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Eingeladene Kubanerin hier in Deutschland verschwu (Gelesen: 54879 mal)
22. September 2011 um 09:08

Lerido   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 23
**
 
Hallo Forum,

habe meine kubanische Freundin zu Besuch für 3 Monate nach Deutschland eingeladen. Am 6.07. kam sie an und wir verbrachten 2,5 schöne Monate hier. Am 28.09. muß sie wieder zurück. Heute Nacht, gegen 3 Uhr, ist sie jetzt spurlos verschwunden, während ich geschlafen habe.
Sie hat ihren Koffer mitgenommen, meinen Geldbeutel geleert und mir gestern Abend Schlaftabletten in mein Getränk getan. Alles ohne Vorwarnung. Ich habe absolut nichts geahnt, wir hatten nie Streit und ich kenne sie schon seit 4 Jahren.
Meine Fragen:
1. Was kann ich jetzt als erstes tun?(Polizei, Ausländerbehörde kontaktieren, Rechtsanwalt einschalten u.s.w.)
2. Mit welchen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen muß ich rechnen wenn sie untertaucht?
3. Hat jemand von euch Ideen oder Erfahrungswerte, wie man aus so einem Schlamassel einigermaßen wieder herauskommt?

Bin über jede auch noch so kleine Hilfe dankbar.

Ein frustrierter, schockierter, ratloser Lerido
 
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Antwort #1 - 22. September 2011 um 12:14

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Mit Deinen Schilderungen bedienst Du bestens Klischees, die sich viele über die Kubaner gemacht haben. Eigentlich filmreif. Jedenfalls sind spöttische Kommentare garantiert.

Aber angenommen es wäre so, dann wäre Dein größtes Problem Deine Emotionen wieder in den Griff zu bekommen. Der Schaden hält sich ja in Grenzen, denn die Trennung wäre eh in Kürze fällig gewesen. Sollte Sie nach dem vorgesehen Abflugtag wieder bei Dir erscheinen, wirst Du um eine Umbuchung ihres Fluges oder gar den Kauf eines neuen OW-Tickets wohl nicht herumkommen.

Vermutlich ist sie jetzt bei kubanischen Bekannten/Verwandten, die sie auch in der vergangenen Nacht abholten. Schon erstaunlich, dass Du nicht mitbekommen hast, welche weitere Einladung sie wahrgenommen haben könnte. Warte noch mal das Wochenende ab, bevor Du der Ausländerbehörde die Sache vorträgst und deren Rat einholst.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 22. September 2011 um 14:02

Lerido   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 23
**
 
Hallo Esperanto,                                                                                                                                                                           es lag mir absolut fern, mit meiner Schilderung, ein Klischee zu bedienen.
Die Schilderung entspricht der Wahrheit. Meine Emotionen habe ich schon jetzt im Griff.
Das große Problem ist nur, am Abflugtag endet ihre Aufenthaltsgenehmigung hier. Einen Tag später ist sie illegal hier.
Wenn es dann nur ein weiteres OW-Ticket wäre, würde ich "Hurra" schreien. Fakt ist aber: sollte sie dann aufgegriffen werden, würde sie abgeschoben, oder muß sie zum Beispiel in ein Krankenhaus, kämen schnell Kosten auf mich zu die in die 10 tausende gehen können. (Verpflichtungserklärung)
Ich habe überhaupt nicht mitbekommen, dass andere Verabredungen getroffen wurden. Man kann einen Menschen nicht über 3 Monate kontrollieren und will es auch nicht. Wenn ich nicht absolutes Vertrauen in sie gehabt hätte, hätte ich sie auch nie eingeladen.

Hoffen wir halt, dass sie zu sich kommt und vor dem Abflugtag sich meldet.

Salud Lerido
 
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Antwort #3 - 22. September 2011 um 14:19
Pasu Ecopeta   Ex-Mitglied

 
Heftig - allein schon wegen den Schlaftabletten und des Diebstahls Deiner Barschaften würde ich zuerst zur Polizei gehen, mich dort mal informieren, evtl. eine Anzeige machen. Und das alles am Besten heute noch.

