Sinn ergibt die deutsche Bürokratie nie:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/06-Registrierun... Zitat:Eine Registrierung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe bei Ihrem deutschen Standesamt ist nicht vorgeschrieben. Auf Wunsch können Sie jedoch bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen. Alle weiteren Einzelheiten sollten Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen.
Und jedes Standesamt gibt Dir andere Auskünfte, weil das wieder, wie in Cuba auch, von Behörde zu Behörde, anders gehandhabt wird.
Ich denke mal, dass geht hauptsächlich um das Namensrecht, da in Deutschland ja die Möglichkeit besteht den Nachnamen des "Ehe"-Partners zu übernehmen. (Bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft ist es ja der "Lebens"-Partner) Auch um das Namensrecht für die zukünftigen Kinder.
Diese Namenserkärung muss halt schriftlich beim Standesamt erfolgen.