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Eingeladene Kubanerin hier in Deutschland verschwu (Gelesen: 54883 mal)
Antwort #30 - 29. September 2011 um 22:09
willibald   Ex-Mitglied

 
Esperanto schrieb am 29. September 2011 um 21:53:
Nur in einem widersprech ich Dir: Wenn sie freiwillig geht, braucht sie nicht in das Flugzeug geschoben werden.  


@Esperanto, dieser fall kam und kommt staendig in brasilien (jedenfalls kenne es von da, hab ja frueher in rio gelebt) vor. da ueberziehen die jungs ihr touristenvisum und meinen dann, wenn sie am flughafen erschienen, wuerde der staat "froh" sein, wenn sie ausreisen wuerden. mitnichten! da wird erstmal ganz sorgfaeltig geklaert, wie da jeweils zu verfahren ist. dabei wird natuerlich das flugzeug verpasst; interessiert doch die beamten nicht.

und nun die kubanerin von Lerido: die hat gegen das gesetz (wahscheinlich gleich gegen mehrere) verstossen, die ist im uebrigen moeglicherweise zur fahndung ausgeschrieben, tja, das sind doch dinge, die muessen erstmal in ruhe geklaert werden. und wenn sie den flieger verpasst, gilt wieder das oben gesagte. und da hat man ja im uebrigen sowieso jemanden, der den ersatzflieger zahlen muss, naemlich Lerido.

aber ok, @Esperanto, ich gehe davon aus, dass das bei kubanerinnen so ist, raeume aber ein, dass ich selbst noch keinen fall bruehwarm miterlebt habe..
 
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Antwort #31 - 29. September 2011 um 22:37

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Zitat:
da wird erstmal ganz sorgfaeltig geklaert, wie da jeweils zu verfahren ist. dabei wird natuerlich das flugzeug verpasst; interessiert doch die beamten nicht.

Genau so ist das! Aber Lerido sollte interessieren, ob sie womöglich erneut das Flugzeug verpasst. Wenn er sich also die hypothetische Frage stellt, was wäre, wenn sie zurückkäme und er sie zum Flughafen bringen würde: Dann sollte er vorsorgen, dass er nicht noch für die Umbuchung ihres Fluges oder gar ein weiteres OW-Ticket aufzukommen hat. Alles andere kann ihm wurscht sein.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #32 - 30. September 2011 um 03:41
willibald   Ex-Mitglied

 
uebrigens glaube ich jetzt auch zu wissen, warum ich noch nie einen fall mit einer freiwillig zurueckkehrendem "illegalen" kubanerin mitbekommen habe: weil es den nicht gibt!

ist doch auch logisch. wenn sich eine kubanerin entschieden hat, in die illegalitaet abzutauchen, dann setzt sie erst mal alles dran, diesen illegalen zustand wieder zu "bereinigen". und das heisst: sie greift sich erstmal jemanden (oder der zuhaelter tut das fuer sie), der sie heiratet und ihr damit die aufenthaltserlaubnis verschafft (natuerlich nicht in D, da ja da der deutschtest existiert). ist sie dann verheiratet, dann kann sie (in italien, spanien oder sonstwo) alles IM land klaeren. und die erste reise danach in die heimat, das ist dann bereits eine voellig legale ausreise.

also @Lerido: ich wuensche dir, dass deine ex-holde moeglichst rasch heiratet. dann ist uebrigens auch deine haftung aus der verpflichtungserklaerung erloschen!
 
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Antwort #33 - 30. September 2011 um 07:03

pfloggo   Offline
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Beiträge: 31
**
 
Zitat:
also @Lerido: ich wuensche dir, dass deine ex-holde moeglichst rasch heiratet. dann ist uebrigens auch deine haftung aus der verpflichtungserklaerung erloschen!


Wirklich, ist er dann raus aus der VE? Hast du dafür eine Quelle?

Gruß

pfloggo
 
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Antwort #34 - 30. September 2011 um 07:35

Alex   Offline
Administrator
Cubalibre
Harderwijk

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Beiträge: 206
*****
 
Wegen all der Unklarheiten der Risiken die aus der Verpflichtungserklärung entstehen könnten würde ich mal einen Fachanwalt für Ausländerrecht konsultieren der einem das ganz genau erklärt!

Ich denke nämlich noch immer das da kaum was auf den gehörnten Einlader zukommen kann in der Praxis. Weil die Kubanerin Verstößt gegen Gesetze durch ihr Visum zu überziehen etc und nicht der Einlader. Man kann ja wohl in einem freien Land nicht erwarten das der Gast zu Hause an eine Kette gelegt wird. Und ausserdem ist ja wohl immernoch jeder selbst für seine Taten verantwortlich und eine Verpflichtungserklärung ist ja kein Freibrief für Sippenhaft.
 
