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PRE/PVE (Gelesen: 16486 mal)
Antwort #15 - 18. März 2011 um 20:11

tsunami   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 41
**
 
@bruja also hab beim standesamt angerufen und die haben mir gesagt das die ehe bereits anerkannt ist?? ich kann mich wohl ins eheregister eintragen lassen aber das auch erst wenn er da ist und den sinn von diesem register hab ich auch nicht wirklich verstanden?! vielleicht kannst du mir ja auf die sprünge helfen  Zwinkernd
 
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Antwort #16 - 29. März 2011 um 09:35

bruja   Offline
Full Member
de puta madre

Beiträge: 506
***
 
Sinn ergibt die deutsche Bürokratie nie:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/06-Registrierun...

Zitat:
Eine Registrierung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe bei Ihrem deutschen Standesamt ist nicht vorgeschrieben. Auf Wunsch können Sie jedoch bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen. Alle weiteren Einzelheiten sollten Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen.


Und jedes Standesamt gibt Dir andere Auskünfte, weil das wieder, wie in Cuba auch, von Behörde zu Behörde, anders gehandhabt wird.

Ich denke mal, dass geht hauptsächlich um das Namensrecht, da in Deutschland ja die Möglichkeit besteht den Nachnamen des "Ehe"-Partners zu übernehmen. (Bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft ist es ja der "Lebens"-Partner) Auch um das Namensrecht für die zukünftigen Kinder.
Diese Namenserkärung muss halt schriftlich beim Standesamt erfolgen.
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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