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Einladung Flugticket (Gelesen: 93903 mal)
Antwort #15 - 04. März 2006 um 16:22

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Na ja, auf dem ersten Blick hast du ja recht mit deiner kritischen Sicht.

Auf dem zweiten Blick allerdings weniger, da es sich um Cuba und ihre Rechtlosigkeit, sprich Willkür handelt.

Zu unserem Geschäftspartner habe ich übrigens 100% Vertrauen, er hat schon sehr oft bewiesen, dass er es wert ist.

Es handelt sich bei der Fluggesellschaft um Cubana, also Handlanger des Regimes.

Ach, noch was, als wir im Januar in Havanna ausreisen wollten, hat sich eine Tussi von Cubana quergelegt, weil sie zuerst im Wirrwarr der vielen Visas im Pass meines Mannes kein Schengen-Visum fand. Ich habe mich dann auch quergelegt und ihr gefragt, ob sie meinem Mann trotz PRE und Aufenthaltsbewilligung in CH ohne diesem Visum nicht ausreisen lassen würde, obwohl er in Paris ja ohne Schengen-Visum im Transit in die Schweiz reisen könnte. Sie meinte dazu nur: "ja, so ist es, ohne Schengen-Visum keine Bordkarte für dieses Flugzeug".

Auch schon deswegen frage ich mich wieso du meinst , dass Cubana oder die Inmigración auf dem Flughafen Santiago sich nicht querlegen könnte? Immerhin gehören sie zur gleichen Behörde. Es sind in Santiago sogar teils die gleichen Leute, die den Flughafendienst bestreiten. Das weiss ich aus eigener Erfahrung, habe mich doch schon mehrmals Beamten, die ich aus dem Büro in der Stadt kannte, am Flughafen abgefertigt. Und die wollten nicht nur die Bordkarte sehen, im Gegenteil, meist wird auch noch gefragt wo man gewesen sei, ob es einem gefallen habe und ob man bald zurückkomme. Die zweite Hälfte der Turi-Karte wird auch eingenommen und im Computer ausgebucht.

Vergiss nicht, dass Santiago wenig internationalen Verkehr hat. die Santiagueros ausserdem immer noch oft überzeugte Regime-Anhänger sind und die Beamten ausserdem viel Zeit für's Auschecken haben.

Ich finde die Geschichte absolut glaubhaft.

 

Elisabeth
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Antwort #16 - 04. März 2006 um 17:43

Esperanto   Offline
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Zitat:
im Wirrwarr der vielen Visas

Ich nehme an, dass diese verwirrte Tussi von Cubana von ihren netten Kollegen zur Raison gebracht wurde, sodass Dein Gatte zusammen mir Dir dann doch ausreisen konnte.

Zitat:
Und die wollten nicht nur die Bordkarte sehen, im Gegenteil, meist wird auch noch gefragt wo man gewesen sei, ob es einem gefallen habe und ob man bald zurückkomme.

.....und hinter deinem Rücken greifen sich diese netten Typen den armen Kubi, schütteln ihn bis er gesteht, dass er verheiratet ist und seiner Frau in Frankreich treu bleiben will. Von Rückkehrwilligkeit keine Spur!!!
Elisabeth, beim besten Willen – die Geschichte von Rotkäppchen und dem bösen Wolf haben die meisten hier schon hinter sich.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #17 - 04. März 2006 um 19:14

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Die Tussi von Cubana war nicht gerade verwirrt, eher herrschsüchtig, und wurde auch nicht von Kollegen oder Chefin zur Räson gebracht. Nein, sie fand ein gerade noch gültiges Schengen-Visum und damit hatte es sich.

Zitat:
die Geschichte von Rotkäppchen und dem bösen Wolf haben die meisten hier schon hinter sich.


Hä??

Ich habe zwar noch 5 Minuten daran spendiert, die Geschichte in irgendeinem Kinderbuch zurückzufinden, ohne Erfolg.  Ist einfach zu lange her. Bei dir anscheinend nicht?


