koennen.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Aurora am 13. Februar 2013 um 14:32
    Danke euch für eure Mitteilungen.

    Ich werde übernächste Woche nach Kuba reisen und mit meinem Freund den Visum Antrag machen.

    Könnt ihr mir sagen ob wir einen Termin für den Antrag bei der Schweizer Botschaft benötigen oder einfach vorbei gehen können?

    Wie sieht es aus mit der Flug Reservation, ich sehe dies wurde schon mehrmals da dirkutiert. Jedoch bin ich immer noch nicht schlau geworden, ob die beim Visum Antrag schon benötigt wird, oder erst, wenn man weis, dass das Visum erteilt wird?

    Genaus das gleiche mit der Reiseversicherung. Längt das, wenn man diese erst bei der Bisum Erteilung diese Vorzeigt?

    Denkt ihr man hat grössere Chancen das Visum zu bekommen, wenn ich beim Antrag dabei bin?

    Habt ihr irgendwelche Tipps für mich?

    Das Einladungsschreiben mit der Kostenübernahme habe ich der Botschaft schon gesandt.

    Bin über eure Erfahrungen und Tipps sehr Dankbar  :)

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 13. Februar 2013 um 16:44

    Aurora schrieb am 13. Februar 2013 um 14:32:
    Könnt ihr mir sagen ob wir einen Termin für den Antrag bei der Schweizer Botschaft benötigen oder einfach vorbei gehen können?
    Denkt ihr man hat grössere Chancen das Visum zu bekommen, wenn ich beim Antrag dabei bin?
    Habt ihr irgendwelche Tipps für mich?

    Ich würde Dir wärmstens empfehlen, vorab um einen Termin bei der CH-Botschaft per E-Mail vertretung@hav.rep.admin.ch nachzufragen. Wenn Du Deine Reise schon geplant hast, kannst Du auch einen geeigneten Termin vorzuschlagen. Möglicherweise verlangt die Schweizer Botschaft -im Gegensatz zur deutschen- keine Terminvereinbarung, weil die Nachfrage in der Schweizer Botschaft wohl geringer ist. Trotzdem ist es ratsam, da derartiges gewöhnlich "die Tür öffnet". Im Übrigen ist den Botschaften im Visakodex Kap. II, Art. 9 auferlegt, innerhalb 2 Wochen einen Termin für die Antragstellung zu gewähren.

    Den Antrag stellt natürlich Dein Gast. Auch die Bitte um einen Termin stellst Du in dessen Auftrag. Darin kann aber auch durchaus erwähnt werden, dass der Terminvorschlag sich an der Zeit Deines Aufenthaltes in Kuba orientiert, damit Du bei der Antragstellung für eventuelle Rücksprachen persönlich zur Verfügung stehen kannst.

    Hinsichtlich Flugticket und Reisekrankenversicherung steht im Merkblatt, dass diese im Falle der Visumserteilung vorzulegen sind. Daraus ergibt sich, dass diese nicht bereits bei der Antragstellung vorzulegen sind. Allerdings ist es durchaus möglich, dass die Visumszusage wenige Tage nach Antragstellung erfolgt und da wäre es besser, wenn die Reisekrankenversicherung (die bei Visumsverweigerung wieder storniert werden kann) gleich vorgelegt werden kann. Schwieriger ist dies bei der Reservierung/Buchung des Flugtickets (wird von der DE-Botschaft nicht verlangt, sondern ausdrücklich darauf hinweist, den Flug erst nach Visumszusage zu buchen). Nicht nur weil es die Tickets in dieser Form nicht mehr gibt, sondern auch weil eine Flugbuchung nicht kostenfrei annulliert werden kann.

    Ansonsten wäre nur der Ratschlag im vorangegangenen Beitrag #95 zu wiederholen, bei der Antragstellung eindeutig klar zu machen, dass es sich bei der Antragstellung um einen zeitlich befristeten Besuch handelt und um nichts anderes.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Aurora am 14. Februar 2013 um 09:16
    Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.
    Ich habe nun ein Mail gesandt und nach einem Termin gefragt für Ihn. Mal schauen wie schnell sie da Antwort geben ;-)

    Kannst du mir eine Versicherung von Deutschland empfehlen die günstig ist und ich nur bezahlt werden muss, fals das Visum akzeptiert wird?

    So werde ich diese noch vor den Ferien abschliessen, zur Sicherheit.

