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Heirat mit einem Kubaner (Gelesen: 39175 mal)
Antwort #15 - 24. November 2015 um 14:53

Sherry   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 4
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Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Ich weiß  jetzt noch nicht wie ich weiter vorgehen werde....ich werde mich jetzt noch bei weiteren Behörden informieren.

Und ein deutliches NEIN! zu dem Statement er würde mich nur ausnutzen... Ich habe hier nicht unsere gesamte Geschichte preisgegeben da es mir zu privat ist, aber wenn ich das tun würde, würde deutlich werden, dass er mich nicht ausnutzt. Nur soviel, ich bin eher diejenige, die finanzielle Unterstützung von ihm erhält und nicht andersherum. Und ich bin auch diejenige, die vorerst noch in Deutschland bleiben muss aufgrund meines Studiums, was für mich oberste Priorität hat. Ansonsten hätte ich schon längst mit ihm nach Miami gehen können. Er hält sich mit seinen drei Jobs ( 2 davon hatte er auch schon als er noch mit seiner Schweizer frau liiert war!), die er in der Schweiz hat irgendwie über Wasser und hilft mir trotzdem soweit es geht und dafür bin ich ihm sehr dankbar. Und ich weiß er liebt mich und ich ihn und das ist auch der einzige Grund warum ich mit ihm zusammen sein möchte und das ist halt nur möglich durch eine Heirat. Mir wäre es auch lieber wenn wir einfach wie jedes andere Paar erst einmal zusammen leben könnten um zu sehen ob es klappt oder halt nicht. Aber das ist halt nicht möglich wenn einer der beiden die kubanische Staatsangehörigkeit besitzt.

Ich sage nur soviel, es gibt solche und solche und man sollte nicht alle über einen Kamm scheren, nur weil man selbst vielleicht schon mal schlechte Erfahrungen mit Kubanern gemacht hat. Eigentlich sollte ich mittlerweile schon an negative Kommentare gewöhnt sein..
Herzlichen Dank allen.

 
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Antwort #16 - 24. November 2015 um 15:12

Pancho   Offline
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Cubalibre

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Sherry schrieb am 24. November 2015 um 14:53:
Ich sage nur soviel, es gibt solche und solche und man sollte nicht alle über einen Kamm scheren,



Ja richtig mein Reden seit  12 Jahren. Smiley
 
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Antwort #17 - 24. November 2015 um 17:20

Esperanto   Offline
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Sherry schrieb am 24. November 2015 um 14:53:
... ich mit ihm zusammen sein möchte und das ist halt nur möglich durch eine Heirat.

Ja, niemand kann einen anderen Weg aufzeigen. Das gilt sowohl für ein Zusammensein in De als auch in Cu.

Sherry schrieb am 24. November 2015 um 14:53:
... ich werde mich jetzt noch bei weiteren Behörden informieren.

Da wäre zunächst einmal das hiesige Standesamt. Dort wird man verbindlich sagen können, ob die Möglichkeit einer Heirat im Rahmen eines kurzfristigen Aufenthaltes Deines Verlobten besteht und welche Unterlagen (einschließlich eventueller Übersetzungen) dafür vorzulegen sind. Da auch eine Heirat in der Schweiz von vornherein nicht ausgeschlossen werden kann, sollte auch Dein Verlobter sich dort erkundigen. Eine Heirat in der Schweiz hätte den Vorteil, dass es keine Einschränkung bei Deiner Einreise in die Schweiz gibt.

Diese Möglichkeit, nämlich die Einreise Deines Verlobten nach De ist ihm m.E. verwehrt, wenn er keinen Aufenthaltstitel für die Schweiz hat und sich dort lediglich aufgrund einer befristeten Duldung aufhält. Um in De einzureisen benötigt er deswegen ein Visum der deutschen Botschaft in Bern. Dafür muss er einen Antrag stellen. Entweder für ein D-Visum (nationales, längerfristiges Visum) für die Familienzusammenführung nach erfolgter Heirat in der Schweiz oder für ein Visum zur Heirat in De mit anschließendem Aufenthalt. Für die Ausstellung eines D-Visums benötigt die deutsche Botschaft die Zustimmung der für Dich zuständigen Ausländerbehörde.

