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Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf (Gelesen: 24136 mal)
12. Dezember 2015 um 11:53

Iris   Offline
Junior Member
Cubalibre
Bern

Geschlecht: female
Beiträge: 14
**
 
Hallo zusammen
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich bin seit September 2011 mit einem Kubaner verheiratet. Meine Erfahrungen mit ihm lasse ich mal weg. Ich war schlichtweg dumm. Anfang Januar 2013 habe ich eine Wohnung in Havanna gekauft, welche auf seinen Namen läuft. Ich wusste natürlich, welches Risiko ich eingehe. Geplant war, dass wir unser Leben in Kuba verbringen.
Im Dezember 2013 habe ich mich von ihm getrennt, weil ich einfach nur noch gelitten habe. Trotz allem – oder weil er mich so hintergangen hat – wollte ich die Permanente Aufenthaltsbewilligung, da ich mir immer eine Zukunft in Kuba vorstellen konnte und noch kann.
Er hat mir auch geholfen, dass ich die Bewilligung bekomme. Diese habe ich nun definitiv im Oktober 2015 erhalten. Smiley
Ich dachte, dass ich mit ihm eine Lösung für die Zukunft finden kann. Auch, weil er ja schliesslich in der Wohnung, die ich damals gekauft habe, lebt.

Ich möchte ein Haus kaufen und verlangte von ihm, dass er mir die 50% überträgt, so dass ich die alleinige Eigentümerin des neuen Hauses bin. Nun macht er wieder einen auf Drama… ich würde ihm nicht vertrauen, blablabla… Das mach‘ ich natürlich auch nicht, nach allem, was ich mit ihm erlebt habe.

Meine Fragen:
-      Wenn ich mich so schnell wie möglich scheiden lasse – denn das sehe ich nun als einzigen Weg -  verliere ich dann die Permanente Aufenthaltsbewilligung? Einige sagen ja, die anderen nein. Weiss jemand definitiv darüber Bescheid?

-      Wenn ich die Aufenthaltsbewilligung behalten kann, kann ich dann ein Haus kaufen? Als Alleineigentümerin? Grundsätzlich habe ich ja die gleichen Rechte und Pflichten wie Kubaner.

Am besten wäre es natürlich, die Gesetze bei einem Hauskauf und bei der Permanenten Aufenthaltsbewilligung zu kennen. Wo könnte ich da nachfragen?

Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Liebe Grüsse
 
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Antwort #1 - 12. Dezember 2015 um 15:35

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Bruja könnte Dir weiterhelfen. Ihr Ehegatte ist Rechtsanwalt in Havanna. Aber wenn sie sich ähnlich zurückhaltend äußert wie in ihrem letzten Posting, dann wird da nichts.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 22. Dezember 2015 um 08:08

bruja   Offline
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de puta madre

Beiträge: 506
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Sorry Leute, war lange Zeit nicht mehr im Forum, da mein Mann zur Zeit hier ist.
Ich werde ihn fragen, wenn er wach ist.
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #3 - 22. Dezember 2015 um 13:40

bruja   Offline
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de puta madre

Beiträge: 506
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Mit residencia permanente kannst du auch kaufen, ohne residencia permanente nicht. Durch die Scheidung verlierst du die residencia permanente nicht, aber wenn du Cuba verlässt, länger als nur um Urlaub zu machen (15-20 Tage) verlierst du die residencia permanente und auch dein Eigentum.
 

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Antwort #4 - 22. Dezember 2015 um 15:33

Pancho   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 329
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Sehr interessant bruja, wie lange genau darf der Yuma Cuba verlassen ohne die RP oder sein Eigentum zu verlieren?

Wie verhält es sich wenn Cubienen oder Cubaner mit Eigentum für längere Zeit die Insel verlassen?

Gruß
Pancho





 
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Antwort #5 - 22. Dezember 2015 um 22:29

bruja   Offline
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de puta madre

Beiträge: 506
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Ausländer. ... steht im Beitrag..... cubano bis 2 Jahre ohne RE.
 

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Antwort #6 - 22. Dezember 2015 um 22:31

bruja   Offline
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de puta madre

Beiträge: 506
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Wenn Ausländer noch verheiratet ist, mit cubano, dann darf er bis 11 Monate sich ausserhalb Cubas aufhalten.
 

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Antwort #7 - 23. Dezember 2015 um 19:34

bruja   Offline
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Ich hoffe Esperanto ist nun mit der Ausführlichkeit der Antwort zufrieden.
 

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Antwort #8 - 24. Dezember 2015 um 11:08

Pancho   Offline
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bruja schrieb am 22. Dezember 2015 um 22:31:
Wenn Ausländer noch verheiratet ist, mit cubano, dann darf er bis 11 Monate sich ausserhalb Cubas aufhalten.


Gut, das sind auch meine Infos.


bruja schrieb am 23. Dezember 2015 um 19:34:
Ich hoffe Esperanto ist nun mit der Ausführlichkeit der Antwort zufrieden.

 

Das kann nur er sagen, ich bin es.  Smiley
 
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Antwort #9 - 03. Januar 2016 um 09:19

Pumukel   Offline
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Das hört sich aber gar nicht gut an. Das heißt, ich kann als Deutscher gar kein Haus kaufen und von Deutschland aus als Ferienwohnung vermieten?? Und da meine Frau ja in D lebt, Müßte Sie alle 2 Jahre da hinfliegen?? Richtig??
Warum können Die Amis dann alles Kaufen??
 
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Antwort #10 - 03. Januar 2016 um 09:23

bruja   Offline
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de puta madre

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Können die Amis auch nicht....
 

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Antwort #11 - 03. Januar 2016 um 12:47

cubaanfänger   Offline
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Cubalibre

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Fangen wir mal mit der Kleinigkeit an, das ein Deutscher sofern er keine Daueraufenthaltserlaubnis hat das Haus zwar bezahlen darf, es aber z.B. deiner cubanischen Frau gehört. Diese muss um genau zu sein mindestens alle 1Jahr und 11 Monate und ein Tag in Kuba sein. Sonst ist das Haus weg. Alternativ überschreiben oft Auslandskubaner ihre Immobilie lieber Familienmitgliedern, die in Kuba wohnen. Ist halt Vertrauenssache. Auf alle Fälle besser als das es der Staat bekommt.
 
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Antwort #12 - 03. Januar 2016 um 13:50

bruja   Offline
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de puta madre

Beiträge: 506
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Sprichst du nun von Exilkubanern oder von US-Amerikanern?
 

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Antwort #13 - 03. Januar 2016 um 14:42

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
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Die Frage kapiere ich nicht. Generell gilt, wer 23 Monate nicht in Kuba war verliert seine Immobilie. Das geflüchtete Kubaner, die damals in den 60-er Jahren nach Florida ausgewandert sind, keinen Anspruch mehr haben versteht sich von selbst. Aber es gibt auch hier Kubaner, die nicht mehr so schnell vor haben Kuba zu besuchen. Die machen dann lieber vorher eine notarielle Schenkung an ein Familienmitglied bevor sie auswandern.
 
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Antwort #14 - 03. Januar 2016 um 15:27

bruja   Offline
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de puta madre

Beiträge: 506
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Pumukel meinte, dass die Amis alles kaufen könnten in Cuba
 

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