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Haus kaufen auf Kuba (Gelesen: 34604 mal)
Antwort #30 - 12. Dezember 2013 um 23:34

importado   Offline
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Cubalibre
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***
 
@gabrielita 44,totaler bloedsinn
1.man kann als cubaner oder permanentresident auslaender grund und boden ,whg app,erwerben etc.und nicht nur mehr auf tauschbasis,seit jan 2012(beschreankt auf max.1 objekt urbane zone und max. 1 objekt meer/berge pro kopf)
2.was  meinst du mit wende,dass da exilcubaner/yankees zurueckkommen.
   usocapio gesetz gibt den cubanern das recht auf dem boden zu bleiben
   auf dem sie sich niedergelassen haben,oder denkst du die cubaner lassen
   sich ihre whg.und haeuser von den exilcubanern und alten blutsaugeryankees zu batistazeiten wegnehmen,da hatten die westdt.auch schlechte karten nach dem zusammenschluss.
 
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Antwort #31 - 19. April 2014 um 16:23

Axelito   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 7
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als kleine Sicherheit kannst du deiner Chica oder auch Frau das Geld mit einen unterschriebenen notariellen Schuldschein leihen....
den kannst du auch als Ausländer in Kuba eintreiben lassen und sie hat ja dann auch was...das Haus oder die Wohnung. wenn du dann die Wohnung und das Haus nicht mehr betreten darfst, kannst du immer mit dem Schuldschein winken....

du wirst also nie ein Haus dort haben, aber du kannst dich beruhigt zurücklehnen...deine dann Ex Chica auch nicht. Sie wird bei Eintreibung des Schuldscheins ihre Wohnung hergeben müssen. Du bist die Bank.
 
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Antwort #32 - 20. April 2014 um 16:50

importado   Offline
Full Member
Cubalibre
bras,dtld,schweiz,cuba

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Beiträge: 570
***
 
@alexito
da hast du ein kleines detail mit grosser wirkung vergessen.
reeller KP in CUC und verschriebener kaufpreis in cup
sollte es wirklich zu einem prozess und zwangsversteigerung kommen,hat der auslaender ohne residencia permanente keinerlei moeglichkeit mitzubieten.
d.h.da wird sich dann irgendjemand die immob.guenstig an sich reissen,sei es abgesprochen,aus verwandtenkreis,oder irgendwelche andre leute.aus dem  kleinen VK-erloes der imm.kann sich dann der ausl.glaeubiger evtl.befriedigen.obs dieses wenige dann gibt fraglich,denn so einfach werden die cubaner aus ihren hauesern nicht rausgeklagt,ausserdem wenn sie sich mit ein paar pesos zahlungswillig zeigt und diese brav zurueckzahlt ,wird ein zahlungswille angenommen und es kommt nicht so schnell zur zwangsverstaeigerung.
wie soll das praktisch aussehen in dem notariatsvertrag,rueckzahlungsvereinbarungen ohne zins etc.,oder oder.
muss ja ein grund da sein fuer das darlehen.die imm.in cuba werden faktisch weit unter wert notar.verschrieben in nat.peso CUP.bezahlt wird dann in CUC der reale KP.
ALSO FINGER WEG VON SOLCHEN SACHEN UND NICHT SOLCHE SCHNAPPSIDEEN DEN LEUTEN VERMITTELN. Cool
entweder schenken oder nix kaufen,so einfach ist das,
was denken diese vollpfosten,dass die cubanos auf die saecke und alten weiber aus europa warten um mit ihnen zusammenzuleben,das ist 99% nicht so,da gehts nur um abzocke ,ausnahmen bestaetigen die regel.

 
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