Keine Zustimmung benötigt die Botschaft für die Ausstellung eines Besuchsvisum (C-Visum für einen kurzfristigen Besuch bis zu 90 Tagen Aufenthalt), mit welchem dann hier die Heirat -soweit das Standesamt aufgrund seines Status mitmacht- erfolgen könnte ohne anschließenden, längerfristigen Aufenthalt, der erst nach erfolgter Ausreise in der Botschaft in Kuba über ein Visum für die Familienzusammenführung zu bekommen ist. Da das Besuchsvisum von der Rückkehrwilligkeit (Ausreise aus den Schengenländern) abhängig gemacht wird und dabei ein hoher Maßstab angelegt wird, ist die Bewilligung eines Besuchsvisums im vorliegenden Fall jedoch ziemlich aussichtslos.

Ich denke, der einzig erfolgversprechende Weg ist die Heirat in Kuba. Aus der Schweiz ausreisen muss er eh. Ein andere Möglichkeit als zurück nach Kuba wird er vermutlich nicht haben. Einer zügigen Heirat in Kuba wird nichts entgegenstehen. Dein Aufenthalt in Kuba hätte zudem den Vorteil, die Denkweise der Kubaner und die Bedeutung des Familienzusammenhalts besser zu verstehen. Wegen der dortigen Lebensumstände auch die erfolgten Kommentare über mögliche Motive Deines Verlobten.

Längere Zeit als die Heiratsurkunde wird wohl für die Ausstellung des Visums für die Familienzusammenführung benötigt werden, weil die hierfür erforderlichen Unterlagen einschließlich Übersetzungen bzw. Beglaubigungen wegen der langsamen Gangart kubanischer Behörden nicht schnell zu beschaffen sind.

Nachtrag

Für einen kurzfristigen Besuch in De muss der kubanische Verlobte in der Schweiz keinen Antrag auf ein Besuchsvisum stellen. Aus Gewohnheit wird von einem Besuchsvisum ausgegangen, wenn es um den Aufenthalt eines Kubaners in De geht. Er kann vielmehr in der Schweiz einen Antrag für ein Touristenvisum stellen, weil anzunehmen ist, dass er mit seiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz seinen Aufenthalt in De selbst finanzieren kann. Er benötigt in diesem Fall keine Verpflichtungserklärung. Der Nachweis eigener Mittel genügt. Am geforderten Nachweis der Rückkehrwilligkeit ändert sich dadurch aber nichts. Auch in diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Antrag an dieser Hürde scheitern wird. Es sei denn, er kann seine touristischen (eventuell auch geschäftliche) Absichten glaubhaft machen und sein tatsächliches Vorhaben, nämlich eine Heirat in De verschweigen. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #18 - 24. November 2015 um 19:48

Sherry   Offline
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Danke !  Smiley
 
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Antwort #19 - 24. November 2015 um 20:50

cubaanfänger   Offline
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Ich will ja keine Spassbremse sein, aber wenn er erst mal in Kuba ist, kann Sie ihn nur hier herholen, wenn Sie ein ausreichendes Einkommen nachweissen kann. Egal ob Besucher-oder Heiratsvisum.

Ich kenne jetzt nicht die Untergrenze, aber für jemanden der noch studiert, könnte dass eine Hürde sein. Ich schätze vom Baugefühl rund 2000€/netto/mtl. sollten es schon sein.
 
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Antwort #20 - 24. November 2015 um 22:52

Esperanto   Offline
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cubaanfänger schrieb am 24. November 2015 um 20:50:
Egal ob Besucher-oder Heiratsvisum.

@cubaanfänger,

in Kuba wird er doch keinen Antrag für einen Besuch seiner Ehefrau bzw. künftigen Ehefrau stellen. Mit diesem Visum wäre hier in der Tat keine Erwerbstätigkeit möglich, vielmehr wäre eine Verpflichtungserklärung des Einladers vorzulegen für eventuelle Kosten aufzukommen, die den Behörden im Zusammenhang mit der Einladung entstehen könnten. Dass der Einlader dazu in der Lage ist, davon hat sich derjenige zu überzeugen, der diese Erklärung entgegen nimmt und protokolliert. Er kann sich dafür Einkommensbelege und auch den Nachweis der Unterbringung vorlegen lassen.

