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Einladung Flugticket (Gelesen: 93902 mal)
Antwort #120 - 20. Februar 2007 um 18:42

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Da habe ich im Nachbarforum einen neuen Thread begonnen mit Fragen zu den Folgen, falls ein Kubaner die PVE nicht ordnungsgemäß verlängerte. Im einzelnen:

1. Wird in seinem Pass die Verlängerung der PVE bei der Einreise in Kuba kontrolliert?
2. Kann er die Verlängerungsmonate dort nachbezahlen?
3. Wird ihm die Einreise verweigert?
4. Wird er abgeschoben?
5. Hat die Fluggesellschaft den Rückflug, wegen der Beförderung ohne gültige Reisedokumente zu übernehmen?
6. Kontrolliert die Fluggesellschaft bereits hier beim Einchecken die Gültigkeit der PVE

Neben der Beantwortung der einzelnen Fragen, war ich insbesondere daran interessiert wie weit die Willkür kubanischer Autoritäten geht. Alle Fragen wurden mit ja und auch mit nein beantwortet, außer einer Frage, nämlich die Frage Nr. 2, eigentlich die einfachste Lösung des Problems, welche alle Seiten zufrieden stellen könnte.

Die wiedergegebenen Erfahrungen waren erschreckend. Teilweise wurden groteske Fälle geschildert. Diejenigen, die den dortigen Umgang der Obrigkeit mit ihren Bürgern gutheißen, sollten sich diese Berichte zweimal durchlesen. Aber was nützt es darüber zu lamentieren. Wer weiß, vielleicht hilft es doch weiter, wenn wir uns und auch Condor sich gegen unbegründete Willkür wehren. Auch darum geht es hier.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #121 - 23. Februar 2007 um 23:28

Paco   Offline
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Pensar
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Liebe Leute,

vielleicht sollte mann auch lieber Lotto spielen?

Die Frage nach der Rechtstatlichkeit regelt sich danach ob es einen Ort derselben gibt.

Und da kommen mir langsam Zweifel
wenn ich durch die Foren blättere.

Zumindest scheint es auch selbst nach Erledigung
aller Formalitäten immer noch eine letzte Hürde
zu geben die nicht unbedingt zu kalkulieren ist.

Woran das liegt?

Gibt es auch positive Infos?

Will die Inmi bei Antragstellung schon die Tickets
sehen, oder eine Buchungsbestätigung?

Liebe Grüße

Paco



 

Fröhlich
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Antwort #122 - 09. Juni 2007 um 23:04

Esperanto   Offline
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Pünktlich zum Jahrestag der Weigerung der Beförderung seitens Condor in Havanna, welche mit einem fehlenden Rückflugticket begründet wurde, ist jetzt die Stellungnahme des Luftfahrt-Bundesamtes über die Beschwerde eingetroffen.

LBA schreibt: „Unseres Erachtens hat Condor völlig korrekt gehandelt. Die Beschwerdeführerin konnte gesetzlich vorgeschriebene Einreisedokumente nicht vorweisen. Daher handelt es sich unserer Auffassung nach im Fall von Frau xxxx um keine Nichtbeförderung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.“ Welches Gesetz und welche Einreisedokumente gemeint sind, wird nicht erwähnt.

Was mag wohl in den Köpfen dieser Fachleute bei Condor und dem Luftfahrt-Bundesamt vorgegangen sein, derartig abenteuerliche Begründungen abzugeben, indem sie die Gültigkeit erteilter Einreisegenehmigungen nach ihren eigenen Vorstellungen auslegen und nebenbei noch ein paar Gesetze nach ihren Gusto erfinden?

Oder kann mir jemand dabei behilflich sein, deren Begründungen zu verstehen?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #123 - 09. Juni 2007 um 23:24

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
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Zitat:
Welches Gesetz und welche Einreisedokumente gemeint sind, wird nicht erwähnt.

Die kubanischen Gesetze und deren Auslegung "kraft Wassersuppe" des jeweiligen kubanischen Beamten kennen sie ja vermutlich auch nicht. Zwinkernd

Zitat:
Daher handelt es sich unserer Auffassung nach im Fall von Frau xxxx um keine Nichtbeförderung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Hierbei haben sie allerdings meiner bescheidenen Meinung nach recht. Augenrollen
 
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Antwort #124 - 10. Juni 2007 um 00:43

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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El Hombre Blanco, so hilfreich ist Dein Kommentar nun auch wieder nicht.

Wem interessiert schon die Auslegung deutscher Einreisebestimmungen durch einen kubanischen Beamten, egal wie kräftig er sich aufgrund seiner Wassersuppe fühlt?

