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Einladung Flugticket (Gelesen: 94297 mal)
Antwort #75 - 01. Februar 2007 um 22:24

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
Viva Cuba, pero libre!

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Zitat:
Nur schade, dass die Kundenbetreuung von Condor ihrer eigen Verkaufsstelle -die auch weiterhin Einzeltickets für Flüge von Kuba nach hierher verkauft- nicht schon seit längerem auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat.

Hierzu ist mir gerade noch was eingefallen! Du schriebst nämlich neulich:

Zitat:
Das Reisebüro hat mir das Ticket so verkauft, wie ich es haben wollte. Wären sie meinen Vorstellungen nicht nachgekommen, hätte ich mir es woanders besorgt.

Wieso willst du nun die Ticketverkaufsstelle dafür in Haftung nehmen, dass sie ausdrücklich nach deinen Wünschen gehandelt haben?

Dein ganzes Theater hier finde ich etwas scheinheilig. Du wurdest von vielen Leuten rechtzeitig darauf hingewiesen, dass die Ausreise per One-Way-Ticket ein Risiko darstellt. Du hast aber alle Warnungen in den Wind geschlagen, weil die von dir favorisierte Variante die vermeintlich billigste war. Nun biste damit auf die Nase gefallen und willst Condor und die Ticketverkäufer dafür verantwortlich machen, dass die Kubis deine Freundin nur mit Return-Ticket ausreisen lassen wollten.

Augenrollen
 
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Antwort #76 - 01. Februar 2007 um 22:38

Esperanto   Offline
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@El Hombre Blanco

Auch das stimmt.

Die werden bei Condor schon diverse Widersprüche zu klären haben und mir klarzumachen versuchen, unter welchen Bedingungen sie ein Oneway-Ticket verkaufen. Und Du wirst sehen, dass ihre Begründung "Eine Ausreise aus Kuba ohne Rückflugticket ist nicht möglich.“ ein Schnellschuss war.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #77 - 01. Februar 2007 um 23:19

Esperanto   Offline
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El-Hombre-Blanco, jetzt liegst Du aber völlig daneben.

Zum einen ist die Angelegenheit noch nicht zu Ende. Zum anderen ist das Risiko immer gegeben, wenn man keine ausgetretenen Pfade benutzt. Und die weiteren Bewertungen kannst Du Dir sparen, weil sie schlicht blöd und voreilig sind.

Vielleicht solltest Du Dich mehr mit der Frage befassen, um die es wirklich geht. Nämlich: Wer bestimmt die Art der Flugticketbeschaffung? Oder: Wird bei Antritt der Reise das Rückflugticket verlangt oder nicht?

Im Falle eines Pauschalurlaubes stellt sich die Frage nicht. Geklärt ist auch, dass  bei Einreise nach Kuba ein Rückflugticket verlangt wird. Ein besonderes Genehmigungsverfahren für die Einreise nach Kuba gibt es nicht. Dafür aber ein aufwändiges Verfahren für die Ausreisegenehmigung eines Kubaners und da wird nicht nach dem Rückflugticket gefragt. Auch nicht mehr bei der deutschen Botschaft, die ein noch viel aufwändigeres Visumsverfahren für die Einreise nach Deutschland durchführt.

E-H-B klär uns also auf, oder interessiert Dich das Thema  „Einladung Flugticket“ nicht?

 

Saludos Esperanto
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Antwort #78 - 01. Februar 2007 um 23:35

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
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Ich glaube, du verkennst hier irgendetwas.  Ich glaube nämlich nicht, dass Condor oder ein deutsche Reisebüro für deine Misere verantwortlich ist. Die können nämlich nicht wissen, welche Bedingungen en Deitail bei deiner Freundin erfüllt sind oder nicht, so dass deine Freundin mit nem 1-way-Ticket ausreisen darf.

DU wolltest ein 1-way haben und SIE haben dir eins verkauft!