Im Falle eines Visums für die Familienzusammenführung bzw. Heirat in Deutschland mit anschließendem Aufenthalt gilt dieses Erwerbsverbot nicht. Er kann sofort eine Tätigkeit aufnehmen. Von ihm wird sogar erwartet, dass er im Rahmen der ehelichen Zugewinngemeinschaft für den gemeinsamen Unterhalt aufkommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ehegattin keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, sei es wegen eines Studiums, sei es wegen einer Schwangerschaft bzw. der Kinderbetreuung. Die Planungen und Lebensgestaltung einer Familie sind aber nicht Sache des Staates. Der hat sich allerdings den Schutz der Familie zur Aufgabe gemacht. Das weißt Du doch. Sogar in welchem Paragraphen des Grundgesetzes dies steht.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #21 - 25. November 2015 um 05:46

cubaanfänger   Offline
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@esperanto, da hast du etwas Missverstanden.

Wenn er wieder in Kuba ist dann gilt:

Wenn Sie vor der Heirat gerne mal ein Zusammenleben ausprobieren möchte ( z.Bsp. für 3 Monte), dann macht Sie in D eine Besuchereinladung.

Das Wichtigste, was Sie hier Nachweisen muss ist: Ein ausreichendes Einkommen, das Sie hier hat!
Das Wichtigste was er in Kuba nachweisen muss ist: eine glaubhafte Rückkehrbereitschaft! ( häufigster Ablehnungsgrund)

Wenn Sie gleich eine Heiratseinladung bei der Ausländerbehörde beantragt, ist das Wichtigste: Ein ausreichendes Einkommen, das Sie hier hat!

Das Wichtigste was er in Kuba nachweisen muss ist: Sprachkenntnisse und ggf. Glaubhaftmachung dass keine Scheinehe vorliegt. ( häufigster Ablehnunggrund)

( lt. Google wurde mal ein Wert von 1410€/mtl. irgendwo geschrieben unter dem keine Einladung möglich ist)
 
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Antwort #22 - 25. November 2015 um 12:18

bruja   Offline
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Für den Einlader gilt in Deutschland, dass mindestens einmal der HartzIV - Satz für den Einzuladenden übrig sein muß, nach Abzug aller Unkosten
 

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Antwort #23 - 25. November 2015 um 14:33

cubaanfänger   Offline
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Schöne Definition.
Klingt auch logisch.

Jedoch kenne ich  Leute mit einem 5-stelligen Monatseinkommen, wo am Ende des Geldes noch reichlich Tage übrig sind.

Nach dem Motto, wir leben weit über unsere Verhältnisse aber deutlich unter unserem Niveau.
Zwinkernd
Ich vermute, die würden dennoch nach Vorlage der Gehaltsabrechnung kein Probem haben die Einladung durch zu kriegen.
 
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Antwort #24 - 25. November 2015 um 15:27

bruja   Offline
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Gehaltsabrechnung, Mietvertrag und Vorlage der anderen  Nebenkosten.... Der Rest sind Durchschnittsberechnungen.  Durchgedreht
 

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Antwort #25 - 25. November 2015 um 17:00

Pancho   Offline
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Wie verhält es sich wenn Sherry für den zukünftigen einen Arbeitsplatz bzw. eine Verbindliche Einstellungszusage  nachweisen könnte ?
 
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Antwort #26 - 25. November 2015 um 17:13

Esperanto   Offline
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@cubaanfänger

ich kann nicht herausfinden, was ich missverstanden haben sollte.

Um Missverständnisse zu vermeiden, nehme ich mal an, dass Du mit " ... macht Sie in D eine Besuchereinladung" die Verpflichtungserklärung meinst. Etwas anderes kann es nicht sein. Hierfür kann tatsächlich der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel erforderlich werden, um zu erkennen, dass der sich Verpflichtende seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Nur - im vorliegenden Fall wird der Kubaner weder eine Verpflichtungserklärung, noch eine Einladung und auch kein Besuchsvisum brauchen.

