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Einladung Flugticket (Gelesen: 94313 mal)
Antwort #60 - 11. Juni 2006 um 22:46

Esperanto   Offline
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Zitat:
Hilf mir bitte: Hast Du nun ein zweites (Rückflugticket) gekauft/reserviert schlussendlich oder was war nun genau die 100CUC-kubanische Lösung??

Sie hatte ursprünglich nur ein One-way-Ticket HAV-FRA, in D ausgestellt (ca. 350 EUR). Von D aus konnte dieses Ticket mit dem entsprechenden Tarif nicht umgebucht werden. Damit war die Reservierung eines späteren Fluges mit diesem Ticket von D aus nicht möglich. Von hier aus bestand nur die Möglichkeit der Reservierung/Buchung über neu ausgestellte Tickets HAV-FRA sowie Rückflug FRA-HAV. Das alte Ticket mit dem entsprechenden Tarif wäre verfallen.

Vor Ort wurde entgegen den ausdrücklichen Vorstellungen von Condor eine Umbuchung des ursprünglichen Tickets gemacht. Dieses wurde mit einer Cash-Zahlung gemacht. Ergänzend dazu wurde dann noch das Rückflugticket FRA-HAV von D aus hinterlegt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #61 - 11. Juni 2006 um 23:37

Esperanto   Offline
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Zitat:
Das sagt aber noch gar nichts über die Notwendigkeit der Vorlage des Tickets bei Aushändigung des Passes mit dem Schengen-Visum.    .... keinen Grund sein zur Annahme, dass sie diese Regel abgeschafft haben.

Grundsätzlich wird das Schengen-Visum sicher nicht an die Vorlage von Flugtickets gebunden sein. Schließlich sind Deutschland oder andere Schengener Länder von einigen Ausgangsländern sogar zu Fuß erreichbar.

Zitat:
Das Visum deiner Novia ist entweder nicht multiple entry, was in eurem Fall wahrscheinlich auch nicht nötig ist, oder wurde irrtümlich oder absichtlich annuliert (Stempel im Visum).

Das Schengenvisum (Besuchsvisum) sieht im allgemeinen eine Einreise vor. Nachzusehen im Visum (guck weiter vorn).

Zitat:
Ich finde dies eine ziemlich arrogante Aussage. Bestimmst du eigentlich persönlich was die Aufgabe einer Botschaft zu sein hat? Oder ist das in einer Demokratie wie Deutschland immer noch einen demokratischen Volksentscheid?

Als denkender Mensch gehe ich davon aus, dass in Deutschland niemals eine Mehrheit dafür gefunden werden würde, dass sich die deutsche Botschaft für fragwürdige kubanische Interessen hergibt. (Der von der deutschen Botschaft abverlangte Nachweis der Bezahlung der Verlängerungsmonate der PVE hat allerdings mit dem Thema Flugticket bei Einladungen nur am Rande etwas zu tun). Und der Vorteil einer Demokratie ist nun mal, dass auch behördliche Vorgänge kritisiert werden dürfen.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #62 - 11. Juni 2006 um 23:52

uwe   Offline
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Zitat:
sich die deutsche Botschaft für fragwürdige kubanische Interessen hergibt.

wuerden denn cubaner ohne bezahlung der zusaetzlichen monate wieder in cuba hereingelassen?
 
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Antwort #63 - 12. Juni 2006 um 00:10

Esperanto   Offline
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Zitat:
wuerden denn cubaner ohne bezahlung der zusaetzlichen monate wieder in cuba hereingelassen?

Wohin werden sie ihre Landsleute wohl abschieben? Muss die Deutsche Botschaft sich mit deren innere Angelegenheiten befassen?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #64 - 12. Juni 2006 um 16:51

Elisabeth   Offline
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Zitat:
Das Schengenvisum (Besuchsvisum) sieht im allgemeinen eine Einreise vor.


Da irrst du aber gewaltig. Gerade heute morgen haben ich noch 7 multiple-entry Schengen-Visa mittels Photokopie für alle Ewigkeit festgehalten. Mein Ehemann erhält ebenfalls seit 5 Jahren immer wieder multiple-entry Schengen-Visa, ziemlich wesentlich wenn man in der Mitte Europa's lebt.