Auch aus der Tatsache, dass die deutsche Botschaft kein Rückflugticket sehen will zur Visa-Erteilung, kann man noch lange nicht folgern, dass die kubanischen Behörden nicht trotzdem entsprechende Bedingungen zur Ausreise haben.

Der Ansprechpartner für dein Problem sind m.E. einzig und allein die kubanischen Behörden und nicht die deutsche Fluglinie bzw. das Reisebüro. Du hast nämlich scheinbar immer noch nicht begriffen, dass in Kuba nicht alles nach niedergeschriebenen, einklagbaren Regeln erfolgt, sondern häufig ein Klein-Möchtegern-Groß kraft seiner Wassersuppe (was das bedeutet, weißt du ja jetzt Zwinkernd) die eine oder andere kubanische Bestimmung etwas strenger auslegt, als er eigentlich müsste.
 
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Antwort #79 - 02. Februar 2007 um 00:12

Esperanto   Offline
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Zitat:
Du hast nämlich scheinbar immer noch nicht begriffen, dass in Kuba nicht alles nach niedergeschriebenen, einklagbaren Regeln erfolgt, sondern häufig ein Klein-Möchtegern-Groß kraft seiner Wassersuppe (was das bedeutet, weißt du ja jetzt Wink) die eine oder andere kubanische Bestimmung etwas strenger auslegt, als er eigentlich müsste.

Das hab ich wohl begriffen.

Begriffen hat es aber nicht der Vertreter von Condor. Er hätte die Zurückweisung den "Klein-Möchtegern-Groß kraft seiner Wassersuppe" (was das ist weiss ich inzwischen) überlassen sollen. Das hat er aber nicht. Vielleicht wollte er auch einmal ein "Klein-Möchtegern-Groß kraft seiner Wassersuppe" sein. Vielleicht wollte er auch nur eine Umbuchungsgebühr herausschlagen. Eine Gebühr, die übrigens Condor nie sehen wird. Vielleicht ist dieser Schuss aber nach hinten losgegangen.



 

Saludos Esperanto
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Antwort #80 - 02. Februar 2007 um 00:21

Esperanto   Offline
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Übrigens E-H-B, Du liest doch sonst sehr genau. Hat Condor jetzt nicht geschrieben, dass ihr Kollege auf der Station in Kuba richtig gehandelt hat? Wer hat sich also für die Zurückweisung stark gemacht. Du siehst also, dass das Schreiben der Condor-Kundenbetreuerin ein Schnellschuss war.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #81 - 02. Februar 2007 um 06:49

Alex   Offline
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Ich würde ja (um nicht voreilig zu blöken Zwinkernd ) gerne noch mal genau nachlesen wie sich das alle zugetragen hat mit der Freundin von Esperanto damals finde aber leider den Beitrag nicht mehr! Bitte nochmal den link posten!

Auf jeden Fall meine ich hat aber der kubanische (?) Angestellte dort im Dienst von Condor am check-in sicher seine Kompetenzen überschritten. Wenn da 'ne PVE und ein dt. Visum im Paß kleben hat er sie mitfliegen zu lassen!

Und nun der Brief mit der grundsätzlichen Annahme das " Eine Ausreise aus Kuba ohne Rückflugticket ist nicht möglich.“ ist sowieso Quatsch.
 
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Antwort #82 - 02. Februar 2007 um 09:54

Esperanto   Offline
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Zitat:
gerne noch mal genau nachlesen wie sich das alle zugetragen hat mit der Freundin von Esperanto damals finde aber leider den Beitrag nicht mehr! Bitte nochmal den link posten!

Der Link wird nicht funktionieren, weil Du die Seiten bereits aufgeschlagen hast. Du musst also bis zum 11. Juni zurückgehen. Dort hast Du den authentischen Bericht der Betroffenen kurz nach ihrer Ankunft.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #83 - 02. Februar 2007 um 17:01

Alex   Offline
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O.k., ich habe es nochmal gelesen (war ja schon soooo lange her;-) ) und eigentlich müsste man wirklich auf Schadenersatz klagen bei der Condor! Ist doch eigentlich ganz einfach: die haben trotz Visums für Deutschland (für dessen Ausstellung die dt. Botschaft kein Rückflugticket sehen wollte), gültiger kubanischer Ausreisegenehmigung (auch kein Rückflugtiket nötig gewesen) und des Flugtickets deine Freundin nicht mitgenommen aus unerfindlichen Gründen!
 
