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Einladung Flugticket (Gelesen: 93913 mal)
Antwort #45 - 09. Juni 2006 um 10:25

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Zitat:
Welches Reisebüro hat dir das Ticket denn verkauft? Hinterlegung wäre doch kein Problem gewesen?

Das Reisebüro hat mir das Ticket so verkauft, wie ich es haben wollte. Wären sie meinen Vorstellungen nicht nachgekommen, hätte ich mir es woanders besorgt.

Natürlich ist die Tickethinterlegung in Havanna für uns die einfachste Lösung. Wären sie in der Lage gewesen die Tickethinterlegung beim Check-in-Schalter oder passend zur Abflugzeit im Flughafenbereich zu hinterlegen, wäre ich darauf eingegangen. Tatsächlich erfolgt die Tickethinterlegung nur im Stadtbüro der LTU mit den dort üblichen Öffnungszeiten. Für jemanden, der in Havanna wohnt ist dies kein Problem. Für andere, die weit weg von Havanna wohnen, ist dies schon schwieriger, wenn eine zusätzliche Reise für die Beschaffung des Tickets -wie sie sich aus der gegebenen Situation ergab- vermieden werden soll.

Wenn also das Ticket in Havanna hinterlegt wird und die Aushändigung dort mit dem Abflug in Havanna verbunden werden soll, erhöht sich bei Schließung des Stadtbüros der LTU zu normalen Geschäftszeiten und Abflug um 1:55 nachts die Reisezeit schon mal um netto 8 Stunden. Bei teilweiser Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, kann so die Reisezeit zwischen Trinidad und dem Reiseziel hier locker 21 Stunden betragen. Da macht es schon Sinn, wenn man dann noch die zusätzliche 8 Stunden für die Ticketaushändigung vermeiden will.


Zitat:
keine One-way-Tickets Kuba-Deutschland mehr online buchen

War dies je schon mal möglich?
Richtig ist, dass dies in umgekehrter Richtung, also Deutschland – Kuba nicht mehr geht, obwohl sie dies im Internet so anbieten. Condor auch mit 99er Flügen. Möglich ist die Onlinebuchung aber nicht. Der Grund ist, so sagte man mir bei Condor, dass der Erwerber bei One-way-Flügen nach Kuba vorher auf die kubanischen Einreisebestimmungen hingewiesen werden muss. Nachdem der Erwerber diese zur Kenntnis genommen hat, kann der Verkauf zu den Bedingungen wie bei einer Online-Buchung erfolgen.


Zitat:
Mit Rückflug wären die dann vermutlich davon ausgegangen, dass das Ticket, welches in Deutschland gekauft wurde, dann ja auch Deutschland als einen Abflugort ausgewiesen hätte, nämlich beim Rückflug. So wie es jetzt war, verstieß das eindeutig gegen die IATA-Regeln.

Die erwähnte Konstruktion, also ein „Rückwärtsabfliegen“ des Tickets, ist wegen der Beliebigkeit der Buchung, wohl nur bei reinen Linienflugtickets möglich. Für günstige Kubaflüge selten eine wirtschaftliche Alternative. Nachdem die Behörden auf die Vorlage der Flugtickets für die Genehmigung der Ein- und Ausreise verzichten, ist die vorteilhafteste Lösung noch zu finden. Vielleicht helfen die Erfahrungen im vorliegenden Fall weiter.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #46 - 09. Juni 2006 um 11:38

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Zitat:
Nachdem die Behörden auf die Vorlage der Flugtickets für die Genehmigung der Ein- und Ausreise verzichten


Ich nehme an, dass du hiermit sowohl die Schengen-Botschaften in Havanna als auch die cubanischen Behörden meinst?

Weder die Botschaften, noch die cubanischen Behörden verzichten darauf, im Gegenteil.

Es gehört nicht ganz hierher aber ich habe gerade erfahren, dass die Band aus Santiago de Cuba mit dem wir 4 Monate lang zusammenarbeiten werden, ihr Flugzeug gestern in Havanna nur knapp erreicht hat, eben weil die Botschaft die Flugtickets sehen wollte, bevor sie im allerletzten Moment die Pässe mit den Schengen-Visa aushändigte!

