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Scheidung - wie am besten? (Gelesen: 40695 mal)
Antwort #15 - 27. April 2005 um 09:14

rolo   Offline
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Ich habe mal ein wenig im Netz gesurft und zum Thema Scheidung folgendes gefunden. Wenn ich das richtig verstehe,  gibt es überhaupt kein rechtliches Problem in Deutschland. Die Scheidung muß nur rechtsgültig sein und dann hier anerkannt werden. Dem Text zufolge sollte dies aber kein Problem sein. Oder habe ich da etwas überlesen:



Scheidung

....

Der Ort der Eheschließung bestimmt nicht automatisch die gerichtliche Zuständigkeit oder die Rechtsordnung, nach der eine Ehe geschieden werden kann. Hierzu ist jeweils eine gesonderte Prüfung notwendig:

Gemäß § 606 a der Zivilprozeßordnung sind deutsche Gerichte für Ehesachen u.a. dann zuständig, wenn einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder - bei ausländischen Bürgern - wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Diese Zuständigkeit ist nicht ausschließlich, d.h. dass auch eine Scheidung im Ausland möglich sein kann und unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt wird (vgl. Anerkennung einer ausländischen Scheidung). Ob eine Scheidung im Ausland möglich und sinnvoll ist, sollte ggf. mit einem Fachanwalt erörtert werden.

Anerkennung einer ausländischen Scheidung

Auch die Lösung des Ehebandes ist somit zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie erfolgte. Im deutschen Rechtsbereich gilt eine im Ausland gelöste Ehe weiterhin als bestehend, d.h. die Ehegatten werden - bis zur Anerkennung der ausländischen Scheidung - in den deutschen Personenstandsbüchern oder Melderegistern als verheiratet geführt ("hinkende Ehe"). Eine erneute Eheschließung in Deutschland wäre daher wegen dem Verbot der Doppelehe nicht möglich.

Soll die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam gelöst sein, bedarf es grundsätzlich der förmlichen Anerkennung - mit folgenden Ausnahmen:

Entscheidungen in Ehesachen, die in einem der EU-Staaten (außer Dänemark), in Verfahren ab dem 01.03.2001 ergangen sind, werden in den anderen Mitgliedstaaten regelmäßig von den Standesämtern und anderen Behörden anerkannt, ohne dass es hierfür zuvor eines besonderen gerichtlichen Verfahrens bedarf. Auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten kommt es nicht an. Die Anerkennung wird nur bei schweren Verfahrensfehlern oder bei Unvereinbarkeit mit dem ordre public versagt.

Die EU-Verordnung schließt aber nicht aus, dass jemand gleichwohl beim zuständigen Familiengericht die Feststellung der Anerkennung bzw. Nichtanerkennung beantragt, wenn hierfür ein rechtliches Interesse besteht.


Zur Eintragung der Scheidung in die deutschen Personenstandsbücher ist - außer dem Scheidungsurteil - noch eine vom Urteilsstaat erteilte Bescheinigung vorzulegen, die nach einem bestimmten Muster (Artikel 33 - Anhang IV der Verordnung) ausgestellt wird.

Heimatstaat-Entscheidung: Wenn die Scheidung von einem Gericht oder einer Behörde des Staates ausgesprochen wurde, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung ausschließlich angehört haben, und keiner der Ehegatten zur Zeit der Scheidung einem anderen Personalstatut unterstand (z.B. als heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling), ist ein förmliches Anerkennungsverfahren entbehrlich. Sofern ein besonderes rechtliches Interesse vorliegt, kann jedoch auch in diesen Fällen auf Antrag eine förmliche Anerkennung erfolgen. Ein rechtliches Interesse ist u.a. gegeben, wenn eine allgemein bindende Klärung des Personenstandes für ein Scheidungsfolgeverfahren oder aus melde- oder steuerrechtlichen Gründen herbeigeführt werden soll.

In den sonstigen Fällen ist die förmliche Anerkennung der ausländischen Entscheidung in Ehesachen erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 7 § 1 Familienrechts-Änderungsgesetz (FamRÄndG). Zuständig für die Anerkennungsentscheidung sind grundsätzlich die Landesjustizverwaltungen. Deren Aufgaben können auch an die Präsidenten und Präsidentinnen der Oberlandesgerichte übertragen werden.

Örtlich zuständig ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder - falls sich keiner der Ehegatten in Deutschland aufhält – des Bundeslandes, in dem eine neue Ehe geschlossen werden soll. Wenn keiner der Ehegatten seinen Aufenthalt in Deutschland hat und eine neue Ehe im Ausland geschlossen werden soll, ist die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin zuständig.

Die Entscheidung erfolgt nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist neben den betroffenen Ehegatten jede Person, die ein rechtliches Interesse an der Klärung der Statusfrage glaubhaft macht (z.B. Verlobte, spätere Ehegatten oder Erben). Für die Entscheidung über den Antrag wird - abhängig vom Einkommen des Antragstellers - eine Gebühr zwischen EUR 10,- und EUR 310,- erhoben.

