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Einladung in die Schweiz - Teil I (Gelesen: 138146 mal)
Antwort #45 - 29. April 2012 um 19:03

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Wegen eines Visums heiraten? Nein, das wird Tata nicht!

Wer diesen Thread von Anfang an las, weiß, wie umsichtig sie ist und sich nicht leichtfertig auf ein derartiges Abenteuer einließe. Als sie jetzt fragte, "
welche Möglichkeit haben wie sonst noch?
"
, dachte sie vielleicht das Besuchsvisum in der Botschaft eines anderen Schengenlandes zu beantragen, denn dieses würde ja auch für die Schweiz Gültigkeit haben. Das wird aber nicht klappen. Wenn sie uns danach fragen würde, würden wir auch begründen, warum dies unserer Meinung so ist.

Warten wir mal ab, was sie sich jetzt ausdenkt. Vermutlich informiert sie sich erst mal, was ihr Freund bei der Antragstellung von sich gab und stimmt sich mit ihm ab. Ich denke, dass beide sich nicht damit abfinden werden, wenn man ihnen unterstellt, sie wäre eine Schlepperin und ihr Freund ein Schwindler. Sie wird dem Bundesamt für Migration in Bern ihr berechtigtes Anliegen vortragen und auch sagen, dass das Konsulat den Antrag nur oberflächlich prüfte und entgegen den Vorgaben des Schengener Abkommens ohne Begründung ablehnte. Anstelle auf ihr Angebot einzugehen, zusätzlich zu den Antragsunterlagen weitere Erläuterungen und Belege zu benennen, die für die Antragsprüfung hilfreich wären und dann nachgereicht werden könnten, wurde der Antrag abgelehnt mit dem Hinweis: "
Die Absicht
(
ihres Gastes
)
, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.
" Gegen diese Unterstellung spricht: 1. …  2. ……  3. ……
« Zuletzt geändert: 15. Mai 2012 um 15:22 von Esperanto »  

Saludos Esperanto
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Antwort #46 - 07. Juni 2012 um 17:07

Tata   Offline
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Cubalibre

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hallöchen, entschuldigt, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe. Hab nicht mitbekommen, dass Elisabeth und Esperanto noch etwas hinzugefügt haben.

Zu meiner Geschichte:
Wir haben keine "Einsprache" gegen den Entscheid eingereicht, da ich sicher war, dass meinem Freund das Visum nicht erteilt wird. Wir sind aber natürlich nicht untätig rumgesessen. Mein Freund hat seit anfang Mai wieder arbeit und zusätzlich eröffnet er bald seine eigene kleine "Cafeteria". Natürlich mit der Hoffnung, dass uns das Visum eher erteilt wird.. Zudem habe mich im Internet noch etwas schlau gemacht und bin per Zufall auf eine Firma, die den Visumsservice anbietet, gestossen. Hab mich da mal per tel informiert bezüglich Preis ect. Ich habe die Auskunft erhalten, dass ich, um den Antrag zu stellen, eine Reiseversicherung benötige sowie dass weniger mehr gewesen wäre. Das heisst, es wäre besser gewesen, den Antrag nur für 30Tage zu stellen, anstelle für 90 Tage. Und dann habe ich in der Einladung evt noch etwas "falsches" geschrieben... Tja und so gabs wohl kein Visum. Obwohl ich manchmal nicht weiss, was ich glauben soll. Die einen sagen, die Versicherung ist bei Antragsstellung NICHT nötig, andere sagens anders. Leider ist dieser Visumsservice sau teuer und, klar, ohne Garantie...
Nun wissen wir noch nicht so recht, was wir tun werden. Zuerst muss das Geschäft meines Freundes etwas anlaufen, dann werden wir sehen!
Zum Thema Heiratseinladung: Ich dachte, damit MUSS man heiraten?
@esperanto: Deine Freundin wohnt in Cuba und du in DE? Wie lange macht ihr das schon so? Und wie oft könnt ihr euch sehen? War heiraten noch nie ein Thema?  Falls dir die Fragen zu intim sind, musst du nicht antworten!

Saludos
 
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Antwort #47 - 07. Juni 2012 um 21:42

Esperanto   Offline
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Ich dagegen bin sicher, dass die Einsprache gegen den negativen Entscheid erfolgreich wäre. Und zwar deswegen, weil mit dem Besuchsantrag Deines Freundes ein zeitlich befristeter Besuch und nichts anderes als ein Besuch beabsichtigt ist. Auch würde ich Dir zutrauen, dass Du dies überzeugend dem Bundesamt für Migration darlegen könntest und dabei nicht überflüssigerweise irgendwelche Andeutung künftiger Absichten machst und damit nur Zweifel am Rückkehrwillen Deines Gastes aufkommen läßt.