    Bin froh, dass ich nicht jetzt schon eine Flug Reservation vorlegen muss. Wie läuft das ab, wir stellen ein Visum Antrag,und dann? muss er vorbei gehen um zu wissen ob er das Visum bekommt oder bekommt er telefonsich bescheid? Bekommt er zuerst eine Bestätigung dass er das Visum bekommt und wir haben noch ein par Tage Zeit um den Flug zu reservieren und die Versicherung abzuschliessen?
    Wie läuft das genau ab?

    Entschuldige bitte für die blöden Fragen. Jedoch bin ich noch total unerfahren in diesem Gebiet.

    LG

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 14. Februar 2013 um 19:08

    Aurora schrieb am 14. Februar 2013 um 09:16:
    Wie läuft das genau ab?

    Das ist auch davon abhängig, ob die Ausreise sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.

    Nachdem eine Ausreisegenehmigung nicht mehr benötigt wird, ist eine Ausreise unmittelbar nach Erteilung des Visums möglich. Dabei ist zu beachten, dass im Visum nicht nur die Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen, sondern auch der Zeitraum der Gültigkeit (von …. bis ….) datumsmäßig eingetragen und einzuhalten ist.

    Klar ist, dass Dein Einladungsschreiben mit Nennung des Umfangs der Kostenübernahme bereits bei der Antragsstellung vorzulegen ist. Möglicherweise werden von Deinem Gast neben Reisepass noch zusätzliche Dokumente abverlangt, aus denen die "Verwurzelung" mit seinem Land zu erkennen ist, um daraus Rückschlüsse auf seine Rückkehrwilligkeit ziehen zu können. Es ist davon auszugehen, dass er nach einer Arbeits- und Urlaubsbescheinigung gefragt wird.

    Nach Visumsabgabe wird dem Antragsteller mitgeteilt, wann er wegen des Ergebnisses der Antragsprüfung nachfragen kann (gewöhnlich 3-5 Werktage bei DE-Botschaft). Gibt es die Visumszusage, ist die Vorlage des Versicherungsnachweises für die Visumsausstellung erforderlich, da bei der Eintragung der Zeit der Gültigkeit des Visums die Zeit der Gültigkeit der Reiseversicherung zugrunde gelegt wird. Offenbar verlangt die Schweizer Botschaft auch den Zahlungsnachweis für den Rückflug (die deutsche Botschaft verlangt dies nicht), selbst wenn in der formellen Einladung dessen Kostenübernahme durch Ankreuzen der betreffenden Stelle bereits erklärt wurde.

    Wenn Dein Gast zusammen mit Dir ausfliegen soll, wird wohl nur die Beschaffung des Reservierungsnachweises für den Rückflug vor Ort möglich sein. Falls Dein Gast erst nach Deiner Rückreise anreisen soll, solltest Du fragen, ob der Nachweis der Buchung auch per Fax oder E-Mail-Anhang zu einem späteren Zeitpunkt für die Visumsausstellung der Botschaft zugeleitet werden kann.

    Es gibt viele Reisekrankenversicherungen für ausländische Besucher. Ich habe in den letzten Jahren jeweils Pro-visit Online abgeschlossen. Alle genannten gelten nicht nur für Deutschland-Besucher, sondern auch für jene der Schweiz und im gesamten Schengener Raum. Auch die Schweizer Botschaft wird sie anerkennen. Die bei Abschluss vorzugebende Versicherungszeit kann bei Pro-visit (Dr. Walter) nachträglich angepasst werden. Überzählige Versicherungszeiten werden bei zeitgerechter Mitteilung zurückerstattet, bei Visumsverweigerung logischerweise die gesamte Prämie.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Aurora am 06. März 2013 um 14:20
    War letzte Woche mit meinem Freund auf der Botschaft um das Visum zu beantragen für die Schweiz. Jedoch hatten wir keine Flug reservation und so konnten wir den Antrag nicht machen. Es MUSS eine Flugreserviation vorliegen, ansonsten nehmen sie den Visa Antrag nicht an.
    In Kuba kann man ohne Problem unverbindliche Flugreservationen machen und bezahlt ca. 5 CUC.
    Man benötigt diese Reservation, dass das Amt die genauen Reisedaten weis.

    Mein Freund wird nun nächste Woche den Antrag stellen.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 06. März 2013 um 15:05

    Aurora schrieb am 06. März 2013 um 14:20:
    Es MUSS eine Flugreservation vorliegen, ansonsten nehmen sie den Visa Antrag nicht an.

