Zitat:Könnte das letztere eigentlich ein Problem für mich werden?
Ja, damit hat sich das mit der 3 für nächstes Jahr erledigt, da sie sich durch ihre Anmeldung automatisch bei dir abmeldet und du genauso automatisch dann eine Steuerkarte mit 1 bekommst.
Wie sieht es denn mit Unterhalt für sie aus? Da wäre es fast angebracht, freiwillig vor dem Scheidungsantrag auf die 1 zu wechseln, sodass du dann bei Gericht ein geringeres Monatseinkommen angeben könntest; danach richten sich nämlich die Anwalts- und Gerichtskosten.
Im Übrigen könntest du natürlich das Kalenderjahr dann dennoch mit 3 veranlagen, würdest also die zu viel bezahlte Steuer erstattet bekommen.
Dir ist hoffentlich auch klar, dass du die Unterschrift deiner Ehefrau für eine Veranlagung mit der 3 brauchst. Wenn die sich querlegt, dann darfst du u.U. den gesamten Summs zurückbezahlen.
Bei Scheidung in Abwesenheit akzeptieren die Finanzämter die Veranlagung ohne Unterschrift, da man dann ja einen Gerichtsbeschluss hat, in dem steht: Frau unauffindbar oder nicht erreichbar.
errue