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Scheidung nach 2,5 Jahren Ehe. Wie gehe ich vor? (Gelesen: 14388 mal)
Antwort #15 - 01. April 2005 um 14:20

rolo   Offline
Junior Member
I love YaBB 1G - SP1!
x0||||||

Beiträge: 18
**
 
Danke Errue, ich glaub, daß ich es verstanden habe.

Freu! Dann reiche ich die Scheidung planmäßig im Herbst des Jahres ein, bis alles läuft sind sowieso schon wieder ein paar Monate vergangen und wenn ich Glück habe, bin ich Ende nächsten Jahres geschieden.

Von der 3er Klasse kann ich dann wenigstens die groben Scheidungskosten bezahlen. Scheidung in Abwesenheit wäre prima, leider ist die Gute nicht verschollen, mir ist ihr neuer Wohnsitz bekannt und lt. ihrer Aussage meldet sie im Sommer ihren 2. Wohnsitz in einer anderen Stadt an (neben dem Wohnsitz bei mir).

Könnte das letztere eigentlich ein Problem für mich werden?


 
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Antwort #16 - 01. April 2005 um 15:42
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Könnte das letztere eigentlich ein Problem für mich werden?


Ja, damit hat sich das mit der 3 für nächstes Jahr erledigt, da sie sich durch ihre Anmeldung automatisch bei dir abmeldet und du genauso automatisch dann eine Steuerkarte mit 1 bekommst.

Wie sieht es denn mit Unterhalt für sie aus? Da wäre es fast angebracht, freiwillig vor dem Scheidungsantrag auf die 1 zu wechseln, sodass du dann bei Gericht ein geringeres Monatseinkommen angeben könntest; danach richten sich nämlich die Anwalts- und Gerichtskosten.
Im Übrigen könntest du natürlich das Kalenderjahr dann dennoch mit 3 veranlagen, würdest also die zu viel bezahlte Steuer erstattet bekommen.
Dir ist hoffentlich auch klar, dass du die Unterschrift deiner Ehefrau für eine Veranlagung mit der 3 brauchst. Wenn die sich querlegt, dann darfst du u.U. den gesamten Summs zurückbezahlen.
Bei Scheidung in Abwesenheit akzeptieren die Finanzämter die Veranlagung ohne Unterschrift, da man dann ja einen Gerichtsbeschluss hat, in dem steht: Frau unauffindbar oder nicht erreichbar.

errue
 
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