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Re: Einladung eines kubanischen Ehepaares (Gelesen: 27229 mal)
Antwort #15 - 27. November 2010 um 19:17

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Bruca schrieb am 27. November 2010 um 18:15:
ich dachte das Formular direkt mit nach Havanna zu nehmen und gleich mit meinen Freunden aufs Konsulat zu gehen.

Das Formular für die Beantragung des Visums wird vermutlich nur im Konsulat ausgehändigt. Selbst beim deutschen Konsulat ist nur das vor dem Antragstermin ausgebene, zweisprachige Formular zu verwenden und nicht dasjenige, welches auf deren eigener Internetseite heruntergeladen werden kann. Beide Varianten unterscheiden sich nur geringfügig. Neben dem französischsprachigen Visumsantrag kann ich die einsprachige spanischen Variante nur im spanischsprachigen Visakodex -Seite 27-  finden.

Die Begleitung Deiner Gäste zur Antragstellung wird meines Erachtens nicht möglich sein. Der Hinweis auf deren Internetseite:
Attention  : pour raisons de sécurité, aucun répondant et quelle que soit sa nationalité n’est autorisé à accompagner le demandeur de visa (à l’exception des conjoints français)
liest sich noch rigoroser, als dass so etwas vom deutschen Konsulat kommen könnte.

Die deutsche Visastelle möchte auch -der Ruhe wegen- noch mehr auf Distanz zu den Einladern gehen. Neuerdings ist offenbar nicht einmal die Vereinbarung eines Termines für die Antragsstellung per E-Mail oder Kontaktformular seitens des Einladers möglich. Die Terminvereinbarung hat jetzt ausschließlich vom Antragsteller telefonisch zu festgelegten Zeiten zu erfolgen.

Ach ja, - noch viel Spass im sonnigen Kuba. Auf das verdammt gute Elsässer Essen werdet ihr allerdings solange verzichten müssen. Aber das könnte ja auch Absicht sein, zumal man als Radler auf seine gute Figur Wert legt. Werde mich in Kürze auch aufmachen, um die tristen Jahreszeit hier zu verkürzen. Aber ohne Fahrrad.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #16 - 03. März 2011 um 22:51
bruca   Ex-Mitglied

 
muß der kubanischen Botschaft in Paris ein großes Lob aussprechen: wir kamen hin nach Durchlesen aller möglichen Webbeiträge, mit dem Gedanken : o Gott...

10 min später durften wir mit der Bescheinigung unserer Übersetzung der "Carta de Invitación" wieder abziehen, das Ganze begleitet von einem liebenswürdigen Lächeln! Klar wir mußten natürlich die 200 € p/P abliefern aber das war ja schon vorher klar, wenn der Rest auch so reibungslos über die Bühne gehen könnte, das wäre super.
Gute Nacht
Bruca
 
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Antwort #17 - 04. März 2011 um 10:16

Esperanto   Offline
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Ich möchte Deine Freude nicht schmälern, aber die kubanische Botschaft bzw. deren konsularischer Dienst ist keine Hürde, an der der Besuch Deiner Gäste scheitern könnte. Dort hast Du jetzt lediglich die Ausstellung der "Carta de invitacion", durch die Consultoria Juridica Internacional (CJI) in Havanna beauftragt (und bezahlt). Sie wird benötigt, damit Deine Gäste die kubanische Ausreisegenehmigung (PVE) beantragen können. Benötigt wird dafür aber auch der Reisepass mit dem Visum der französischen Botschaft. Es ist übrigens der einzige Berührungspunkt der beiden getrennt ablaufenden Genehmigungsverfahren für die Einreise von französischer und der Ausreise von kubanischer Seite.

In einem vorausgegangen Beitrag hatte ich Dir empfohlen, erst die Genehmigung der beiden Visa durch die französische Botschaft in Havanna abzuwarten. Möglicherweise gehst Du davon aus, dass die für die Visumsbeantragung verlangte, eher formlose "Invitation de l’hôte" und die notarielle, kubanische "Carta de invitacion" identisch wären. Anders kann ich mir nicht erklären, was Du mit der "Bescheinigung der Übersetzung der Carta de invitacion" anfangen willst.

Hast Du schon Deinen Freunden die für die Antragstellung benötigten Dokumente (gem. Vorgaben A 3 der Internetseite der französischen Botschaft) nach Kuba gesandt? Vielleicht solltest Du per E-Mail: visas.la-havane-amba@diplomatie.gouv.fr bei der Botschaft nachfragen, ob die bestätigte Flugreservierung bereits bei der Antragstellung vorzulegen ist oder -ähnlich wie beim Nachweis der Reisekrankenversicherung- erst nach Zusage der Genehmigung der beiden Visa.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #18 - 04. März 2011 um 17:03

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Es wäre sicher besser gewesen um zuerst einmal die Visa-Genehmigung durch die F-Botschaft abzuwarten. Die wird sowieso nur per "goutte-à-goutte" ausgeliefert wie es scheint. Nun ja, Bruca hat es nun mal gemacht, also adelante!

Eine Einladung an die F-Botschaft ist aber auch notwendig. Vor einigen Jahren musste das im Original sein, hoffentlich geht es jetzt auch als Beilage zu einer courriel. So könnte sie in etwa aussehen. Wichtig sind die Namen, evtl. Geburtsdatum, vielleicht PassNrn., der Zweck des Besuchs und die Adresse wo das Ehepaar ihre Bleibe hat.


     Madame la Consule Adjointe de France
     Ambassade  de France
     Calle 14, n°312, e/l 3ra y 5ta Avenida
     Miramar
     La Havane / Cuba

     Lyon, le 28 février 20..