 

Elisabeth
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Antwort #18 - 04. März 2006 um 19:27

Alex   Offline
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Nun wollen wir doch mal nicht abschweifen in die Gefilde der Gebrüder Grimm, sondern beim Thema bleiben bitte!

Die inmigracions Beamten an der Passkontrolle interessieren sich sehr wohl auch für die Flugtickets. Auch wenn unsereins einreist schauen sie sich nämlich immer auch die Flugtickets an! Ich kann mich nicht erinnern  (so wie beispuelsweise bei der border control hier in EU) nur den Paß vorzeigen zu müssen! Sie fragen nach u.a. Aufenthaltsort sowie -dauer  und schauen auch auf di Tickets!

Und natürlich ist es schlussendlich Willkür aber auch ganz normal! Auch hat die Inmigracion im Heimatort die PVE erteilt,kann ein Grenzoffizier noch die Ausreise verhindern da ja wer weiss was vorgefallen sein könnte.....

Andersrum kann auch ein BGS Beamter die Einreise sicher verweigern wenn was handfestes vorliegt trotz eines Visums im Pas des Einreisenden.
 
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Antwort #19 - 04. März 2006 um 22:02

Esperanto   Offline
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Zitat:
Auch wenn unsereins einreist schauen sie sich nämlich immer auch die Flugtickets an!

Aber nur wenn Du sie denen hinlegst. Genauso wie sie eine Heiratsurkunde, Behindertenausweis, Bildzeitung oder sonst was anschauen würden, um dieses dann unverzüglich zurückzuschieben.

Pass und Visum (bzw. Touristenkarte) bei der Einreise und dasselbe zuzüglich Bordkarte bei der Ausreise -  und gut ist es. Nach dem Ticket wirst Du nur beim Einchecken gefragt, und falls Aus- oder Einreise nicht klappt, lag es nicht an einer erneuten Vorlage des Tickets, sondern am Pass und dessen Abgleichung mit der Fahndungsliste. Dies gilt sowohl hier, wie in Kuba und sonst wo auf dieser Welt. Sollten sonstige Kontrollen sicherheitstechnischer, fiskalischer (Zoll) oder veterinärmedizinischer Art hinzukommen, so bleibt auch hier das Ticket außen vor.

Dass beim Einchecken Visum (falls für den jeweiligen Staatsbürger erforderlich) oder Rückflugticket in besonderen Konstellationen (bei keiner Visumspflicht) vorhanden sein muss, ist auch klar. Die Fluggesellschaften können dann bei Nichteinhaltung erhaltener Vorgaben sogar regresspflichtig gemacht werden.

Alex, es stimmt schon:
Beim eigentlichen Thema, welche Maßstäbe die kubanische Immigrationsbehörde hinsichtlich der Vorlage des Flugtickets bei der Erteilung der PVE, aber auch anderer Ausreisegenehmigungen anlegt, hilft uns dies nicht weiter. Keiner blickt bei dieser kubanischen Behörde so richtig durch. Es sei denn, wenn es um die Gebühren geht. Erst dann ist unsere Mitwirkung wieder gefragt.

Um beim Thema zu bleiben:

Verlangt die kubanische Ausreisebehörde bei der Beantragung der PVE die Vorlage der Orginaltickets (Hin und Rückflug)?

ist also weiterhin unklar.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #20 - 05. März 2006 um 09:09

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Zitat:
Verlangt die kubanische Ausreisebehörde bei der Beantragung der PVE die Vorlage der Orginaltickets (Hin und Rückflug)?


Nicht bei Beantragung  sondern bei Gewährung der PVE in Santiago nicht immer aber meistens. Bei meinem Mann war das jedenfalls so. Sechs Reisen hat er mit PVE gemacht, bei ca. der Hälfte davon musste er das Ticket vorzeigen.

Beim Einchecken in Cuba werden Ticket und Pass (Ausreisevisa) bei Cubaner IMMER sorgfältigst verglichen. Ich war oft genug dabei. Im Januar in Havanna stand übrigens auch sofort jemand von der Inmigración neben uns.

