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Scheidung nach 2,5 Jahren Ehe. Wie gehe ich vor? (Gelesen: 14387 mal)
20. März 2005 um 19:53

mango   Offline
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Hallo zusammen,

Ich brauche Eure Hilfe um den Ausstieg aus der Misere optimal zu gestalten. Da die Trennung von meiner kubanischen Frau nach 2,5 Jahren kinderlosen Ehe erfolgt, glaube ich noch einige Truempfe in der Hand zu halten um nicht wie der letzte Depp zu aendern.

Kann mir jemand wertvolle Tipps geben?
Soll ich erlauben, dass sie hier die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt ???

Danke im Voraus.
Gruss, Mango

Hier die Besonderheiten meiner Geschichte (alle anderen Fakten sind mit anderen Betroffenen gleich: grosse Liebe 8), grosse Hoffnung Augenrollen, grosse Ausgaben Schockiert/Erstaunt, ... grosse Enttaeuschung weinend):
Nach der Heirat haelt die Frau 9 Monate in Deutschland aus und krank vor Heimweh geht nach Kuba zurueck. Frau bleibt in Kuba 9 Monate lang und kommt nach D zurueck, lernt Deutsch in teueren Schulen, macht Fuehrerschein, bringt ein Familienmitglied nach Deutschland zum Studieren (ich zahle alles) und sobald sie zwei Schwarz-Jobs hat, glaubt sie auf eigenen Fuessen zu stehen und verlaesst mich (den Familienangehoerigen laesst sie aber in meiner Wohnung, nicht schlecht,oder?!).
Im Sommer 2005 soll sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, ... wenn ich den Fortbestand der Ehe bei Auslaenderamt bestaetige.
 
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Antwort #1 - 20. März 2005 um 20:01
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
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 Soll ich erlauben, dass sie hier die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt Huh 



Wenn Du sie weiter am Bein haben willst, JA.

Wenn nicht,mache den Behörden glaubaft Sie wolle nur wegen der Flucht aus Kuba eine Ehe (Scheinehe), dann biste se schnell wieder los und hast Deine Ruhe. ???

Was willste machen ???

Gruss Tio
 
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Antwort #2 - 20. März 2005 um 20:17

mango   Offline
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Hallo, angedacht hatte ich den Zettel bei Auslaenderamt im Sommer zu unterschreiben fuer ihr Versprechen mir keine Schwierigkeiten zu machen (und kein Geld mehr zu nehmen). Aber jetzt wird mir klar, dass sie kaum eine Versprechung halten konnte und kriege deswegen Angst noch mehr in die Sch... zu geraten.
Ausserdem hockt ihr Cousin bei mir, fuer den ich eine Verpflichtungserklaerung fuer 1 Jahr unterschrieben hatte. Beide sind im Grunde gute Menschen, denken aber nur an Kuba und deren Familien und bedienen sich aller Mittel (wie ich) um deren eigene Lage zu verbessern.
Am Diestag bin ich beim Anwalt um mich aufzuschlauen..., mal gucken was er sagt.
Gruss, Mango
 
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Antwort #3 - 22. März 2005 um 20:15

mango   Offline
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Hallo,
… war heute beim Anwalt.

Eine Unterschrift des Deutsch-Teils (D) bei Ausländeramt, die der Kuba-Seite (K) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hier bescheren würde, ist äußerst bedenklich, da es einen klaren Widerspruch zu dem bereits laufenden Trennungsjahr darstellt. Theoretisch könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen für D führen. Praktisch? … unklar, muss noch geprüft werden (ob bei der Prüfung was Eindeutiges rauskommt bin eher skeptisch).
Frage: Ist jemanden ein Fall bekannt, wo das Scheidungsgericht oder der Anwalt von K so einen Widerspruch aufgedeckt und gegen D verwertet hat?

