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Einladung (kubanische Formalitäten) (Gelesen: 30210 mal)
21. April 2010 um 18:33

Pedro   Offline
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Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 14
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Hallo Cuba-Spezialisten,

für die Einladung einer Kubanerin ist eine beglaubigte Einladung seitens Kuba erforderlich. Esperanto war so freundlich und hat mir die doc-Datei (1 Seite die sowohl den Spanischen als auch den deutschen Text beinhaltet) hierfür zur Verfügung gestellt. Was muss damit nach ausfüllen des Einladers geschehen?

1. Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar
2. dann zu einem Übersetzer???, obwohl der Notar schon die Unterschrift unter dem zweisprachigen Text beglaubigt hat?
3. Unterschrift des Notars wird beim Landgericht überbeglaubigt sogenannte Apostille
4. dann dieses Dokument an die kubanische Botschaft in Berlin schicken - Mit wieviel Geld?

Wie geht es dann weiter?
Ist in der Einladung der genaue Zeitraum der Besuchszeit, also Anfangs- und Enddatum, zu benennen oder reicht die Angabe der Einladungszeit wie etwa "3 Monate"?

Danke für Eure Hilfe im Voraus,
Pedro
 
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Antwort #1 - 22. April 2010 um 00:17

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Es geht einfacher als im Merkblatt des kubanischen Konsulates aufgeführt. Nämlich:

Das zweisprachige Formular ausfüllen (Einladungszeit 3 Monate – kein Datum) und vor dem Notar unterschreiben. Der fragt evtl. nach dem Personalausweis und beglaubigt die Unterschrift. Der Notar wird auch die Apostille (Bescheinigung der Richtigkeit seines Siegels, seiner Unterschrift und der Berechtigung seines Tuns) beim Landgericht besorgen.

Das Dokument nach den Vorgaben des Merkblattes an das kubanische Konsulat in Berlin weiterleiten. Also zusammen mit einem Verrechnungsscheck über 225 EUR, der Fotokopie des Personalausweises, sowie einem frankierten Rückumschlag für die Einzahlungsquittung, welche quasi den Empfang der Unterlagen, deren Bearbeitung und Weiterleitung nach Kuba bestätigt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 22. April 2010 um 18:17

Pedro   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 14
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Danke Esperanto, das Beiblatt ist sehr hilfreich.
Sind mit den 225 € alle Kosten für die Einladung abgedeckt oder muss der / die Eingeladene dann in Kuba noch etwas für die Einladung zahlen?

Im Beiblatt stand folgender Satz:"Ihr Gast benötigt in Kuba ca. 350 Euro für die Passausstellung, Ausreisekarte, Visum etc..."
Weiß jemand, wie sich diese Kosten aufschlüsseln?

Danke
Pedro
 
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Antwort #3 - 22. April 2010 um 20:29

Sharky   Offline
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x0||Cuba||||

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Beiträge: 506
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Pedro schrieb am 22. April 2010 um 18:17:
Danke Esperanto, das Beiblatt ist sehr hilfreich.
Sind mit den 225 € alle Kosten für die Einladung abgedeckt oder muss der / die Eingeladene dann in Kuba noch etwas für die Einladung zahlen?

Im Beiblatt stand folgender Satz:"Ihr Gast benötigt in Kuba ca. 350 Euro für die Passausstellung, Ausreisekarte, Visum etc..."
Weiß jemand, wie sich diese Kosten aufschlüsseln?

Danke
Pedro


In Cuba wird gebraucht
Pass, wenn noch nicht vorhanden: 55 CUC (Verlängerung 20 CUC)
PVE für 30 Tage: 150 CUC
Verlängerung PVE für 2 x 30 Tage: 2 x 60 = 120 CUC
Deutsches Visum ungefähr 80 CUC
Das kommt ungefähr hin mit den 350 Euro
 

Salu2 Sharky
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Antwort #4 - 23. April 2010 um 06:43

Pedro   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 14
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Danke Sharky!

PVE ist die kubanische Erlaubnis, dass der kubanische Staatsbürger im Ausland sein darf, nehme ich an ...

Die Verlängerungen hast Du extra aufgeführt, weil diese hier in Deutschland gezahlt  werden?