Also Esperanto, was in der ganzen Welt gilt, wird in Cuba nicht immer eingehalten.
 

Elisabeth
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Antwort #21 - 11. März 2006 um 19:15

Alex   Offline
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Jetzt muß ich auch dieses Thema noch mal aufgreifen da meine Frau eine 30 Tage "Basis"-PVE (prorrogables) in den Paß geklebt bekommen hat und sie aber bekanntlich ein Flugticket für drei Monate hat und auch ein Schengenvisum für 90 Tage.

-Reicht es anzugeben das die Verlängerung (prorroga) der PVE hier beim kubanischem Konsulat erfolgen soll oder lassen sie sie damit nicht ausser Landes am Flughafen beim Check-in/inmiracion?? Wäre am einfachsten nämlich...

-wie/wo und überhaubt könnte man nun noch in Cuba bei der consultoria juridica(?) die Verlängerung (2x60CUC) zahlen und den PVE-Sticker in ihrem Pass ändern lassen?? Wie ist da der Ablauf?
 
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Antwort #22 - 11. März 2006 um 19:50

Sharky   Offline
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Alex mach Dich nicht verrückt, die PVE für einen Monat reicht zur Ausreise.
Musst Du von Deiner Ex doch noch wissen, dass das
so funktioniert.
Die Verlängerungsmonate kann man bei jeder CJ kaufen.
 

Salu2 Sharky
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Antwort #23 - 11. März 2006 um 20:05

Esperanto   Offline
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Zitat:
Die Verlängerungsmonate kann man bei jeder CJ kaufen.

Und natürlich auch per Einschreiben und Scheckbeilage im Bonner Konsulat. Kann mir nicht vorstellen, dass dies in der kubanischen Botschaft/oder Konsulat in Holland nicht auch möglich sein sollte. Und bei der Ausreise wird sie auch keiner aufhalten.

Esperanto
 

Saludos Esperanto
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Antwort #24 - 11. März 2006 um 20:32

Alex   Offline
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Wäre ja super wenn das 100% so wäre Sharky! Meine Ex hatte damals ja 'ne AE hier in NL längst (hat sie übrigens immernoch;-) ) und da wußte jeder das sie länger weg ist und imer brav bezahlt hatte für die Verlängerungen ihrer PVE's. Inzwischen ist sie auch Emigrante aber das ist 'ne andere Geschichte..Zwinkernd

Aber meine Frau reist nun das erste mal aus mit Turi/Schengenvisum für 90Tage und Flugticket für 90Tage. Die Verlängerung ist kein Problem hier - das weiß ich.
Es geht pur um die Ausreise in Holguin demnächst! Kann da nicht ein inmigracion-Offizier durchdrehen und sie nicht 'rauslassen wegen nur 30Tage PVE und 90Tage Flugticket??

Oder ich werde probieren nun dort noch via die CJ (2x60CUC) zu löhnen und vor Ausreise die drei Monate komplett zu haben.... Muss dan der PVE-Sticker im Paß wieder verändert werden von der Immi oder bekommt man nur einen Wisch von der consultorica juridica?
 
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Antwort #25 - 11. März 2006 um 21:39

Sharky   Offline
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Ja ja Du Tacano Laut lachend wolltest ein paar Euro sparen und
jetzt plagen dich Gewissensbisse.
Also damals, als mein Sohn zum erstenmal ausgereist
ist, hatte er auch nur die PVE für einen Monat und
seine Mutter für 3 Monate. Die Tickets waren bei beiden
für 3 Monate ausgestellt.
Es gab keine Probleme bei der Ausreise.
 

Salu2 Sharky
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Antwort #26 - 12. März 2006 um 11:16

Elisabeth   Offline
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Mein Mann hat seine Prorogas IMMER hier in der Schweiz bei der Botschaft bezahlt und immer kurz bevor er wieder nach Cuba reisen musste.

