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Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf (Gelesen: 24135 mal)
Antwort #15 - 03. Januar 2016 um 17:37

cubaanfänger   Offline
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Irgenwas habe ich mal gelesen, einmal Kubaner-immer Kubaner. Sollte also auch für die Exilamis gelten. Ich denke schon, dass die auch dort wieder Häuser kaufen können, jedoch gilt da auch, dass Sie alle 23 Monate wenigstens für einen Tag einreisen müssen. Was von Miami nicht so schwer sein sollte.

Als ich mich vor 7 Jahren mal mit Klaus in Nueva Gerona über das Thema unterhalten habe, galt noch eine 11 Monate Frist zur Wiedereinreise. Diesbezügl. hat der Staat sogar etwas liberalisiert.
 
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Antwort #16 - 05. Januar 2016 um 09:28

Pumukel   Offline
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Vielen Dank für die Info, macht dein Mann auch Beratungsgespräche in Deutschland?? In Holguin hat ja fast niemand Ahnung über diese Thematik und wenn ja, weiß man ja nicht, welche Interessen tatsächlich vertreten werden. Ich suche immer noch nach einer Vernünftigen Seite im Netz, wo man sich in Deutsch über die aktuellen Gesetze bzgl. Einwanderung informieren kann.
 
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Antwort #17 - 05. Januar 2016 um 12:08

cubaanfänger   Offline
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An den Einwanderungsgesetzen hat sich in den letzten Jahren nichts geändert.
Du brauchst eine Daueraufenthaltsgenehmigung.
Um die zu kriegen musst du mit einer Cubana/o verheiratet sein.
Du musst mindestens 5000 CUC auf einem kubanischen Konto nachweisen.
Du darfst nicht vorbestraft sein. (Nachweis per Führungszeugnis)
Du musst halbwegs Gesund sein. ( also kein HIV oder Hepatitis Nachweis per Gesundheitszeugnis)

Es ist zwar in Planung aber noch nicht verabschiedet, dass künftig auch Rentner ohne verheiratet sein zu müssen, ebenfalls die residencia permanente erhalten können.

Nebenbei ist es sehr empfehlenswert gut spanisch zu sprechen, wenn man nach Kuba auswandern möchte.

 
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Antwort #18 - 08. Januar 2016 um 20:01

bruja   Offline
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cubaanfänger schrieb am 05. Januar 2016 um 12:08:
Du musst mindestens 5000 CUC auf einem kubanischen Konto nachweisen.

nicht mehr
 

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Antwort #19 - 08. Januar 2016 um 20:03

bruja   Offline
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cubaanfänger schrieb am 05. Januar 2016 um 12:08:
Du musst halbwegs Gesund sein. ( also kein HIV oder Hepatitis Nachweis per Gesundheitszeugnis)


Denn Gesundheitscheck kann man in Cuba machen lassen.
Dauer bis die RP erteilt wird sind ca. 3 Monate, in der Zeit darfst du auf keinen Fall Cuba verlassen.
 

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Antwort #20 - 08. Januar 2016 um 20:04

bruja   Offline
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Pumukel schrieb am 05. Januar 2016 um 09:28:
macht dein Mann auch Beratungsgespräche in Deutschland??

Sorry der ist schon wieder in Cuba. Er spricht auch kein Wort deutsch!
 

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Antwort #21 - 09. Januar 2016 um 08:23

Iris   Offline
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bruja schrieb am 08. Januar 2016 um 20:03:
Denn Gesundheitscheck kann man in Cuba machen lassen.
Dauer bis die RP erteilt wird sind ca. 3 Monate, in der Zeit darfst du auf keinen Fall Cuba verlassen.


Bei mir hat es neun Monate gedauert, bis ich diese erhalten habe. Sie haben mir vorher gesagt, dass es minimum 6 Monate sind. Und das war letztes Jahr in Havanna. Aber ich durfte Cuba verlassen.
 
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Antwort #22 - 09. Januar 2016 um 10:30

cubaanfänger   Offline
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Da drängt sich mir eine Frage auf.