Madame,

Je vous prie de bien vouloir considérer la possibilité d'accorder un visa de court séjour artiste pour l’Ensemble musical de Santiago de Cuba: .......................

Liste des artistes
....            Chant
....            Chant, Tres
....            Chant, Contrebasse
....            Chant, Tumbadoras
.....            Chant, Bongos
.....            Chant, Guitare
.....            Chant, percussions
pour la période allant du 18 avril au 15 juillet 20.., afin de réaliser une série de concerts en France (cf attestation DDTE).

Comme pendant la même période, c.à.d. d'avril à juillet 20.., elles réaliseront également des concerts en Suisse, je vous prie d'accorder des visas "multiple entry".

Leur hébergement et repas sera pris en charge dans les hôtels des villes de concert. Et dans les jours libres, elles seront logées :
-      .......................à Lyon et
-      ......                 à Luxueil (Haute Sâone)

En vous remerciant d'avance , recevez, Madame, l’expression de ma considération.            Bien à vous


 

Elisabeth
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Antwort #19 - 04. März 2011 um 20:23

Esperanto   Offline
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Elisabeth schrieb am 04. März 2011 um 17:03:
.... adelante!

In der Tat: Die erfolgte Anzahlung von 400 EUR für die Ausreisegenehmigung ist Grund genug, die entscheidende Hürde für die Verwirklichung des Besuchs -nämlich die Ausstellung der Visa durch die F-Botschaft- jetzt aktiv anzugehen und die Angelegenheit nicht einfach abzuhaken, falls von dort die Ablehnung kommt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Einreisegenehmigung in Form des Visums mit der Vorlage der vollständigen Unterlagen automatisch erteilt wird.

Auch die französische Botschaft will sich offenbar den Rücken vor zornigen Landsleuten freihalten, die Beschwerde im Falle der Zurückweisung ihres Gastes vorbringen. Nicht anders sind die mehrfachen diesbezüglichen Hinweise auf deren Internetseite zu verstehen. Insbesondere gilt dies für den Artikel "Refus de visa", welches gar die Einreichung von Reklamationen von jemand anderem als den Antragsteller ausschließen soll. Auch die deutsche Botschaft tut in derartigen Fällen so, als gehe all dies dem Einlader nichts an, da es sich ausschließlich um den Antrag eines Kubaners handele. Sollte sie sich ggf trotzdem auf irgendwelchen Dialog mit dem Einlader einlassen, macht sie dies von der Vorlage einer Vollmacht des Antragstellers abhängig.

Insofern sollte im Vorfeld die Gelegenheit wahrgenommen werden, die das Einladungsschreiben (Invitation de l’hôte) bietet. Dabei sind Zweck und Bedingungen des beabsichtigten Aufenthaltes zu erläutern. Dies hat die Botschaft nach den Vorgaben des Art 21, Abs.3, Buchstabe b des Visakodexes zu prüfen und zwar unter dem Hintergrund: „ob bei ihm das Risiko der rechtswidrigen Einwanderung besteht …… und ob er beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen." Das letztere, nämlich die Prüfung der Rückkehrwilligkeit, ist seitens der deutschen Botschaft die zentrale Frage bei der Entscheidung für die Bewilligung des Besuchs.

Es liegt also auch an Dir, die Aufrichtigkeit der Besuchsabsicht überzeugend darzulegen, damit es der Botschaft schwerfallen würde, eine eventuelle Ablehnung plausibel zu begründen. Vortragen könntest Du Eure Motive und Argumente vorab per E-Mail ("courriel") unter dem Vorwand der Auskunft über den Zeitpunkt der Flugticketreservierung und des Reiseversicherungsabschlusses (die eigentlich schon auf deren Internetseite beantwortet ist) oder in der "Invitation de l’hôte", als Teil der von den Antragstellern einzureichenden Unterlagen. Dieses sollte aber nicht noch "blumiger", als die von Dir hier bereits wiedergegebene "Carta de motivacion" formuliert werden.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #20 - 05. März 2011 um 15:59
bruca   Ex-Mitglied

 
Guten Tag Elisabeth, Guten Tag Esperanto,

entweder habe ich etwas mißverstanden oder....

1. Ich dachte, die Einladung sei zwingend notwendig um bei den Franzosen ein Visum zu beantragen.
  • l’invitation de l’hôte, en cas d’hébergement chez une personne privée,
  • une pièce justificative de l’établissement d’hébergement (attestation d’accueil de la mairie)

2. Wenn meine Freunde die Ausreisebewilligung nicht bekommen, brauche ich auch keinen weiteren Aufwand mit Kauf eines Tickets usw. zu betreiben, bzw. erst nachdem ich versucht habe oder meine Freunde doch eine Ausreisegenehmigung zu kriegen. Habe ich das falsch verstanden? Wenn ich ein Ticket kaufe (2 in dem Fall)müßte ich diese ja irgendwie für mich weiter verwenden bei nicht Genehmigung. Da Ihr aber anscheined ja schon mehr Erfahrung habt, bin ich für jede weitere Hilfe dankbar. Ich werde z.B. schon mal die Botschaft in Havanna anmailen, wie Elisabeth es vorschlug. Pässe haben meine Freund bereits.
Die restlichen Papier wie Paßkopien, Wohnort - und Besitzbescheinigung, Einkommen etc. habe schon bereitgelegt und könnte auch jederzeit unsere liebenswürdigen Damen vom Rathaus um Beglaubigung derselben Papier bitten, bringt das was? Schicken wollte ich sie nach Bestätigung der Ausreisegenehmigung mit Ticket usw.
Aber jetzt bin ich mal wieder verwirrt, irritiert... Hilfe.