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Antwort #35 - 30. September 2011 um 08:46

el mendigo   Offline
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Meine Cubana ist die beste
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Beiträge: 65
**
 
Lerido schrieb am 29. September 2011 um 20:40:
Habe von ihrer Mutter eine Handynummer bekommen, mit spanischer Vorwahl. Ist beim letzten Kontakt auf ihrem Handy erschienen.

Salud Lerido


Esperanto schrieb am 29. September 2011 um 21:53:
Nur in einem widersprech ich Dir: Wenn sie freiwillig geht, braucht sie nicht in das Flugzeug geschoben werden.  


hat sich doch schon alles in Luft aufgelöst, Cubana ist in Spanien, somit ist es Sache der dortigen Behörden.
Laredo dürfte also aus dem Schneider sein.

felicidades

Dort hat er nämlich keine VE unterzeichnet, und das ist gut so.

Lg
Antonio
 

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Antwort #36 - 30. September 2011 um 09:25
willibald   Ex-Mitglied

 
el mendigo schrieb am 30. September 2011 um 08:46:
...Cubana ist in Spanien,.....
Laredo dürfte also aus dem Schneider sein.
Dort hat er nämlich keine VE unterzeichnet


dort zwar nicht, aber wohl doch sicher auch FUER dort.

@Mendigo, da ja gerade der typische sachverhalt bei einem Abtauchen in die illegalitaet der ist, dass das land gewechselt wird, gehe ich davon aus, dass der text seiner verpflichtungserklaerung AUCH zum beispiel eine abschiebung aus einem anderen mitgliedsland der EU umfasst. oder aber die spanier schicken sie, wenn sie sie aufgreifen, nach D, damit sie in D in den flieger nach kuba gesetzt wird

@Lerido: du hast doch sicher eine kopie der von dir abgegebenen verpflichtungserklaerung. wenn du willst, stell doch mal den text hier ein. ich geb dir dann gerne mal eine interpretion.

pfloggo schrieb am 30. September 2011 um 07:03:
Wirklich, ist er dann raus aus der VE? Hast du dafür eine Quelle?
Gruß pfloggo


@Pfloggo, lass mal warten, ob von Lerido der text kommt, dann ist es eventuell einfacher zu erklaeren.
 
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Antwort #37 - 30. September 2011 um 13:07

pfloggo   Offline
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Berlin

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Beiträge: 31
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Zitat:
dort zwar nicht, aber wohl doch sicher auch FUER dort.


Ich glaube, du spekulierst eifrig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass aus einer Verpflichtung den deutschen Behörden gegenüber irgendein Recht eines Drittstaates erwächst.


Zitat:
@Mendigo, da ja gerade der typische sachverhalt bei einem Abtauchen in die illegalitaet der ist, dass das land gewechselt wird, gehe ich davon aus, dass der text seiner verpflichtungserklaerung AUCH zum beispiel eine abschiebung aus einem anderen mitgliedsland der EU umfasst. oder aber die spanier schicken sie, wenn sie sie aufgreifen, nach D, damit sie in D in den flieger nach kuba gesetzt wird

Auch hier Spekulation. Es hilft, wenn man die Gesetze liest, bevor man sie interpretieren will. Ich glaube, da steht ziemlich genau drin, dass das Gesetz den Zuzug in die BRD regelt und nicht den in die EU. Wenn die Spanier nach Deutschland ausweisen, hat man natürlich wieder einen Fall. Aber evtl ist das ja ein neuer Zuzug, für den die Verpflichtungserklärung nicht mehr gilt. Das weiss ein Anwalt.

Zitat:
@Lerido: du hast doch sicher eine kopie der von dir abgegebenen verpflichtungserklaerung. wenn du willst, stell doch mal den text hier ein. ich geb dir dann gerne mal eine interpretion.

@Pfloggo, lass mal warten, ob von Lerido der text kommt, dann ist es eventuell einfacher zu erklaeren.



Lad sie Dir im Netz runter. Ich helf dir sogar weiter, google nach Aufenthaltsgesetz und lies die §§ 1, 66, 67, 68. Da wird Dir geholfen.
 
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Antwort #38 - 30. September 2011 um 13:34

Tamales   Offline
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Wien

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Beiträge: 57
**
 
Zum ersten Teil: Meines Wissens schreibt man auch eine Einladung (und Verpflichtung) an die kubanische Botschaft (ohne die bekommt sie kaum die Ausreiseerlaubnis), damit ist auch die dritte Partei (Kuba) begründet.
 