Keinen Erfolg wirst Du dagegen mit einem "Visumsservice" haben. Ich vermute, es handelt sich um so ein eine Art "Cuba-Büro", welches -wie jenes in DE- mit Scharlatanerie Geld verdienen will und dabei nur falsche Hoffnungen macht. Die Rückkehrwilligkeit bemisst sich doch nicht danach ob der Aufenthalt 30 oder 90 Tage betragen soll. Wie es sich mit der Reisekrankenversicherung verhält, haben wir eindeutig geklärt. Kommt dieses "Cuba-Büro" zu anderen Erkenntnissen, so sind diese schlichtweg falsch und nur ein weiterer Beweis deren dilettantischen Wirkens.

Ja, meine Freundin wohnt in Kuba und ich in DE. Sie kommt seit über 10 Jahren im Sommer hierher (ab nächster Woche ist sie wieder hier) und im Winter fahr ich zu ihr. Im Nov. 2010 hatte sie ein Paladar aufgemacht. Nachdem der Gewinn für die "Kommissionäre" und "Fidel" draufging und nichts für sie übrig blieb, hat sie es wieder zugemacht. Jetzt will sie es mit der vorhanden und auch von mir mitfinanzierten Baulichkeiten und Einrichtung, mit einem Eiscafe erneut versuchen. Eine Heirat kommt für mich nicht in Frage. Auch ein Daueraufenthalt hier wäre nach meiner festen Überzeugung nicht gut für sie, genau so wenig wie mein Aufenthalt in Kuba auf Dauer.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #48 - 16. Juni 2012 um 14:21

Elisabeth   Offline
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Ich bin mir ziemlich sicher, dass die CH-Botschaft in Havanna selber über die Zuteilung oder NIcht-Zuteilung von Touristenvisa entscheidet.

Bei anderen Visaarten, wie Studentenvisa, Heiratsvisa, Arbeitsbewilligungen mit dazugehörenden Visum usw.  liegt das anders. Da klebt die Botschaft das entsprechende Visum nur noch in den Pass, nachdem sie die entsprechende Bewilligung von der kantonalen Verwaltung (AWA oder andere Dienststellen) erhalten hat. Das Bundesamt für Migration in Bern erhält die Anfrage zwar vom Kanton, gibt je nachdem auch ihre Meinung dazu, entscheiden tut aber der Kanton.

Und natürlich muss man mit einem Heiratsvisum nicht zwingend auch heiraten. Der ausländische Kandidat kann ja auch bei einem Unfall sterben z.B. Allerdings kann ein Heiratsvisum  auch verweigert werden wenn Verdacht auf Missbrauch vorliegt.  

PS: Ich denke schon, dass ein spezialisiertes Anwaltsbüro gerade in einem komplizierten Fall wie Cuba und unerfahrener Einlader nützlich sein kann. Ausserdem hat ein Anwalt bei den Behörden sicher mehr Gewicht als ein gewöhnlicher Mensch. Ob allerdings das von dir kontaktierte Büro seriös ist kann ich nicht beurteilen, Tata. Seit Jahren mache ich immer alles selbst und weiss inzwischen wie es läuft. Unsere Band aus Guantánamo hat gerade wieder ihre Schengen-Visa erhalten und wird am 28. Juni hier bei uns in CH eintreffen.
 

Elisabeth
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Antwort #49 - 04. Oktober 2012 um 20:42

Tata   Offline
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Hallo Cuba-Freunde

Ich bins mal wieder... Diesmal zu der Frage: Wie läuft das genau mit der carta blanca? Ich habe mich auf dem cubanischen Konsulat in der Schweiz informiert und die haben mir per Mail folgenden Brief zugestellt:
DEUTSCH-ALEMAN
Eidesstattliche Erklärung
Personen die Ihre Residenz im Ausland haben und kubanische Staatsbürger mit
ständiger Residenz in Kuba, mit denen sie keine Blutverwandschaft bis in 2.
Grad haben, in die Schweiz einladen möchten, müssen vor einem Notar eine

Eidesstattliche Erklärung machen lassen und persönlich unterzeichnen.
Dabei müssen sie erklären,dass sie sich laut den Gesetzen von der Schweiz
und der Republik Kuba damit verpflichten, die finanzielle und rechtliche
Verantwortung für die eingeladene Person zu tragen und für sie sämtliche
anfallenden Unterkunfts- Verpflegungskosten, Kosten für Rückflug, Visakosten
u. A. übernehmen und dass die eingeladene Person während ihres Aufenthaltes
nicht ohne Schutz bleibt.