Und was Deine Rechtsauffassung betrifft, so scheint deren Überzeugungskraft auch aus einer Wassersuppe zu stammen. Gott sei Dank, haben sich zwischenzeitlich vernünftigere Leute mit der Sache befasst. Schließlich sollte endlich die Frage beantwortet werden, ist die Sache mit den Flugtickets unsere Sache oder glauben da noch andere mitbestimmen zu können.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #125 - 10. Juni 2007 um 00:57

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
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Zitat:
El Hombre Blanco, so hilfreich ist Dein Kommentar nun auch wieder nicht.

Ist mir klar, da nicht deine Rechtsmeinung unterstützend. Zwinkernd
 
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Antwort #126 - 10. Juni 2007 um 01:26

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Hättest Du den Gesetzestext gefunden, den das LBA vermutet, dass es ihn gibt, wäre es schon hilfreich gewesen. Vielleicht wäre Dir auch eine Begründung eingefallen. Dem LBA ist eine eingefallen:

„Nach Auffassung der zuständigen Visastelle der Deutschen Botschaft hat Condor die Beförderung von Frau xxxx nicht zu Unrecht verweigert. Vielmehr hätte sich Frau xxx vor dem Erwerb des Tickets erkundigen müssen, ob sich mit einem one-way Flugticket mit einem Besuchsvisum nach Deutschland reisen kann. Nach Mitteilung der Botschaft verweigern alle Fluglinien, die aus Kuba fliegen, in solchen Fällen die Beförderung nach Europa.“
 

Saludos Esperanto
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Antwort #127 - 10. Juni 2007 um 02:38

Elisabeth   Offline
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Ohne mich ueber die Antwort die du auf deiner Anfrage erhieltest aeussern zu wollen gebe ich dir noch eine Zusatzinformation:

Im April habe ich iaus reiner Neugier in Havanna mal nachgefragt bei wem die schalterbeamten vom
check-In eigentlich angestellt sind. Die Antwort war: die gleiche Firma die auch den Flughafen betreibt. Man hat mir sogar den Namen genannt, die ich aber wieder vergessen habe. Ich flog mit Cubana aber die Antwort auf meiner Frage ob das Check-in denn auch fuer Iberia, Condor, Air France usw. von der gleichen Firma gemacht wird war ja.

Ich wurstle hier in Vancouver momentan mit einer fuer unbekannten Tastatur, deswegen die komische Schreibweise. Es ist hier fuerterlich kalt und regnerisch. Na ja, ich muss sowieso weiterarbeiten, vielleicht darf ich morgenfrueh ein Moment in den geheizten Pool hier draussen...
 

Elisabeth
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Antwort #128 - 12. Juni 2007 um 21:09

Esperanto   Offline
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Zitat:
Vielmehr hätte sich Frau xxx vor dem Erwerb des Tickets erkundigen müssen, ob sie mit einem one-way Flugticket mit einem Besuchsvisum nach Deutschland reisen kann. Nach Mitteilung der Botschaft verweigern alle Fluglinien, die aus Kuba fliegen, in solchen Fällen die Beförderung nach Europa.“

Wo könnte man sich erkundigen um eine verbindliche Auskunft bekommen?

 

Saludos Esperanto
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Antwort #129 - 12. Juni 2007 um 22:57

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
Viva Cuba, pero libre!

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hier ist irgendwas schiefgegangen ???

... kann gelöscht werden ....
 
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Antwort #130 - 12. Juni 2007 um 22:58

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
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Zitat:
Im April habe ich iaus reiner Neugier in Havanna mal nachgefragt bei wem die schalterbeamten vom
check-In eigentlich angestellt sind. Die Antwort war: die gleiche Firma die auch den Flughafen betreibt. Man hat mir sogar den Namen genannt, die ich aber wieder vergessen habe.

Genau das ist ja mein Reden, was Esperanto nicht begreifen will, ob aus Eigennutz oder nicht, vermag ich nicht zu sagen: die Check-In-Leute sind dem kubanischen Staat unterstellt und damit meilenweit vom Einflussbereich der Condor oder anderer westlicher Fluglinien entfernt und damit noch meilenweiter, wenn nicht sogar lichtjahreweit entfernt von europäischen Beförderungsrichtlinien!

Für die Kräfte der Wassersuppen kubanischer Flughafenmitarbeiter, wegen derer die Ausreise wegen fehlender Papiere (hier: Rückflugticket) verweigert wurde, kann werder die Condor noch sonstwer was.Augenrollen

Der einzige rechtliche Ansprechpartner ist der kubanische Staat.. Um an den aber Ansprüche stellen zu wollen, sollte man schon nach Florida (USA) umziehen. Zwinkernd
 
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Antwort #131 - 13. Juni 2007 um 01:54

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Zitat:
... wegen fehlender Papiere (hier: Rückflugticket) verweigert wurde, kann weder die Condor noch sonstwer was. Der einzige rechtliche Ansprechpartner ist der kubanische Staat.. Um an den aber Ansprüche stellen zu wollen, sollte man schon nach Florida (USA) umziehen.)