    Verlangt die Schweizer Botschaft anschließend (nach Antragsprüfung und Zusage der Visumserteilung) für die Ausstellung des Visums den Nachweis der Flugbuchung (und Reisekrankenversicherung)?

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Aurora am 15. März 2013 um 08:21
    So, da bin ich wieder einmal ;-)
    Mein Freund hat nun endlich gestern den Antrag gemacht. Er ist vorbeigegangen ohne Termin, hat seine Blätter abgegeben und musste ein Fragebogen ausfüllen warum er in die Schweiz möchte, von wo er mich kennt, wie lange er mich kennt etc. Fragen haben sie ihm keine gestellt. Nun kann er am Montag vorbei gehen und den Bescheid abholen ob er das Visum bekommt oder nicht.  Falls er dies bekommt, weist du bescheid wie lange das geht um dies auszustellen? Bin schon ganz nervös  :-?
    Ich wünsche mir dass er den Flug am 27.03 nehmen könnte, jedoch denke ich  mir, dies wird langsam knapp  :-/
    Die Flugreservation würde ich euch über Swiss empfehlen. Die senden dir eine Mailbestätigung, auf dieser ist nicht ersichtlich, wie lange die Reservation gültig ist  ;)

    Betreffend der Flugbuchuchung und der Reisekrankenversicherung bin ich nicht sicher ob man diese vorlegen muss für die Ausstellung des Visum, dies wir mir mein Freund bestimmt am Montag mitteilen. LG

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 15. März 2013 um 09:26
    Wenn er am Montag einen positiven Bescheid bekommt, kann er mit Vorlage der noch benötigten Dokumente (Flugbuchung und Reisekrankenversicherung) das Visum sofort ausgestellt bekommen, zum Flughafen fahren und einchecken.

    Bin mir nicht sicher, ob die Flugbuchung zur Visumsausstellung von der Schweizer Botschaft verlangt wird (die deutsche Botschaft interessiert diese nicht - falls trotzdem danach gefragt wird, dann nur für die Eintragung des Zeitraums der Gültigkeit des Visums). Sicher bin ich mir aber, dass ohne Nachweis der Reisekrankenversicherung das Visum nicht ausgestellt werden darf (siehe Visakodex Art. 15, auch vorangegangenen Beitrag #100). 

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Aurora am 18. März 2013 um 16:24
    Eben haben wir bescheid bekommen. Das Visum wurde verweigert. Möglichkeit dass er  nicht mehr zurück gehen wird.
    Er hat zwar keine Kinder, auch kein Haus. Aber eine Feste Arbeitsstelle. Die hat er auch vorgezeigt.  Ist jedoch noch jung. 26 Jahre alt.  Ich bin total entäuscht.

    Mein Bruder hat eine von Thailand eingeladen, keine Arbiet, kein Haus, keine Kinder 25 Jahre, für ein Studentenvisum. Er hat das Visum bekommen, sie hat NIE hier studiert. Das ist doch wirklich nicht fair. Ich bin fassunglos!

    Meint ihr eine Einsprache hat da noch einen Sinn? :(
    LG

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Yale am 18. März 2013 um 18:36

    Aurora schrieb am 18. März 2013 um 16:24:
    Mein Bruder hat eine von Thailand eingeladen, keine Arbiet, kein Haus, keine Kinder 25 Jahre, für ein Studentenvisum. Er hat das Visum bekommen,


    und: ist sie zurueckgekehrt?

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 18. März 2013 um 19:35

    Aurora schrieb am 18. März 2013 um 16:24:
    Das Visum wurde verweigert. Möglichkeit dass er  nicht mehr zurück gehen wird.

    Darauf haben wir Dich im Beitrag #95 hingewiesen und auch darauf, bereits im Vorfeld die Unterstellung der fehlenden Rückkehrwilligkeit ad absurdum zu führen. Vergl. hierzu auch Beitrag #76.

    Wäre die Ablehnung seitens der deutschen Botschaft erfolgt, könnte dies auch dahingehend verstanden werden, sie wollen mehr über den Zweck des Besuchs und die Verwurzelung des Antragstellers mit seinem Land herauszufinden, um eine illegale Einwanderung ausschließen zu können. Dafür gibt es dort die Möglichkeit einer Remonstration mit guten Erfolgsaussichten.