Und meinst du jetzt wirklich, dass es einem Grossteil der deutsche Bevölkerung nicht interessiert, ob ein CubanerIn der lieber in D bleiben möchte als nach Cuba zurückzukehren abgeschoben werden kann oder nicht?

Die D-Botschaft verteidigt mit der Einhaltung der Regeln die beim Schengen-Vertrag abgemacht wurden, in erster Linie deutsche Interessen und in zweiter Linie, die von der ganzen EU.

Warum willst du eigentlich unbedingt die Schuld anderen Leuten in die Schuhe schieben? Ist es weil du dich realisierst, dass du dich mit deiner Knausrigkeit geirrst hast? Das kann ich mir sogar gut vorstellen, bin ich doch selbst auch oft knausrig. Man sollte aber wissen, wann dies angebracht ist und wann man eher dabei verliert.
 

Elisabeth
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Antwort #65 - 12. Juni 2006 um 19:00

Alex   Offline
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Cubalibre
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Antwort #66 - 13. Juni 2006 um 07:38

Esperanto   Offline
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Zitat:
in der Mitte Europa's

@Elisabeth
Der letzte Beitrag trägt wenig zur gemeinsamen Klärung des Themas Einladung und Flugticket bei.

Für die meisten Einladenden ist die Bedeutung der Anzahl der Einreisen zweitrangig. Eigentlich hättest Du schon deutlich machen sollen, dass Du mit der Mitte Europas die Schweiz meinst. Für diejenigen, die dort wohnen, insbesondere bei Deinem Wohn- oder Aufenthaltsort Basel ist die Frage nach der Anzahl der Einreisemöglichkeiten schon sehr wichtig. Schwierigkeiten habe ich da eher bei der Zuordnung Schengenvisum und Wohnort Schweiz, wobei ich mir vorstellen kann, dass im Länderdreieck Basel Wohn- und Aufenthaltsort nahe beieinander liegen können. Für die meisten, die dort nicht wohnen relativiert sich dieser Aspekt, nachdem das Reisen innerhalb der Schengen Staaten nicht eingeschränkt ist. Auch beim Visum von Alex ist es gut zu wissen, dass es sich um das Visum seiner Ehefrau handelt, der mehr als ein einmaliger Besuch ihres Gatten gestattet wurde.

Das eigentlich hier zu behandelnde Thema ist aber das Flugticket im Zusammenhang mit dem Einladungsverfahren. Dabei hat sich herausgestellt, dass beim Visumsverfahren der deutschen Botschaft in Kuba und der Ausreisegenehmigung (PVE) der kubanischen Behörden eine starke Verzahnung mit ständigen Änderungen stattfindet, die auch Auswirkung auf die Beschaffungsmöglichkeiten der Flugtickets für die Eingeladenen haben.

Elisabeth, noch etwas sehr Persönliches am Rande:
Meine Zusage, Dir bei der Überbrückung der „Saure Gurkenzeit“ während der WM loyal zu helfen damit Du nicht allein da stehst, gilt aber nur eingeschränkt für Beiträgen der vorangegangenen Art mit persönlichen Unterstellungen wie Knausrigkeit, mangelnde Risikoabschätzungsbewußtsein, Suche nach Schuldzuweisungen oder vergleichbarer Quatsch.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #67 - 13. Juni 2006 um 08:30

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Na, ausnahmsweise dann auch mal was Persönliches: wie war das auch wieder mit dem Wald in dem man hineinruft?

M.a.w., wenn du so undeutliche Beiträge schreibst wie deinen anfangs, Esperanto, musst du dich nicht wundern wenn Fragen und antworten kommen. Wenn du ausserdem überall Schuldige für dein Missgeschick suchst ausser bei dir selbst, reagiere ich darauf.

Es gibt hier viele Mitleser, auch aus der Schweiz, denen es sehr wohl interessieren mag, dass ein Schengen-Visum gar nicht immer zu einer Reise berechtigt wie du hier fälschlicherweise weiter oben behauptest. Was für dich persönlich uninteressant sein mag, ist es möglicherweise noch längst nicht für andere.