Dankende Sonntagsgrüße
Irene
 
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Antwort #21 - 05. März 2011 um 17:02

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Zu 1.)
Die von Deinen Gästen bei der F-Botschaft (mit den anderen Unterlagen und Dokumenten) vorzulegende formlose Einladung (invitation de l’hôte) hat nichts mit dem offiziellen, notariellen, kubanischen Einladungschreiben (carta de invitacion) zu tun. Im ersten Fall will die Botschaft nachgewiesen haben, dass Deine Gäste die Einreise nach Frankreich aufgrund einer Einladung beantragen. Im zweiten Fall geht es darum, die hohen kubanischen Gebühren durch einen notariellen Akt irgendwie zu rechtfertigen.

Zu 2.)
In den seltensten Fällen wird die Ausreisegenehmigung seitens der kubanischen Administration verweigert, beispielsweise bei Ärzten oder auch Wehrpflichtigen. Dies ist jedoch bei Deinen Gästen auszuschließen. Sie werden die Ausreisegenehmigung bekommen, nachdem sie
  • den Reisepass mit eingetragenem Visum der Botschaft vorlegen,
  • zusammen mit dem besagten notarielle Einladungsschreiben (carta de invitacion), welches Du in Auftrag gegeben hast und welches sie demnächst bei der örtlichen CJI gegen eine Gebühr von jeweils 15 CUC abholen können.
  • die Gebühr für die Ausreisegenehmigung (PVE) in Höhe von jeweils 150 CUC entrichtet haben.
Die Ausreisegenehmigung wird für die Dauer eines Monats erteilt. Sie kann in Kuba oder auch bei der kub. Botschaft hier verlängert werden, wobei jeweils dort 55 CUC/Monat oder hier 40 EUR/Monat Gebühren erhoben werden.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #22 - 07. März 2011 um 22:20
bruca   Ex-Mitglied

 
Guten Abend,
schon wieder ich, ob die Einladung fürs französische Konsulat, so richtig sein mag? Das Ganze doppelt oder sollte ich immer nur eine Person aufführen?
Danke für Eure Hilfe
Bruca

[url=]Name und Adresse

Mesdames, Messieurs,       le 07 mars 2011

Par la présente nous vous prions de bien vouloir accorder le visa touristique (de court séjour) à nos amis :
1.      P.... née le ......à Pinar del Rio, N° passeport.....
et son mari

2.      R.....       né  le.........à Sancti Spiritus, N° passeport ....

résidant  tous deux:
à     ............ Isla de la Juventud, Cuba,

Lors de notre premier séjour sur l’ile de la Jeunesse en 1994, nous avons fait la connaissance de Rxxxxxxxxxxxxx notre guide de plongé, grace à ses connaissances profonde de la faune et flore et son enthousiasme nous avons pu découvrir et apprécier les beautés sous-marines de « L’Archipiélago de los Canarreos ».

Pendant une fête nous avons également connu son épouse Pxxxxxxxx, qui nous à montré les beautés de l’île. Durant nos multiples séjours, quasi annuel, nous avons pu participer à leur vie et connaître leurs eus et coutumes, nous avons évidemment fait la connaissance de leur fille Mxxxxxxs. Quand naquit leur premier petit-fils Gxxxxxxxxxx nous avons accepté avec plaisir d’être parrains.

Maintenant nous aimerons les inviter pour leur rendre un peu de leur amitié et leur montrer de notre coté les beautés de notre pays. Nous avons pu avoir une réservation du   ...  au  ...

Leur hébergement sera assuré dans notre maison, 1 a xxxxxxxxxxxxx. Nous nous chargerons évidemment de tous les frais résultant de leur séjour en France, incluant les assurances maladie obligatoires.

En vous remerciant d’avance, de votre décision que nous espérons positive, recevez, Mesdames, Messieurs, l’expression de notre considération.    

R+I



Ci-joint :
•      Attestation d’accueil
•      Déclaration d’impôts
•      Facture EDF
•      Acte de propriété
•      Copies de nos passeports
•      Réservation de vol
•      La somme de ...
[/url]
 
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Antwort #23 - 08. März 2011 um 12:23

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Guide de plongé
e
.
G
race à ses connaissances profonde
s
...

Was meinst du mit: Nous avons pu avoir une réservation du   ...  au  ... . Une réservation de vol? Dann würde ich das auch schreiben.

Ci-joint :
•      Attestation d’accueil
•      Déclaration d’impôts
•      Facture EDF
•      Acte de propriété
•      Copies de nos passeports
•      Réservation de vol
•      La somme de ...


Wofür ist denn "la somme de..."? Für die Visagebühren? Ich glaube kaum, dass du diese mit einem französischen Scheck bezahlen kannst. Das müssen deine Gäste schon selbst mit CUC tun. Sie sind ja die Antragsteller für ein Visum, nicht du.
 

Elisabeth
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Antwort #24 - 08. März 2011 um 15:10

Esperanto   Offline
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@Bruca

Das entworfene Anschreiben an die F-Botschaft klappt so nicht. Offenbar hast Du die Sache mit dem Einladungsschreiben auch noch nicht verstanden. Dies Schreiben ist nur eines, der von Deinen Gästen vorzulegenden Dokumente und Nachweise. Vor allem stellst nicht Du den Visumsantrag, sondern Deine Gäste. Die auf der Internetseite der F-Botschaft gemachten Angaben sind dabei strikt einzuhalten.