    Im Schweizer Visumsverfahren gibt es die Möglichkeit einer Einsprache auf Grundlage der "Weisung des Bundesamtes für Migration (BFM) an die Auslandsvertretung und die Migrationsbehörden der Kantone". Vergleiche hierzu: Ergänzung des Visahandbuches I  - 2. Auflage vom 13. März 2013: Art. 8 Visumsverweigerung; Art. 8.3.2 Einreichung der Einsprache bei der Vertretung und Art. 8.3.3 Einreichung der Einsprache beim BFM. Über die Erfolgsaussichten gibt es keine Erfahrungen. Auch wären Spekulationen darüber sinnlos, insbesondere auch deswegen, weil uns keine Einzelheiten über das von Dir und Deinem Bekannten geführte Gespräch in der Schweizer Botschaft bekannt sind. Daher nachfolgend der Rat zur Frage:


    Aurora schrieb am 18. März 2013 um 16:24:
    Meint ihr eine Einsprache hat da noch einen Sinn?


    Esperanto schrieb am 27. April 2012 um 00:19:
    Wenn Du sicher bist, die Rückkehrwilligkeit Deines Gastes überzeugend darlegen zu können, solltest Du die Möglichkeit des Einspruchs beim BFM gemäß … der Weisung Visa wahrnehmen und dessen Begründung der Auslandsvertretung in Havanna als Kopie zur Kenntnisnahme zusenden. Könnte ja sein, dass dies die Rücknahme der Entscheidung erleichtert und auch die Dauer des Verfahrens verkürzt. Sie würden eh vom BFM um Stellungnahme gebeten und aufgefordert werden sämtliche Antragsunterlagen zuzuleiten.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Aurora am 21. März 2013 um 11:44

    Yale schrieb am 18. März 2013 um 18:36:
    und: ist sie zurueckgekehrt?


    Ja sie ist mit meinem Bruder zurückgekehrt, er hat sie in Thailand geheiratet und seit dem ist sie wieder hier. Ist nun schon über ein  Jahr her.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Yale am 21. März 2013 um 14:16
    Aurora, siehst du, bei dieser Thailaenderin hat die Botschaft nach eingehender Pruefung die Rueckkehrbereitschaft bejaht, obwohl sie kein Haus, keine arbeit, keine Kinder und so weiter hatte. Und die Botschaft hat recht behalten: die thailaenderin ist tatsaechlich zurueckgekehrt.

    Du kannst daran sehen, dass das schon ernsthafte Pruefungen sind, die die da machen.

    Und in deinem fall kam die Botschaft eben NICHT zu der Ueberzeugung, dass Rueckkehrbereitschaft deines Freundes besteht. Und deshalb MUSSTE sie das Visum ablehnen, dazu war sie nach den richtlinien verpflichtet.

    Ich sehe eine moeglichkeit (von vielen) :

    Dein bruder koennte die Botschaft davon ueberzeugt haben, dass er alles tut, vom Staat Fuersorgeverpflichtungen abzuwenden und diese selbst zu tragen, indem er GLAUBHAFT dargelegt hat, dass er diese Frau HEIRATEN WIRD.

    Und an so etwas fehlte es bei dir.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 21. März 2013 um 16:11

    Yale schrieb am 21. März 2013 um 14:16:
    Ich sehe eine moeglichkeit (von vielen):
    Dein bruder koennte die Botschaft davon ueberzeugt haben, ….. indem er GLAUBHAFT dargelegt hat, dass er diese Frau HEIRATEN WIRD.

    Dann hätten sie ihm bei der Beantragung eines Besuchsvisums gesagt, er soll sie heiraten oder ein Heiratsvisum beantragen. Heiratsabsichten belegen doch nicht die Rückkehrwilligkeit. Im Gegenteil - gewöhnlich heiratet man, um zusammen zu bleiben.

    Beide Protagonisten dieses Threads haben offenbar eine Heirat nicht ausgeschlossen: Tata hat nach Ablehnung des Besuchsvisums geheiratet und damit anschließend die Einreisegenehmigung für ihren Bekannten erzwungen. Aurora wiederum, hat bereits in ihrem ersten Beitrag die Absicht bekundet, ihren Freund einzuladen, damit er "… länger hier wohnen kann".)

    In beiden Fällen wurde das Besuchsvisum abgelehnt nach den Vorgaben des Visakodexes mit der vorformulierten Standardbegründung: "Die Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden."