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Antwort #84 - 02. Februar 2007 um 17:23

Esperanto   Offline
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Zitat:
Ist doch eigentlich ganz einfach:

Kommt hinzu, dass die Kundenbetreuung von Condor ihre erstaunten, sitzengelassenen Fluggäste nunmehr aufklärt, dass das von ihnen verkaufte Flugticket wertlos war. Warum in Teufels Namen haben sie dies beim Verkauf verschwiegen, obwohl sie doch alles viel besser wissen?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #85 - 02. Februar 2007 um 19:50

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
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Zitat:
und eigentlich müsste man wirklich auf Schadenersatz klagen bei der Condor!

Wie kommst du auf die Idee, dass der Mensch am Check-In-Schalter von Condor auf einem kubanischen Flughafen ausschließlich im Auftrag und Namen von Condor handelt?
???
Von mir aus kann Esperanto klagen, wenn er will. Ich glaube aber nicht an einen Erfolg, noch wünsche ich ihm Glück dabei, da er die Situation selber herbei beschwor, indem er entsprechende anderslautende Warnungen, z.B. von so Cuba-unerfahrenen Zwinkernd Leuten wie Elisabeth, einfach so in den Wind schlug, weil er es ja besser wusste und unbedingt 100 Euro (oder ein bissl mehr) sparen wollte.

Er hat Roulette gespielt und verloren! So what?
 
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Antwort #86 - 02. Februar 2007 um 20:32

Alex   Offline
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Zitat:
Wie kommst du auf die Idee, dass der Mensch am Check-In-Schalter von Condor auf einem kubanischen Flughafen ausschließlich im Auftrag und Namen von Condor handelt?


Was meinst Du? In wessen Namen denn sonst? Außer seinem eigenen (das er gegen ein entsprechendes Bakshish die Dame doch großzügig eingecheckt hätte) steht er doch da als Bodenpersonal doch in diesem Moment im Namen der Condor deren gelbe Schilder er ja auch in diesem Moment über seinem counter hängen hat. Wohl 'ne Mischung von Übereifer, Anmaßung und Unfähigkeit....


Im Falle das es 'ne Angelegenheit der Inmigracion beispielsweise gewesen wäre, hätten sie sie ja an dr Paßkontrolle 'rausgenommen aber soweit ist die Dame ja gar nicht gekommen...

 
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Antwort #87 - 02. Februar 2007 um 20:51

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
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[quote author=Alex  link=1137488936/75#86 date=1170444753]Was meinst Du? In wessen Namen denn sonst? [/quote]
Möglicherweise so ne Art vorgeschaltete Inmigración? Natürlich hat der Beamte am Check-In-Schalter das Recht und wahrscheinlich die Pflicht, schon die offensichtlichen Ausreisevoraussetzungen zu prüfen. Und für die kubanischen Ausreisebestimmungen ist der kubanische Staat zuständig und nicht die Fluglinie.

Du kommst doch selber aus einem Land, wo die einzelnen "Dienste" nicht so richtig zu trennen waren und im Zweifel alles, was irgendwie mit Ausländern, insbesondere NSW zu tun hatte, in irgendeiner Form zur Stasi gehörte. Und deren Wassersuppe war im Zweifel ziemlich kräftig.

Oder wie kannst du dir z.B. erklären, dass im Oktober in Holguin (Einreise) ein deutscher Urlauber, nachdem er sowohl Pass- als auch Zollkontrolle erfolgreich passiert hatte, direkt am Ausgang der Pass weggenommen wurde - aus meiner Sicht übrigens grundlos - und er nochmals samt Gepäck "mitkommen" durfte? Hatte der Beamte überhaupt ein Recht dazu? Wir werden es nie erfahren...
 