Ich werde versuchen nachfolgend das Genehmigungsverfahren zu erläutern, wobei mir die Vergabepraxis der F-Botschaft in Havanna im Einzelnen nicht geläufig ist. Diese haben sich aber auch nach den präzisen und sehr weitgehenden Vorgaben des gemeinsamen Visakodexes der europäischen Gemeinschaft zu richten, sodass sich die Praxis der einzelnen Botschaften, der dem Schengener Abkommen beigetretenen Staaten, nur geringfügig unterscheidet. Es gibt aber Unterschiede, obwohl die Konsulate der jeweiligen Botschaften vor Ort zur Vereinheitlichung des Verfahrens angehalten sind (Titel V, Artikel 48 Visakodex).

Deine Aufgabe ist jetzt die Zusendung folgender Unterlagen an Deine Gäste:

Zunächst für die Antragstellung:

1. Antragsformular auf spanisch (mehrfach) (formulario visa Schengen)
2. Einladungsschreiben (l’invitation de l’hôte)
3. Wohnungsnachweis (attestation d’accueil de la mairie)
4. Einkommensnachweis (copie 3 derniers bulletins de salaires du répondant ou déclaration d’impôt)
5. Kopie Deines Passes bzw. Ausweises

Nach Zusage des Visums für jeden der beiden Gäste:

6. Reisekrankenversicherung + Kopie (assurance visiteur)
7. Reservierungsnachweis Rundflug + Kopie (aller-retour avec dates confirmées)

Zu 1.) Antragsformular auf spanisch
Dieses wird auch in der Botschaft bei der Antragstellung zu bekommen sein. Nachdem es aber einfach ist, diese von der Botschaftsseite herunterzuladen und auszudrucken, könnten die Formulare in mehrfacher Ausfertigung (evtl. 6 fach) mit versandt werden.

Zu 2.) Einladungsschreiben (l’invitation de l’hôte)
Es gibt keine Vorgaben, wie dieses auszusehen hat und was darin steht. Sollte der Visumsantrag nicht an irgendeiner banalen Formalität vorab scheitern, wird es entscheidend auf dieses Schreiben ankommen, ob der Antrag genehmigt wird oder nicht. Hierzu:

Esperanto schrieb am 04. März 2011 um 20:23:
....... sollte im Vorfeld die Gelegenheit wahrgenommen werden, die das Einladungsschreiben (Invitation de l’hôte) bietet. Dabei sind Zweck und Bedingungen des beabsichtigten Aufenthaltes zu erläutern. Dies hat die Botschaft nach den Vorgaben des Art 21, Abs.3, Buchstabe b des Visakodexes zu prüfen und zwar unter dem Hintergrund: „ob bei ihm das Risiko der rechtswidrigen Einwanderung besteht …… und ob er beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen." Das letztere, nämlich die Prüfung der Rückkehrwilligkeit, ist seitens der deutschen Botschaft die zentrale Frage bei der Entscheidung für die Bewilligung des Besuchs.

Es wäre daher gut, wenn Du Dir diesbezüglich Mühe machen würdest. Die deutsche Botschaft verlangt kein vergleichbares Einladungsschreiben. Die Ablehnungsrate für Besuchsvisa ist dort sehr hoch. Dem Antragssteller und dem Einlader wird erst nach Ablehnung und den darauf erfolgten Einwand zu dieser Entscheidung auf die Möglichkeit einer „Remonstration“ hingewiesen. Im Rahmen dieser erneuten Prüfung können dann Argumente und Nachweise hinsichtlich des Zweckes der Reise und der Rückkehrwilligkeit des Antragsstellers in sein Heimatland vorgetragen werden.

In Deinem Fall würde ich 2 Schreiben abfassen.

a) Eines in Spanisch, welches an Deine Gäste gerichtet ist, als deren Nachweis gegenüber der Visastelle, dass ihr Antrag auf Einreisegenehmigung auf Grundlage einer Einladung erfolgt. Dieses kann sehr persönlich gefaßt sein. Es könnte damit beginnen, dass Du nochmals die Einladung bestätigst, dass sie Euch im Sommer besuchen, ….. welche Vorbereitungen Du schon hinsichtlich des wohnens bei Euch getroffen hast. ….. all das, was ihr unternehmen wollt….. auch derart private Sachen wie es Euren Paten geht. .... usw.

b) Ein weiteres in Französisch, welches an das Konsulat gerichtet ist. Darin könnte stehen, wie lange ihr Euch kennt, dass Du das Konsulat bittest bei der Verwirklichung des Besuchs behilflich zu sein, welche erst auf langes Zureden Deinerseits und Deines Gatten gegenüber Deinen Gästen auf einen Gegenbesuch nach Jahren des Drängens nunmehr angenommen wurde……..  dies wäre jetzt im Sommer möglich, nachdem mit deren Arbeitgeber offenbar ein Übereinkommen gefunden werden konnte und auch die Großeltern sich bereit erklärten, die minderjährigen Kinder (Angabe der Namen und deren Alters) während der Zeit der Abwesenheit der Eltern zu betreuen. Auch der Kontakt mit den Großeltern (per SMS und Intenet) bereits organisiert ist, damit ggf. sofort darauf reagiert und notfalls der Aufenthalt abgebrochen werden kann…usw.

Dies alles unter dem Hintergrund, die Aufrichtigkeit der Besuchsabsichten deutlich zu machen und eine mögliche Begründung der Ablehnung mit Unterstellung illegaler Einwanderungsabsichten, bereits im Vorfeld ad absurdum zu führen.

Zu 3) Wohnungsnachweis (attestation d’accueil de la mairie)
Ich denke, dass die Besorgung bei der Kommunalverwaltung keine Schwierigkeit bereiten wird.