Dann kannst Du noch folgendes machen, um ihr mögliches Fluchtziel ausfindig zu machen:

- Historie des Internetbrowsers durchforsten, falls sie öfter im Netz war
- versuchen ihr facebook / ihren Mailaccount zu knacken. Passwort: Geburtsdatum oder Vornamen wichtiger Bezugsperson, z. B. der Mutter
- Verbindungsdaten des Handys, welches sie benutzt hat, beim Provider anfordern (vorausgesetzt, das Handy läuft auf Deinen Namen)
- bei der Gelgenheit mal leise bzgl. Ortungsmöglichkeit fragen, falls sie das Handy mitgenommen hat
- ihre Familie auf Cuba anrufen, vom Vorfall berichten, sofortige Ausrreise fordern, ansonsten Anzeige auf der kubanischen Botschaft zu Händen der Inmigración ihres Wohnortes ... (mach denen ein bisschen Angst, die haben sicher Kontakt mit ihr).

Rechtlich kann ich Dir nicht weiterhelfen. Lass es entweder auf Dich zukommen oder investiere die 100-200 EUR und lass Dich von einem (Fach-)Anwalt beraten. Klar ist - sobald sie wieder auftaucht, musst Du shcauen, dass sie den Rückweg antritt.

Ich hab einmal bei so einer Sache mitgeholfen. Die dumme Göre dachte, dass es über Weihnachten zu Verwandten in die USA geht. Am Flughafen Kloten, als der verarschte und gehörnte novio ihr das Ticket mit Ziel Havanna gab, standen wir zu Dritt dahinter, um eine mögliche Flucht in letzter Sekunde zu verhindern. Keine feine Sache...

Berichte bitte, wie die Sache weitergeht. Viel Glück!




 
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Antwort #4 - 22. September 2011 um 16:07

el mendigo   Offline
Junior Member
Meine Cubana ist die beste
Frau der Welt

Geschlecht: male
Beiträge: 65
**
 
Zitat:
Ich hab einmal bei so einer Sache mitgeholfen. Die dumme Göre dachte, dass es über Weihnachten zu Verwandten in die USA geht. Am Flughafen Kloten, als der verarschte und gehörnte novio ihr das Ticket mit Ziel Havanna gab, standen wir zu Dritt dahinter, um eine mögliche Flucht in letzter Sekunde zu verhindern. Keine feine Sache...

Berichte bitte, wie die Sache weitergeht. Viel Glück!


Kein feiner Zug, das grenzt schon an Nötigung, die arme Cubana  Zwinkernd

« Zuletzt geändert: 30. September 2011 um 19:54 von Esperanto »  

50% Cubano&&  50% Aleman&&_____________&&100% perfection
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Antwort #5 - 22. September 2011 um 21:26

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Aber Pasu, es handelt sich doch hier nicht um einen Hurrikan. Eher um ein Lüftchen. Warum also zur Polizei? Das mit den Schlaftabletten ist überstanden und das Geld werden die auch nicht mehr zurückholen.

Das Fluchtziel ausfindig machen? Eventuell noch um hinterher zu laufen? Ich denke, in der jetzigen Situation ist für Lerido Gelassenheit angesagt. Offenbar hat er die. Er braucht also weder einen Seelsorger noch einen Rechtsanwalt.

Kann ja sein, dass er über seine Bekannte mehr erfahren will. Durchaus möglich, dass er ihren Facebook/Mailaccount knackt. Mit den Verbindungsdaten hätte er Glück, wenn er ihr eine Congstar-Simcard zusteckte. Bei den anderen Providern sind die letzten 3 Stellen meist unleserlich. Schon besser: Die Familie in Kuba anrufen. Vorausgesetzt, dass er ein gutes Verhältnis zu dieser hat und auch die Möglichkeit mit ihr zu kommunizieren.

Dass wegen der Verpflichtungserklärung auf ihn etwas zukommen könnte, ist meines Erachtens unwahrscheinlich. Seine eingegangene Verpflichtung beschränkt sich auf den Besuchszweck. Auch wurde er in die Pflicht genommen, sie während der Zeit des Besuchs gegen Erkrankungen zu versichern. Der Besuch wurde aber jetzt von ihr beendet. Niemand kann von ihm verlangen, dass er auch noch für ihren eventuellen illegalen Aufenthalt weiterhin aufkommt, über dessen Umstände und Dauer völlige Ungewissheit besteht. Sollen die sich doch an die deutsche Botschaft in Havanna wenden. Haben die sich dort nicht für die Prüfung der Rückkehrwilligkeit der Cubana als alleinig kompetent und verantwortlich erklärt?