In Deutschland ist so ein Gesundheitscheck doch eine Kassenleistung. So wie ich Kuba kenne, haben die für Touristen Mondpreise für so ziemlich jede Leistung. Im Besonderen für Dokumente. In dem Fall das Gesundheitszeugniss.

Warum sollte man überhaupt auf die Idee kommen, das in Kuba machen zu lassen?

Eine Übersetzung des deutschen Gesundheitszeugnisses dürfte weitaus günstiger sein und man verschwendet keine Urlaubszeit.
 
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Antwort #23 - 09. Januar 2016 um 17:04

bruja   Offline
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ich glaube nicht, dass das wirklich Kassenleistung in D ist:
Resultados de los exámenes radiográficos del tórax, serológicos y prueba del SIDA.

Denn in D sind solche Dinge nur bei Krankheitsverdacht eine Kassenleistung.
 

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Antwort #24 - 09. Januar 2016 um 17:20

bruja   Offline
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Iris schrieb am 09. Januar 2016 um 08:23:
Bei mir hat es neun Monate gedauert, bis ich diese erhalten habe. Sie haben mir vorher gesagt, dass es minimum 6 Monate sind. Und das war letztes Jahr in Havanna. Aber ich durfte Cuba verlassen.


La DIE responderá sobre la obtención o no de la residencia permanente en un término de 3 a 6 meses.
 

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Antwort #25 - 09. Januar 2016 um 17:26

bruja   Offline
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hier nochmal die Übersetzung der Informationsseite der cubanischen Botschaft:
Die Beantragung der ständigen Wohnsitznahme in Kuba ist nur für Personen möglich, die mit einem kubanischen Staatsbürger verheiratet sind der in Kuba seinen festen Wohnsitz hat.

Der Antrag muss mit den bereits vorbeglaubigten Dokumenten im Konsulat in Berlin bzw. Bonn persönlich gestellt werden. Der Antrag und die legalisierten Dokumeten werden vom Konsulat nach Kuba gesandt.
Um Arbeits- und Wohungsmöglichkeiten müssen sich die verheirateten Ehepartner selbst vor Ort
kümmern.

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- die in Kuba ausgestellte kubanische Heiratsurkunde im Original (ohne Legalisierung)
- von einem kubanischen Notar ausgestellte, beglaubigte Wohnbescheinigung
- ärztliche Gesundheitszeugnisse (AIDS- und Toraxuntersuchung) und dessen Übersetzungen
- Meldebescheinigung und deren Übersetzung
- Polizeiliches Führungszeugnis und dessen Übersetzung
- Internationale Geburtsurkunde
- Zeugnis über abgeschlossene Berufsausbildung (ohne Beglaubigung des deutschen Originals) und dessen Übersetzung
- 2 Passfotos und Fotokopie des Passes
- Arbeitsbescheinigung, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung (persönliches Schreiben)
- Gründe, weshalb der ständige Wohnsitz in Kuba beantragt wird (persönliches Schreiben)

Von in Deutschland geborenen Kindern ist eine vorbeglaubigte internationale Geburtsurkunde notwendig

Das polizeiliche Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt in Bonn vorbeglaubigt. Die Meldebescheinigung und die internationale Geburtsurkunde werden durch eine Regierungsbehörde (in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) vorbeglaubigt. Alle deutschen Dokumente müssen von einem staatlich anerkannten Übersetzer übersetzt werden und die Übersetzungen anschliessend vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Dokumente die in Kuba ausgestellt wurden müssen nicht übersetzt, nicht vorbeglaubigt und nicht legalisiert werden.
Alle deutschen Dokumente und die Übersetzungen werden vom kubanischen Konsulat legalisiert.
Pro Legalisierung werden 110,00 € in Rechnung gestellt.
 

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Antwort #26 - 09. Januar 2016 um 19:55

cubaanfänger   Offline
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Was für eine Geldschneiderei von den kubanischen Behörden.

Als ich mich mal vor ein paar Jahren mit dem Thema befasst habe, waren viel weniger Dokumente erforderlich und die Legalisierung hatte zum einen nur 100€ gekostet ( ok Inflationsrate usw. sind gegen 110€ nichts zu sagen) aber damals musste nur die beglaubigte Übersetzung legalisiert werde und nicht noch zusätzlich das deutsche Dokument.