Klar –denken bestimmt viele- nicht unterschreiben und bist sie los.
Also Vorsicht hier! Eine klare Aussage bezüglich dann anstehender Abschiebung konnte ich nicht bekommen. Offensichtlich gibt es genügend Schlupflöcher um dem Rausschmiss zu entgehen. Außerdem frage ich mich, wer so eine Abschiebung bezahlen müsste. Wohl D, oder? Bleibt K ohne Erlaubnis doch hier, wird ein noch härterer „Anwalt-Krieg“ gegen D wahrscheinlicher.
Fragen: Hat jemand relevante Info hierzu oder sogar Erfahrung mit der Abschiebung eines Kubaners/in? Werden die Kubaner wirklich abgeschoben oder tauchen nur für gewisse Zeit unter bis sich die nächste Gelegenheit ergibt?

Im Allgemeinen hat sich für mich heute bestätigt, dass ein „Krieg“ D gegen K zwei Verlierer produzieren würde, einen kleinen K-Verlierer und einen großen D-Verlierer.
Es wird da auch einen oder zwei Gewinner geben aber der/die sind hier nicht relevant.

Was will ich machen?
Zuerst werde ich mit meiner (noch) Frau reden, ob wir gemeinsam der Sch… ausweichen wollen. Sie hat –glaube ich zumindest- noch keinen neuen Mann, deswegen kann ich ein Widersehen vertragen.
Kommentar?

Gruß, Mango
 
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Antwort #4 - 23. März 2005 um 14:42
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Offensichtlich gibt es genügend Schlupflöcher um dem Rausschmiss zu entgehen.


Ja, die gibt es jede Menge; deswegen ist es völlig unwahrscheinlich, dass sie abgeschoben wird.

Aber du hast noch einen Trumpf: Ihren Aufenthalt von 9 Monaten in Kuba, dadurcch hatte sie die bestehende AE im Grunde verwirkt, da nur 6 Monate gestattet sind. D.h. dann, dass sie ja gar kein Recht auf eine Niederlassungserlaubnis hätte - so heißt das Ding jetzt.

Einzige Möglichkeit, die ich im Moment sehe, ist die in dem anderen Thread beschriebene. du machst ihr ihre Situation klar, zeigst dich aber kompromissbereit, wenn sie einen Ehevertrag unterschreibt und dir vorsorglich eine schon seit mehreren Monaten bestehende Trennung bestätigt.

Aber riskant ist dies alles. Mit dem Vorwurf der Scheinehe klappt das sowieso nicht, da bei einer Scheinehe beide Seiten vom "Schein" wissen müssen, du also mit im Straftat-Boot sitzen würdest. Dass man verarscht wird, das interessiert niemanden, vor allem kein deutsches Gericht, es sei denn sie hätte sich direkt nach der Einreise vom Acker gemacht.

Halte sie einfach mit Versprechungen solange als möglich hin und unternimm erst etwas, wenn du entweder Post von ihrem Anwalt bekommst oder die Abh dich vorlädt; vielleicht bekommst du so einige Monate totgeschlagen, d.h. kein Trennungsunterhalt, da dieser rückwirkend nicht gezahlt werden muss. Mit nachehelichem Unterhalt musst du bei einer so kurzen Ehedauer eh nicht rechnen.

errue
 
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Antwort #5 - 23. März 2005 um 16:21
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Code:
Ist jemanden ein Fall bekannt, wo das Scheidungsgericht oder der Anwalt von K so einen Widerspruch aufgedeckt und gegen D verwertet hat?  



NEIN, K hat hier keiner Handhabe da kein Abkommen, umgedreht natürlich genau so. Geht nur vor ORT !

Code:
Außerdem frage ich mich, wer so eine Abschiebung bezahlen müsste. Wohl D, oder? Bleibt K ohne Erlaubnis doch hier, wird ein noch härterer „Anwalt-Krieg“ gegen D wahrscheinlicher.  



Aber dann zahlste nur einmal.... !!! Und NIE mehr wieder.

Code:
Fragen: Hat jemand relevante Info hierzu oder sogar Erfahrung mit der Abschiebung eines Kubaners/in? Werden die Kubaner wirklich abgeschoben oder tauchen nur für gewisse Zeit unter bis sich die nächste Gelegenheit ergibt?  



Frag am besten im AE, ich sage nix mehr sonst kommt Errue wieder und behauptet das Gegenteil. !