Zu 4.) Einkommensnachweis (copie 3 derniers bulletins de salaires du répondant ou déclaration d’impôt)
Diese Sache ist mir allerdings unbegreiflich. Auf welcher Grundlage kann die französische Administration verlangen, dass der Einlader seine Vermögensverhältnisse seinem Gast offenbaren muss? Dies ist der Fall, wenn die Botschaft dem Antragsteller Nachweise über das Einkommen seines Gastgebers -sei in Form von Gehaltsbescheinigungen oder aus Mieteinahmen oder Kapitalerträge usw.- abverlangt. So etwas könnte ich mir in Deutschland nicht vorstellen. Falls Dir ähnliche Bedenken kommen, würde ich die Kommunalverwaltung fragen, ob sie nicht -ähnlich wie beim Wohnungsnachweis- ein Dokument für die Botschaft ausstellt, dass Du finanziell ausreichend solvent bist, die Einladung zu schultern.

Zu 5.) Kopie Deines Reisepasses oder Ausweises

Zu 6.) Reisekrankenversicherung + Kopie (assurance visiteur)
Nach den Vorgaben der Botschaft ist der Nachweis bei der Antragstellung noch entbehrlich. Erst für die Ausstellung wird dieses Dokument benötigt. Hier in DE gibt es derartige Versicherungen für 1 bis 1,5 EUR pro Tag und Person. Es liegt an Dir, die richtige Auswahl der Versicherung bzw. des Zeitpunktes des Versicherungsabschlusses zu finden. Vielleicht ist dies kein Problem, wenn die Versicherung flexibel ist und die Bezahlung erst unmittelbar vor der Inanspruchnahme verlangt oder jeweils zum Monatsanfang. In diesem Fall könnten die Versicherungspolicen schon mit den anderen Unterlagen mit versandt werden ohne dass Nachteile bei einer Ablehnung des Visums entstehen.

Zu 7.) Reservierungsnachweis Rundflug + Kopie (aller-retour avec dates confirmées)
Für den Zeitpunkt der Beschaffung des Flugtickets gilt ähnliches wie bei der Krankenversicherung. Dieses ist noch nicht bei der Antragstellung vorzulegen, sondern erst vor Ausstellung des Visums. Es gibt allerdings keine Flugtickets mehr. Vielleicht noch für den Zubringerflug nach Gerona. Ansonsten gibt es nur e-Tickets. Die Vorlage des Passes beim Einchecken des reservierten Fluges genügt.
Es bleibt Deinem Geschick überlassen die richtige Lösung zu finden. Das Konsulat behält sich für die Entscheidung eine Frist von mindestens 4 Tagen vor. Die deutsche Botschaft braucht nicht länger und gibt sie gewöhnlich nach 4 Tagen bekannt. Nach den Vorgaben des Visakodexes ist innerhalb von 15 Werktagen nach Einreichung zu entscheiden, sodaß Dein Besuch (vielleicht auch nur 1 Person von beiden) eventuell so lange in Havanna verbleiben kann, um die Entscheidung abzuwarten und nicht ein weiteres Mal aus Gerona anreisen müßte. In diesem Fall könnten dann die Daten der zurückgehaltenen Reservierung durchgegeben werden. Eventuell auch per Fax, falls die Botschaft dies akzeptiert.

Außerdem müssen Deine Gäste auch Unterlagen für die Antragstellung einreichen, die nur von ihnen selbst beschafft werden können. Diese sind:

 8. Passfoto im Format 35 x 45 mm
 9. Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Monaten über das vorgesehenen Rückkehrdatum hinaus
10. Arbeitsbescheinigung und Urlaubsnachweis (falls beschäftigt)
11. Einkommens- bzw. Vermögensnachweis (Gehaltsbescheinigung bzw. Bankauszüge - falls vorhanden)

Zum Einkommens- bzw. Vermögensnachweis des Antragstellers wäre anzumerken, dass diese von besonderer Bedeutung im Falle eines Touristenvisums wäre. Auf der Botschaft wird aber kein Kubaner je ein Touristenvisum stellen können. Dies würde voraussetzen, dass sie in der Lage wären den Aufenthalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die gegebene Situation der Kubaner läßt aber derartiges nicht zu.

Die Arbeitsbescheinigung bzw. der Urlaubsnachweis kann nur beschafft werden, wenn auch ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Sie sind vorteilhaft, um die Verwurzelung des Antragstellers mit seinem Umfeld und damit seiner Rückkehrwilligkeit zu belegen.

Das Passfoto wird für die Schengener Überwachungssysteme eingescannt. Zumindest bei der deutschen Botschaft wird dies so gehandhabt. Auf der Internetseite der F-Botschaft ist aber angegeben, dass die biometrischen Daten (digitales Passfoto, digitale Erfassung der Abdrücke aller 10 Finger) vor der Visabeantragung zu erfolgen hat.

(Wird fortgesetzt)
 

Saludos Esperanto
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Antwort #25 - 08. März 2011 um 18:32

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(Fortsetzung)


Der Antragsteller hat persönlich dem Konsulat seinen Antrag mit den vollständigen Unterlagen vorzulegen.

Offenbar sind hierfür zwei Termine vorab zu vereinbaren. Dabei ist unklar, ob diese zusammengefasst werden, was andernfalls einer Schikane für weit Anreisende gleichkäme. Termine sind zu vereinbaren für:

  - die Erfassung der biometrischen Daten
  - die Antragsabgabe selbst

(nach den Vorgaben des Visakodexes ist der Termin für die Antragsabgabe innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu gewähren. Somit müßte dies auch für die Erfassung der biometrischen Daten gelten, die ja vorher erfolgen soll)


Information über die Erfassung der biometrischen Daten sind zu erfragen: Zitat:
Il est possible de demander des informations du lundi au jeudi de 15h00 à 16h00 au 201-31-59.