Und: du verfasst in diesem Forum Beiträge auf freiwilliger Basis so wie ich auch. Ob du auf einen Beitrag reagieren willst ist dein eigener Entscheid. "Hilfe" habe ich nie verlangt und brauche ich auch nicht.

Zitat:
Dabei hat sich herausgestellt, dass beim Visumsverfahren der deutschen Botschaft in Kuba und der Ausreisegenehmigung (PVE) der kubanischen Behörden eine starke Verzahnung mit ständigen Änderungen stattfindet, die auch Auswirkung auf die Beschaffungsmöglichkeiten der Flugtickets für die Eingeladenen haben.


Na, diesen Zusammenhang besteht wohl nur in deinem Kopf. Guter Satz übrigens, ist es auf Deutsch doch nicht einfach, die wirklichen Gegebenenheiten so schön zu verschleiern und nach eigenem Gusto zurechtzubiegen.

Ich weiss, Esperanto, dass du gerne provozierst. Ich lasse mich aber nicht provozieren.
 

Elisabeth
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Antwort #68 - 13. Juni 2006 um 08:39

Elisabeth   Offline
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paroliño
CH

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Zitat:
Hatte nicht unser Freund der Lokführer für seine Frau und Kind (allerdings PRE-Inhaber!) nicht soeben wieder one-way Tickets aus Kuba zum Flug nach Deutschland mit CONDOR vor Ort in Kuba gekauft


Eben VOR ORT in Cuba! Das ist ja auch durchaus erlaubt. Esperanto hatte das Einfachticket aber in D gekauft und irgendwie nach Cuba geschickt.

Ausserdem werden die cubanischen Behörden nichts dagegen  haben: Frau und Kind vom Lokführer reisen doch mit der PRE aus Cuba aus. Mein Mann hat nachdem er die PRE erhielt auch mal ein Einfachticket Santiago-Paris bei Cubana in Santiago gekauft, kostete so um die USD 400 damals.

 

Elisabeth
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Antwort #69 - 13. Juni 2006 um 11:10

Esperanto   Offline
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Zitat:
Na, diesen Zusammenhang besteht wohl nur in deinem Kopf. Guter Satz übrigens, ist es auf Deutsch doch nicht einfach, die wirklichen Gegebenenheiten so schön zu verschleiern und nach eigenem Gusto zurechtzubiegen.

Wenn,
einerseits die deutsche Botschaft die Erteilung der Einreiseerlaubnis (sprich Visum) davon abhängig macht, dass die monatliche Ausleihgebühr (sprich PVE) der dort lebenden kubanischen Bürger vorab schon mal an die kubanische Seite bezahlt wird,

anderseits die kubanische Grenzkontrolle (nicht die Inmigration) wie jetzt festgestellt wurde, den Nachweis des Rückflugtickets, welches vorher von der deutschen Botschaft kontrolliert wurde, nunmehr nach den Vorgaben der deutschen Botschaft kontrolliert und danach handelt,

dann ist das eine ungewöhnliche Verzahnung. Und, um bei Deiner Wortwahl zu bleiben, entweder hast Du das Wesentliche in den vorangegangenen Beiträgen überlesen oder es will ganz einfach nicht in Deinen Kopf.

Zitat:
Es gibt hier viele Mitleser, auch aus der Schweiz, denen es sehr wohl interessieren mag, dass ein Schengen-Visum gar nicht immer zu einer Reise berechtigt wie du hier fälschlicherweise weiter oben behauptest. Was für dich persönlich uninteressant sein mag, ist es möglicherweise noch längst nicht für andere.

Vielleicht solltest Du uns Deine Andeutung was beim Schengenvisum mit den Reisemöglichkeiten falsch oder richtig ist verdeutlichen. Vielleicht interessiert dies sowohl deutsche als auch schweizer Leser.


Und was mein Missgeschick betrifft, so kann ich Dir sagen, dass sich diese 3 Tage Verzögerung verkraften lassen. Dass ich dieses im Vorhinein nicht völlig ausgeschlossen habe, kannst Du auch woanders nachlesen.

