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Einladung Flugticket (Gelesen: 93900 mal)
17. Januar 2006 um 10:08

Mojito1948   Offline
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Ich brauche Eure Hilfe. Ein Freund von mir ist mit einer Cubanerin verheiratet. Sie lebt weiterhin in Cuba. Mein Freund wird in zwei Jahren auch in Cuba leben. Inzwischen wird das Nest gebaut.
Nun möchte mein Freund mit seiner Frau in diesem Jahr in Europa Urlaub machen.
Er möchte , das seine Frau ein normales Touristenvisum beantragt.  Sein Schwager wird demnächst in Cuba sein, um seine Frau bei den Formalitäten zu unterstützen.

Muss er jetzt schon eine Flugreservierung vorlegen?
(Deutsche Botschaft ? Cubanischen Behörden?)

Und noch eine Frage. Die beiden haben in Cuba geheiratet. Muss man diese Heiratsurkunde irgendwo auch in Deutschland zwecks Legalisierung oder so einreichen. Wenn ja , wo.
Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe.
 
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Antwort #1 - 18. Januar 2006 um 12:50

espresso   Ex-Mitglied
Cubalibre

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Soviel ich weiss, wird auf der dt. Botschaft seit geraumer Zeit die Flugreservierung nicht mehr verlangt.
Die cuban. Behörden wollen sie schon sehen - glaub sogar Ticket selbst.

Ob man in D verpflichtet ist, die Heirat anzugeben - ????
Auf alle Fälle muss die Heiratsurkunde durch die dt. Botschaft beglaubigt sein.

espresso
 
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Antwort #2 - 18. Januar 2006 um 13:55

Mojito1948   Offline
Junior Member
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Danke für Deine Hilfe.
Noch eine Frage.
Welche Schritte sind notwendig, damit die cubanische Heiratsurkunde von der Botschaft legalisiert wird.

Bisher sind nur Heiratsurkunde (cubanische) und deutsche Übersetzung vorhanden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
 
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Antwort #3 - 18. Januar 2006 um 14:15

espresso   Ex-Mitglied
Cubalibre

*
 
Ich gehe mal davon aus, dass die Heiratsurkunde schon von MINREX beglaubigt ist. Dann einfach zur Botschaft und legalisieren lassen.

espresso
 
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Antwort #4 - 01. März 2006 um 19:11

Esperanto   Offline
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Nachdem momentan der einfache Linienflug HAV-FRA in der von mir gewünschten Zeit sogar etwas weniger als die Hälfte des Hin- und Rückfluges kostet, hätte ich gerne gewußt:

Verlangt die kubanische Ausreisebehörde bei der Beantragung der PVE die Vorlage der Orginaltickets? (Falls ja, gehe ich davon aus, dass Hin- und Rückflug verlangt wird)

Esperanto
 

Saludos Esperanto
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Antwort #5 - 01. März 2006 um 19:24

Alex   Offline
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Zitat:
Verlangt die kubanische Ausreisebehörde bei der Beantragung der PVE die Vorlage der Orginaltickets? (Falls ja, gehe ich davon aus, dass Hin- und Rückflug verlangt wird)


Ich meine NEIN! Da ja die PVE bis zu 11 Monate verlängerbar ist (via kubanische Konsulate im Ausland) kann der Rückflug sowieso variieren.
Ich weiss sicher das z.B. meine Ex ohne Rückflug aus Kuba ausgereist is mit PVE. Allerdings hängt das sicher auch davon ab ob's die erste Ausreis eist und nach Gutdünken des jefes in der inmigracion...Griesgrämig Deswegen würde ich vor Ort bei der Immi nachfragen (lassen)  bei der Beantragung bzw. beim Abholen der Formulare davor.

 
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Antwort #6 - 01. März 2006 um 21:02

Esperanto   Offline
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Danke Alex,
wenn also schon jemand ohne Rückflugticket die PVE bekommen hat, scheint dem grundsätzlich nichts entgegen zu stehen.

Schließlich mußte ich jedes Mal das Rückflugticket mit den entsprechenden Gebühren umbuchen. Außerdem könnte Condor ja vielleicht in ein paar Monaten wieder die günstigen Hinflüge von D aus anbieten. Derzeit bieten sie zwar noch "99er Flüge" nach "irgend-wo-hin" an. Diese sind jetzt aber nur noch zusammen mit Rückflug buchbar. Vor etlichen Wochen, bevor sie ihre Pages umstellten, mußte Hin- und Rückflug nicht zusammen gebucht werden. Außerdem kamen sie meist erst mit dem Rückflug zum "Normalpreis" halbwegs auf ihre Kosten.   

Insofern bleibt man mit einem Einfachflug wohl flexibler. Die Nachfrage bei der Immi hat also Sinn.
 

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Antwort #7 - 01. März 2006 um 22:14

Alex   Offline
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.... es hängt natürlich aber auch davon ab welchen Status/Visa der kubanische reisende im Gastland hat! Ist es 'ne Aufenthaltsgenehmigung dann sollte es problemlos klappen natürlich. ist es dahingegen ein 90 Tage Schengenvisum für Turisten sieht es schon anders aus und ohne Rückflug nix Visa auf der Botschaft!
 
