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Eingeladene Kubanerin hier in Deutschland verschwu (Gelesen: 54878 mal)
Antwort #45 - 30. September 2011 um 16:42
willibald   Ex-Mitglied

 
el mendigo schrieb am 30. September 2011 um 15:02:
Wiedereinmal der Allwissende aus dem colombianischen Kongodelta  Augenrollen

LG
Antonio


naja @Antonio, fast, der fast-allwissende..

el mendigo schrieb am 30. September 2011 um 15:02:
Die VE gilt ab Beginn der Visumsgültigkeit bis zur Beendigung des Aufenthaltes oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck. § 12 Abs. 2 Satz 1 und § 68 AufenthG

Da La Cubanita bereits aus der Bundesrepublik ausgereist ist, in diesem Fall nach Spanien, ist der Aufenthalt hier beendet. Zwinkernd


Beendet? wenn die in spanien ist, faengt ihr eigentlicher aufenthalt (das was sie von anfang an geplant hat) doch erst an. @Mendigo: du hast in deinen kommentar das woertchen "hier" eingemogelt, das darfst du aber nicht. wo steht denn in der verpflichtungserklaerung was von "hier"?

im uebrigen ist es doch so - und das uebersieht Pfloggo voellig bei seinen verbitterten kommentaren -, dass verpflichtungserklaerungen beliebig von irgendwelchen Mustererklaerungen abweichen koennen.
zitat: "Die Verpflichtung umfaßt nicht die Ausreisekosten. Die Verpflichtungserklärung wird daher regelmäßig um diese Verpflichtung erweitert."
http://www1.troisdorf.de/troisdorf/system/rathausonline/formulare/files/30531-ve...

es kommt also wirklich nur darauf an, zu was sich Lerido konkret verpflichtet hat, auf nichts sonst, und schon gar nicht auf Pfloggos gockel maschine, die er nicht mal richtig bedienen kann oder will
 
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Antwort #46 - 30. September 2011 um 17:37

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Willibald, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: du leidest an der gleichen Verdrehungskrankheit, die du anderen vor den Füssen wirfst, in diesem Fall Antonios "hier"

Dein Kommentar auf meinem heutigen Beitrag:
... Zitat:
der eine einladung nach D hatte und spaeter illegal in spanien aufgegriffen wird, natuerlich gleich in spanien in den flieger gen cuba gesetzt wird

hat nichts mit meinen Aussagen zu tun.

Nirgends habe ich gesagt, dass die Dame um der es in meiner Story ging "illegal aufgegriffen" und in den Flieger nach Cuba gesetzt wurde. In Tat und Wahrheit war sie im Zeitpunkt ihrer Kontaktnahme mit der spanischen Polizei weder illegal, noch wurde sie aufgegriffen. Sie ging selbst mit einer abstrusen Geschichte vom verloreren oder gestohlenen Pass zur Polizei, die sich sogar die Mühe gegeben haben, sie beizustehen. Das Problem war dann, dass die CU-Botschaft ihr den Pass nicht zurückgeben wollte, weil es eine Art Dienstpass war und sie selbst durch ihre Desertion (so nennen die Cubaner den Fall einer Dienstverweigerung) ihre Passprobleme herbeigeführt hat. Ein cubanischer Dienstpass wird nur für die Dauer einer Reise zur Verfügung gestellt und wird nach der Reise in Havanna beim Protokoll aufbewahrt, ist also kein Eigentum der Person selbst. Die bezahlt diesen Dienstpass auch nicht.

Die Dame musste also in Madrid einen privaten Pass machen lassen, hatte kein Geld dafür und musste das Geld zuerst irgendwie zusammenkratzen. Immerhin kostet einen cubanischen Pass so was wie 300 EUR. Ausserdem dauert es seine Zeit um den Pass anzufertigen. Inzwischen lief das Schengenvisum ab. Irgendwie haben die Spanier ihr die verlängerte estancia in Abwartung des neuen Reisedokuments zugestanden. Mit einem provisorischen nationalen Visum? Keine Ahnung.