Pedro
 
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Antwort #5 - 23. April 2010 um 10:39

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Pedro schrieb am 23. April 2010 um 06:43:
Die Verlängerungen hast Du extra aufgeführt, weil diese hier in Deutschland gezahlt  werden?

Nein. Sharky hat die Verlängerungen als „in Kuba gebraucht“ aufgeführt. Zudem deutet die Ausweisung in CUC darauf hin, dass sie in Kuba erhoben werden. Bei der Beantragung des Visums wird ein gültiger Reisepass verlangt. Der Pass ist alle 2 Jahre zu verlängern, jedoch nur 2 mal möglich. Die Verlängerung der PVE (Prórroga) für 2 Monate wird bereits für die Ausstellung eines 3-Monate-Besuchsvisums benötigt.

Nachdem die Visastelle die Genehmigung des Besuchsvisums dem Antragsteller mitteilte, macht sie dessen Ausstellung mit maximal möglicher, 90-tägiger Aufenthaltsdauer vom Nachweis der Zahlung der beiden Verlängerungsmonate an die Consultoria Juridica Internacional (CJI) in Havanna abhängig, obwohl die Beantragung bzw. Ausstellung der PVE (gültig für 1 Monat, aber bis 11 Monate verlängerbar) erst nach Erteilung des Visums erfolgen kann.

Übrigens wird die, für den Heimatort Deiner Bekannten zuständige CJI, möglicherweise 15 CUC für die Aushändigung des Einladungsschreibens verlangen und die Flughafengebühr in Höhe von 25 CUC hat sie bei der Ausreise auch zu zahlen. Damit es dazu kommt, wird sie, wenn sie nicht in Havanna wohnt, viel herumreisen müssen. Umsonst ist das auch nicht und bekanntlich haben Kubaner nichts.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 24. April 2010 um 13:59

Pedro   Offline
Junior Member
Cubalibre

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Beiträge: 14
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Danke Esperanto für die klare Auskunft!

Pedro
 
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Antwort #7 - 30. Juli 2011 um 13:14

le che   Offline
Cubalibre
http://fr.wikipedia.
org/wiki/Che_Guevara

Beiträge: 1
 
Damit scheint es ja nicht getan zu sein. Ich habe erfahren das folgendes verlangt wird:
Requisitos para iniciar Tramites de Permiso de Viaje al Exterior (P.V.E)
- Carne o Tarjeta de Identidad Actualizada
- Modelo Solicitud con Foto pegada
- Cheques por Concepto de Tramites de Viaje (Ver Informacion No 11) Cheque de 150.00 Cuc
- Carta Laboral o estudiantil de no Objecion para los que posean este vinculo (Ver informacion no 5 y 6)
- Carta de Invitacion Cumpliendo Formalidades establecidas ( Ver informacion 8 y 9)
- Pasaporte cubano corriente actualizado

Acompanar ademas alguno de los Documentos siguentes:
- Visa expedida en Cuba por la Reprecentacion diplomatica del Pais al que desea viajar
- Pasaporte extranjero vigente del pais al cual desea viajar
- Residencia permanente o provisional actualizada del pais al que desea viajar

Ex Oficiales FAR solicitar Resolucion 42 en el Comite Militar

Dazu käme noch eine Bestätigung für die Reservierung eines Fluges. Mir ist nicht ganz klar, was es mit  "Cheques por Concepto de Tramites de Viaje" auf sich hat. Sind das die 150 CUC für die PVE oder was anderes?

Chaoito!

 
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Antwort #8 - 30. Juli 2011 um 16:47

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Ja, diese Aufstellung ist komplet und die offizielle, in der Inmigracion ausgehängte. Im Einzelnen:

- Carne o Tarjeta de Identidad Actualizada

Jeder Kubaner hat den Personalausweis jederzeit griffbereit.

- Modelo Solicitud con Foto pegada

Das Antragsformular wird bei der Beantragung ausgehändigt. Es ist mit der Schreibmaschine auszufüllen (überall?) und mit dem Passfoto einzureichen. Erkennt der Inmigracionsbeamte keinen Fehler klebt er das Foto auf den Antrag und stempelt ihn ab.