1.-  Lassen Sie zuerst die Einladung mittels einer EIDESSTATTLICHEN
      ERKLÄRUNG von einem schweizerischen Notar machen.
Die Eidesstattliche Erklärung muss unter Anderem folgende Angaben
beinhalten:
A.- VON DER EINLADENDEN PERSON :
1.- Vor- und Nachnamen :
2.- Staatsangehörigkeit :
3.- Personenstand :
4.- Beruf:
5.- Reisepass-Nr. :
6.- Privatadresse in der Schweiz :
7.- Telefonnummer :
B.- VON DER EINGELADENEN PERSON
1.- Vor- und Nachnamen :
2.- Geburtsort :
3.- Personenstand :
4.- Beruf :
5.- Personalausweis-Nr. oder Reisepass-Nr. :
6.- Vor- und Nachnamen der Eltern:
7.- Vollständige Privatadresse in Kuba :
   
________________________________________________________
            (Strasse, Hausnummer, Querstrassen, Gemeinde, Provinz)
8.- Aufenthaltsort in der Schweiz :
9.- Aufenthaltsdauer
10.- Verwandtschaftsgrad
      
___________________
    Unterschrift der einladenden Person

2.- Lassen Sie das Originaldokument an der kantonalen Staatskanzlei
    beglaubigen
3.- Lassen Sie das Originaldokument (FÜR 42.- CHF) von unserem Konsulat
    auf Spanisch übersetzen.
4.- Die Einladung kostet Fr. 347.- , die Übersetzung kostet Fr. 42.- pro
Seite.
5.- Diese Formalität kann auch per Post oder nicht personell erledigt
werden.
    Diese Variante kostet zusätzlich Fr. 53.- für die Bearbeitungsgebühren.
  In diesem Fall senden Sie uns:
      A.- Einen kleinen Brief, in den Sie uns erklären, was Sie von uns
benötigen.
      B.- Kopie von Ihrem Reisepass
      B.- Einen mit Fr. 6.- frankierten und adressierten
Rückantwortsumschlag
      C.- Das Originaldokument zum Übersetzen oder die Übersetzung dazu.
      D.- Kopie der Geldpostanweisung.
6.- Diese Formalität muss im Voraus bezahlt werden.
   
      WIR HABEN KEINE BANKKONTONUMMER


Also habe ich einen Notar angerufen der sich auf Migration und Familiennachzug spezialisiert hat und die Situation mit kuba und den Ausreisebestimmungen. Der Notar hat noch nie etwas davon gehört, dass man die carta blanca über das Konsulat beantragt, sondern dass die Kubaner diese immer direkt in Havanna beim  Consultoria Juridica bezogen wird... Ich kenne auch eine Schweizerin, die nie etwas mit dem Konsulat in der Schweiz gemacht hat, sondern immer direkt bei diesem Amt in Havanna.
Tja, und jetzt weiss ich absolut nicht, was ich machen muss, denn jeder sagt etwas anderes...
Das BFM weiss von nichts und die CH-Botschaft in Havanna gibt auch keine Auskunft, resp sagte etwas von einer Einladung.... Zudem leuchtet mir nicht ein wieso kuba eine Eidesstaatliche Erklärung von mir will...

Nun hoffe ich, dass jemand von euch, weiss wie das mit der Carta blanca funktioniert, damit mein Freund bald hier an meiner Seite sein kann....

ich danke euch herzlich!

saludos
 
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Antwort #50 - 05. Oktober 2012 um 00:05

Esperanto   Offline
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Hallo Tata, wenn Du jetzt die teuren Formalitäten für Ausreisegenehmigung angehst, sollte man annehmen, dass es mit der Einreisegenehmigung (Visum) für die Schweiz geklappt hat. Es ist die schwierigere Hürde. Dass die Sache mit der Einladung über das kubanische Konsulat scheitern könnte, ist unvorstellbar. Die wollen Geld und tun so, als müssten sie sich dabei mit irgendwelchen offiziösem Gehabe zieren.