Sollte er von der Schweiz aus in De einreisen wollen, so benötigt er insofern ein Visum, weil er keinen gültigen Aufenthaltstitel in den Schengenländern hat, sondern lediglich eine befristete Duldung der Schweiz. Sollte er ein kurzfristiges Visum für De beantragen, so muss dies kein Besuchsvisum sein. Bei jemanden, der in der Lage ist in der Schweiz seinen Unterhalt zu bestreiten, ist anzunehmen, dass er für einen kurzfristigen Aufenthalt in De ausreichende Mittel nachweisen kann. Er kann demnach ein Touristenvisum beantragen, womit die Vorlage der Verpflichtungserklärung entfällt. Mehr Erfolgsaussichten ergeben sich für seinen Visumsantrag dadurch aber nicht. Es wird an der Glaubhaftmachung seiner Rückkehrwilligkeit (der fristgerechten Ausreise aus den Schengenländern) scheitern. Dessen Glaubhaftmachung ist eh sehr schwierig und ist im vorliegenden Fall, in welchen sich der Antragssteller lediglich aufgrund einer befristeten Duldung in der Schweiz aufhält, m.E. aussichtslos. Sollte er ohne Aufenthaltstitel in De einreisen, so wird dies (weil er keine Aussengrenzen der Schengen-Mitgliedstaaten überquert) wohl nicht auffallen. Dies wäre erst dann der Fall, wenn er sein Ausweisdokument bei der Beantragung der Heirat vorlegt und erkennbar wird, dass er keinen Aufenthaltstitel hat. Wäre interessant zu erfahren, ob sie dann im Standesamt sofort um Hilfe schreien.

Sollte er von Kuba aus in De einreisen wollen, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass er sich nur kurzfristig zum Kennenlernen seiner Verlobten aufhalten will und deswegen ein Besuchsvisum beantragt mit welchem er anschließend zwingend wieder ausreisen muss. Mit einem Heiratsvisum mit anschließenden Aufenthalt in De (wofür er keine Verpflichtungserklärung benötigt) besteht kein Zwang zur Heirat. Allerdings endet irgendwann sein Aufenthalt (der lt Visumseintrag zunächst für 90 Tage genehmigt wurde) zum Kennenlernen/Heiraten, wenn nämlich erkennbar ist, dass es zu keiner Heirat kommt.

In keiner Situation kann ich mir also vorstellen, dass aufgrund der wegen ihres Studiums begrenzten finanziellen Mittel Sherrys, ein Zusammensein mit ihrem Verlobten von staatlicher Stelle unterbunden wird. Nach unseren Erfahrungen gehen wir davon aus, dass von der kubanischen Seite finanziell nichts zu erwarten ist. Wir haben üblicherweise für alle Kosten aufzukommen. Das trifft aber im vorliegenden Fall -soweit die gegebenen Erläuterungen stimmen- offenbar nicht zu. Eine völlig neue Erfahrung. Insofern sind die Ausführungen hinsichtlich des benötigten Einkommens unserer Landsmännin ohne Belang.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #27 - 25. November 2015 um 17:21

cubaanfänger   Offline
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Darauf lassen sich die Behörden kaum ein. Einen Arbeitsvertrag kann man tricksen, bzw. Entlassung nach einem Tag in der Probezeit.

Beim Besuchervisum gehts, wenn einer mit gutem Einkommen die Einladung macht. ( z.Bsp. die Eltern, Onkel, Tante, Bruder usw.) Habe ich früher auch schon für gute Freunde gemacht. Wobei die halt selbständig waren und es zu aufwendig ist, einen Jahresabschluss vorzulegen, als Einkommensnachweis.

Nebenbei ist es ja der Witz einer kreativen Buchführung, möglichst wenig Einkommen versteuern zu müssen. Laut lachend
 
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Antwort #28 - 25. November 2015 um 17:24

cubaanfänger   Offline
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Hatte sich zeitlich überschnitten. Meine Antwort 27 galt der Frage 25
 
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Antwort #29 - 25. November 2015 um 17:46

cubaanfänger   Offline
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@esperanto, wir sind uns doch einig, das er praktisch keine Chance hat legal von der CH nach D zu kommen.

Also gibt es 2 Möglichkeiten. 1) Er fliegt zurück nach Kuba oder 2) er wandert über die grüne Grenze .

Wenn er in Kuba ist, wird er nehmen was er kriegen kann. Wenn es halt nur ein Besuchervisum ist, wird er sicherlich nicht dankend ablehnen. Aber das hat Sherry auch geschrieben, dass Sie es auch gerne / lieber erstmal testen möchte wie das zusammenleben so funktioniert.

Bei dem anderen, was du schreibst, stehe ich auf dem Schlauch, weshalb  z. Bsp.ihr Einkommen egal sein soll.Aber ich befinde mich jetzt auch schon im Pre-Reise-Modus und bin daher nicht mehr so konzentriert Durchgedreht



 
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