Somit hat man schlagartig die Anzahl der zu zahlenden Legalisierungen verdreifacht. 110€ für einen blöden Stempel ist ohnehin ein Witz.

Naja ich habe noch 10-20 Jahre Zeit bevor ich die Sache in Angriff nehme. Hoffentlich ändert sich bis dahin noch das eine oder andere zum besseren.
 
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Antwort #27 - 27. Februar 2016 um 18:38

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iris du hast einén haufen desinfo,falschinfo und blablabla erhalten.
1.das mit deiner gekauften whg,haengt von versch,faktoren ab
  a.denke du hast die whg.auf den namen deines ehegatten
    vor deiner einreichung der residenz permanent(vor eheschliessung gekauft oder nachher,zur residenzeinreichung musstest du auch die Authorisierung dienes ehemanns vorliegen ,dass er dich in auf seinen namen ltd.app.kostenfrei als seine gattin wohnen laesst(voraussetzung fuer eingabe),denn es muss ein ehel,verhaeltnis erkennbar sein.
   b.hattest du das ape also vor eheschliessung gekauft ,ist es soweiso seines ohne wenn und aber,wars nach der ehe kann er dich nicht so einfach rauswerfen(du bist ausgezogen),weil er ja ein dok.unterzeichenet hat fuer deine residenzeingabe
   c.um eine neue imm.mit deiner jetzigen residenz zu erwerben,muss er nur eine renuncia unterschreiben,bloedsinn 50% ,jeder cubaner darf nur eine urbane imm.und eine als strandgegend,bzw.montane gegend ausgewiesene imm.als eigentum haben.
   d.bloedsinn dass man dir die residenz nicht wieder aberkennt,wenn du dich scheiden laesst,das ist nur nicht moeglicgh,wenn du aelter wie 65 bist.
   ansonsten faellt der grund ja weg,in cuba zu sein weil du ja dann keinen cub.partner (fam) mehr hast
   PS;find ich persoenlich gut,die cub.behoerden sind nicht so bloed wie die dt.,volldeppen die auch gleich schnell noch paesse verteilen an das gesockse.
   ICH EMPFEHLE DIR SICH FRIEDLICH ZU EINIGEN;LASS IHM SEIN APP;DAS WAR EH KLAR DASS DU DA UEBERDEN TISCH GEZOGEN WIRST;SAG IHM DASS DU NICHT AUF DEIN RECHT POCHST DORT ZU WOHNEN WIE ER UNTERSCHRIEBEN HAT;LASS DICH ERSTMAL NICHT SCHEIDEN;SONST RESIDENZ WEG;LASS IHM EINE RENUNCIA UNTERZEICHNEN (er kann ja soweiso keine 2te imm.oder 50% erhalten,erklaerung siehe oben),dann kaufe die imm. auf deinen namen ,mit der praemisse der renuncia (abtretungserklaerung)
falls er sich dann scheiden will,musst du neu heiraten,ein cub.kind machen oder neu heiraten oder ueber 65 sein,um auf der sicheren seite zu sein.
du musst deine situation checken was du fuer druckmittel hast ihm schwierigkeiten zu bereiten bzgl.der whg.(denke wenig) und auf good will zu hoffen
kann auch sein dass er sich scheiden will und dich auf den mond schiesst,weil ie konstaellation s.o.total besch.fuer dich ist
DA SICH STAENDIG WAS AENDERT ;VOR ORT NOTAR;ANWALT KONSULTIEREN
 
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Antwort #28 - 27. Februar 2016 um 20:33

cubaanfänger   Offline
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Da habe ich mal eine geile Hypothese/Frage.

Situation: Cubana A und Deutscher B ( kein Rentner)  sind sowohl nach deutschem Recht als auch nach kubanischem Recht verheiratet. Sie kaufen sich zusammen ein Haus ( B hat vorher eine Daueraufenthaltsgenemigung gemacht, damit ihm das Haus zur Hälfte gehört)

Nach einem Ehestreit kehrt B alleine nach Deutschland zurück. Cubana A reicht nach kubanischem Recht die Scheidung ein.