Die Anerkennungs- wie auch die Nichtanerkennungsfeststellung der Landesjustizverwaltung bindet alle Gerichte und Verwaltungsbehörden in Deutschland. Mit Anerkennung der ausländischen Ehescheidung gilt die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich - rückwirkend auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der ausländischen Entscheidung - als geschieden.

Nähere Auskünfte zum Antragsverfahren erteilen das Standesamt am Wohnort bzw. an dem Ort der beabsichtigten Eheschließung sowie die zuständige Landesjustizverwaltung. Für den Antrag soll ein hierfür vorgesehenes Formular verwendet werden. Dieses ist bei den Standesämtern, den Landesjustizverwaltungen und auch bei den deutschen Auslandsvertretungen erhältlich. Außerdem kann es von der Homepage der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin, wo auch weitere nützliche Informationen veröffentlicht sind, heruntergeladen werden.


......
(www.auswaertigesamt.de)


Daraus lese ich, daß wenn die Scheidung in Kuba durch kubanische Behörden durchgeführt wird, diese hier auch akzeptiert wird. Man muß nur das Scheidungsurteil anerkennen lassen.

Oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?


 
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Antwort #16 - 27. April 2005 um 09:17
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Jajajajaja..... die URL hätte gereicht....

Dann lass Dich doch in Kuba scheiden und frag hier nicht zig mal ???

Natürlich geht das, und es wird auch hier anerkannt.

Es geht ja nur um die Kosten.......... Aber ich sehe schon, Dein Urteil steht schon fest.

Guten Flug...

Gruss Tio
 
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Antwort #17 - 27. April 2005 um 09:22

rolo   Offline
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Tut mir leid Tio, aber ich glaube, daß dieses Thema viele interessiert, die in einer ähnlichen Situation stecken. Daher finde ich das eben für alle interessant, alle möglichen Details herauszufinden.

Wenn dich meine Fragerei nervt, dann lies sie doch einfach nicht. Andere werden erfreut sein, diese Infos hier zu finden.

 
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Antwort #18 - 27. April 2005 um 09:36
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Es ist wie in vielen anderen Sachen auch.

Leute wie Du nerven andere, obwohl deren Entschluss das zu tun was sie von Anfang an vor hatten, schon fest steht.

DU, fliegst nach Kuba, EGAL was Dir hier erzählt wird.

Was soll´s also ?

Gruss Tio

P.S. Übrigens steht bei 90% der Entschluss immer schon fest was sie machen, sie stellen die fragen nur um eine Zeit zu überbrücken. Was anderes machst DU grade auch nicht........

Code:
Andere werden erfreut sein, diese Infos hier zu finden.  



Ne, dazu wurde das Thema schon zu oft durchgekaut, und die Situation war immer anders als bei Dir. Und letztendlich haben DIE dann auch das gemacht was sie von Anfang an vor hatten........................
 
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Antwort #19 - 27. April 2005 um 10:33

Renate   Offline
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Zitat:
Daraus lese ich, daß wenn die Scheidung in Kuba durch kubanische Behörden durchgeführt wird, diese hier auch akzeptiert wird. Man muß nur das Scheidungsurteil anerkennen lassen.


Ganz richtig.

Es haben bereits etliche Leute ihre kubanische Scheidung in D anerkennen lassen - dass die Anerkennung in irgendeinem Fall abgelehnt wurde, habe ich bisher noch nie gehört.




 
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Antwort #20 - 27. April 2005 um 10:41

rolo   Offline
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Vielen Dank für deine Hilfe, Renate.


Tio, ich glaube, du siehst das völlig falsch. Bevor ich nach Kuba fahre, um das durchzuziehen, muß ich doch wissen, ob es überhaupt möglich ist. Ich will doch nicht hinterher erst feststellen, daß die Scheidung hier vielleicht gar nicht gültig ist. Dann habe ich viel Geld und Zeit für nichts investiert und obendrein muß ich trotzdem noch die Scheidung hier durchführen.

Wenn du die Dinge anders angehst, dann ist das deine Sache. Ich bin aber gern vorab gut informiert.

Wie gesagt, wenn dich meine Beiträge nerven, dann lese sie einfach nicht. Ich bin weiterhin der Überzeugung, daß viele an dieser Thematik interessiert sind. Du bist ja nicht in der Situation, also findest du das Thema langweilig, dann kümmer dich nicht um diese Postings.


 
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Antwort #21 - 27. April 2005 um 10:43
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Das selbe was Renate schrieb,

schrieb ich schon 2 Threads weiter oben.......

lesen bildet...

Gruss Tio
 
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Antwort #22 - 27. April 2005 um 10:45

rolo   Offline
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..ach und noch was. Um angefeindet und fertig gemacht zu werden, hätte ich ja woanders meine Fragen stellen  können. Ich dachte, hier geht es sachlicher zu, außerdem ist dies ein Thread, der sich ausschließlich mit dem Thema Scheidung befasst.