 

Elisabeth
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Antwort #47 - 30. September 2011 um 17:45

pfloggo   Offline
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Zitat:
Beendet? wenn die in spanien ist, faengt ihr eigentlicher aufenthalt (das was sie von anfang an geplant hat) doch erst an. @Mendigo: du hast in deinen kommentar das woertchen "hier" eingemogelt, das darfst du aber nicht. wo steht denn in der verpflichtungserklaerung was von "hier"?


Nix fängt an, Es ist dann vorbei. Die Verpflichtungserklärung gilt für den Aufenthalt in der BRD. Für nix anderes kannst du dich gegenüber einer deutschen Behörde verpflichten.


Zitat:
im uebrigen ist es doch so - und das uebersieht Pfloggo voellig bei seinen verbitterten kommentaren -, dass verpflichtungserklaerungen beliebig von irgendwelchen Mustererklaerungen abweichen koennen.
zitat: "Die Verpflichtung umfaßt nicht die Ausreisekosten. Die Verpflichtungserklärung wird daher regelmäßig um diese Verpflichtung erweitert."
http://www1.troisdorf.de/troisdorf/system/rathausonline/formulare/files/30531-ve...

es kommt also wirklich nur darauf an, zu was sich Lerido konkret verpflichtet hat, auf nichts sonst, und schon gar nicht auf Pfloggos gockel maschine, die er nicht mal richtig bedienen kann oder will


Lies doch einfach mal richtig: Ich glaub es steht sogar in deinem Link. Ich bin aber zu faul, den aufzumachen. Eine Verpflichtungserklärung bedarf einer Grundlage. Die Grundlage ist das Aufenthaltsgesetz. Dort wird beschrieben, für was die Ausländerbehörde dich verpflichten muss und kann. Ausreise ist optional. Die meisten machen es. Das Gesetz beschreibt dann auch genau, welche Ausreisekosten verlangt werden dürfen.

Viel mehr als im Gesetz steht dürfen sie nicht.

Aber wer will schon den freien Fluss seiner Argumentation durch Fakten stören lassen. Aber du kannst Dir auch weiterhin was zusammendichten und darüber schwadronieren. Das werden dann aber Selbstgespräche.
 
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Antwort #48 - 30. September 2011 um 18:33
willibald   Ex-Mitglied

 
Elisabeth schrieb am 30. September 2011 um 17:37:
Nirgends habe ich gesagt, dass die Dame um der es in meiner Story ging "illegal aufgegriffen" und in den Flieger nach Cuba gesetzt wurde.


musstest du auch nicht, da ich sowas zwischen den zeilen lese (darf ich mal arrogant sein? intelligent kommt von intellegere = zwischen den zeilen lesen, ist latein)

aber nun bestaetigst du es mir ja zusaetzlich noch ausdruecklich, mit dem illegalen:

Elisabeth schrieb am 30. September 2011 um 17:37:
Inzwischen lief das Schengenvisum ab.


 
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Antwort #49 - 30. September 2011 um 18:41

Lerido   Offline
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Der Umfang meiner eingegangenen Verpflichtungen kommt unter Stadt Böblingen:Verpflichtungserklärung.
Bin zu blöd sie hier reinzustellen.
Kann mir jemand helfen?

Salud Lerido
 
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Antwort #50 - 30. September 2011 um 18:57
labrujavieja   Ex-Mitglied

 
 
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Antwort #51 - 30. September 2011 um 19:16

Lerido   Offline
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Cubalibre

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Danke labrujavieja !

Salud Lerido
 
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Antwort #52 - 30. September 2011 um 19:38

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Zitat:
aber nun bestaetigst du es mir ja zusaetzlich noch ausdruecklich, mit dem illegalen


Mich nervt man nicht schnell aber Mann oh Mann, Willibald, du nervst!