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Yale am 21. März 2013 um 16:24

    Esperanto schrieb am 21. März 2013 um 16:11:
    Heiratsabsichten belegen doch nicht die Rückkehrwilligkeit.



    aussser halt in einem Fall wie diesem.  :) Der bruder hat die thailaenderin 3 Monate in die Schweiz eingeladen und danach wurde gemaess im Einladungsverfahren glaubhaft gemachtem Plan in Thailand geheiratet. Dazu musste die Thailaenderin natuerlich wieder aus der schweiz ausreisen. Sic!

    @Esperanto, die erteilung des Visums kann natuerlich auf anderen Gruenden beruht haben. Ich spekulierte doch lediglich.

    Uebrigens, @Esperanto: jetzt hab ich ausdruecklich die Benachrichtrigungsfunktion eingeschaltet, aber nix kommt. Ist die kaputt?

    Edit Esperanto:
    zu letzterem: Vergleiche Mitteilungen,  Fragen,  Probleme - Was funxt nicht richtig?

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz
    Beitrag von Esperanto am 21. März 2013 um 17:03

    Yale schrieb am 21. März 2013 um 16:24:
    Der bruder hat die thailaenderin 3 Monate in die Schweiz eingeladen und danach wurde gemaess im Einladungsverfahren glaubhaft gemachtem Plan in Thailand geheiratet. Dazu musste die Thailaenderin natuerlich wieder aus der schweiz ausreisen.

    ... um in Thailand ein Heiratsvisum für die Schweiz bzw. nach bereits erfolgter Heirat in Thailand, ein Visum für den Ehegattennachzug beantragen zu können. Beide Visumsarten sind nationale Visa (Kategorie D), welche von den Auslandsvertretungen nur mit Zustimmung der zuständigen inländischen Behörden ausgestellt werden.

    Diese Visa sind für Deutschland nicht einfach zu bekommen. Bisher mussten einfache Deutschkenntnisse dafür nachgewiesen werden, welche von der Botschaft in Kuba selbst geprüft wurde. Nunmehr ist ein Sprachzertifikat des Goethe Instituts (Test „START DEUTSCH 1 „) erforderlich (siehe "Wichtigen Hinweis" der Botschaft). Der Antrag Heiratswilliger für ein Besuchsvisum wird als Versuch angesehen, diese gesetzliche Bestimmung umgehen zu wollen. Allein schon aus diesem Grund wird das Besuchsvisum in derartigen Fällen abgelehnt.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz - Teil I
    Beitrag von Tata am 07. April 2013 um 23:06
    Muss mich jetzt hier doch nochmals einmischen. Bevor ich meinen jetzigen Mann für einen Besuch einlud, war keine rede von Heirat. Bin überzogen, dass weder unser no der Antrag von Aurora abgelehnt wurden, weil irgend jemand von uns von Heirat gesprochen hat! Auch beim Antrag für ein Heiratsvisum wird alles sehr genau geprüft, 100% genauer als auf der Botschaft! Man muss ziemlich die Hose runterlassen, damit man das Heiratsvisum erhält! Ich kenne ein CUB-CH ehepaar, die haben 10!!! Besuchervisumsanträge gestellt, alle abgelehnt! Also was bleibt einem mehr übrig, als zu heiraten?!
    Die CH Botschaft lehnt jährlich 20000 Besuchervisumsanträge ab. Und dies aus nur einem Grund: Die CH ist bekanntlich ein beliebtes Land, um Geld zu verdienen, den Wohnsitz in die CH zu verlegen oder illegal hier zu bleiben. Daher schieben sie lieber den Besuchervisums einen Riegel, als allen europäischen Einwanderer.
    Da ich in der CH wohne und einige Geschichten verschiedener CH-CUB Beziehungen bezüglich Visumsantrag kenne, bin ich felsenfest überzogen, dass die Anträge zu 98% mutwillig und ohne grosse Überprüfung abgelehnt werden! Und ohne Liebe, heiratet man nicht. Man kann nicht einfach urteilen ohne fie Personen und ihre Geschichte zu kennen!!!

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz - Teil I
    Beitrag von Yale am 08. April 2013 um 00:57

    Tata schrieb am 07. April 2013 um 23:06:
    dass die Anträge zu 98% mutwillig und ohne grosse Überprüfung abgelehnt werden!


    @Tata, wenn ich in der botschaft das Sagen haette, wuerde ich JEDEN Antrag auf Visum zum Zwecke der Heirat in der schweiz ablehnen, nicht nur 98%, sondern JEDEN.