Dein Notar liegt aber falsch. Den administrative Ablauf für das Einladungsschreiben und mit ihr die Ausreisegenehmigung (PVE) können die Kubaner selbst bestimmen. Seit Mai 2007 Jahre ist gemäß Resolucion No 87/2007 festgelegt, dass die Einladungen ausschließlich über die Konsulate zu erfolgen hat. Vorher war es auch möglich diese Einladung in Kuba in den jeweiligen Consultoria Juridica International zu erstellen und war zudem noch kostengünstiger. Wenn Dein Notar sagt, dass er nie etwas von der Erstellung der Einladung in den kubanischen Konsulaten, sondern nur in Havanna gehört hat, so hat er seit über 5 Jahren nicht mehr zugehört. Dein Notar hätte Dir aber sagen können, dass eine "Eidesstattliche Erklärung" nur die Vergangenheit betreffen kann. Sie betrifft keine zukünftigen Ereignisse. Das wäre auch zu einfach. Stell Dir vor bei der Heirat würden Absichtserklärungen hinsichtlich Treue und ähnlichem "an Eides statt" abverlangt.

Das Konsulat kann auch nicht begreifen, dass der Notar im Dokument, welches weitgehend nur aus persönlichen Angaben besteht, nur die von Dir geleistete Unterschrift beglaubigt und anschließend die kantonale Staatskanzlei wiederum nur die Rechtmäßigkeit der Unterschrift und des Siegels des Notars beglaubigt (Apostille). Oder glaubt jemand, dass ausgerechnet in der freiheitlichen Schweiz die
"rechtliche Verantwortung des Eingeladenen zu tragen"
, von anderen übernommen werden kann und Notar und kantonale Staatskanzlei dies nicht nur billigen, sondern als einklagbares Recht etablieren?

Die von dem kubanischen Konsulat in der Schweiz verlangten Dokumente sind weitgehend identisch jenen, die auch das kubanische Konsulat in Deutschland verlangt. Einen Unterschied kann ich lediglich in der Übersetzung des "Originaldokumentes" erkennen. In De werden die beiden Beglaubigungen auch unter der -von einem vom Landgericht zugelassenen Dolmetscher gefertigten- Übersetzung des "Originaldokumentes" verlangt. Im kubanischen Konsulat in der Schweiz geben sie sich offenbar damit zufrieden, wenn sie zusätzlich noch Gebühren für die Übersetzung der Personendaten vereinnahmen können. So sicher sind sie ihrer Sache aber nicht, im Punkt D hinsichtlich der einzureichenden Dokumente steht:
"Das Originaldokument zum Übersetzen oder die Übersetzung dazu."

Das mit der Zweisprachigkeit des zentralen Dokumentes haben wir in De auf unsere Weise geregelt.  Vergleiche hier
 

Saludos Esperanto
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Antwort #51 - 05. Oktober 2012 um 10:31

Elisabeth   Offline
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Esperanto hat dir ja schon über die eidesstattliche Erklärung + Übersetzung aufgeklärt. Diese ist übrigens auch relativ neu. Bei den 5 Einladungen die ich bis 2004 für meinen Mann machen musste weil er keine PRE hatte, wurde diese nicht verlangt.

Aber damals konnte man die Einladung auch noch in Cuba machen, so wie es dir dein sogenannter Spezialist gesagt hat. Seit 5 Jahren hat er aber die Änderungen mit Bezug zu Cuba offenbar nicht mehr verfolgt.

Zitat:
Nun hoffe ich, dass jemand von euch, weiss wie das mit der Carta blanca funktioniert, damit mein Freund bald hier an meiner Seite sein kann....


In dieser Sache musst und kannst du gar nichts machen. Übrigens gibt es die Carta Blanca so viel ich weiss auch schon längst nicht mehr. Das war eine Mitteilung der cubanischen Inmigración, dass das Ausreisevisum zur Abholung bereit lag.

Dein Freund kann die Ausreiseprozedur aber erst starten, wenn er das Schengen-Visum in seinem Pass hat. Die Ausreiseprozedur muss er bei der für ihn zuständigen Inmigración machen. Er beantragt eine PVE (Permiso de Viaje al Exterior). Je nach persönliche und berufliche Vorgeschichte kann er diese PVE erhalten oder auch nicht. Allerdings wird die PVE nicht oft verweigert, wenn er nicht zu einer von vornherein ausgeschlossene Gruppe gehört, wie alle Angestellte oder ehemalige Angestellte des Gesundheitswesen oder Militär. Auch (Klein)kriminelle lässt man nicht so gern ausreisen.
 