Nein, beim besten Willen. Condor kann kein Ticket verkaufen und anschließend die Einlösung verweigern. Es war nicht der kubanische Staat, der Einwände erhob. Der kann über die Ausreise bestimmen und hat dafür eine Grenzkontrolle. Wäre bei der Grenzkontrolle die Ausreise verweigert worden, dann wäre Deine Begründung richtig. Es waren aber nicht kubanischen Grenzbeamte, die nach dem Einchecken die Kontrolle der Ausreisegenehmigung vornahmen, sondern von Condor Beauftragte, die von der Kundenbetreuung Condor in Oberursel als Kollegen und auch von der LBA als im Auftrag von Condor handelte Angestellte angesehen wurden, die die Ausstellung der Bordkarte verweigerten. Dass Condor die Nichtbeförderung veranlasste, wird von niemanden angezweifelt und ist hier schon ausführlichst behandelt worden.

Und noch die andere Begründung des Luftfahrt-Bundesamtes: "Unseres Erachtens hat Condor korrekt gehandelt. Die Beschwerdeführerin konnte die gesetzlich vorgeschriebenen Einreisedokumente nicht vorweisen. Daher handelt es sich unserer Auffassung nach im Fall von Frau xx um keine Nichtbeförderung im Sinne der Verordnung (EG) Br, 261/2004."
Also: Die Dokumente der Einreise sind es. Aber deutsche Einreisebestimmungen (hier fehlendes Rückflugticket) können die von Condor beauftragten kubanische Angestellte der Flughafengesellschaft nicht erfinden oder nach ihren Gusto auslegen. Das haben andere, dafür zuständige, schon zuvor in einem umfassenden Verfahren getan und per Visum dokumentiert. Und wenn die Ein- und Ausreisegenehmigung von den dafür zuständigen Stellen erteilt wurde, dann hat dies Condor bei der Ticketannahme zu akzeptieren. Völlig daneben ist es, wenn sie meinen ihr eigenes von ihnen ausgestellte Ticket mit dazugehörige Reservierung sei nicht ausreichend für die Beförderung. Aber auch dies wurde hier schon ausführlich behandelt.

Nach der Stellungnahme des Luftfahrt-Bundesamtes zum Thema "Einladung Flugticket" ist unklar:

1. Welche gesetzliche Vorschrift könnte gemeint sein, die ein Rückflugtickets bei der Einreise in Deutschland vorschreibt?

2. Welche Stelle könnte gemeint sein, bei der man sich vor dem Erwerb des One-way-Tickets zu erkundigen hat, ob man damit nach Deutschland einreisen kann?

 

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Antwort #132 - 21. September 2007 um 22:45

Esperanto   Offline
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Heute war die Verhandlung meiner Cubana gegen Condor beim Amtsgericht Rüsselsheim, zuständig für Kelsterbach, dem Sitz der Fluggesellschaft Condor.

Das Ergebnis, ein Vergleich 50 : 50 (für Ausgleichzahlung, Übernachtungs-, Taxikosten und Umbuchungsgebühr). Diesen Schlichtungsvorschlag hatte schon die Schlichtungsstelle Mobilität (allerdings nur für die Ausgleichszahlung) gemacht, welche Condor unter Hinweis auf die Stellungnahme des Luftfahrt-Bundesamtes ablehnte. Die hatten sich nämlich bei der deutschen Botschaft in Havanna erkundigt und dort die Auskunft erhalten, dass ihres Wissens alle Fluglinien in Havanna bei Besuchsvisa nur ein Hin- und Rückflugticket akzeptieren.

Dies wegen der Aktualität in Kürze.

Hab den Vorschlag des Richters akzeptiert, damit die Sache nach über einem Jahr ein Ende findet. So richtig klar ist jetzt aber immer noch nicht, warum die Fluglinien ein Hin- und Rückflugticket bei Besuchsreisen verlangen, obwohl sie sich in diesem Fall beim Verkauf des One-way-Tickets nicht für den Zweck der Reise interessierten. Nach den gesetzlichen Einreisebestimmungen wird ein Rückflugticket auf jeden Fall nicht benötigt.

 

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Antwort #133 - 22. September 2007 um 11:55

Elisabeth   Offline
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Felicidades!

Ich freue mich für dich, dass es sich gelohnt hat. Allerdings, musst du die Hälfte der Gerichtskosten tragen?

 

Elisabeth
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Antwort #134 - 22. September 2007 um 13:17

Esperanto   Offline
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Mit der Einreichung der Klage wurden die schon fällig. Diese "Verfahrensgebühren für die 1. Instanz" werden mir jetzt zur Hälfte zurückerstattet. Ist aber kein nennenswerter Betrag. Die Anwaltskosten von Condor verbleiben bei Condor. Eigene hatte ich ja nicht, denn beim Amtsgericht braucht man keinen Anwalt.
« Zuletzt geändert: 20. Januar 2012 um 10:01 von Esperanto »  

Saludos Esperanto
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