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In Kuba leben, legal, illegal, was ist möglich ? (Gelesen: 42741 mal)
Antwort #30 - 20. Juli 2013 um 21:06

importado   Offline
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@yale
die kostensaetze national(in dtld -der typ ist in dtld versichert) in fuer derartige auslandsbehandlungen,lies mal genau.
ausserdem mal logisch mitdenken bei der krampfhaften suche nach haar in der suppe ,warst du mal ein oberlehrer,hatte dir das schon mal geschrieben.die dt.KK erstattet den max.nat.satz und nicht drueber,mehr nicht.

also wenn der unfall wie in deinem beispiel in cuba 30  mill kostet zur behandlung ,dann wird der nat.satz bezahlt was in dtld.die sache gekostet haette,ist es weniger a...karte-dann traegt man die differnez selbst,ist es mehr macht man da keinen gewinn,indem sie da mehr erstatten,sondern dann wird eben das erstattet was da berechnet wurde in einem niedrigeren auslandssatz,ganz einfach.ich glaube du hast zuviel phantasie.
eine auslandsversicherung zusaetzlich hilft ,um nicht gefahr zu laufen einen moegl.differenzbetrag zahlen zu muessen,ist jedoch beschraenkt zeitmaessig gueltig,diese versicherungen einigen sich dann in einem splitting mit dem dt.krankenversicherer.
und was soll deine bloede bemerkung was fuer einen unsinn ich da manchmal erzaehle,ich habe dir bis jetzt immer deine bemerkungen,ansagen repliken zu 100% widerlegt wo du immer was akribisch zu suchen hattest bei mir und dann war funkstille bei dir,weil ich einfach recht hatte und dir dann nix mehr einfiel weinend.so ist das.nix fuer ungut- Laut lachend
 
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Antwort #31 - 20. Juli 2013 um 21:14

Yale   Offline
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importado schrieb am 20. Juli 2013 um 21:06:
die kostensaetze national(in dtld -der typ ist in dtld versichert) in fuer derartige auslandsbehandlungen


Ich bin auch in deutschland versichert - bei der BKK.

wenn ich in Kuba zum Arzt muss oder ins Krankenhaus, dann krieg ich von denen nix - null.

Erklaer jetzt mal mir (und dem Forum), wieso deiner Meinung nach Elloco was kriegt und ich nicht und auch sonst niemand, der in deutschland national versichert ist.

Erklaers halt, dann glaub ich es dir ja, wenn du es - richtig - erklaerst. Bisher glaub ich dir gar nix, denn bisher hast du NIX erklaert, sondern einfach nur ins Blaue hinein was behauptet...
 
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Antwort #32 - 20. Juli 2013 um 21:31

importado   Offline
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Cubalibre
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@yale,hast du deinen wohnsitz in dtld.und bist ueber 180 tage in dtld.
wenn du permanent in col.lebst gibts mit einer nat.vers.nix
wenn du laenger wie 180 tage ausserhalb dtld.verweilst auch nix
bei mir war es vor langer zeit so,dass mir als in dtld.lebender KK-versicherter die auslandsrechnungen im krankenfall erstattet wurden,und die dt.saetze
als basis zugrundegelegt wurden.
 
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Antwort #33 - 20. Juli 2013 um 21:40

importado   Offline
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@d.h man muss als dt.buerger in dtld.gemeldet sein und laenger wie 180 tage  /jahr sich da aufhaltenaufhalten,dann gibts da auch erstattungsbetraege national.
die KK kann ihre leistungpflicht nicht ausschliessen und befehlen dass man nur in dtld,krank wird und sich da behandeln laesst,natuerlich werden sie pruefen ob derjenige keinen wohnsitz im ausland hat oder laenger wie 180 tage im ausland weilt und er nur im urlaub krank geworden ist.
dieser typ sucht ja versch.moeglichkeiten,habe nur parameter aufgezeigt,inwieweit er wirklich im uasland lebt,wie lange und wie er es nachweist in dtld zu sein/bzw.vermeidet ,dass rauskomtt,dass es  in dtld.doch nicht wohnt,ist nicht mein bier Laut lachend
 
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Antwort #34 - 20. Juli 2013 um 22:51

Yale   Offline
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importado schrieb am 20. Juli 2013 um 21:31:
bei mir war es vor langer zeit so,dass mir als in dtld.lebender KK-versicherter die auslandsrechnungen im krankenfall erstattet wurden


kann ja sein, waere bei mir auch so - wenn der Krankheitsfall in einem EU Land  auftritt. Da gibt es naemlich Abkommen.

Hier geht es um Kuba.

Fuer Kuba zahlt keine einzige deutsche nationale Krankenversicherung auch nur einen einzigen Cent oder Peso.


In kuba hat man eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen, wenn man nicht auf eventuellen Arztkosten sitzen bleiben will.

Aber um der Sache naeher zu kommen: @Importado, in welchem Land war das, fuer das dir deine deutsche KV was erstattet hat?
 
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Antwort #35 - 20. Juli 2013 um 23:22

importado   Offline
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Cubalibre
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@yale:das war brasilien,da wurden mir arztkosten erstattet und das ist heute noch so bei bekannten ,die da urlaub machen und keinen festen wohnsitz haben.
kannst du belegen,dass die dt.kv keine zahlung macht fuer den im urlaubsland cuba krankgewordenen,jetzt frag ich mal umgekehrt.
ausserdem warum verlangt bei turis ,welche verlaengern wollen,die cub immigration einen KV- nachweis,der nicht als ausl.krankenschutz mit begrenzter gueltigkeit ausgewiesen sein muss.bist du dir sicher ,dass die dt.KV nix bezahlt bei krankheit in cuba,
dass die dt.immigration bei auslaendern versicherungsschutz fuer die auslandsreise verlangt ist eher zu verstehen,da man davon ausgeht dass viele ausl.keinen schutz haben bzw.dessen versicherer national nix ubernehmen und die dt.auf den behandlungskosten sitzen bleiben da sie im notfall hilfe leisten muessten aufgrund hilfeverpflichtung des hypokr.eides.

in bin mir nicht sicher mit cuba jetzt.jedoch hast du da drauf sicher eine antwort.
 
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Antwort #36 - 20. Juli 2013 um 23:24

importado   Offline
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@yale:leider habe ich noch nie eine rechnung aus cuba bei einer dt.nat.KV eingereicht,und somit kann ich kein fallbeispiel geben,
ich lasse mich da gerne eines besseren belehren,da ich lediglich auf die nationalen dt.saetze geschlossen habe,und bei der auflistung einer in span.verfassten behandlungs-kostenliste geht hervor was alles geleistet wurde in cuba und koennte dann nach einreichung nach dt.masstaeben berehcnet werden.
ueberigens war meine rch.damals,klar in port.sprache,welche ich beim KV einreichte ohne AUSLANDS-kv ABGESCHLOSSERN ZU HABEN Durchgedreht
 
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