Code:
 Zuerst werde ich mit meiner (noch) Frau reden, ob wir gemeinsam der Sch… ausweichen wollen. Sie hat –glaube ich zumindest- noch keinen neuen Mann, deswegen kann ich ein Widersehen vertragen.  



Damit verlängerst Du nur das Elend............lass Dich scheiden, nach Dir die Sintflut. Eine unbefristet AE bekommt SIE nicht mehr, dafür braucht SIE nämlich Deine Unterschrift bei dem AA.

Gruss Tio
 
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Antwort #6 - 23. März 2005 um 20:10
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Frag am besten im AE, ich sage nix mehr sonst kommt Errue wieder und behauptet das Gegenteil. !


Stimmt! Zwinkernd

Muss ich jetzt auch wieder! Die Abschiebung braucht er auf keinen Fall zu bezahlen, da sie die AE aufgrund einer Familienzusammenführung hat. Er trägt keine Verantwortung mehr für sie, ist ja nicht ihr Papa und sie ist ein erwachsener Mensch. Im nicht zu erwartenden und auch laut info4alien nie eingetretenen Fall, dass es doch zu einer Abschiebung käme, müsste sie die Kosten selbst bezahlen, bspw. falls sie die mit der Abschiebung verbundene Einreisesperre für die Schengen-Staaten befristen oder aufheben will.

errue
 
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Antwort #7 - 23. März 2005 um 22:27

mango   Offline
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Zitat:
Aber du hast noch einen Trumpf: Ihren Aufenthalt von 9 Monaten in Kuba, dadurcch hatte sie die bestehende AE im Grunde verwirkt, da nur 6 Monate gestattet sind. D.h. dann, dass sie ja gar kein Recht auf eine Niederlassungserlaubnis hätte - so heißt das Ding jetzt.


Der Anwalt sah keine Verwertung fuer diese 9 Monate, da ein gescheiteter Versoehnungsversuch max 2 Wochen dauern darf, wenn mehr dann gilt die Trennungsphase als unterbrochen und man kann wieder von Null an rechnen. Niederlassungserlaubnis hat der Anwalt nicht erwaehnt, kannte sich wahrscheinlich selber nicht so gut aus. Aber der Anfang des Trennungsjahres laesst sich "beliebig" zurueckdatieren, wenn beide Parteien eine schnelle Scheidung wollen.
So in meinem Fall koennte ich vielleicht durch Rueckdatierung paar Monate rausholen, wenn ich ihr die Unterschrift bei AE in Aussicht stelle.

Die radikale Loesung von TIO (keine Unterschrift und ... vielleicht Abschiebung oder auch nicht, ... Ende der Geschichte oder auch nicht) kann immer noch eingesetzt werden, aber zuerst versuche ich nach ERRUE den Kompromisweg zu gehen um meinen Geldbeutel zu schonen. Kann man fuer "Scheinehe" bestraft werden???

Gruss, Mango
 
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Antwort #8 - 23. März 2005 um 23:14
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Kann man fuer "Scheinehe" bestraft werden


Ja! Aber wie gesagt, dann müssten quasi beide Parteien ein Geständnis ablegen, was sie wohl kaum tuen wird. Bringt sie ein paar Zeugen mit, die bestätigen können, dass ihr eine eheliche Gemeinschaft geführt habt, dann guckst du doof aus der Wäsche. Scheinehen sind i.d.R. nur die Ehen, bei denen tatsächlich kein gemeinsames Leben stattgefunden hat. (Beispiel: Sie wohnte von Anfang an in München, war aber per/zum "Schein" in Hamburg bei ihm gemeldet.)
Da müstest du vermutlich tausend Meineide schwören, um eine Scheinehe nachweisen zu können.

Der Hinweis auf die 9 Monate bezogen sich auch nicht auf das Trennungsjahr, sondern nur auf die Niederlassungserlaubnis. Übrigens lohnt sich ein Versöhnungsversuch für eine Woche im neuen Steuerjahr. Durchgedreht

Dein Anwalt wird vermutlich auch dazu geraten haben, erst einmal abzuwarten, bis irgendein Schriftsatz der Gegenpartei bei dir eingeht. Also halte sie hin, mache ihr Versprechungen bezüglich der AE, aber lebe schön nachweislich von ihr getrennt.