Bist Du in der Lage, Deine Missgeschicke in ähnlicher Offenheit hier preis zu geben? Deine Erfahrungen bei Problemen in ähnlicher Lage bei dem Zusammenwirken kubanischer Grenzkontrolle und der Fluglinie –in diesem Fall der Cubana- haben sich darauf beschränkt uns die Bedeutung der Bezeichnung „Tussi“ neu zu bestimmen. Mehr kam da nicht rüber. Wir mussten uns meist mit Deinen Erklärungen abfinden, dass dies einmal so und ein andermal so sein kann. Liegt es vielleicht daran, dass Du es nicht schafftest jeweils den Durchblick zu bekommen?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #70 - 07. Juli 2006 um 18:33
el_maquinista   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Eben VOR ORT in Cuba! Das ist ja auch durchaus erlaubt. Esperanto hatte das Einfachticket aber in D gekauft und irgendwie nach Cuba geschickt.

Ausserdem werden die cubanischen Behörden nichts dagegen  haben: Frau und Kind vom Lokführer reisen doch mit der PRE aus Cuba aus. Mein Mann hat nachdem er die PRE erhielt auch mal ein Einfachticket Santiago-Paris bei Cubana in Santiago gekauft, kostete so um die USD 400 damals.



Wie Elisabeth und Uwe richtig erkannt haben, geht das nur bei PRE und mein Kleiner ist ja eh Deutscher Zwinkernd.
Übrigens fand ich die 450 bzw. 320CUC bei Ernesto dann doch zu teuer und habe mich für das 227€-LTU-SLM von Ltur vom 9.6. nach VAR entschieden, ging problemlos da ein guter Bekannter selber das Angebot nutzte und so die Tickets mitnehmen konnte. Durch den neuen Viazul Stg-Tunas-Varadero war auch die Hinreise nicht soo stressig für die Beiden. Übrigens fährt dieser Bus von VAR Terminal weiter zum Flughafen VAR und dann nach HAV, also ein echter Fortschritt i.Vgl. zur Reise über HAV. Die beiden sind am 24.6. pünktlich nach dem Weisswurscht-Frühstück in MUN eingetroffen.
 
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Antwort #71 - 22. November 2006 um 12:19

uwe   Offline
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Zitat:
Fluglinien muessen überhaupt keine Personen befördern, die für die Airline notwendigen Regeln einhalten. Dazu gehören eben auch Visa Geschichten und vieles andere. Also bitte lieber vorher mal informieren, statt blind übers Internet was gebucht...
Für Deine ganz individuellen Fragen stehe ich natürlich gerne telefonisch zur Verfügung.
Also hau rein
Habanero

dieses zitat ist die kroenung in der angelegenheit LOL.
 
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Antwort #72 - 01. Februar 2007 um 12:05

Esperanto   Offline
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Ist ein Rückflugticket erforderlich?

Diese Frage scheint nach wie vor offen zu sein. Lang ist es her, jetzt hat sich die Kundenbetreuung Condor Flugdienst GmbH zum Reiserecht Kubas geäußert. Im Wortlaut:

„Wir möchten darauf hinweisen, dass die Kollegen auf der Station in Kuba korrekt gehandelt haben. Eine Ausreise aus Kuba ohne Rückflugticket ist nicht möglich.“

Jetzt haben wir es schriftlich. Nur schade, dass die Kundenbetreuung von Condor ihrer eigen Verkaufsstelle -die auch weiterhin Einzeltickets für Flüge von Kuba nach hierher verkauft- nicht schon seit längerem auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat. So kollegial können diese Kollegen auf der Station in Kuba nicht gewesen sein, wenn sie das honorierte und dokumentierte Transportversprechen ihrer Kollegen in Deutschland so einfach ignorierten.