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Antwort #8 - 02. März 2006 um 00:07

Esperanto   Offline
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Zitat:
und ohne Rückflug nix Visa auf der Botschaft!

davon war bisher auszugehen, weil logisch und nachvollziehbar.

Dies ist aber nicht mehr der Fall. Offensichtlich braucht man jetzt noch nicht einmal eine Reservierung bei der Antragsstellung. Von der bisherigen Praxis, bei Abholung des Visums auch das Orginalticket (Hin- und Rückflug) vorzulegen, ist man jedenfalls abgekommen.

Möglicherweise geht man bei der Visaerteilung zu Recht davon aus, dass man ohne Flug eh nicht in die Schengener Staaten kommt und die Rückflugkosten mit der Verpflichtungserklärung abgedeckt sind. Oder verlassen sie sich dort auf die kubanische Auslandsbehörde (Immi), die für eine Besuchsreise ohne Rückflugticket keine PVE erteilt?

Das wäre dann aber eine eigenartige Verzahnung beider Stellen, nachdem die deutsche Seite wiederum kein Besuchsvisum ohne vorherige Verlängerung der PVE erteilt, mit der Begründung, den Zeitraum des Aufenthaltes in Deutschland dokumentiert zu bekommen. Eigentlich ziemlich unlogisch, wenn man bedenkt, dass dann jeweils die andere Stelle die eigenen Interessen vertritt.

Esperanto
 

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Antwort #9 - 02. März 2006 um 09:59

Elisabeth   Offline
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Esperanto, ich nehme an, dass du von der Deutschen Botschaft redest bei einem normalen Schengen-Visum zu Besuchszwecken? Und woher hast du deine Kenntnisse?

Ich kann nur etwas über die Praxis der Französischen Botschaft bei Arbeitsvisa sagen. Diese wollten noch vor 5 Wochen unbedingt das Rückflugticket unserer Musiker sehen. Nun kann die Praxis bei Arbeitsvisa unterschiedlich sein, es handelt sich aber um Schengen-Visa und da wenden eigentlich alle Länder die gleichen Regeln an.

Dass sich die Botschaften in Sachen Rückkehrbereitschaft auf die Kontrollen der Cubaner verlassen würden glaube ich nicht.
 

Elisabeth
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Antwort #10 - 02. März 2006 um 12:42

Esperanto   Offline
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Elisabeth, der entscheidenden Punkt für die Bewilligung eines Besuchsvisums (Schengen-Visa), nämlich der schwer zu erbringende Nachweis der „Rückkehrbereitschaft“, wurde bisher in diesem Thread noch nicht thematisiert. Dass dieser Nachweis mit der Vorlage des Rückflugtickets erbracht wäre, wird wohl niemand ernsthaft annehmen.

Meine Kenntnis hinsichtlich des erforderlichen Nachweises über die Bezahlung der Verlängerungsmonate (Prorroga) der kubanischen Ausreisegenehmigung (PVE) für die Erteilungs des Visums beziehe ich aus dem E-mail-Austausch mit der Botschaft.

Orginaltext zum Thema Prorroga:

1. Visum beantragen. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keine Nachweise über den „Kauf“ einer Ausreisegenehmigung erforderlich.
2. Innerhalb 24 Stunden wird dem Antragsteller mitgeteilt, ob das Visum erteilt werden kann.
3. Wenn das Visum erteilt werden kann, dann muss die Ausreisegenehmigung für den Zeitraum beantragt werden, den das Visum gültig sein wird. Hierüber muss der Antragsteller der Botschaft den Nachwies bringen (Einzahlungsquittung). Diese Einzahlung kann soweit der Botschaft bekannt bei jeder consultoria juridica erfolgen (nicht nur bei der des Heimatortes).
4. Aushändigung des Visums.
5. Ausstellung der Ausreisegenehmigung. Diese muss in der Botschaft nicht nachgewiesen werden!


In einer anderen Mail wurde auch die Vorlage des Orginaltickets bei der Visumsausgabe angesprochen. Die Aussage, dass dies nicht benötigt wird, war aber nicht so eindeutig. Im Nachbarforum wurde gestern ebenfalls erwähnt, dass das Ticket seitens der Botschaft nicht mehr verlangt wird. Dabei wurde allerdings auf ein nationales Sprachvisum Bezug genommen. Inwiefern die Botschaft auf die Vorlage des Orginaltickets jetzt verzichtet, müsste also noch bestätigt werden.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #11 - 03. März 2006 um 09:26

Elisabeth   Offline
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Zitat:
Inwiefern die Botschaft auf die Vorlage des Orginaltickets jetzt verzichtet, müsste also noch bestätigt werden.