    Und weisst du warum: weil JEDER, der wirklich ernsthaft heiraten will, das schliesslich in Kuba machen kann.

    Und dann ist er verheiratet und hat die definitive Unterhaltsverpflichtung fuer den Kubaner - und DANN kann er gerne den kubanischen Ehepartner in die Schweiz holen.

    Also was soll das alles?. Wer heiraten will, der soll das tun, gleich in Kuba.

    Und wer nicht heiraten will, der muss sich halt gefallen lassen, dass in der ueblichen Weise die Rueckkehrbereitschaft geprueft und danach dann in der Regel das Visum ABGELEHNT wird

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz - Teil I
    Beitrag von Esperanto am 08. April 2013 um 10:57

    Yale schrieb am 08. April 2013 um 00:57:
    …., wenn ich in der botschaft das Sagen haette, wuerde ich JEDEN Antrag auf Visum zum Zwecke der Heirat in der schweiz ablehnen, …..

    Die Botschaft entscheidet nicht über Visaanträge für langfristig angelegte Aufenthalte (nationales Visum- Kategorie D), die nachfolgend einen eigenen Aufenthaltstitel erforderlich machen. In diesen Fällen - nimmt sie lediglich die Antragsunterlagen entgegen, - prüft die Vollständigkeit, - leidet sie an die zuständige nationale Behörde (evtl. mit eigenem Kommentar) weiter und - stellt nach deren Zustimmung das Visum aus. Das gilt sowohl für ein Visum zur Heirat in der Schweiz, als auch (falls in Kuba bereits geheiratet) für den Ehegattennachzug. In beiden Fällen kann die Einreise abgelehnt werden. Nach deutschem Recht führen meist die fehlenden einfachen Deutschkenntnisse zur Ablehnung. Auch die Schweizer werden Gründe nennen können (evtl. fehlende Solvenz des künftigen Paares), um den Missbrauch der Zuwanderung z.B. unter dem Vorwand der Verehelichung (Scheinehen) zu unterbinden.



    Tata schrieb am 07. April 2013 um 23:06:
    … die Anträge zu 98% mutwillig und ohne grosse Überprüfung abgelehnt werden!

    "mutwillig" … ? Nein! - "ohne grosse Überprüfung" …? Ja, das schon eher. In Fällen der Beantragung kurzfristiger Aufenthalte (Visum – Kategorie C), über welche die Botschaft in alleiniger Verantwortung zu entscheiden hat, hat sie keine Möglichkeit die Aufrichtigkeit des Antrages gründlich zu prüfen. Das Antragsformular gibt dazu nicht viel her. Auch die Antworten auf Fragen: "Wie lange kennen Sie ihren Gastgeber?" - "Welchen Zweck soll mit ihr Besuch erreicht werden?" - "Welche Tätigkeit sind Sie bisher nachgekommen und was haben sie dabei erreicht?" - "Welche Verpflichtungen haben Sie zu Ihrem sozialen Umfeld?" reichen für eine gründliche Überprüfung des Rückkehrwillens nicht aus, wenn dieser nicht überzeugend vorgetragen wird. Verständlich, wenn die Antwort der Botschaft nach den Vorgaben des Visakodexes anschließend lautet: "Die Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden."

    In den meisten Fällen wird die Ablehnung eines Besuchsvisums seitens der Botschaft als willkürlicher Akt empfunden, weil mit der Einladung keine Einwanderung beabsichtigt ist. Um diesem gerecht zu werden, gibt es die Einsprache sowohl bei der CH-Botschaft, als auch beim BFI. Es ist mir rätselhaft, warum keines unser Schweizer Mitglieder, welchen das Besuchsvisum abgelehnt wurde, dieses Angebot bisher wahrgenommen hat. Gibt dieses doch die Möglichkeit für den Antragsteller bzw. den Gastgeber (lt. Originalton des Leiters der Visastelle der DE-Botschaft an den unzufriedenen Einlader): "..... zusätzliche Unterlagen vorlegen, die geeignet sind, seinen Reisezweck zu belegen und zu zeigen, dass er bereit ist, in sein Heimatland zurückzukehren (wie z.B. Arbeitsbescheinigungen, Wohnungseigentum, Familie...) Erläuterungen und Hintergrundinformationen von Ihrer Seite werden selbstverständlich bei der erneuten Bewertung des Antrags berücksichtigt."