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Antwort #88 - 02. Februar 2007 um 21:07

Esperanto   Offline
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Zitat:
Von mir aus kann Esperanto klagen, wenn er will. Ich glaube aber nicht an einen Erfolg, noch wünsche ich ihm Glück dabei, da er die Situation selber herbei beschwor,..... Er hat Roulette gespielt und verloren!

Wieso hat er denn verloren? Er ist doch mittendrin.
Warum hat er es denn gemacht? Weil er mehr über die Praxis zum Thema Einladung und Flugticket wissen wollte.

Wer behauptete, dass der Mann am Condor-Schalter nur für Condor zuständig sein soll?: Niemand hat dies behauptet. Die Kundenbetreuung von Condor nannte ihn Kollege, was natürlich eine sehr weitgehende Auslegung sein kann.  Warauf es ankommt, steht hier schon. Und dies ist eindeutig.

Natürlich habe ich diese Situation heraufbeschworen. Ich bin ja glücklich damit. Jetzt zu klagen, die Sache so einfach den Anwalt zu übergeben, würde uns ja den Spaß nehmen. Wir wären danach auch nicht viel schlauer. Wahrscheinlich wird schlussendlich nur eine Klage die endgültige Klärung bringen. Bis dahin wollen wir noch Einiges dazulernen.

Zunächst einmal ist zu klären, was es einzuklagen gilt.
Die Umbuchungsgebühr, die Condor nicht bekommen hat, auf jeden Fall. Für den entgangenen Lustgewinn von drei Tagen ist wohl nichts zu bekommen auch wenn es sich dabei um eine Kubanerin handelte.

Nein, wichtiger erscheint mir, dass dieser Vorfall ein Fall ist, der entsprechend  der EU-Verordnung 261/2004 zu behandelt ist. Diese Verordnung, die noch nicht so lange in Kraft ist, bezieht sich auf die Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung.

Zwar haben bei der Schaffung dieser Regel die Abgeordneten des EU-Parlamentes wohl eher an sich gedacht, da diese Verordnung hauptsächlich in Hinblick auf Überbuchungen geschaffen wurde. Sie reisen nun mal sehr viel und hatten nichts in der Hand, wenn die Fluggesellschaften sie wegen besagter Überbuchung nicht mitnahmen. Was sie aber geschaffen haben, lässt sich meiner Meinung nach auch auf den vorliegenden Fall anwenden. Sie ist anzuwenden, wenn nicht genügend Passagiere freiwillig auf die Beförderung verzichteten und deshalb andere Fluggäste gegen ihren Willen im wörtlichen Sinne stehen gelassen wurden, obwohl sie sich rechtzeitig zum Abflugtermin einfanden und gültige Reisedokumente besassen Was ja wohl im Falle meiner Freundin der Fall war.

Die EU-Verordnung lässt sich im Einzelnen nachlesen unter dem Link:
http://europa.eu/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf
 

Saludos Esperanto
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Antwort #89 - 02. Februar 2007 um 21:22

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
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Natürlich habe ich diese Situation heraufbeschworen. Ich bin ja glücklich damit. Jetzt zu klagen, die Sache so einfach den Anwalt zu übergeben, würde uns ja den Spaß nehmen. Wir wären danach auch nicht viel schlauer. Wahrscheinlich wird schlussendlich nur eine Klage die endgültige Klärung bringen. Bis dahin wollen wir noch Einiges dazulernen.

Ok, dann werde ich weiterhin versuchen zum Erkenntnisgewinn beizutragen, indem ich weiterhin der Meinung bin, dass die Ursachen in erster Linie in Kuba, deren Gestze und Verordnungen sowie deren praktischen Anwendung zu suchen sind. Zwinkernd Griesgrämig Darauf solltest du auch deine Energie verwenden.

Ich glaube kaum, dass du diesbezüglich von Condor Aussagen bekommst, auf die du sie juristisch festnageln könntest. Lippen versiegelt
 
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