Das tönt schon ziemlich anders als in deiner ersten Aussage:

Zitat:
Dies ist aber nicht mehr der Fall. Offensichtlich braucht man jetzt noch nicht einmal eine Reservierung bei der Antragsstellung. Von der bisherigen Praxis, bei Abholung des Visums auch das Orginalticket (Hin- und Rückflug) vorzulegen, ist man jedenfalls abgekommen.


Warten wir es also mal ab. Ich wäre sehr froh, wenn sich eine solche Praxis durchsetzen würde, kann man dann doch viel später das definitive Reisedatum festsetzen und flexibler werden, bei unserer Arbeit ein wichtiger Aspekt!
 

Elisabeth
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Antwort #12 - 03. März 2006 um 12:33

Esperanto   Offline
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Zitat:
Warten wir es also mal ab.

Elisabeth, damit du nicht allzu lange auf eine Bestätigung warten musst, beiliegend eine aktuelle E-mail, welche das Reisebüro avenTOURa aus Freiburg/Breisgau (also gleich nebenan von Dir) zur Verfügung stellt.
Die Auskunft der deutschen Botschaft in Havanna wäre aber noch etwas einzuschränken, nachdem sich die Anfrage auf ein Sprachvisum bezog.

Hier der Orginaltext:

----- Original Message -----
From: .HAVA RK-VISA-110 Ridder, Karin de
To: Christoph Blaha - avenTOURa GmbH
Sent: Thursday, February 16, 2006 1:09 PM
Sehr geehrter Herr xxxx,
Ihre Fragen sind schnell beantwortet: weder zur Beantragung noch bei Abholung des Visums ist die Vorlage des Flugtickets erforderlich. Es reicht völlig aus, wenn vor Ausstellung des Visums der Abflugtermin mündlich mitgeteilt wird.
Mit freundlichen Grüssen
Karin De Ridder


Dies als Ergänzung zu meinem „Getöns“, nachdem ich bisher nur „Mündliches“ der Botschaft im Interesse der Mitglieder weitergeben konnte.
 

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Antwort #13 - 04. März 2006 um 13:07

Elisabeth   Offline
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Danke Esperanto.

Es geht im Falle von Chris also um ein Sprachvisum? Wäre toll wenn jemand mal bei Gelegenheit der DE-Botschaft in Havanna fragen würde ob das Gleiche auch bei einem gewöhnlichen Besuchsvisum gilt.


Ich hatte gerade ein längeres Telefongespräch mit unserem Geschäftspartner in Frankreich und hört mal was der gerade für Probleme hat.

Er arbeitet schon seit längerem mit einem cubanischen Musiker/Komponist/Leiter von Workshops usw. Der nun hat während den letzten Jahren immer wieder in Frankreich  Arbeitsbewilligungen von einigen Monaten erhalten. Nun hat der Mann im November ein Französin geheiratet und ist nach Cuba zurück, um die PRE zu verlangen. Das hat ihm zu lange gedauert, weil er jetzt im März in Frankreich eine Arbeit hatte und hat schliesslich eine PVE verlangt und auch erhalten.

Was ist nun passiert: er hatte schon ein Flugticket und zwar Oneway Santiago-Paris. Im Flughafen von Santiago hat man ihn aber deswegen nicht ausreisen lassen und zwar unter dem Motto: zur PVE musst du ein Flugticket Hin UND Zurück vorweisen können. Unser Partner war ziemlich niedergeschlagen, wird er doch für die Regressforderungen der verpassten Arbeit aufkommen müssen.


 

Elisabeth
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Antwort #14 - 04. März 2006 um 14:41

Esperanto   Offline
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Elisabeth,

die Geschichte deines Geschäftspartners ist nicht sehr glaubhaft. Warum Du diese Geschichte einfach so ohne Nachfrage weitergibst ist mir, nach all Deiner vorangegangenen Skepsis unverständlich.

Wer soll ihn den zurückgewiesen haben, weil er kein Rückflugticket vorweisen konnte? Die Einzigen die nach dem Ticket fragen ist die Fluglinie beim Einchecken. Alle nachfolgenden „Kontrolleure“ einschließlich der kubanischen Zoll-/Passkontrolle wollen nur die Bordkarte sehen.

Demnach käme ja nur die Fluglinie in Betracht, die ihm das One-way-Ticket verkauft hat und sich nun als ultimative Genehmigungsbehörde aufspielen würde. LTU, Condor, Air France, Iberia oder sonst irgendeine Fluglinie sollen darüber entschieden haben, ob er ausreisen darf und hierfür alle Formalitäten sowie die sonstigen Voraussetzung für die Rückkehr erfüllt sind? Und dies, nachdem Ausreise- und Einreiseerlaubnis durch kompetente Behörden in einem aufwendigen Verfahren erteilt wurde?

Nein, diese Geschichte hilft nicht weiter. Selbst wenn dein Geschäftspartner bzw. der kubanische Musiker/Komponist/Leiter von Workshops usw. indirekt bestätigt, dass er die PVE auch ohne Rückflugticket erhalten hätte.
 

Saludos Esperanto
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