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Antwort #39 - 30. September 2011 um 14:18
willibald   Ex-Mitglied

 
pfloggo schrieb am 30. September 2011 um 13:07:
Ich glaube, du spekulierst eifrig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass aus einer Verpflichtung den deutschen Behörden gegenüber irgendein Recht eines Drittstaates erwächst.


@Pfloggo, hoppla, es wuerde doch reichen, wenn die deutschen behoerden sich die erklaerung geben lassen, dass auch fuer eine abschiebung aus einen drittstaat gehaftet wird, oder?

pfloggo schrieb am 30. September 2011 um 13:07:
Lad sie Dir im Netz runter. Ich helf dir sogar weiter, google nach Aufenthaltsgesetz und lies die §§ 1, 66, 67, 68. Da wird Dir geholfen.


@Pfloggo: es existiert also ein Link? tja und warum gibst du mir dann nicht den? zu complicado para ti? oder willst du gerade mal ein bisschen im sandkasten spielen mit mir?
 
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Antwort #40 - 30. September 2011 um 14:24

Elisabeth   Offline
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paroliño
CH

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Zitat:
oder aber die spanier schicken sie, wenn sie sie aufgreifen, nach D, damit sie in D in den flieger nach kuba gesetzt wird


So haben wir es mit einer Musikerin die nach Spanien entschwand, nicht erlebt. Diese Idiotin setzte sich OHNE PASS mitten in einer Tournée in Frankreich ab. Die Sache war aber offenbar geplant und sie tauchte dann während eines Konzertes ihrer Band in Spanien begleitet durch die Guardia Civil plötzlich auf und wollte ihren Pass. Den hatten wir aber schon längst, ein paar Tage nach ihrem Verschwinden bei der kubanischen Botschaft in CH abgegeben.

Offenbar hat sich ihren Aufenthalt in Spanien nicht so entwickelt wie sie es sich vorgestellt hatte und wollte sie schon nach 5 Wochen doch lieber nach Cuba zurück. Dort tauchte sie denn auch einen Monat nach Ablauf ihres Schengen-Visums wieder auf. Obwohl sie ziemlich lügenhaft war - und ist nehme ich an - hat sie selbst bei einer Sitzung mit der Agentur in Cuba erzählt, dass sie in Madrid-Barajas auf ein Flugzeug nach Cuba gebracht wurde.

Wir hatten ihr Verschwinden übrigens der französischen Polizei gemeldet, denn man weiss schliesslich zuerst nicht ob ihr nicht doch etwas zugestossen sein könnte.

Lerido, so leid es mir für dich tut, denn ich weiss wie ausgenutzt man sich vorkommt und bei uns waren nicht einemal Gefühle im Spiel, aber:

1. Das Absetzen deiner "Freundin" war garantiert von langer Hand geplant, sehr wahrscheinlich schon in Cuba.
2. Sie hat garantiert Hilfe bei ihrer Aktion bekommen. Allein schafft eine Cubanerin ohne Geld das nicht. Hinweise in Form von e-mails, Handzettel mit Tel.Nrn. usw. werden meist gelöscht und vernichtet. Wenn man doch noch etwas findet, ist es meist nur ein Vorname und Handynummer wo niemand mehr dran geht.
3. Leider sind meist auch die Verwandten in Cuba eingeweiht, also ist es nicht auszuschliessen, dass die Mutter dich hinhält.
4. Mache dich darauf gefasst, dass du nie mehr was von ihr hören wirst, ausser sie braucht deine Hilfe.  

Versuche noch was herauszufinden, aber mache dir keine Sorgen über behördliche Folgen. Die sind unwahrscheinlich. UND HAKE DIE SACHE ANSONSTEN SOFORT AB!
 

Elisabeth
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Antwort #41 - 30. September 2011 um 14:39

pfloggo   Offline
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Tamales schrieb am 30. September 2011 um 13:34:
Zum ersten Teil: Meines Wissens schreibt man auch eine Einladung (und Verpflichtung) an die kubanische Botschaft (ohne die bekommt sie kaum die Ausreiseerlaubnis), damit ist auch die dritte Partei (Kuba) begründet.


Verpflichtung an die Ausländerbehörde. Willst Du Dich gegenüber der kubanischen Botschaft auf Übernahme der Abschiebekosten verpflichten, welche Kosten haben die den durch eine Abschiebung?
 
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Antwort #42 - 30. September 2011 um 14:41

pfloggo   Offline
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Berlin

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Zitat:
@Pfloggo, hoppla, es wuerde doch reichen, wenn die deutschen behoerden sich die erklaerung geben lassen, dass auch fuer eine abschiebung aus einen drittstaat gehaftet wird, oder?


Ja, machen sie aber nicht. Haste meine ganze Mail gelesen?