Der Direktor der Band war am vormittag zusammen mit der Chefin des Protocolo des Ministeriums für Kultur zur Botschaft gefahren um die Pässe abzuholen als diese Hiobs-Botschaft kam, denn die 6 anderen Musiker sassen schon am Flughafen, jeder mit seinem Flugticket. Er musste also irgendwie zum Flughafen. Mit nur CUP in der Tasche kein leichtes Unterfangen. Die Flugtickets einsammeln, wieder nach Miramar fahren und beten, dass er noch vor Büroschluss da war. Die Botschaft war zwar schon seit einer halben Stunde geschlossen, dank einem Telefonat des Ministeriums kamen sie dann aber doch noch zu ihren Pässen. Sie konnten dann gerade noch einchecken.

Wir haben eine ziemlich schlimme Nacht verbracht, weil wir keinen telefonischen Kontakt mehr hatten. Wie auch, mit moneda nacional kann man nicht aus Cuba telefonieren.
Das ist Cuba.


 

Elisabeth
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Antwort #47 - 09. Juni 2006 um 12:24

Esperanto   Offline
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Zitat:
Ich nehme an, dass du hiermit sowohl die Schengen-Botschaften in Havanna als auch die cubanischen Behörden meinst?

Nein. Das muss ich doch einschränken. Nur die deutsche Botschaft kann ich damit meinen, denn nur über diese kann ich etwas aussagen. Und dort ist es definitiv so, nachdem sie sich dort mehrfach schriftlich dazu äußerten.

Hinsichtlich der Inmigracion, weiss ich, dass Dein Ehemann öfter bei dieser Behörde im Zusammenhang mit Ausreisegenehmigungen zu tun hat. Er meint: Manchmal fragen sie nach dem Flugticket und manchmal nicht. In dem von mir geschilderten Fall meiner "Loca" wurde nicht danach gefragt. Sie konnte auch kein Ticket vorlegen, weil sie keines hatte. Nur so konnte ich definitiv wissen, dass sie das Ticket nicht vorlegen brauchte um die PVE zu erhalten. Deine Aussage, dass die dortigen Behörden manchmal so und ein andermal so entscheiden, bezweifle ich nicht. Erst recht nicht nach dem von mir beschriebenen Fall, der auch noch weiterer Aufklärung bedarf.

Übrigens:
Die Loca ist keine Loca. Andere haben ihr bescheinigt:  "que esta loca por llegar a Alemania  y verte". Wenn sie also vernarrt darauf ist nach Deutschland zu kommen, um mich zu sehen, kann sie keine Loca sein.  Smiley
Siehst Du dies nicht auch so?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #48 - 09. Juni 2006 um 15:47

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Zitat:
Nur die deutsche Botschaft kann ich damit meinen, denn nur über diese kann ich etwas aussagen. Und dort ist es definitiv so, nachdem sie sich dort mehrfach schriftlich dazu äußerten.


Also, dass Visumkandidaten bei der Überreichung des Visums kein Flugticket vorlegen sollten? Das wäre entgegen den Vorschriften aller Schengener Staaten, aber wenn du tatsächlich schriftliche Äusserungen der D-Botschaft dazu hast, stelle sie doch mal hier hinein. Das wäre ja wirklich interessant.

Zitat:
dass Dein Ehemann öfter bei dieser Behörde im Zusammenhang mit Ausreisegenehmigungen zu tun hat.


Hatte, zum Glück, hat er doch seit 3 Jahren eine PRE, nachdem diese während den davorliegenden 3 Jahren 2 x verweigert wurde.


Zitat:
Wenn sie also vernarrt darauf ist nach Deutschland zu kommen, um mich zu sehen, kann sie keine Loca sein.   
Siehst Du dies nicht auch so?


Das weiss ich nicht, kenne ich dich doch nur ein bisschen vom Forum ... Aber natürlich hast du recht: den Satz in der Mitteilung aus Trinidad hatte ich allzufrei interpretiert.
 

Elisabeth
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Antwort #49 - 11. Juni 2006 um 14:26

Esperanto   Offline
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Zur Klärung der Frage, warum trotz Visums der deutschen Botschaft und gültiger Ausreisegenehmigung (PVE) der kubanischen Behörde die Ausreise wegen des fehlenden Rückflugtickets am Flughafen verweigert wurde, der Bericht der Betroffenen:


Al chequeo el señor me pregunto por el pasaporte con PVE y el billete de avion. Cuando yo le entrego documentos mis me pregunta donde vives. En Cuba o alemania? He responido que vivo en Cuba. Despues el me pide el billete de regreso y al ver que no lo tenia, el señor llamo a una muchacha rubia que estaba con un movil en la mano y otro aparato mas y ella se comunico con otra persona por el movil y me dijo que le daba mucha pena, pero asi no me podia dejar montar al avion. Me dijo que mi visa era de clase C y que tenia que viajar con el billete de ida y de regreso. Me pregunto que como yo habia tenido ese billete y yo le dije que mediante otra persona. Me respondio que como el billete no se me entrego por ninguna agencia, es por eso que no me lo podian informar y entonces me anoto en un papel la direccion y telefono de LTU.
La señora de la agencia me dijo que debia comunicarme con quien me invitaba para el cambio de fecha y para el pago del mismo de 100 CUC y que me enviara el billete de regreso.