- Cheques por Concepto de Tramite de Viaje. Cheque de 150.00 CUC

Wer hat in Kuba schon ein Scheckbuch? Gewöhnlich werden die 150 CUC für die Ausreisegenehmigung (gültig für 1 Monat) bei der Bank einbezahlt und der Inmigracion der Einzahlungsnachweis vorgelegt.

- Carta Laboral o estudiantil de no Objecion para los que posean este vincula

Wer einen Arbeits- oder Studentenausweis hat, legt ihn vor.

- Carta de Invitacion Cumpliendo Formalidades establecidas

Na klar, die bereits erwähnte Carta de invitacion, beantragt durch den Einlader in der kubanischen Botschaft des Ziellandes und ausgefertigt von der Consultoria Juridica Internacional (CJI) in Havanna. Falls ein 3-Monats-Besuchsvisum von der deutschen Botschaft in Havanna gewährt wurde, wird man auch ein Schreiben der CJI an die Inmigracion vorlegen können, in welchem die Einzahlung von 2 Verlängerungsmonaten (Prorroga) á 60 CUC/Monat belegt wird und diese Behörde auf Ausstellung der PVE über einen Zeitraum von 3 Monaten bzw. für 90 Tage auffordert.

- Pasaporte cubano corriente actualizado

Klar ist auch, dass der gültige Reisepass vorzulegen ist und dieser bereits mit dem Visum des Ziellandes
(Acompanar ademas alguno de los Documentos siguentes:  Visa expedida en Cuba por la Reprecentacion diplomatica del Pais al que desea viajar)


Für in Kuba residierende Ausländer, sowie ehemalige Militärangehörige Kubas gibt es noch ein paar Auflagen mehr.
Nach der Flugreservierung wird man wohl in den seltensten Fällen gefragt. Wohl aber nach dem Ausreisetag, damit die Ausreisegenehmigung (PVE) rechtzeitig im Pass ist und dieser dann auch abgeholt werden kann.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #9 - 01. Oktober 2011 um 09:46

MarieMaraux   Offline
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Cubalibre

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Hallo Einladungsexperten,
ich habe noch eine Frage:
Auf dem zweisprachigen Formular ist kein Raum fuer das "Verhaeltnis", wo man die Freundschaft erklaert und nichts ueber den Anlass der Einladung.
Ich moechte zwei cubanische Freundinnen einladen, die ich ueber das Playbacktheater-Netzwerk kennengelernt habe und die ich letztes Jahr zweimal besucht habe, um gemeinsam Theater zu spielen und sich auszutauschen. Ende November ist das Weltplaybacktheatertreffen in Frankfurt (www.iptn2011.org) und die Cubanischen Playbacker konnten natuerlich noch nie an einem Internationalen Treffen im Ausland teilnehmen, was wir aendern wollen. Sie haben mittlerweile das Visum und es fehlt nur noch die Ausreiseerlaubnis.
Jetzt stellt sich fuer mich die Frage, ob zu diesem zweisprachigen Formular dann noch ein Schrieb zum Anlass und Freundschaftsverhaeltnis dazumuss, oder ob das Formular reicht.
Liebe Gruesse, Mareike
 
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Antwort #10 - 01. Oktober 2011 um 10:13
willibald   Ex-Mitglied

 
MarieMaraux schrieb am 01. Oktober 2011 um 09:46:
Jetzt stellt sich fuer mich die Frage, ob zu diesem zweisprachigen Formular dann noch ein Schrieb zum Anlass und Freundschaftsverhaeltnis dazumuss, oder ob das Formular reicht.


@MaMa: das formular reicht. denn es geht ja nur noch um die kubanische seite. und die kubaner interessiert das freundschaftsverhaeltnis NICHT. das waere allenfalls fuer die deutsche seite interessant gewesen. und da sagst du ja, dass die beiden ihr visum (ich nehme doch an, dass du das einreisevisum fuer D meinst) schon haben.
 