Der Termin für die Datenabnahme ist zu vereinbaren: Zitat:
Les rendez-vous doivent se prendre par téléphone pour tous types de passeports de 14H à 15H30 au 201-31-59.

Die Datenabnahme erfolgt zu folgenden Zeiten: Zitat:
Les rendez-vous pour la prise des informations biométriques ont lieu :
Pour les visas de court-séjours ou de transit : de 08h30 à 12h00 du lundi au jeudi

Man fragt sich dabei, wofür dann noch das Passbild mitzubringen ist. Seitens der deutschen Botschaft wird dieses gebracuht da dort die biometrischen Daten noch nicht erhoben werden. Die Erfassung der biometrischen Daten wird zwar von dem Visakodex seit einiger Zeit vorgeschrieben, allerdings werden den Konsulaten hierfür eine Übergangszeit eingeräumt bis sie in der Lage sind, diese entweder selbst anzufertigen oder Externe dafür zu beauftragen. Wie dies seitens der F-Botschaft gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt. Vielleicht werden die biometrischen Daten bei der französischen Botschaft -ähnlich wie bei der deutschen Botschaft- auch noch nicht erfasst. In diesem Fall gibt es schon einen Sinn ein Passbild dabeizuhaben.


Klar ist jedoch, dass für die Abgabe des Visumsantrages persönlich vom Antragsteller eine Terminabsprache zu erfolgen hat: Zitat:
La demande de visa doit être déposée PERSONNELLEMENT par le ressortissant étranger.

Für die Vereinbarung des Termins der Antragsabgabe gilt: Zitat:
Seuls les demandeurs de isa, et en aucun cas les répondants, doivent téléphoner au 201 31 59, de 14H à 15H30, du lundi au jeudi, afin de prendre rendez-vous. Ils seront reçus uniquement sur rendez-vous et si les dossiers sont complets.


Abschließend wäre zu erwähnen, dass Deine Gäste etliche Gebühren zu entrichten haben. Auch Auslagen für den Flug von Gerona nach Havanna und den dortigen Aufenthalt. Die letzteren Auslagen sind aber bei weitem nicht so hoch wie für uns Touristen. Außerdem sollte man annehmen, dass ein Tauchlehrer der Umgang mit Touristen hat, über mehr Geldmittel verfügt als ein durchschnittlicher Kubaner und daher vieles selbst beitragen kann.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #26 - 08. März 2011 um 21:40
bruca   Ex-Mitglied

 
Guten Abend Ihr Beiden Helfer,

•      Schreibfehler bereits korrigiert. (Im Original)
•      Verstanden hab ich sowieso nichts, die Seite der Botschaft ebenso wenig , wie die des Routard usw., die ich mir in den letzten Monaten dutzende Male zu Gemüte geführt habe.
•      Es war mir überhaupt nicht klar, daß zwei Einladungsschreiben benötigt werden. Ich dachte ja eigentlich in    meinem jetzigen Schreiben auch nicht das Visum zu beantragen, sondern bitte, daß die Botschaft es meinen Gästen/Freunden gewährt .
•      Ich hatte so interpretiert, daß einmal das offizielle zu übersetzende Schreiben benötigt wird und  als Zweites  die „Carta de motivación“ die ich auch als Einladung verstehe. Habe ich 2-sprachig.
•      Die Summe, sowiesoviel CUC muß ja bei Beantragung des Visums bezahlt werden.. Rxxx ist übrigens seit Jahren mehr oder weniger arbeitslos, seit ca. 2 Jahren gibt es nicht einmal mehr 1 funktionsfähiges Tauch-Boot auf der Insel und das bißchen Geld, daß er früher sparen konnte braucht er jetzt für seine Familie. Wir laden übrigens die Großeltern unseres Patenkindes ein, nicht die Eltern.
•      Esperanto, Du schriebst ich solle auf keinen Fall blumiger werden als in meiner“ Carta de motivación“ deshalb habe ich mich bei dem Einladungsschreiben zurückgehalten. Ich werde es halt umformulieren und es auch nochmal ins Forum stellen. Kann ja unter Umständen mal Jemanden nützen, ich habe selbst auch überall nach einer evtl. Vorlage gesucht.
•      Was die Reservierung angeht bin ich mir auch völlig im Unklaren wie ich das handhaben soll. Die Botschaft möchte sie erst nach Antragstellung des Visums sehen, benötigt wird aber zur Ausstellung desselben ein: „Certificat d’accueil“ dort wird nach den Reisedaten gefragt….Für ...Tage, vom-bis????
•      Jeden Tag wird mir mehr unklar aber irgendwann wird Alles klappen und wir treffen uns mit unseren Freunden im Juni, Jawoll.
•      So jetzt noch mal ganz lieben Dank für Deine/Eure Mühe
         Bruca


So jetzt habe ich noch einen Roman angehängt, ist das so besser/akzeptabel? wird noch verfeinert.

R+Ixxxxxxx

Lettre d’invitation pour :
.
Pxxxxxxxxxt son mari Rxxxxxx résidant tous deux :
Calle xxxxxxxxxxxxxxxx Isla de la Juventud, Cuba,

Lors de notre premier séjour sur l’ile de la Jeunesse en 1994, nous avons fait la connaissance de Rxxxxx notre guide de plongée, Grace à ses connaissances profondes de la faune et flore et son enthousiasme nous avons pu découvrir et apprécier les beautés sous-marines de « L’Archipiélago de los Canarreos ».

Pendant une fête nous avons également connu son épouse Pxxxx qui nous à montré les beautés de l’île. Durant nos multiples séjours, quasi annuel, nous avons pu participer à leur vie et connaître leurs eus et coutumes, nous avons évidemment fait la connaissance de leur fille Mxxxxxx. Quand naquit leur premier petit-fils Gxxxxxn nous avons accepté avec plaisir d’être parrains.