Da es kein Trennungsjahr in Kuba gibt, gilt die Scheidung ab sofort, während in Deutschland ja erst nach frühestens 1 Jahr die Scheidung rechtgültig wird.

Frage 1:

Wird B über die Scheidung von A überhaupt informiert ( bzw. über den möglichen Verlust der Daueraufenthaltsgenehmigung)

Frage 2:

Da B nach deutschem Recht noch verheiratet ist, kann B eine schnelle Neuheirat innerhalb von 3 Monaten in Kuba überhaupt machen um nicht seine Haushälfte und Daueraufenthalt zu verlieren? Denn eigentlich darf er ja auch nach kubanischem Recht erst wieder neu heiraten, wenn er auch in seinem Heimatland unverheiratet ist.
 
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Antwort #29 - 27. Februar 2016 um 20:51

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1.,sie ist cub,er permanent resident also kann sie in cup billig scheiden,wenn ich cuba geheiratet wurde,denke auch bei in dtld.geschl.ehe mit eintrag cuba,da der dt.ja die residenz zwecks fam.zusammenfuehrung bekommen hat in cuba und er seine dt.heiratspapiere fuer die erlkangung der cub.residenz vorgelegt haette seinerzeit
2.die residenz verliert er nicht sofort,man wird jedoch an ihn herantreten und ihn ueber die konsequenz informieren,schnell wieder zu heiraten etc.,weil sein aufenthaltsgrund(fam.) weggefallen ist
3.falls er nicht auffindbar ist?,jedoch wenn er imm.besitz hat,dann wird er schon mal vor ort sein.
ausserdem sollte er auch nicht laenger wie 2j.ausserhalb cubas sein.
4.die beiden haben entweder in dtld oder cuba geheiratet,und dann ist es bei dem nichtheiratsland nachtraeglich gemeldet worden(es gibt faelle da hat dt.in cuba geheiratet und nicht dt.beheoerde informiert)
5.mit dem haus kann es probleme geben weil einer den andren auszahlen soll,und die vertraeg sind in cup(nationaler peso) also ein bruchteil was bezahlt wurde,da kommts dann auf good will an und einigung,kommts zum rechtsstreit hat der cubaner bessere karte und koennte den gringo mit 50% des KP in cup entschaedigen(arschkarte)man kann den cubaner nicht zwingen das haus zum marktpreis zu verkaufen und ebenfalls auszuziehn auch schaetzwert ist in cup.,obwohl alle incl,behoerden wissen es ist eine farce.
da kommt vielleicht mal aenderung
6.da der imaginaere dt. die cub residenz hat ,nach cub,recht geschieden ist,muss er bei neuheirat nur die scheidungspapiere national vorlegen (er hat ja selbe rechte und pflichten wie cubaner)und kann neu heiraten,
also nicht mehr die ganzen dokus wie beim ersten mal
""ratsam das dann auch in dtld zu melden""falls es da gemeldet ist,ansonsten kiss me
7.sollte der dt.eine nichtcubanerin heiraten wollen,so muss er dokus in dtld.einholen und vorher seine scheidungspapiere in dtld.vorlegen ,damit man ihm erneut dokus ausstellt um legal zu heiraten.
8.wenn er in dtld.geheiratet hat,dann gilt in dtld.dt.recht was die cubaner aber nicht interessieren wird,obs dann so ist,wenn er in cuba nach cub recht geheiratet hat und die ehe nur in dtld eingetragen wurde,dies die dt.nicht interessiert,moechte  ich nicht spekulieren.es geht auch hauptsaechlich da drum bigamie zu vermeiden,
NOTA BENE FRAU HEIRATEN DIE IMM:HAT,ODER IHR WAS KLEINES KAUFEN UND SICH MIT DER EIGNEN permanenten RESIDENZ UND IHRER RENUNCIA WAS EIGNES unabhaengig KAUFEN und ihr das app.lassen
das waeren alles normalerweise kostenpflichtige hinweise ,trotzdem immer anwalt,notar konsultieren weil sich staendig was aendern kann
 
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