Mag sein, dass ihr Schweizer in Eurer Art des Demokratieverständnisses glaubt, selbst Polizeibefugnisse gegenüber Ausländern aneignen zu können. Hier ist dies nicht der Fall. Insofern stimme ich El Mendigo zu, wenn er meint, dass der Einlader seinen Willen der Kubanerin nicht aufzwingen kann. Und weil dies so ist, kann Lerido für ihr Verhalten auch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Vielleicht wird er nach einem Gespräch mit der Ausländerbehörde zu ähnlichen Ergebnissen kommen. Zumindest sollte dort deutlich sein, dass er mit ihrem Verhalten nichts mehr zu tun hat, falls sie auffällig wurde.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 23. September 2011 um 00:53
labrujavieja   Ex-Mitglied

 
Lerido schrieb am 22. September 2011 um 14:02:
Hallo                                                                                                                                                                    
Wenn ich nicht absolutes Vertrauen in sie gehabt hätte, hätte ich sie auch nie eingeladen



Ich würde an so etwas kaputtgehen.
Absolutes Vertrauen und dann so etwas ?
Neeee, das geht gar nicht....
 
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Antwort #7 - 23. September 2011 um 09:09

Lerido   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 23
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Hallo,

kurz ein Zwischenbericht.
1. Es besteht weiterhin kein Kontakt. Sie war kurz online in Facebook.Nachdem ich ihr sofort eine Nachricht schickte, hat sie sich ausgeklinkt und seither ist ihre Seite tot.
2. Die Polizei kann nichts unternehmen, solange sie noch legal in Deutschland ist, ausser ich würde sie wegen Körperverletzung und Diebstahl anzeigen.
3. Die Anzeige würde wiederum eine legale Ausreise am 28.09. verhindern.
4. Wenn sie am 28.09. nicht ausreist, wird sie von der Ausländerbehörde auf eine Fahndungsliste gesetzt. O-Ton der Ausländerbehörde: "Für alle Kosten die dann dem deutschen Staat entstehen, bin ich durch die Verpflichtungserklärung haftbar" (Abschiebehaft, Abschiebung, Krankheitskosten u.s.w.)
5. Der Rechtsanwalt meint. Die einzige Möglichkeit dies vielleicht abzuwenden wäre, eine Anzeige nach dem 28.09. wegen Körperverletzung. Durch den Einsatz von Schlaftabletten, wäre ich nicht in der Lage gewesen, sie daran zu hindern, abzutauchen.

Ganz schön kompliziert alles.
Werde am Abflugtag am Flughafen sein. Sollte ich sie dort nicht sehen, gibt es sonst Möglichkeiten, herauszubekommen, ob sie mit diesem Flug ausgereist ist? (Zoll, Fluggesellschaft u.s.w.)

Salud Lerido
 
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Antwort #8 - 23. September 2011 um 09:47

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Lerido schrieb am 23. September 2011 um 09:09:
5. Der Rechtsanwalt meint. Die einzige Möglichkeit dies vielleicht abzuwenden wäre, eine Anzeige nach dem 28.09. wegen Körperverletzung. Durch den Einsatz von Schlaftabletten, wäre ich nicht in der Lage gewesen, sie daran zu hindern, abzutauchen.

Quatsch!!! - Auch ohne Schlaftabletten gibt es keine legale Möglichkeit sie am Weggehen zu hindern. Notfalls hätte die Polizei dafür sorgen müssen, dass sie dies kann.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #9 - 23. September 2011 um 11:31
Pasu Ecopeta   Ex-Mitglied

 
Rechtlich wohl eine Grauzone. Am Weglaufen kann man sie mit oder ohne Schlaftabletten nicht hindern, aber die (Zahlungs-)Verpflichtung besteht, "pacta sunt servanda" - wusste schon der alte Römer. Mir ist jedoch niemals zu Ohren gekommen, dass ein Einlader tatsächlich zur Kasse gebeten wurde.

Lerido hat, denke ich, die nötigen Schritte unternommen. Das mit der Anzeige leuchtet ein. Jetzt heisst es wohl abwarten, ob die Dame am 28.09. fliegt (was wohl sehr stark zu bezweifeln ist, sonst hätte sie ja nicht die Biege gemacht).

Wenn Du sie am 28.09. nicht siehst, frag doch am Check-In kurz vor Schalterschluss. Erzähl denen, dass sie vermutlich versehentlich noch einen Schlüssel von Dir einstecken hat und Du wissen müsstest, ob sie schon eingeckeckt hat oder noch hierher unterwegs ist, Du sie über Handy nicht erreichen kannst, blablabla...

 
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Antwort #10 - 23. September 2011 um 11:39
willibald   Ex-Mitglied

 
Esperanto schrieb am 22. September 2011 um 21:26:
Niemand kann von ihm verlangen, dass er auch noch für ihren eventuellen illegalen Aufenthalt weiterhin aufkommt, über dessen Umstände und Dauer völlige Ungewissheit besteht.


ach du liebe zeit, seufz..