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Antwort #11 - 01. Oktober 2011 um 11:06

MarieMaraux   Offline
Junior Member
Cubalibre

Beiträge: 11
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Danke fuer die schnelle Antwort.
Und der Anlass interessiert sie auch nicht?
Ich bin nur so irritiert, weil sie das auf ihrem Supermerkblatt extra aufführen (•      Den Anlass der Einladung.
•      Die genaue Bezeichnung des Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsverhältnisses zu jedem Eingeladenen.).
und ich die 200 Euro ungern mehrfach zahlen will  Zwinkernd


Ach, da ist noch so eine "Sparidee": Kann eigentlich auch jemand anderes fuer einen selbst das Schreiben in der Botschaft vorbeibringen? Also konkret: Kann jemand von den Berliner Playbackleuten mein Einladungsschreiben mit meiner Passkopie etc. in Berlin an die Botschaft bringen, so dass ich statt 225 Euro nur 200 Euro zahlen muss?


 
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Antwort #12 - 01. Oktober 2011 um 11:43

Elisabeth   Offline
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paroliño
CH

Beiträge: 1310
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Marie

Erwähne ja den wahren Grund deiner Einladung nicht. 

Du könntest deine beiden Freundinnen damit in Teufelsküche und die ganze Reise somit in Gefahr bringen. In Cuba wird eine Einladung an einen Kongress oder sonstigen offizieller Anlass, wie z.B. euer Theatertreffen als kultureller Austauch angesehen und damit müsstest du den mühsamen Weg über das cubanische Kulturministerium antreten. Deine Freundinnen könnten gar keinen Einfluss mehr auf den Entscheid ausüben (oder höchstens über Bestechung). Die ganze Angelegenheit würde innerhalb der Theaterorganisation entschieden und garantiert gibt es dann noch andere, die diese Reise auch gerne machen würden.

In Cuba wollen sie für eine private Einladung nur die Art des Verhältnisses wissen, also höchstens "Freundschaft" (amistad) erwähnen und also kein Wort über das Theatertreffen.
 

Elisabeth
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Antwort #13 - 01. Oktober 2011 um 12:56

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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MarieMaraux schrieb am 01. Oktober 2011 um 09:46:
Jetzt stellt sich fuer mich die Frage, ob zu diesem zweisprachigen Formular dann noch ein Schrieb zum Anlass und Freundschaftsverhaeltnis dazu muss, oder ob das Formular reicht.

Das zweisprachige Einladungsformular reicht. Es ist erstellt auf Grundlage der beiden einsprachigen Konsulats-Formulare in deutsch und in spanisch. Damit sollten die doppelte notarielle Gebühr wegen der Beglaubigung der jeweiligen Unterschrift auf den beiden einsprachigen Formularen vermieden werden. Das Formular wurde bisher vom kubanischen Konsulat akzeptiert. Ihre eigenen, einsprachigen Formulare haben sie dagegen zurückgewiesen, weil sie nicht personalisiert, also nicht in Ich-Form abgefasst waren. Der Anlass der Einladung ist in deren Formular nicht aufgeführt und wurde deswegen auch nicht im zweisprachigen Formular eingeführt. Das Freundschaftsverhältnis ließe sich auch von Freundin (amiga) in Bekannte (conocida) oder was auch immer abändern.

Bei der seinerzeitigen Zurückweisung wegen des nicht personalisierten Formulars wurde auch der Verrechnungsscheck zurückgegeben. Insofern ist eine Doppelzahlung unwahrscheinlich. Klar ist aber, dass diese Zahlung pro Person fällig wird. Inwiefern die Abgabe der Unterlagen in den beiden Konsulaten in Bonn oder Berlin durch Dritte akzeptiert wird, müsste dort erfragt werden. Sie sind aber telefonisch schwer erreichbar.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #14 - 03. Oktober 2011 um 11:40

MarieMaraux   Offline
Junior Member
Cubalibre

Beiträge: 11
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Okay, das Formular ist ausgefüllt, nachher geht es zum Notar.
Was sind denn die Erfahrungen, wie lange die Cubanische Botschaft braucht, um ueber die Ausreisegenehmigung zu entscheiden?
Wir haetten bis zu unserem Wunschflugtermin jetzt noch 4 Wochen Zeit. Ist das realistisch?
 
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