Elisabeth
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Antwort #52 - 05. Oktober 2012 um 22:01

Tata   Offline
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Hallo meine Lieben

Ich weiss nicht recht, ob es an meinem jet-Lag liegt, oder ob ich einfach nur begriffsstutzig bin....
esperanto sagt, ich muss das mit dem Konsulat machen und Elisabeth meint, dass muss mein Freund mache. Leider verstehe ich nicht, was ich nun tun muss  Smiley Schockiert/Erstaunt

Mein Freund war auf der Migration und hat da wegen der PVE gefragt. der Chef der Migration hat ihm gesagt, dass es darauf ankommt, was für ein Visum er erhält. Bei einem Heiratsvisum braucht er keine Einladung sondern erhält nach ca 10 Tagen die PVE.

Leider ist das alles sehr mühsam, da uns sowohl von CH-Seite wie auch kubanischer Seite viele Fehlinformationen erteilt werden und jeder etwas anderes sagt.

Ich denke, dass das, von der kubanischen Seite her, nur eine reine Geldmacherei ist. Vielleicht irre ich mich?! Lasse mich auch gerne eines besseren belehren  Zwinkernd

Saludos y muchas gracias  Kuss
 
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Antwort #53 - 05. Oktober 2012 um 22:10

Tata   Offline
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Ah, übrigens habe ich noch etwas vergessen..

Ein Visum wird ja auf grund einer Einladung einer, in ausland lebenden, Person ausgestellt. Also macht es in meinen Augen keinen Sinn, dass die kubanischen Behörden noch eine Einladung verlangen.... Totaler blödsinn!
 
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Antwort #54 - 05. Oktober 2012 um 23:39

Esperanto   Offline
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Tata schrieb am 05. Oktober 2012 um 22:01:
esperanto sagt, ich muss das mit dem Konsulat machen und Elisabeth meint, dass muss mein Freund mache. Leider verstehe ich nicht, was ich nun tun muss

Dein Freund muss sowohl die Einreisegenehmigung (Visum) bei der CH-Botschaft in Havanna als auch die Ausreisegenehmigung (PVE) bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Inmigracion selbst beantragen. Dafür braucht er auch einiges von Dir. Die Sache mit dem Visum haben wir hier schon sehr ausführlich behandelt.

Für die Beantragung der PVE braucht Dein Freund: 1. Pass mit Visum 2. Die "Carta de Invitacion", also das Einladungsschreiben, welches Du beim kubanischen Konsulat zu initiiert hast und welches von dort über die Consultoria Juridica International (CJI) in Havanna an die für seinen Wohnsitz zuständige CJI weitergeleitet wird. Diese benachrichtigt Deinen Freund sobald er dieses Dokument abholen kann.

Du hast nicht erwähnt, ob Dein Freund –nach erfolgter Ablehnung- nunmehr doch noch das Visum bekommen hat. Hat er es nicht bekommen, dann vergesse die Sache oder lies den ganzen Thread noch mal von vorn.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #55 - 06. Oktober 2012 um 13:03

Elisabeth   Offline
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Zitat:
Mein Freund war auf der Migration und hat da wegen der PVE gefragt. der Chef der Migration hat ihm gesagt, dass es darauf ankommt, was für ein Visum er erhält. Bei einem Heiratsvisum braucht er keine Einladung sondern erhält nach ca 10 Tagen die PVE.


Ich frage mich, ob wer denn auch nicht etwas durcheinander bringt, sei es Inmigración, Freund oder du, Tata selbst.

Richtig ist: für Verwandte 1. Grades braucht es seit einigen Jahren keine cubanische Einladung, für Ehemann/Frau auch nicht mehr. Aber bei einem Heiratsvisum ist man ja noch nicht verheiratet! Man muss den Verwandtschaftsgrad bei Antrag der PVE auch beweisen, sei es mit einer Geburts- oder Heiratsurkunde.

Also, Tata, wenn du deinen Freund zuerst in Cuba heiratest, wird die ganze Sache schon einfacher, auch mit der CH. Dennoch würde ich es dir nicht empfehlen. Und wenn ich dein Freund wäre, würde ich auch gerne zuerst einmal deine Lebensumstände kennenlernen.

Um welche Stadt geht es hier übrigens?
 