    Bisher haben auf deutscher Seite alle mir näher bekannten Einsprachen (Remonstration bei der deutschen Botschaft bzw. Einschaltung des AA) zum Erfolg geführt.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz - Teil I
    Beitrag von Yale am 08. April 2013 um 12:32

    Esperanto schrieb am 08. April 2013 um 10:57:
    Auch die Schweizer werden Gründe nennen können


    ist ja alles gut und schoen, was du schreibst, @Esperanto, aber, verzeih mir, am Thema vorbei.

    Das thema lautet: Warum heiratet die Deutsche oder die Schweizerin ihren Kubaner nicht in Kuba und der Kubaner beantragt DANN ERST das Visum zur Uebersiedlung in das "reiche" Land.

    Um diese Frage drueckt sich jedoch Aurora. Wuerde sie ihren Kubaner in Kuba heiraten, wuerde das zeigen, dass sie bereit ist, die Unterhaltsverpflichtung fuer ihn zu uebernehmen - und es stuende einer Einreise des Kubaners in gelobte Land NICHTS entgegen. Insbesondere brauchte man dann auch keinen Versuch mehr zu machen, per Einsprache doch noch zum erfolg zu kommen, was du ja empfiehlst, @Esperanto. Waere man verheiratet, wuerde es das Visum naemlich ganz ohne Einsprache geben.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz - Teil I
    Beitrag von Tata am 08. April 2013 um 12:54
    @Yale: Die 98% der abgelehnten Visumsanträge, waren nicht auf Heiratsvisas bezogen, sondern auf Besuchervisas. Wie Esperanto schreibt, werden die Heiratsvisas nicht von der Botschaft, sondern vom kantonalen Amt für Migration erteilt, oder auch nicht erteilt.
    Wieso spielt es eine Rolle wo jemand heiratet? Ist doch egal ob in der CH, Europa oder in Cuba? Wieso soll ich diesem kommunistischen Staat noch mehr Geld in den A..... schieben? (Entschuldigt die ausdrucksweise) Die Kubaner haben davon nichts, nur der liebe Vater Staat. Und auch wenn jemand hier heiratet übernimmt er die Unterhaltsverpflichtung für den kubanischen Partner. Denn bis die Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wird und der Kubaner Arbeit hat, vergeht auch einige Zeit. Also ich versteh dein Problem mit der Heirat in Europa echt nicht. Am schluss ist es das selbe!!

    @Esperanto: Ich gebe dir recht, dass es schade ist, dass noch keine CH Mitglied den Rekurs gemacht hat. Da mein Mann damals weder Arbeit noch Haus noch Kinder oder sonst was hatte, das seine Rückkehr bewiesen hätte, habe ich dies nicht gemacht. Auroras Freund jedoch arbeitet, da wäre die Möglichkeit sehr viel grösser, dass er das Visum doch noch erhält..

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz - Teil I
    Beitrag von Esperanto am 08. April 2013 um 12:59

    Yale schrieb am 08. April 2013 um 12:32:
    Waere man verheiratet, wuerde es das Visum naemlich ganz ohne Einsprache geben.

    Eben nicht. Einige Gründe habe ich genannt. Auch Tata wird Dir einiges dazu sagen können, nachdem sie schrieb: "Auch beim Antrag für ein Heiratsvisum wird alles sehr genau geprüft, 100% genauer als auf der Botschaft! Man muss ziemlich die Hose runterlassen, damit man das Heiratsvisum erhält!" Dabei macht es keinen Unterschied, ob man jemand aus einem visapflichtigen Land bereits geheiratet hat oder im Schengenland dies beabsichtigt.

    Im Übrigen wurde in der deutschen Gesetzgebung der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse eingeführt, um die bei Türken vorkommenden Zwangsehen zu unterbinden.  Auch könnte ich mir vorstellen, dass der Zuzug der neuen Ehegattin verweigert wird, wenn der Ehemann seinen hiesigen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen Kindern aus 1. Ehe und auch seiner Ex nicht nachgekommen ist. Sicherlich gibt es noch andere Gründe. Es ist jedenfalls ein Irrtum zu glauben, dass durch Heirat automatisch das Recht auf Einwanderung gegeben sei.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz - Teil I
    Beitrag von Yale am 08. April 2013 um 13:04

    Tata schrieb am 08. April 2013 um 12:54:
    Wieso spielt es eine Rolle wo jemand heiratet?