 
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Antwort #23 - 27. April 2005 um 10:57
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
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Um angefeindet und fertig gemacht zu werden, hätte ich ja woanders meine Fragen stellen  können. Ich dachte, hier geht es sachlicher zu, außerdem ist dies ein Thread, der sich ausschließlich mit dem Thema Scheidung befasst.  



Du kannst Deine Fragen natürlich stellen wo Du willst......
Hier oder da..... deswegen wird sich Deine schon getroffene Entscheidung, nicht ändern.

Ausserdem ist Dein Fall sachlich und kompetent (von Errue und Renate) gelöst worden.

Nun kannst DU nach Kuba fliegen und Dich dort scheiden lassen.

Nochmals, Guten Flug.

Gruss Tio

P.S. Ich suche noch die Stelle wo Du "angefeindet und fertig gemacht wurdest"....?
 
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Antwort #24 - 27. April 2005 um 11:12

rolo   Offline
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Nein, natürlich bin ich hier nicht angefeindet worden, aber deine Sticheleien fand ich unnötig. Aber ich denke, jetzt habe ich so ziemlich alle Informationen.



Danke und nichts für ungut.



 
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Antwort #25 - 27. April 2005 um 11:21
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
Ich freue mich....

Es hätte ja ein Satz von Dir gereicht:

"Ich will nach Kuba fliegen, mich dort in Abwesenheit scheiden lassen. Wird dieses Scheidung in DL anerkannt."

Antwort währe: JA

gewesen. Und schon hättest Du alle Informationen gehabt.

Gruss Tio
 
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Antwort #26 - 27. April 2005 um 16:23
errue   Ex-Mitglied

 
[quote]Es haben bereits etliche Leute ihre kubanische Scheidung in D anerkennen lassen - dass die Anerkennung in irgendeinem Fall abgelehnt wurde, habe ich bisher noch nie gehört.
[/quote]

Ja, das stimmt, aber da waren die meisten Kubaner noch in Kuba oder die Antragsteller haben im Anerkennungformular eine falsche Angabe über den derzeitigen Wohnsitz gemacht.

Er geht aber in seinem Fall ein hohes Risiko ein, falls die Angetraute jetzt auf einmal heiße Füße bekommt und selbst die Scheidung hier einreicht, während die Anerkennung der Scheidung in Kuba noch nicht vollzogen ist. Dann wird es lustig für ihn.

Zugegebener Maßen ist damit bei ihrem Status kaum zu rechnen, aber unmöglich ist nichts. Was, wenn der neue Lebenspartner ein wenig schlau ist und sie zum Anwalt schleppt? Für eine Klage auf Trennungsunterhalt? Ich in seiner Situation würde das sofort machen.
Mir wäre und war das zu risikoreich, Gefahr zu laufen, die ganze Schose zweimal zu bezahlen.

Wenn es natürlich funktioniert, wäre er schnell und fein raus.

Ich hoffe, er verfügt noch über eine kubanische Heiratsurkunde? Sonst darf er dasselbe Rennen mitmachen wie du.

errue
 
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Antwort #27 - 27. April 2005 um 16:36

Renate   Offline
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[quote author=errue  link=1114430680/15#26 date=1114611811]Ich hoffe, er verfügt noch über eine kubanische Heiratsurkunde? Sonst darf er dasselbe Rennen mitmachen wie du.[/quote]

Kubanische Heiratsurkunde hat er, Errue, und im Übrigen war der Vormittag, den ich der Urkunde hinterhergerannt bin, auch nicht sonderlich schlimm - jedenfalls nichts im Vergleich zu einem deutschen Scheidungsverfahren.

Zu Deinen Bedenken, Errue: Ich würde an Rolos Stelle die Frau in Sicherheit wiegen bzw. alles unternehmen, damit ihr die Scheidungsabsichten nicht bekannt werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass in der Zwischenzeit sie/ein schlauer Partner in D die Scheidung einreicht, halte ich dann auch nicht für sonderlich hoch.





 
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Antwort #28 - 27. April 2005 um 16:48

rolo   Offline
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Ich würde an Rolos Stelle die Frau in Sicherheit wiegen bzw. alles unternehmen, damit ihr die Scheidungsabsichten nicht bekannt werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass in der Zwischenzeit sie/ein schlauer Partner in D die Scheidung einreicht, halte ich dann auch nicht für sonderlich hoch.
............                           ..........                 .........

Genau so ist es. Sie hat doch überhaupt kein Interesse an einer Scheidung, die 2 Jahre sind ja noch lange nicht um. Und ob der neue Partner überhaupt was von mir weiß, ist fraglich.







[/quote]
 
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Antwort #29 - 27. April 2005 um 17:50
TioLorenzo   Ex-Mitglied

 
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 Er geht aber in seinem Fall ein hohes Risiko ein, falls die Angetraute jetzt auf einmal heiße Füße bekommt und selbst die Scheidung hier einreicht, während die Anerkennung der Scheidung in Kuba noch nicht vollzogen ist. Dann wird es lustig für ihn.  



Deswegen währe ich schon vor 5 Monaten nach Kuba geflogen,und nicht erst jetzt. !!!

Gruss Tio
 
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