Anmerkung:
Die Ausreisegenehmigung (PVE) der kubanischen Behörden sind identisch, zumindest unterscheiden sie sich nicht hinsichtlich Sprach- oder Besuchsvisum. Die Klasse C betrifft die Art des von der deutschen Botschaft erteilten Visums, wobei offenbar die Klasse C ein Besuchs-/Geschäftsvisum der Schengener Staaten und die Klasse D ein nationales Visum ist, wie es z. B. zum Erlernen der deutschen Sprache ausgestellt wird.
Insofern liegt es an der deutschen Botschaft in Havanna, ob Rückflugticket erforderlich oder nicht. Zumindest orientierte sich im vorliegenden Fall die kubanische Grenzkontrolle und auch die Fluggesellschaft in Havanna an der Art der deutschen Einreisegenehmigung.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #50 - 11. Juni 2006 um 14:45

Esperanto   Offline
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Zitat:
Also, dass Visumkandidaten bei der Überreichung des Visums kein Flugticket vorlegen sollten? Das wäre entgegen den Vorschriften aller Schengener Staaten, aber wenn du tatsächlich schriftliche Äusserungen der D-Botschaft dazu hast, stelle sie doch mal hier hinein. Das wäre ja wirklich interessant

Mail der deutschen Botschaft von Mitte März 2006

vielen Dank für Ihre beiden E-Mails. Zur Zeit beträgt die Wartezeit auf einen Termin nur ca. eine Woche. Sie können mir aber auch gern jetzt schon einen "Wunschtermin" im Mai bis Juli nennen. Die Vorlage eines Flugtickets oder einer Reservierung ist für das Visumverfahren nicht notwendig.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #51 - 11. Juni 2006 um 16:48

derhelm   Ex-Mitglied
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Freunde von uns haben gerade eine cubanische Schwägerin zu Besuch. Die dt. Botschaft hat ein 3-Monatsvisum ausgestellt, ohne dass ein Flugticket vorgezeigt werden musste.
Der maximal 3 monatige Besuch kann innerhalb eines festgelegten 4 monatigen Zeitraums genommen werden.
So steht es auch im Visum.
Eine gute Lösung, wie ich finde.
 
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Antwort #52 - 11. Juni 2006 um 17:35

uwe   Offline
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dass die botschaft keine tickets mehr kontrolliert, ist ja positiv. man wird dadurch flexibler beim kauf der tickets. allerdings waere ein hinweis auf die einreisebestimmungen (und damit auch regeln der befoerderung) hilfreich, wenn das visum erteilt wird.
die reisebueros ziehen sich da ja auch clever aus der affaire, indem sie darauf hinweisen, dass jeder selbst fuer visum und einreise verantwortlich ist.
der ursprung dieses missverstaendnisses war doch die feststellung von esperanto, dass ein onewayticket weniger als die haelfte eines returntickets kosten wuerde. condor gibt solche infos sicher nicht heraus. vielleicht hat da jemand den preis eines superlastminutetickets als rueckflug kalkuliert Zwinkernd.
 
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Antwort #53 - 11. Juni 2006 um 17:59

Esperanto   Offline
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Wegen der Anschaulichkeit -Daten eines Schengener (Besuchs-) Visums:

a) Art des Visums: C
b) Zeitraum Beginn und Ende der max. genehmigten 90 Tage

...


 

Saludos Esperanto
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Antwort #54 - 11. Juni 2006 um 19:13

Esperanto   Offline
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Zitat:
der ursprung dieses missverstaendnisses war doch die feststellung von esperanto, dass ein onewayticket weniger als die haelfte eines returntickets kosten wuerde. condor gibt solche infos sicher nicht heraus.