    Ich erklaers dir: Heiratet Aurora ihren Kubaner in Kuba, dann ist sie verheiratet und schuldet ihm somit vom ersten Tag an Ehegattenunterhalt, wenn er dann in die Schweiz kommt.

    behauptet sie jedoch, sie wolle ihn in der Schweiz heiraten, dann ist das fuer jden intelligenten Beamten nichts weiter als eine blanke Behauptung, die NICHT eingehalten werden muss. Auch der Staat kann schliesslich niemanden ZWINGEN zu heiraten.

    Problem nun verstanden? :D

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz - Teil I
    Beitrag von Yale am 08. April 2013 um 13:12

    Esperanto schrieb am 08. April 2013 um 12:59:
    Eben nicht.


    Richtig, @Esperanto, wenn die Schweizerin ihren Kubaner in kuba geheiratet hat, dann sind die Schweizer Behoerden zwar die Sorge wegen der Zahlung von Unterhalt los (die Schweizerin muss ohne Wenn und Aber zahlen) - die noch gegegebenen Bedenken wegen einer ja moeglichen Scheinehe muessen dann natuerlich noch geprueft werden. Waere ja sonst bodenloser Leichtsinn seitens der behoerden.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz - Teil I
    Beitrag von Tata am 08. April 2013 um 14:55
    @Yale: Ich weiss nicht, wieviele CH Bürger die doch sehr hohen Kosten für das Heiratsvisum nur als Spass auf sich nehmen. Ich denke nicht sehr viele. Zudem, sobald der Kubaner in der CH ist, ist der künftige Ehepartner verpflichtet, finanziell für seinen Kubaner aufzukommen. Sorry Yale, aber ich habe das ganze erst kürzlich hinter mich gebracht, daher denke ich, dass ich bessere Kentnisse habe als du.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz - Teil I
    Beitrag von Yale am 08. April 2013 um 15:49

    Tata schrieb am 08. April 2013 um 14:55:
    Sorry Yale, aber ich habe das ganze erst kürzlich hinter mich gebracht, daher denke ich, dass ich bessere Kentnisse habe als du.


    weiss ich doch, dass du bessere Kenntnisse hast als ich. Das ist doch das reine Grauen, wenn man mal nachliest, was du alles hinter dich bringen musstest, bis du deinen Kubaner in der Schweiz heiraten konntest. Ging doch gleich erstmal mit einer Ablehnung los, richtig? Und dann weiter: nix wie Aerger und Stress.

    @Tata, weisst du wie ich das gemacht habe? Ich bin fuer ein paar Tage nach Havanna geflogen, hab meine Kubanerin DA geheiratet, bin zurueck - alles ganz stressfrei - sie ging zur Botschaft, hat das Heiratsdokument vorgelegt, das Visum in Empfang genommen - und kam ein paar Wochen spaeter zu mir nach Deutschland - ebenfalls alles ganz stressfrei.

    aber ok, wer Stress und Aerger liebt, wie du, der darf natuerlich diesen einfachen Weg nicht gehen, der muss sich durch den Behoerdendschungel kaempfen - um, und das ist ja das Lustige bei dir - dann am Ende doch nur zu heiraten... ;D

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz - Teil I
    Beitrag von Tata am 08. April 2013 um 22:51
    Du hasts gemacht, wie dus für richtig empfunden hast und ich so wie ich es für richtig empfunden habe. keines ist falsch!
    Anstelle andern deinen Willen aufdrängen zu wollen, würdest du besser etwas sinnvolles, das anderen Personen hilft hier ins Forum schreiben. Denn dafür sind solche Foren da.

    Titel: Re: Einladung in die Schweiz - Teil I
    Beitrag von Yale am 09. April 2013 um 00:55

    Tata schrieb am 08. April 2013 um 22:51:
    würdest du besser etwas sinnvolles, das anderen Personen hilft hier ins Forum schreiben.

    Aber Tata, genau das zieht sich doch wie ein roter Faden durch meine Kommentare: Wer einen Kubaner heiraten will, fuer den gibt es NUR EINEN EINZIGEN sinnvollen und vernuenftigen Weg - ihn in Kuba zu heiraten - und ERST DANN das Visumsverfahren durchzuziehen (das ja dann ein Kinderspiel ist)

    Edit Esperanto:
    Rest gelöscht. Zu persönlich und auch nicht hilfreich.

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