Er hat bei der Ausreise aus Cuba nie Probleme damit gehabt, ist aber immer entweder aus Santiago oder dann aus Havanna ausgereist, nie aus Holguin.

Die Prorogas müssen aber schon bezahlt wird, sonst wird Cubaner nicht in Cuba zugelassen. Cubana kontrolliert dies übrigens. Wir haben im Januar noch miterlebt wie eine Cubanerin, die diese Prorogas nicht bezahlt hatte, nicht einchecken konnte. Da es an einem Sonntag war hatte sie auch keine Möglichkeit, noch schnell mit einem Taxi in die Botschaft zu fahren.
 

Elisabeth
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Antwort #27 - 14. März 2006 um 19:45

Esperanto   Offline
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Zitat:
Dass beim Einchecken Visum (falls für den jeweiligen Staatsbürger erforderlich) oder Rückflugticket in besonderen Konstellationen (bei keiner Visumspflicht) vorhanden sein muss, ist auch klar. Die Fluggesellschaften können dann bei Nichteinhaltung erhaltener Vorgaben sogar regresspflichtig gemacht werden. 

Fluggesellschaften erhalten Zwangsgelder zurück

Die rot-grüne Bundesregierung hatte im Ausländergesetz eine Regelung geschaffen, die von Fluggesellschaften verlangt, jeden Fluggast ohne gültiges Visum auf eigene Kosten sofort wieder zurückzufliegen. Anderenfalls sollte von der Grenzschutzdirektion Koblenz ein Zwangsgeld von mindestens 1 000 Euro verhängt werden.

Der ganze Artikel unter:
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1207930
 

Saludos Esperanto
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Antwort #28 - 07. Juni 2006 um 08:08

Esperanto   Offline
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Zitat:
Zitat:
im Wirrwarr der vielen Visas

Ich nehme an, dass diese verwirrte Tussi von Cubana von ihren netten Kollegen zur Raison gebracht wurde, sodass Dein Gatte zusammen mir Dir dann doch ausreisen konnte.

Zitat:
Und die wollten nicht nur die Bordkarte sehen, im Gegenteil, meist wird auch noch gefragt wo man gewesen sei, ob es einem gefallen habe und ob man bald zurückkomme.

.....und hinter deinem Rücken greifen sich diese netten Typen den armen Kubi, schütteln ihn bis er gesteht, dass er verheiratet ist und seiner Frau in Frankreich treu bleiben will. Von Rückkehrwilligkeit keine Spur!!!
Elisabeth, beim besten Willen ....

Elisabeth, ich muss bei Dir Abbitte leisten. Hätte ich nur auf Deine Erfahrungen in Santigo de Cuba gehört. Jetzt wird mir meine Fehleinschätzung kubanischer Grenzbeamter teuer zu stehen kommen.

Habe bisher noch keine Einzelheiten. Doch zunächst soviel:
Cubana wurde gestern die Ausreise trotz amtlich bescheinigter Ausreisegenehmigung (PVE) und trotz dokumentierter Einreisebewilligung in Deutschland (Besuchsvisum) verweigert. Offenbar war das Oneway-Ticket irgendeinem Ignoranten, der sich als Herr über die Reisefreiheit aufspielte und dem es offenbar gelang Cubana zu entmündigen, nicht ausreichend.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #29 - 07. Juni 2006 um 17:12

Alex   Offline
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Cubalibre
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Zitat:
die Ausreise trotz amtlich bescheinigter Ausreisegenehmigung (PVE) und trotz dokumentierter Einreisebewilligung in Deutschland (Besuchsvisum) verweigert.


Das ist aber wirklich eine böse Überraschung dann! unentschlossen  Von "Reisefreiheit" kann ja nun wirklich keine Rede sein auf Cuba, das einzige was wäre interessant um zu wissen ob die Frage des "one-way" Tickets bereist bei PVE-Antrag/Abholung der örtlichen inmigracion geklärt wurde vorher?!
 
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