Depuis de longues années nous voulions les inviter à partager en retour de leur amitié les beautés de notre pays. Empêché par la grave maladie de mon mari en 2002 et de Paula en 2006 puis la naissance de leur troisième petit enfant nous avons enfin pu les décider cet année et avons entamé les démarches nécessaires leur permettant le voyage.

Notre fille habitant à Paris cela nous permettra d`y passer agréablement quelques jours afin qu’ils puissent visiter la capitale (la tour Eiffel !). Pour le reste, les quatre semaines de leur séjour prévu au mois de juin vont presque être trop courtes pour leur montrer tous ce que nous avons prévus.
L’Alsace avec ses beau petits villages fleuris, le lac de Constance avec l’ile de Mainau, avec un peu de chance de la neige dans les Alpes, la Forêt Noire, les chutes du Rhin etc. Nous espérons également de profiter de ces quelques semaines pour passer d’agréables soirées avec nos amis et enfants autour d'un barbecue dans notre beau jardin près de la piscine.
Leur hébergement sera assuré dans notre maison particulière, 1 a Rue xxxxxxx. Nous nous chargerons évidemment de tous les frais résultant de leur séjour en France, incluant les assurances maladie obligatoires.

Nous espérons de tout cœur que cela puisse ce réaliser et vous remercions d’avance, de votre décision que nous espérons positive, recevez, Mesdames, Messieurs, l’expression de notre considération.    

R+I

Ci-joint
•      Attestation d’accueil
•      Déclaration d’impôts
•      Facture EDF
•      Acte de propriété
•      Copies de nos passeports
•      Réservation de vol ?
•      Assurance ?
•      La somme de …CUC
 
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Antwort #27 - 09. März 2011 um 01:09

Esperanto   Offline
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Als ich den ersten Teil Deiner Ausführungen las, wollte ich Dir schreiben, dass Du das "Einladungsschreiben" oder "Carta de motivacion" oder "Erläuterungsschreiben" oder "Begleitschreiben" oder "Initacion de l’hôte" oder egal wie wir es nennen wollen, nicht veröffentlichen solltest, weil dieses zu privat wäre. Nun steht es da und ist damit der Kritik ausgesetzt, an welcher ich mich eigentlich nicht beteiligen wollte. Aber wenn es denn sein soll:

• Für die Schönheiten der Insel, auch die Umstände des Kennenlernens einzelner Familienmitglied interessiert in diesem Zusammenhang mit Deinem Anliegen niemanden.

• Der Hinweis auf die überstandene Krankheit von Paula ist auch nicht hilfreich. Man weiss ja nicht, wie der Prüfer tickt. Auf einmal kommen der auf den Gedanken, dieser Reise keinesfalls zustimmen zu können, weil die Sicherheit des sozialen Netzes in Frankreich durch die Einwanderung eines Hilfsbedürftiger gefährdet wird.

• Zwar ist aus dem Schreiben einiges an Verbundenheit mit Deinen Freunden zu entnehmen und auch wie Du Dich auf deren Besuch freust. Aber wenig, was auf eine Rückkehrwilligkeit schließen läßt. Die minderjährigen Kinder wären natürlich ein gutes Argument, um die Rückkehrwilligkeit zu belegen. So müssen sie jetzt halt als liebenswerte Enkelkinder herhalten, von denen sich Opa und Oma nie trennen würden.

• Der Hinweis, wie lange ihr Euch schon kennt, ist schon ok. Dass daraus der Wunsch eines Gegenbesuches entsteht, ist auch plausibel. Auch der Hinweis auf die großzügige Wohnanlage passt. All das reicht aber noch nicht, genauso wie die Gartenparty

Da mußt Du noch einiges drauflegen. Es ist schwer für andere, etwas Passendes zu finden. Nur Du kennst die familiäre Situation und auch das Umfeld Deiner Gäste, um weitere Argumente ihrer Verwurzelung und damit deren Rückkehrwilligkeit zu finden und diese dann auch zu benennen. In einem Musterschreiben würdest Du hierfür nicht fündig.

Die Botschaft hat sich bei der Antragsprüfung nun mal davon zu überzeugen, dass der Antrag für ein Besuchsvisum nicht missbraucht wird. Für Dich sind derartige Vorstellungen undenkbar. Für die Prüfer des Antrages aber nicht, weil sie ohne ein entsprechendes Schreiben nur die Angaben im Antragsformular zur Verfügung haben und aus diesem die Gesinnung und Aufrichtigkeit der Besuchsabsichten nicht entnehmen können.


Mach Dir aber keine zu großen Sorgen. Den 2. und 3. Teil meiner Ausführungen (von Deinem Gast zu ergänzenden Unterlagen, sowie der Ablauf der Antragsstellung), die ich mit aufgeführt habe, sind Aufgabe Deiner Gäste. Es ist schon möglich, dass sie jemanden kennen, der diese Prozedur schon mitgemacht hat und Tipps geben kann. Ohne die im Teil 1 angeführten Unterlagen, (2 -7), die Du Deinen Gästen schicken muß, können sie aber nichts unternehmen.

Ich denke, Du solltest auch in Deinem Schreiben die Auflistung der Anlagen weglassen. Das Schreiben ist nicht der Antrag, sondern nur eine Teil der zusätzlich einzureichenden Unterlagen. 

Was die anzugebenden Zeiten des Wohnungsnachweises (Certificat d’accueil) betrifft, so sind diese bedeutungslos. Und wenn die Angestellten im Rathaus dies nicht begreifen, so hol ein paar Zahlen aus der Luft und überreiche sie ihnen. Niemand wird je danach krähen.