Rennst du jetzt los und machst den Wilden, dann nimmt sie sich mit Sicherheit einen Anwalt.

Diese Angabe, die man bei der Meldebehörde macht: "dauerhaft getrennt lebend" ist für die Scheidung im Übrigen irrelevant, denn die kann man auch rückwirkend bzw. nach einem Jahr machen. Es wird von niemandem erwartet, dass er sofort losrennt, wenn seine Frau im Streit mal auszieht. Es könnte ja wieder zur Versöhnung kommen, auf die du armer Tropf natürlich offiziell ein Jahr lang hoffst. 8)
Außerdem müsste sie sich ummelden, du hast damit im Grunde gar nichts zu tun; sie verstößt gegen das Melderecht, nicht du. Gleiches gilt für die Abh, die haben bei mir damals immer meine Ex angeschrieben und zur Vorsprache aufgefordert, nie mich, erst als ich mich "dauerhaft getrennt lebend" gemeldet habe, bekam ich ein halbes Jahr später! einen Termin, bei dem die Kürzung ihrer AE angekündigt! wurde; da war sie schon über 1,5 Jahre abwesend. So schnell geht das deutsche Ruckzuck-Abschiebemodell! Zunge

errue
 
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Antwort #9 - 27. März 2005 um 14:10

mango   Offline
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ERRUE, danke für den Hinweis mit der 1-woechigen Versöhnungsphase im neuen Steuerjahr.
Ich muss noch abwägen ob mir das Warten bis 2006 und damit die 3 besser bekommt, oder ein schnelles Ende der Geschichte mein Ziel wird. Es wird sich noch ergeben unentschlossen

Das mit dem „abwarten“ scheint mir zurzeit der beste Ansatz zu sein, stimmt! so hat es auch der Anwalt zwecks Minimierung des Trennungsunterhalts empfohlen. Solange sie ihr Recht auf Trennungsunterhalt nicht geltend macht, sollte ich auf keinen Fall einen Rechtstreit anfangen. Ich helfe ihr jetzt sogar etwas bei der Wohnungssuche und unterstütze mit paar Euros. Und meinen Trumpf „die Unterschrift beim Ausländeramt für ihre unbefristete AE“ behalte ich mindestens bis Sommer in der Hand (hier kann ich im Notfall immer noch dem Radikal-Vorschlag von TIO folgen) Laut lachend

Einen Punkt muss ich aber für mich noch eindeutig klären (im Zweifelsfall durch den Anwalt klären lassen): was sind die möglichen Risiken auf meiner Seite, wenn ich innerhalb des Trennungsjahres den Fortbestand der Ehe (Scheinehe!) beim Ausländeramt doch bestätige und sie damit die unbefristete AE erlagt? Das war eigentlich meine frühere –unpräzise- Frage zur „Bestraffung wegen Scheinehe“ ???
Hat jemand Info hierzu bzw. ein Beispiel aus der Praxis?

Und wieso das ganze, ist klar! An eine Abschiebung glaube ich nicht. Als Gegenleistung für meine Unterschrift verspreche ich mir zumindest bis Sommer keine Abzocke, dann ihren Verzicht auf Zugewinn und nachehelichen Unterhalt (-> Ausschluss durch Ehevertrag) sowie ihre Kooperation (z.B. nur ein Anwalt und dadurch praktisch eine Halbierung der Scheidungskosten)  Zwinkernd
Habe ich jemanden von Euch auf meiner Seite bei diesem Ansatz?

Gruß, Mango
 
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Antwort #10 - 27. März 2005 um 15:20
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
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 Einen Punkt muss ich aber für mich noch eindeutig klären (im Zweifelsfall durch den Anwalt klären lassen): was sind die möglichen Risiken auf meiner Seite, wenn ich innerhalb des Trennungsjahres den Fortbestand der Ehe (Scheinehe!) beim Ausländeramt doch bestätige und sie damit die unbefristete AE erlagt? 



Dann biste schön blöde.........