Vielleicht haben sich die Kollegen in Deutschland über mögliche Lebensumstände ihrer potenziellen Kunden mehr Gedanken gemacht. Sollten sie etwa einem todkranken Kubaner oder sonst einen Ausländer, der vielleicht seine letzte Chance in einer Behandlung in Deutschland sieht oder gar hier seine letzte Ruhe hier finden will, dessen Wille unbedingt von einem Rückflugticket abhängig machen? So geschwächt, wie der vielleicht ist, lässt er sich womöglich noch darauf ein. Oder haben vielleicht die Condor-Kollegen vor Ort doch die besseren Erkenntnisse und die richtige Lösung von Dauer parat, falls ein Kubaner/in eine Hiesige/r heiratet?

Ich glaube dies nicht. Es muss wohl an der Hitze der Karibik gelegen haben, dass der Typ beim Einchecken sich mehr anmaßte als sämtliche dafür zuständigen kubanischen und deutschen Behörden zusammen, die aufwendig prüfen, ob jemanden die Erlaubnis der Aus- und Einreise genehmigt werden kann und dies dann im positiven Fall auch tun und dann im Pass dokumentieren.

Deren Prüfung geht sogar soweit, dass beispielsweise die deutsche Botschaft die Einreise in Deutschland davon abhängig macht, dass die spätere Wiedereinreise der Kubaner in Kuba auch gesichert ist. Nicht anders ist zu verstehen, dass sie vor Erteilung des Visums den Nachweis für die Verlängerung der Ausreisegenehmigung (PVE) seitens des ausreisewilligen Kubaners verlangt. Auch für die Finanzierung der Rückreise verlangt sie ausreichende Garantien bzw. Verpflichtungen, damit dann nicht die hiesigen Steuerzahler beispielsweise für den Rückflug aufzukommen haben.

Wir haben uns hier zu diesem Thema viele Gedanken gemacht. Alle sind offenbar falsch. Nein, die Airline bestimmt, wer mitfliegen darf, egal welchen Vereinbarung man mit denen durch die vorausgehende Bezahlung des Tickets getroffen hat. 

Insofern ist dieser Schnellschuss der Kundenbetreuung von Condor nicht einfach so hinzunehmen. Oder doch?

 

Saludos Esperanto
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Antwort #73 - 01. Februar 2007 um 18:49

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
Viva Cuba, pero libre!

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Zitat:
Lang ist es her, jetzt hat sich die Kundenbetreuung Condor Flugdienst GmbH zum Reiserecht Kubas geäußert.
[...]
dieser Schnellschuss der Kundenbetreuung von Condor

Ich sehe hier keinen Schnellschuss! ???
 
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Antwort #74 - 01. Februar 2007 um 21:48

Esperanto   Offline
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Zitat:
Ich sehe hier keinen Schnellschuss!
 
Stimmt. Ist aus dem vorangegangenen Text nicht zu erkennen. Schließlich liegt der betreffende Vorfall schon über ein halbes Jahr zurück.

Schnellschuss aber insofern, da ich wenige Tage vor der zdf- Sendung frontal21 von vorgestern, die sich mit dieser Thematik befasste, bei der Condor-Sachbearbeiterin dann doch mächtig Druck machte. Es ist bekannt, dass sie dort die Sachen verschleppen und glauben, dass sich so vieles von selbst erledigen lässt.

Hier der Link zu dieser Sendung
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/12/0,1872,4341132,00.html

und hier der Abschnitt auf dem ich mich beziehe.

Geschädigte werden hingehalten
Kunden berichten in Frontal21, dass sie oft falsch informiert oder einfach hingehalten worden seien. Mal sind angeblich Belege verschwunden, mal Kontoverbindungen verloren gegangen. Nicht selten heißt es, ein Scheck sei unterwegs, der dann aber doch nie ankommt. Da ist dann eben Beschwerdemanagement ein Punkt, auf den nicht wirklich Wert gelegt wird.


Im Übrigen hat die Condor-Sachbearbeiterin bei meinem heutigen Rückruf eingeräumt, dass ihr Schreiben ein Schnellschuss war. Sie wird die Sache noch einmal überprüfen, sich auch mit ihrer Verkaufstelle in Verbindung setzen und mir einen neuen Bescheid geben. Zumindest hat sie mir dies so gesagt.

 

Saludos Esperanto
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