Ich glaube auch, dass es klappen wird. Jawohl!
 

Saludos Esperanto
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Antwort #28 - 09. März 2011 um 22:43
bruca   Ex-Mitglied

 
Auf ein Neues - dritter Versuch, Anfang und Ende habe ich belassen, ob sie jetzt wohl wieder zurückwollen? Glaubst Du wirklich, Jemand macht sich die Mühe solche Schreiben zu lesen?
Grüßchen und Danke
Bruca
Lettre d’invitation pour :
.
Pxxxxxxxxxt son mari Rxxxxxx résidant tous deux :  
Calle xxxxxxxxxxxxxxxx Isla de la Juventud, Cuba,  

Lors de notre premier séjour sur l’ile de la Jeunesse en 1994, nous avons fait la connaissance de Rxxxxx notre guide de plongée, Grace à ses connaissances profondes de la faune et flore et son enthousiasme nous avons pu découvrir et apprécier les beautés sous-marines de « L’Archipiélago de los Canarreos ».  

Pendant une fête nous avons également connu son épouse Pxxxx qui nous à montré les beautés de l’île. Durant nos multiples séjours, quasi annuel, nous avons pu participer à leur vie et connaître leurs eus et coutumes, nous avons évidemment fait la connaissance de leur fille Mxxxxxx. Quand naquit leur premier petit-fils Gxxxxxn nous avons accepté avec plaisir d’être parrains.

Depuis la fin des années 1990 en retour de leur amitié nous voulions inviter P y R à partager les beautés de notre pays.
Cela ne pouvait pas ce réaliser à cette époque du fait qu’ en 1999 naissait leur premier petit-fils GxxxR, notre filleul. La maman n’ayant pas terminé ces études, naturellement P y R l’aidèrent avec le bébé.  En 2000 survint la naissance de AxxxI évidemment les parents étaient présent. Les enfants ont passé le plus grand temps de leurs premières années auprès des grands-parents. Ce qui de toute évidence a crée une grande proximité affective, à tel point que l’ainée disait « Papa » à son grand-père. Les enfants ayant grandi, nous pensions enfin réaliser notre rencontre en France, malheureusement survint en 2002 la grave maladie de mon mari. Dés 2005 nous en reparlions, mais ils voulaient attendre encore un peu que les enfants, qui passaient toujours toutes les fins de semaines en leur maison, soient un peu plus âgés. En 2008 survint la naissance de leur troisième petit enfant, ce qui les empêchait de nouveau de ce décidé à quitter leur famille pour de longues semaines. Maintenant que la dernière fille a trois ans nous avons enfin pu les convaincre de venir nous voir et avons entamé les démarches nécessaires leur permettant le voyage.
(u.A. diesen dämlichen Brief, den ich zum so wievielten Mal umformuliere)  
Il est clair que les enfants vont être tristes de l’absence de leurs grands-parents, tant les attaches émotionnelles sont grandes mais à leur retour la joie ne sera que plus grande.

Notre fille habitant à Paris cela nous permettra d`y passer agréablement quelques jours afin de visiter la capitale avec nos amis (la tour Eiffel !). Pour le reste, les quatre semaines de leur séjour prévu au mois de juin vont presque être trop courtes pour leur montrer tous ce que nous avons prévus.  

L’Alsace avec ses beau petits villages fleuris, le lac de Constance avec l’ile de Mainau, avec un peu de chance de la neige dans les Alpes, la Forêt Noire, les chutes du Rhin etc. Nous espérons également de profiter de ces quelques semaines pour passer d’agréables soirées avec nos amis et enfants autour d'un barbecue dans notre beau jardin près de la piscine.
Leur hébergement sera assuré dans notre maison particulière, 1 a Rue xxxxxxx. Nous nous chargerons évidemment de tous les frais résultant de leur séjour en France, incluant les assurances maladie obligatoires.
 
Nous espérons de tout cœur que cela puisse ce réaliser et vous en remercions d’avance, de votre décision que nous espérons positive, recevez, Mesdames, Messieurs, l’expression de notre considération.
R+I      Dingshausen le
 
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Antwort #29 - 10. März 2011 um 09:03

Esperanto   Offline
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Bruca schrieb am 09. März 2011 um 22:43:
(u.A. diesen dämlichen Brief, den ich zum so wievielten Mal umformuliere)

Das Schreiben liest sich schon etwas besser. Du solltest noch einen Schritt weitergehen und statt einer Bitte um eine positive Entscheidung, das Konsulat auffordern, sich von der Aufrichtigkeit Deiner Gäste zu überzeugen und um deren Unterstützung bei der Verwirklichung des Besuches bitten (Je vous demande de vous convaincre de la sincérité de notre invités et votre soutien, afin que cette visit soit realsée).

Denke daran, dass ein derartiges Schreiben einfacher ist, als sich nachher mit der Begründung der Ablehnung auseinanderzusetzen.

Schau zu, dass die Unterlagen schnell und sicher (DHL France?) Deinen Gästen zugeleitet werden. Wenn diese wochenlang unterwegs sind, wird es eng, wenn sie noch im Juni anreisen sollen. Immerhin seid ihr noch halbwegs im Zeitplan, da die Antragstellung frühestens 3 Monate vor der Ausreise erfolgen kann. Zur Information Deiner Gäste solltest Du zumindest die Ausdrücke der beiden Internetseiten der Botschaft mit der Aufstellung der einzureichenden Unterlagen (Pedir una Visa de corta estancia) und des Ablaufes der Beantragung (Información sobra las visas) beilegen.

 

Saludos Esperanto
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