Elisabeth schrieb am 03. November 2011 um 11:51:
Einen Farbdrucker braucht es dazu nicht einmal, s/w reicht auch zum Ausdrucken in Cuba.
Die
Botschaft will das Original (und eine Kopie) des Versicherungsnachweises. Ein Farbdrucker gibt den Stempel blau wieder und auch sonst ist alles wie ein Original. Eindeutig: Was aus dem Farbdrucker kommt, ist das verlangte Original!!! Die in Kuba noch häufig bei offiziellen Stellen anzutreffenden Nadeldrucker lassen das Druckergebnis wie eine Kopie erscheinen. Nicht auszuschließen, dass die Botschaft das vorgelegte Dokument dann zurückweist. Beispielsweise akzeptieren sie keinen Versicherungsnachweis der per Fax übermittelt wurde. Nein, sie wollen das Original, wie bei der Verpflichtungserklärung.
Warum sie es so haben wollen, ist allerdings unverständlich. Wenn jemand das Original benötigen sollte, dann wäre es der Versicherte selbst. Aber vielleicht glauben sie in der Visastelle, dass sich eh alles um sie dreht und sie eine besondere Rolle bei der Betreuung des Reisenden hätten.
Richtig ist, dass es im Zusammenhang mit den zur Visaerlangung geforderten Reisekrankenversicherungen zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Dies sagten mir auch die Bundespolizisten, als sie bei der Einreisekontrolle glaubten
ihr eigenes Visumsverfahren bei meiner Freundin durchführen zu müssen. Neuerdings hat die Botschaft die Möglichkeit den vorgelegten Versicherungsnachweis zu überprüfen, da darin ein Code und die Internetadresse angegeben ist, mit welchen Umfang und Gültigkeit der Versicherung jederzeit per online überprüft werden kann. Zumindest bei der zuvor verlinkten
Dr. Walter Online-Versicherung ist dies der Fall.
Insofern wäre Margit aus der Theatergruppe von MarieMaraux gut beraten, wenn sie die Versicherung nochmal Online abschließen und den per E-Mail erhaltenen Nachweises zum Ausdrucken (2-fach) an die Schweizer Bekannte nach Kuba weiterleiten würde. Um das Lehrgeld zu reduzieren, sollte sie eine eventuell bereits abgeschlossen RKV, bei welcher die Versendung des digitalen Originals der Versicherungspolice per E-Mail-Anhang nicht möglich ist,
vor Versicherungsbeginn kündigen und eventuelle Zahlungen zurückfordern.