Zur spanischen Polizei ging die Dame  am 18. August. Am 8. September lief ihr Schengen-Visum ab.  Das wusste die Polizei weil sie es im SIS-System nachschauen konnten. Deswegen waren sie auch so hinter ihrem Pass her. Anfangs Oktober reiste sie schliesslich nach Santiago.

Es ware also bekannt, dass sie eine Verlängerung ihres Aufenthalts brauchte. Sie hätten sie natürlich auch ab 8. September in den Transitraum des Flughafens stecken können, haben sie aber anscheinend nicht gemacht. Ich nehme an, dass für solche Fälle ein Notrecht gibt. Es kommt sicher auch mal vor, dass jemand verunfällt und im Krankenhaus liegt währenddem sein Visum abläuft. Wenn du das illegal nennen willst, na ja... tue es nur. Ich sehe das etwas anders und die spanischen Behörden anscheinend auch.
 

Elisabeth
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Antwort #53 - 30. September 2011 um 20:07
willibald   Ex-Mitglied

 
Elisabeth schrieb am 30. September 2011 um 19:38:
Mich nervt man nicht schnell aber Mann oh Mann, Willibald, du nervst!



dann mal der reihe nach: seit geraumer zeit drehte es sich in diesem faden nur noch um den illegalen - @Elisabeth, den illegalen - aufenthalt der Ex von lerido. in diese diskussion stiegst du dann mit dem beispiel einer anderen kubanerin (der im nachfolgenden zitat benannten Idiotin) ein

Elisabeth schrieb am 30. September 2011 um 14:24:

Diese Idiotin setzte sich OHNE PASS mitten in einer Tournée in Frankreich ab.


so, das sollte also, so dachte jeder, ich auch, ein beispiel werden fuer das, was einer Illegalen alles so passieren kann. denn es ging ja schliesslich hier nur noch um Illegale.

und nun - gottes (und Elisabeths) Wege sind unerforschlich - kaempfst du wie eine Furie dafuer, dass diese kubanische Idiotin (dein Wort, Elisabeth) niemals, nein, niemals auch nur eine sekunde illegal war


Elisabeth schrieb am 30. September 2011 um 19:38:
......Wenn du das illegal nennen willst, na ja... tue es nur. Ich sehe das etwas anders und die spanischen Behörden anscheinend auch.


jetzt fragt sich natuerlich alles, ich auch, was du dann ueberhaupt mit deinem beitrag in diesem faden zu suchen hattest wenn "deine" kubanerin immer voellig legal da war.

aber, wie dem auch sei, jedenfalls haben wir nun folgendes Resultat: deine "Idiotin" war immer absolut und voellig legal da - und die von Lerido ist illegal da. schoen, dass ich diese aufklaerung noch miterleben durfte.
 
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Antwort #54 - 30. September 2011 um 20:25

el mendigo   Offline
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Zitat:
- und die von Lerido ist illegal da. schoen, dass ich diese aufklaerung noch miterleben durfte.


Siehste Horst und da gehst Du irr, la cubanita ist eben nichtmehr hier in D.  Cool
Sie ist in Spananien und dort illegal, hör, hör dort illegal.

Bei Wiedereinreise wäre sie hier illegal und neu eingereist. Ein Schengenvisa endet mit Ablaufdatum.
Deshalb nicht relevant für unseren Lerido.

Und wie die VE von Lerido aussagt, ist übrigens mit der von mir unterschriebenen identisch, Zwinkernd sagt der Wortlaut dieser von der Stadt Böblingen im schönen Schwabenland stammenden VE folgendes aus:

Dauer der eingegangenen Verpflichtungen
Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des zugrunde liegenden Aufenthaltstitels auf den
gesamten sich der Einreise anschließenden Aufenthalt, auch auf Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthalts.

Im Regelfall endet die Verpflichtung mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthaltes oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde.