Elisabeth
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Antwort #56 - 06. Oktober 2012 um 13:12

Elisabeth   Offline
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Zitat:
Also macht es in meinen Augen keinen Sinn, dass die kubanischen Behörden noch eine Einladung verlangen.... Totaler blödsinn!


Tja, das finden die Cubaner nicht. Der Hintergrund ist wahrscheinlich, dass sie ja kein Geld ausgeben wollen für einen Landsmann, der abhaut z.B. oder sonst im Ausland in Schwierigkeiten gerät und das sind nun mal nicht wenige.

Ich fand die Jahre währendem ich meinen Ehemann immer wieder einladen musste, weil er sonst Emigrant geworden wäre, was er nicht wollte, auch absurd. Jedes Mal antwortete ich in der Consultoria Juridica auf die Frage nach der Adresse meines Mannes, dass er gemütlich bei mir in der CH wohne und das schon seit Jahren. Nein, nein, das ginge nicht für die Einladung, die Adresse in Cuba musste es sein und zwar die vom Carné. Das erste Mal musste ich meine Schwiegertochter anrufen und fragen, ob sie das wisse.

Tja, Cuba eben, man gewöhnt sich mit den Jahren dran!
 

Elisabeth
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Antwort #57 - 07. Oktober 2012 um 12:57

Tata   Offline
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Mein Freund wohnt in Havanna und die zuständige migration befindet sich in 10 de octubre. Falls dir das was sagt.

Eigentlich sollte man ja meinen, dass der Chef der Migration über die PVE bescheid weiss und meinem Verlobten keine falschen Infos gibt...

@ Esperanto: Mein Verlobter hat das Heiratsvisum erhalten. Ich würde mich nicht über die PVE informieren, wenn es nicht nötig wäre. Das ganze ist leider sehr kompliziert und sehr kostspielig.

Was ich nicht verstehe... Die eidesstattliche Erklärung ist zugleich die Einladung? Oder wie müsste das geschrieben werden?
Wie lange dauert es, wenn ich die Einladung auf dem Konsulat einreiche, bis die PVE erteilt wird?
 
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Antwort #58 - 07. Oktober 2012 um 13:13

Tata   Offline
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Hab mal den anderen Tread einladung kuban. Gast vom 6.9.12 gelesen. So wie ich das verstehe, ist das keine eidesstattliche Erklärung die man /ihr ablegen muss. Anscheinend kann ich auf der Homepage des kubanischen Konsulats (identische Seite wie die von DE) dieses Einladungsschreiben ausdrucken, ausfüllen, meien Unterschrift beglaubigen lassen, staatskanzlei überbeglaubigen, Konsulat abgeben, bezahlen, fertig. Ist das richtig?
 
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Antwort #59 - 07. Oktober 2012 um 14:03

Elisabeth   Offline
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Zitat:
Mein Freund wohnt in Havanna und die zuständige migration befindet sich in 10 de octubre. Falls dir das was sagt.


Sicher sagt mir das was. Warst du auch in der Esperanto-Schule? Ich war dort im 1994 während 5 Wochen und bin oft mit dem Velo die 10 de Octubre hinunter, aber laufend neben dem Velo wieder hinauf! Schrecklich war das hinter einem Bus den man wegen den schwarzen Wolken aus dem Auspuff gar nicht mehr sah und kaum noch atmen konnte. War eben die schlimmste Zeit der Periodo Especial.

Die Inmigración dort ist eine Zweigstelle. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass da das Stichwort Heiratsvisum fällt (visa de matrimonio?) und der Beamte denkt, dass es um ein Visum zur Familienzusammenführung geht. Aber gut, das wird sich erst hier aufklären vermutlich.

Nochmals: kein Mensch kann dir sagen wie lange es mit der Zuerkennung der PVE geht. Dein Freund muss doch einiges vorlegen, wie Beweis guter Führung, ein Dokument des Heeres + eventuelle Freistellungen früherer Arbeitgeber. Plus die Einladung über die CU-Botschaft in Bern. Gut ist, dass er in Havanna wohnt und die Einladung nicht noch in die Provinz geschickt werden muss.

Übrigens hat Air France im November gute Angebote ab Havanna. Das lohnt sich vor allem wenn das Heiratsvisum ein nationales wäre, obwohl Cubaner immer das Recht auf Weiterreise in die CH hat. Das würde mich jetzt noch interessieren: ist es ein nationales Visum oder doch ein gewöhnliches C Schengen-Visum?

 

Elisabeth
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