@Esperanto, gerade wegen der frauen, die moeglicherweise abhauen, ist die verpflichtungserklaerung da. damit - teuer - abgeschoben werden kann, wenn man sie illegal auffindet und so weiter.

was bringt es, wenn du hier Lerido hoffnungen machst, die unrealistisch sind?
« Zuletzt geändert: 30. September 2011 um 19:54 von Esperanto »  
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Antwort #11 - 23. September 2011 um 12:30

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Die Verpflichtungserklärung ist dazu da, dass der Einlader sich nicht nur auf die Kosten der Einreise beschränkt, dann alle Viere von sich streckt und es sich von der Cubana mittels Sozialleistungen auf Staatskosten gut sein lässt.

Sie ist aber nicht dazu da, die rechtliche Verantwortung und eventuell daraus entstehen Kosten für die Cubana zu übernehmen, wie es beispielsweise im Einladungsschreiben seitens der kubanischen Botschaft gefordert wird. Oder glaubst Du ernsthaft, dass Lerido dafür aufzukommen hat, wenn die Cubana eine Straftat begangen hat?

Und was Pasus "pacta sunt servanda" betrifft, so ist Lerido eine Verpflichtung im Zusammenhang mit einer Besuchsvereinbarung eingegangen. Zwischenzeitlich ist diese Vereinbarung einseitig von der Cubana aufgelöst worden. Die Umstände ihres Aufenthaltes würden sich nach dem 28.09. völlig verändern. Umstände, die er nicht zu vertreten hat, auch nicht wegen der seinerzeitigen Einladung.

Es macht also keinen Sinn Lerido aufzustacheln, er soll sich aufrüsten und die Verfolgung der Cubana aufnehmen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #12 - 24. September 2011 um 08:39
willibald   Ex-Mitglied

 
Esperanto schrieb am 23. September 2011 um 12:30:
Die Verpflichtungserklärung..... ist aber nicht dazu da, die rechtliche Verantwortung und eventuell daraus entstehen Kosten für die Cubana zu übernehmen, ..-.Oder glaubst Du ernsthaft, dass Lerido dafür aufzukommen hat, wenn die Cubana eine Straftat begangen hat?


nochmals: wenn die von ihm eingeladene cubana nun anfaengt, straftaten zu begehen, und daraufhin ausgewiesen wird, dann soll das nicht der steuerzahler tragen, sondern lerido. DAFUER hat er ja die verpflichtungserklaerung abgegeben.

es geht um den steuerzahler. der steuerzahler soll von allen kosten verschont bleiben, die durch die einladung einer cubana entstehen. find ich auch richtig so.
 
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Antwort #13 - 24. September 2011 um 10:24

Esperanto   Offline
Administrator

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Na klar – es gilt den Steuerzahler zu verschonen.

Wenn also die Cubana die Schlaftabletten mit giftigerem Zeugs verwechselt und dies für Lerido das Aus bedeutet hätte, dann sollte man gefälligst seinen Nachlass für deren Gefängniskosten heranziehen. So einfach mit einem OW-Ticket  kämen dessen gesetzliche Erben dann nicht davon, schließlich war er es, der seinerzeit eigenhändig die Verpflichtungserklärung unterschrieb.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #14 - 28. September 2011 um 17:37

Lerido   Offline
Junior Member
Cubalibre

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2. Zwischenbericht

-Heute war Rückflugtag. Sie war definitiv nicht an Bord. Ab morgen ist sie illegal im Schengener Raum.
-Letzter Kontakt war mit ihrer Mutter am Samstag. Nur kurz 5 Minuten. Die Mutter soll sie in Kuba scheiden lassen und ihr dann die Scheidungspapiere zukommen lassen. Geht doch gar nicht. Wusste nicht, dass sie noch in Kuba verheiratet ist. Hat ihrer Mutter noch nicht gesagt, wo sie ist.
-Habe heute Ausländerbehörde, Polizei und cubanisches Konsulat in Bonn eingeschaltet.
- Laut Ausländerbehörde ist die Verpflichtungserklärung bindend, auch wenn sie erst in ein paar Jahren festgenommen wird. Klasse welch ein "Damokles Schwert"

Jetzt heisst es Geduld bewahren und hoffen, dass sie aufwacht und sich doch noch meldet.
Meint ihr ich soll sie weiter krankenversichern? Zumindest für die nächsten 3 Monate.

Salud Lerido
 
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