Natürlich ging es darum neue günstigere Lösungen zu finden, nachdem die Botschaft auf die Vorlage der Tickets verzichtet. Insbesondere hinsichtlich der Geldschinderei der Fluglinien bei Umbuchung, Verlust des Tickets etc und natürlich auch der von Condor verbilligt angebotenen One-way-Tickets von hier nach Kuba. Die Fluglinien sind auch nicht bescheiden im Erfinden zusätzlicher Gebühren und Tricks die Flugzeuge voll zu bekommen. Man müsste dumm sein oder zuviel Geld haben oder zu den seltenen Art der Spezis gehören für die beides zutrifft, um nicht eine günstige Lösung zu suchen

Eigentlich hätte ich gedacht, dass die Botschaft endlich erkennt, sich aus der Sache mit den Flugtickets besser herauszuhalten und sich auf ihre eigentlichen Aufgaben kümmert. So zeigen sie ihre Naivität, wenn sie glauben, die Rückkehrwilligkeit anhand des Flugtickets feststellen zu können. Dass sie offenbar nicht wissen, was ihre eigentlich Aufgabe ist, kann man auch daran erkennen, dass sie sich für das Einsammeln der Monatsgelder hergeben, die der kubanische Staat für seine bzw. von seinen Bürgern abverlangt, wenn diese sich vorübergehend im Ausland aufhalten.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #55 - 11. Juni 2006 um 21:11

Alex   Offline
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Zitat:
Wegen der Anschaulichkeit -Daten eines Schengener (Besuchs-) Visums: .....



Na auf jeden Fall können wir gratulieren angesichts des Einreisestempels vom Frankfurter Flughafen das die Holde nun doch hier gelandet ist! Smiley Viel Spaß zusammen - auch wenn mir einiges an der ganzen Geschichte wohl für immer unverständlich bleiben wird...!

Hilf mir bitte: Hast Du nun ein zweites (Rückflugticket) gekauft/reserviert schlussendlich oder was war nun genau die 100CUC-kubanische Lösung??

 
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Antwort #56 - 11. Juni 2006 um 21:34

Elisabeth   Offline
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Zitat:
Die Vorlage eines Flugtickets oder einer Reservierung ist für das Visumverfahren nicht notwendig.


Hier liegt der Hase im Pfeffer!

Während dem Verfahren ist die Vorlage eines Flugtickets oder Reservierung nicht notwendig.

Das sagt aber noch gar nichts über die Notwendigkeit der Vorlage des Tickets bei Aushändigung des Passes mit dem Schengen-Visum. Auch die D-Botschaft kann sich immer darauf berufen wenn sie will. Das sie die Vorlage nicht immer verlangt, darf keinen Grund sein zur Annahme, dass sie diese Regel abgeschafft haben.

Im übrigen bin ich immer noch überrascht über die Tatsache, dass LTU solche Einfachtickets mit Start der Reise in Cuba erlaubt. Condor tut's nicht. Auch sind Einfachtickets bei Linienflüge meist teurer als Rückflugtickets, ausser man kann in Cuba günstig zu einem Last-minute kommen, was durchaus möglich ist. Dazu braucht es aber Flexibilität,also die PRE.

Das Visum deiner Novia ist entweder nicht multiple entry, was in eurem Fall wahrscheinlich auch nicht nötig ist, oder wurde irrtümlich oder absichtlich annuliert (Stempel im Visum).
 

Elisabeth
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Antwort #57 - 11. Juni 2006 um 21:37

Elisabeth   Offline
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Zitat:
So zeigen sie ihre Naivität, wenn sie glauben, die Rückkehrwilligkeit anhand des Flugtickets feststellen zu können. Dass sie offenbar nicht wissen, was ihre eigentlich Aufgabe ist


Ich finde dies eine ziemlich arrogante Aussage. Bestimmst du eigentlich persönlich was die Aufgabe einer Botschaft zu sein hat? Oder ist das in einer Demokratie wie Deutschland immer noch einen demokratischen Volksentscheid?
 

Elisabeth
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Antwort #58 - 11. Juni 2006 um 21:49

Alex   Offline
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Zitat:
.... dass LTU solche Einfachtickets mit Start der Reise in Cuba erlaubt. Condor tut's nicht.


Hatte nicht unser Freund der Lokführer für seine Frau und Kind (allerdings PRE-Inhaber!) nicht soeben wieder one-way Tickets aus Kuba zum Flug nach Deutschland mit CONDOR vor Ort in Kuba gekauft?!?
 
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Antwort #59 - 11. Juni 2006 um 22:35

uwe   Offline
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alex, habe ich (fuer mich selbst Zwinkernd ) auch schon gekauft. allerdings reise ich, wie auch maschis familie, nicht als touri nach deutschland Zwinkernd.
 
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