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Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf (Gelesen: 24137 mal)
Antwort #30 - 27. Februar 2016 um 23:11

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 

Also um die Rechtssicherheit zu verbessern und Scheidungsmotive zu vermindern, sollte man folgende Vorgehensweise in Betracht ziehen:

Cubana A heiratet Deutschen B.
Danach macht B die Daueraufenthaltsgenemigung.
Dann kauft er eine Bruchbude.
Dann lässt er sich B scheiden und findet A ab. ( für kleines Geld) Somit gehört B die Bruchbude zu 100%.
Dann heiratet B A erneut.
Somit gehört Ihm alles und kann aus der Bruchbude einen Palast machen, ohne das A eine Motivation hat die Scheidung zu machen weil Ihr der Palast dann ohnehin nicht gehört.

Sehe ich das richtig?
 
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Antwort #31 - 28. Februar 2016 um 00:09

importado   Offline
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Cubalibre
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Geschlecht: male
Beiträge: 570
***
 
nicht ganz richtig
es muss eine wohnmoeglichkeit fuer das paar da sein um die ehel.gemeinschaft zu begruenden.(fuer residenzbeantragung)
reihenfolge beachten;HEIRAT;NO PROBLEM NUR FUER DIE BEANTRAGUNG DER PERMANENZ MUSS EINE WOHNMOEGLICHKEIT VORGEWIESEN WERDEN;IN DER REGEL IST DAS EINE IMMOB,welche der cubaner vorweist,das er dem auslaender aufgrund fam.zusammenfuehrung bei sich  ohne finanz.interesse einziehn laesst,der gringo hat ja bis zu diesem zeitpunkt nix.
also immokauf oder vorhanden oder langzeitmietvertrag vom cubaner.
in dem beispiel:
soll der B erneut diesselbe A wieder heiraten?
wenn dem so ist,und er dann den palast hat und seine nochmals geheiratete ehefrau A wieder einzieht,dann hat sie erneut wohnrecht als ehefrau und die bekommt er dann im erneuten streit nicht so schnell weider raus ausser interne abfindung,auch wenn ihr off.nix gehoert sie ist jedoch ehefrau die er nicht so einfach des hauses verweisen kann.
BESSER: mit erster ehefrau was kaufen und dann im anschluss eingabe fuer residenz und zugleich nachweis des gemeins.kl.app.,ausser sie hat selbst eigentum, mit ihr wohnen in ehelicher gemeinschaft etc,sollte es gut gehn,okay ,sich selbst was kaufen und mit ihrer renuncia sich absichern ( sie hat ja schon ihr app.)
sollte es schief gehn in der beziehung,kann man weiterhin verheiratet beleiben und man kauft sich was mit ihrer renuncia und die eigen aufenthaltsbewilligung wird nicht angetastet.
sollte ein scheidungswunsch da sein oder streit,ihr verklickern dass man auch brav auszieht sich scheiden laesst ihr nicht ans app.geht ,sie muss nur warten bis man neue partnerin hat und vorher noch die eigene bude kaufen mit ihrer renuncia(falls das nicht geschehn war bis zur scheidung) waehrend der ehe.danach geht man seine wege mit neuer partnerin,die
man heiratet ,nun hat man aber das problem ,dass u.u.die neue partnerin keine eigne  imm,hat und sie bei B einzieht offizell als ehepartner wird auch eingetragen
,Auch wenn er das haus in die ehe mitgebracht hat ,so einfach aus der zweiten ehel.gemeinschaft sie aus dem haus zu bekommen ist es dann auch nicht,falls es wieder zoff gibt.
also wieder der weg was kl.der 2 ten frau kaufen.

AM BESTEN EINE HEIRATEN DIE eigne IMM.schon hat,dann erspart man sich kopfweh,sich imm.auf eigenen namen kaufen und auch im ernstfall verheiratet bleiben,zusammenleben kann man mit seiner neuer freundin im anschluss und keinem tuts weh,so machens auch viele cubaner.
sollte es dennoch zur scheidung kommen mit der ehefrau die eine immobilie in die ehe eingebracht hat,so hat man nur den kopfschmerz eine neue zu suchen um dem entzug der aufeenthaltsgenungehmig zu entgehen(ausser ueber 65,kinder) dann sieh oben geht das spiel mit neuer partnerin los,.
ALLES NICHT SO EASY;man muss sehr ausgeschlafen sein und tgl.dazulernen und ueberrascht werden

 
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Antwort #32 - 28. Februar 2016 um 08:58

cubaanfänger   Offline
Global Moderator
Cubalibre

Beiträge: 2396
*****
 

Ja das ist klar, wenn der Deutsche B die Scheidung will, muss er auch wenn Ihm das Haus zu 100% gehört, der Ex den Auszug vergolden, wegen dem Wohnrecht.

Mir ging es zuerst einmal nur daraum, welche " Klimmzüge" gemacht werden müssen, dass die Cubana A nicht zusätzlich von einer Scheidung, die Sie betreibt, überproportional profitiert. Denn die Verlockung ( Im Falle der Erstehe), die andere Hälfte des Hauses für kleines Geld im Scheidungsfall abfinden zu können und dann ggf. das gesamte Haus zum Marktwert weiter zu verkaufen, ist sehr gross.

Im Ergebnis müssen sich entweder die Investitionsbedingungen ändern oder man investiert erst als Rentner.

Denn selbst bei einer guten Beziehung kommt es mal zu Meinungsverschiedenheiten und da hat der Ausländer immer die schlechteren Karten.
 
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Antwort #33 - 29. Februar 2016 um 00:03

importado   Offline
Full Member
Cubalibre
bras,dtld,schweiz,cuba

Geschlecht: male
Beiträge: 570
***
 
richtigt  zu ende gedacht mit der verlockung,ich dachte auch mehr dass der cub.teil die scheidung will und nicht der dt.

drum am besten mit dem geringsten kopfschmerz,eine heiraten die immoeigentum hat,das kann man sich zwar nicht immer aussuchen und verheiratet bleiben auch wenns kracht (kl.apanage bez.mtl).und dann o.g. schritte wenn man nicht schon eigentum auf seinen namen in der zwischenzeit erworben hat und mit alternativer partnerin zusammenleben oder sporadisch jeder wie er will.
ansonsten ist in 95% der faelle die A..karte gezogen
 
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