Entschuldige das ich so offen und ehrlich bin......

Gruss Tio
 
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Antwort #11 - 27. März 2005 um 19:14
errue   Ex-Mitglied

 
Da muss ich Tio mal Recht geben.

Aber, wie immer hätte ich da einen gewagten, rechtlich bedenklichen, aber schon in der Praxis passierten Fall .

Man muss ja beim Ausländeramt das Zusammenleben bestätigen; dies könnte ja während einer Versöhnungsphase passieren; in dem Fall macht man ja  gar keine Falschangabe; vor allem, wenn man glaubhaft macht, dass man selbst immer gehofft hat, dass die eheliche Gemeinschaft wieder aufgenommen wird.

Aber es muss natürlich wirklicher Zufall sein und nicht geplant, sonst wäre es strafbar.

errue
 
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Antwort #12 - 27. März 2005 um 22:12

mango   Offline
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Eigentlich habt Ihr beide recht, ich weiss!

Diese Unterschrift koennte mich noch mehr ins Unglueck stuerzen. Es ist halt meine Schwaeche zu ueberlegen ob ich ihr doch irgendwie das Leben ausserhalb Kuba leichter machen soll, weil sie selber und auch ihre arme Familie eigentlich ganz anstaendige Leute sind; ... nun will sie ja aber halt nicht mehr mit mir.   Griesgrämig

Gleiche Frage wegen Risiko einer solchen Unterschrift werde ich bald an den Anwalt richten. Mal schauen was er dazu sagt. Dann melde ich mich wieder hier im Forum.

Gruss, Mango
 
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Antwort #13 - 01. April 2005 um 11:39

rolo   Offline
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Beiträge: 18
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Änderung der Steuerklasse/Trennungsjahr

Das verstehe ich nicht so ganz. Heißt das, man kann sich zwar bereits im Vorjahr getrennt haben, im laufenden Jahr eine kurze Versöhnungszeit haben, die das Trennungsjahr nicht unterbricht und deswegen weiterhin die Steuerklasse 3 behalten und die Scheidung dennoch in diesem Jahr einreichen?

Oder unterbricht eine kurze Versöhnung das Trennungsjahr und die Scheidung kann dann erst im drauffolgenden Jahr eingereicht werden?

Wer hat Ahnung in diesen Steuergeschichten?

 
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Antwort #14 - 01. April 2005 um 12:30
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Das verstehe ich nicht so ganz. Heißt das, man kann sich zwar bereits im Vorjahr getrennt haben, im laufenden Jahr eine kurze Versöhnungszeit haben, die das Trennungsjahr nicht unterbricht und deswegen weiterhin die Steuerklasse 3 behalten und die Scheidung dennoch in diesem Jahr einreichen?


Grob gesagt: JAEIN! Ist ein wenig komplizierter und auch vom Einzelfall abhängig.
Normalerweise bekommt man die 3 nur noch im Jahr der Trennung. Nur ist es ja völlig offen, wann man diese Trennung steuerrechtlich vollzieht, also wann man der Stadt/Gemeinde das "dauerhaft getrennt lebend" mitteilt. Dieses ist nämlich für das Gericht irrelevant, das interessiert sich nur für die effektive Einhaltung des Trennungsjahres, die Angabe bei der Meldebehörde wird überhaupt nicht berücksichtigt.

Man muss/sollte allerdings beachten, dass man im Jahr der Scheidung nicht mehr die 3 hat, da der Sachbestand der Scheidung, d.h. nur der Vollzug einer Scheidung, dem Finanzamt mitgeteilt wird und die natürlich von einem Trennungsjahr ausgehen.

Verwirrend? Man muss einfach nur sehen, dass zwischen dem Einreichen der Scheidung und dem Scheidungsurteil ja eventuell - wie gesagt einzelfallabhängig - ein Jahreswechsel liegen kann. (Bsp. Trennung ´05, Einreichen ´06, Urteil ´07)

Dieses Szenario trifft sehr häufig auf Scheidungen in Abwesenheit zu, da dann sogar zwischen Einreichen und Annahme des Antrags noch ein paar Monate ins Land gehen.

errue
 
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