Zitat:
@Pfloggo: es existiert also ein Link? tja und warum gibst du mir dann nicht den? zu complicado para ti? oder willst du gerade mal ein bisschen im sandkasten spielen mit mir?


Nee, es gibt 4 Links. Schreiben war schneller als 4 mail copy paste. www.google.de hilft dir weiter mit meinen Stichworten.
Kriegste das hin?
 
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Antwort #43 - 30. September 2011 um 14:49
willibald   Ex-Mitglied

 
Zitat:
..da ja gerade der typische sachverhalt bei einem Abtauchen in die illegalitaet der ist, dass das land gewechselt wird, gehe ich davon aus, dass der text seiner verpflichtungserklaerung AUCH zum beispiel eine abschiebung aus einem anderen mitgliedsland der EU umfasst. oder aber die spanier schicken sie, wenn sie sie aufgreifen, nach D, damit sie in D in den flieger nach kuba gesetzt wird


Elisabeth schrieb am 30. September 2011 um 14:24:
So haben wir es mit einer Musikerin die nach Spanien entschwand, nicht erlebt. .....hat sie selbst bei einer Sitzung mit der Agentur in Cuba erzählt, dass sie in Madrid-Barajas auf ein Flugzeug nach Cuba gebracht wurde.


ok @Elisabeth: ich hatte ja auch gesagt: oder!

ich selbst gehe auch davon aus, dass, wenn jemand, der eine einladung nach D hatte und spaeter illegal in spanien aufgegriffen wird, natuerlich gleich in spanien in den flieger gen cuba gesetzt wird.

was aber eben immer noch nicht beantwortet, ob Lerido dann fuer so einen flug einstehen muss, deshalb kann er mir ja, wenn er will, gerne mal den text seiner erklaerung schicken, so, wie er sie abgegeben hat. irgendwelche, im internet herumschwirrenden muster nuetzen (andere meinung nur Pfloggo) da naemlich rein gar nichts.
 
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Antwort #44 - 30. September 2011 um 15:02

el mendigo   Offline
Junior Member
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Zitat:
dort zwar nicht, aber wohl doch sicher auch FUER dort.

@Mendigo, da ja gerade der typische sachverhalt bei einem Abtauchen in die illegalitaet der ist, dass das land gewechselt wird, gehe ich davon aus, dass der text seiner verpflichtungserklaerung AUCH zum beispiel eine abschiebung aus einem anderen mitgliedsland der EU umfasst. oder aber die spanier schicken sie, wenn sie sie aufgreifen, nach D, damit sie in D in den flieger nach kuba gesetzt wird

@Lerido: du hast doch sicher eine kopie der von dir abgegebenen verpflichtungserklaerung. wenn du willst, stell doch mal den text hier ein. ich geb dir dann gerne mal eine interpretion.

@Pfloggo, lass mal warten, ob von Lerido der text kommt, dann ist es eventuell einfacher zu erklaeren.

Wiedereinmal der Allwissende aus dem colombianischen Kongodelta  Augenrollen

Die VE gilt ab Beginn der Visumsgültigkeit bis zur Beendigung des Aufenthaltes oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck. § 12 Abs. 2 Satz 1 und § 68 AufenthG

Da La Cubanita bereits aus der Bundesrepublik ausgereist ist, in diesem Fall nach Spanien, ist der Aufenthalt hier beendet. Zwinkernd

Zur VE gibt es bis jetzt noch keine einheitliche EU Regelung, die VE ist eine einseitige Erklärung des Erklärenden gegenüber der BRD.
Sollten die Spanier sie nach Deutschland ausweisen was unwahrscherinlich ist, wäre das eine Wiedereinreise in die BRD.

Eine spätere freiwillige Einreise nach Deutschland, die nach Ablauf der Visumsgültigkeit erfolgt - also illegal wäre - ist für Laredo unschädlich.
Wichtig nur in diesem Zusammenhang:
nach Ablauf des Visa umgehend den Sachverhalt bei der AHB und bei der Polizei melden, unbedingt mit dem Hinweis nach Spanien ausgereist, weiterhin umgehend beim Einwohnermeldeamt abmelden.

http://www1.troisdorf.de/troisdorf/system/rathausonline/formulare/files/30531-ve...

Tamales schrieb am 30. September 2011 um 13:34:
Zum ersten Teil: Meines Wissens schreibt man auch eine Einladung (und Verpflichtung) an die kubanische Botschaft (ohne die bekommt sie kaum die Ausreiseerlaubnis), damit ist auch die dritte Partei (Kuba) begründet.


Ohne Rechtshilfeabkommen haben die Cubis hier ersteinmal garnichts zu melden.
LG
Antonio
 

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