Die cubanische chuppi hat den Aufenhaltszweck ersetzt, weil unter Anderem ausgereist um in Spananien zu heiraten.

Hat das Entenhirn das jetzt verstanden unentschlossen

LG
Antonio

 

50% Cubano&&  50% Aleman&&_____________&&100% perfection
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Antwort #55 - 30. September 2011 um 20:49

pfloggo   Offline
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Beiträge: 31
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Lasst doch willi in Ruhe, der führt doch seit geraumer Zeit schon Selbstgespräche. Was wir schreiben interessiert ihn nicht und ist nur Anlass, daraus einen Halbsatz rauszulösen, zu verdrehen und weiter zu schwafeln.
Er legt es doch aufs Nerven an, wenn man ihn ignoriert, verhungert er.

willi, du hast zwei junge Mädels als Freundin in Kolumbien. Jeder hier hätte dann was besseres zu tun, als in deutschen Foren rumzunerven. Geht's nicht mehr, hast du keine zwei Freundinnen oder redet in Kolumbien niemand mehr mit Dir. Oder sitzt du doch nur in einem Altenheim in Oer-Erckenschwick und hast einen Monat freies Internet im Bingo gewonnen  Laut lachend
 
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Antwort #56 - 30. September 2011 um 21:02

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Um auf den Ausgangspunkt dieses Threads zurückzukommen und damit Lerido sein Seelenheil wiederfindet, würde ich ihm nach dem jetzigen Stand der Dinge empfehlen, der Mutter (und damit der Vermissten) per SMS mitzuteilen, dass er

1. sehr um ihre Tochter besorgt sei, nachdem sie sich offensichtlich mit skrupellosen Helfern in die Illegalität abgesetzt hat.
2. sie den Sicherheitskräften als vermisst melden musste und nunmehr europaweit nach ihr gefahndet wird.
3. nach wie vor möchte, dass sie unbeschadet wieder nach Hause kommt und bereit ist, bei den hiesigen Autoritäten für sie einzutreten und die Kosten für ein weiteres Flugticket zu übernehmen.
4. sie bittet, ihrer Tochter mitzuteilen, dass sie Kontakt mit ihm aufnehmen soll, damit er sich dann umgehend um ihre Heimreise kümmern kann.

Bekommt er keine Antwort, sollte er von sich aus einen Schlussstrich unter diese Angelegenheit ziehen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #57 - 30. September 2011 um 22:38

Lerido   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 23
**
 
Hola Esperanto,

habe Punkt 1 bis 4 abgearbeitet. Mir wurde verzweifelt Unterstützung zugesagt, aber trau wem!!!!
Bin gespannt, ob was kommt.

Salud Lerido
 
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Antwort #58 - 30. September 2011 um 23:47
willibald   Ex-Mitglied

 
Lerido schrieb am 30. September 2011 um 22:38:
habe Punkt 1 bis 4 abgearbeitet. Mir wurde verzweifelt Unterstützung zugesagt, aber trau wem!!!!
Bin gespannt, ob was kommt.


@Lerido, es klingt zynisch - und es ist auch zynisch. aber es gleichzeitig auch real moeglich und deshalb schreibe ich es.

wenn du tatsachlich auch ziffer 3 gesimst hast (du bezahlst flugticket), dann kann es durchaus sein, dass eine antwort kommt aus spanien: naemlich die bitte, doch dann bitteschoen, das geld nach spanien zu ueberweisen, weil natuerlich von da aus die heimreise einfacher sei...

 
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Antwort #59 - 01. Oktober 2011 um 00:38
labrujavieja   Ex-Mitglied

 
Zitat:
wenn du tatsachlich auch ziffer 3 gesimst hast


Ziffer 3 war nur ein Vorschlag, eine Empfehlungvon Esperanto.
Genauso wie Ziffer 1, 2, 4 es waren.

Du begrabbst nix Schockiert/Erstaunt.
 
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